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Kulanzprüfung


Ich habe einen Vertrag mit Hardwarebundle über Samsung abgeschlossen. Dabei ist mir nicht aufgefallen (habe es in keinem Vertragstext entdeckt), dass der o2-Vertrag sofort startet, auch ohne erforderliche Webidentifikation (angeblich rechtliche Voraussetzung für den Vertrag) und SIM-Karte (Voraussetzung für Nutzung). Der zu unterschreibende Vertrag wies das Bestelldatum auf, eine Änderung war nicht möglich.

Die SIM-Karte habe ich dann zwei Wochen später erhalten und seitdem festgestellt, dass im angeblich so gut ausgebauten o2-Netz bei uns Dauerstörungen auftreten, die verhindern, dass weder die ausgewiesene Verfügbarkeit der Telefonie in Gebäuden noch die Durchschnitts-Datenrate (nicht mal im Maximum) erreicht werden.

Jeder gemeldeten Entstörung folgt eine neue. Ich würde gerne auf den Widerruf verzichten und bitte um sachdienliche Unterstützung und ein wenig Entgegenkommen. Tausend Dank vorab.  

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Lösung von o2_Anna 1 October 2021, 09:11

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11 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Was genau möchtest du wenn du nicht widerrufen möchtest? 

Es wurde doch versucht dir zu helfen: 

 

Das Netz hat sich ja leider nicht gebessert. 🙄

Eine große Aussicht auf Besserung und zur Überbrückung etwas Kulanz 

eine anteilige Gutschrift gibt es erst wenn die Störung behoben wird. Zum Rest wurde im anderen Topic bereits etwas geschrieben.

Ich nehme an, dass die Bundesnetzagentur der richtige Ansprechpartner bei nicht enden wollenden Störungen ist?  

https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/VSTK/Form01Beschwerde/SVNr11_Mobilfunkversorgung/jsp.html

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

7 Mbit ist keine Störung! 

Unter 500 kbit bestimmt auch nicht. Und die Durchschnittswerte werden wie berechnet? Und die von o2 selbst gemeldeten Störungen?? 

Es ist ja nicht so, dass ich Störungsfreiheit erwarte, aber eine Woche lang durchgehend eine Störung nach der anderen geht nicht. Sorry. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Eine Woche ist nicht übermäßig lang wenn es eine komplexe Störung ist. Und da dein Vertrag nicht standortbezogen ist, hast du vertraglich gar kein Minumum an einem bestimmten Ort. Daher: Wenn es dein Wohnort ist, kannst du nach Störungsende eine anteilige Kulanzgutschrift beantragen.

Und wo beantrage ich die? 

Benutzerebene 7

Hallo @Taunussurfer .

Ich verstehe natürlich deine Situation. Eine Störung ist sehr ärgerlich. 

Ich erstelle dir eine Gutschrift für deine Grundgebühr. Diese siehst du dann im o2 Portal oder direkt in der nächsten Rechnungsstellung. 

Lass uns dennoch weiter in dem ersten Beitrag bleiben, sonst wird es etwas unübersichtlich. Ich habe dir dort auch bereits eine Antwort hinterlassen. 

Wenn du weitere Fragen hast dann melde dich bitte hier :

Liebe Grüße, 

Anna

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