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Kündigung wegen Umzugs ins Ausland


Hallo Ihr lIeben, ,

 

kennt sich jemand damit aus?

ich möchte meinen Activ Data CArd vorzeitig kündigen, da ich für ein Jahr ins Ausland gehen werdeder Vertrag läuft noch bis Ende März 2013 und das wäre ja nur rausgeschmissenes Geld

 

ist so eine Sonder-Kündigung denn möglich

 

lieben Dank

 

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Lösung von o2_Carina 26 January 2015, 17:59

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21 Antworten

Benutzerebene 6
Abzeichen
sigrun schrieb:
Hallo Ihr lIeben, ,

 

kennt sich jemand damit aus?

ich möchte meinen Activ Data CArd vorzeitig kündigen, da ich für ein Jahr ins Ausland gehen werdeder Vertrag läuft noch bis Ende März 2013 und das wäre ja nur rausgeschmissenes Geld

 

ist so eine Sonder-Kündigung denn möglich

 

lieben Dank

 

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Hallo, eine außerordentliche Kündigung wird wohl nicht möglich sein, aber evtl kommt eine vorrübergehende Vertragsstilllegung in Frage:http://static2.o2.de/blob/10647490/Binary/vertragsstilllegung-pdf.pdf?v=3

 

Oder du überträgst den Vertrag auf eine andere Person, die ihn dann fortführt 😉 : http://static2.o2.de/blob/10644860/Binary/vertragsuebernahme-postpaid.pdf?v=6

 

gruß, zündi


Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Die außerordentliche Kündigung kommt schon allein deswegen nicht in Frage, weil der Vertrag im Ausland problemlos weitergeführt werden kann.

Aber Vertragsübernahme wäre eine Möglichkeit.

Oder Vertrag normal kündigen, SIM in die Ecke schmeißen und Vertrag bis zum Ende bezahlen.

stefanniehaus schrieb:
Die außerordentliche Kündigung kommt schon allein deswegen nicht in Frage, weil der Vertrag im Ausland problemlos weitergeführt werden kann.

Aber Vertragsübernahme wäre eine Möglichkeit.

Oder Vertrag normal kündigen, SIM in die Ecke schmeißen und Vertrag bis zum Ende bezahlen.

______________________________________
Stelle ich mir bei einem Active-Data-Vertrag schwierig vor, denn das gebucht Pack ist nicht nutzbar im Ausland. ansonsten hast du Recht. Ausserordentliche Kündigung nein, entweder vorübergehend stilllegen, umschreiben lassen oder bezahlen bis Vertragsende (rechtzeitige Kündigung vorausgesetzt).
Gruß Sandroschubert
 

Ja ist möglioch. Du brauchst eine Abmeldung in Deutschland und eine Anmeldung bei deinem Ausländischen Wohnsitz. Diese Dokumente sind für die SOnderkündigung nötig.

Ruf am betsen mal bei der Hotline an, die können dir dann alles weitere erklären.

Punkers schrieb:Ja ist möglioch. Du brauchst eine Abmeldung in Deutschland und eine Anmeldung bei deinem Ausländischen Wohnsitz. Diese Dokumente sind für die SOnderkündigung nötig.Ruf am betsen mal bei der Hotline an, die können dir dann alles weitere erklären. 

Die Erfahrungen hier sagen, dass allenfalls kommt eine Vertragsauflösung aus Kulanz in betracht kommt. Selbst dies in seltenen Fällen.

Du suggerierst dem TE, dass er einen Anspruch hat. Woher hast du diese Informationen? 

Das wurde mir so von der Kündigungshotline vor 2 Wochen angeboten!

Ich weiß jetzt aber nicvht ob das aus Kulanz war oder ob das die gängige Praxis ist.

Das glaube ich dir und vermute Kulanz. Freut mich für dich. Danke für die Klarstellung.

Hi,

 

Bin auch grad ins Ausland gezogen und versuche raus zu kommen. Angeblich gibt es seit 10. Mai 2012 eine neue Regelung laut §46 TKG Gesetzte:

(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

 

Ich werde es mal versuche. Viel Glück dir!

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Der Passus bringt in diesem Fall aber nichts, da die Leistung ja auch im Ausland nutzbar ist, zu den vereinbarten Auslandspreisen.

 

Im Festnetz-/DSL-Bereich ist das was anderes, da der Anschluss nicht ins Ausland verleggt werden kann. Der Mobilfunkanschluss funktioniert aber auch im Ausland.

Wie ist die Angelegenheit denn bei den Betroffenen ausgegangen? Hat sich O2 darauf eingelassen?

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Ich finds auch schade, dass sich keiner mehr gemeldet hat, aber das könnte ein positives Zeichen sein 😉

 

Liebes O2-Team,

 

ich möchte meinen Handyvertrag frühzeitig kündigen, da ich ins Ausland auswandere. Können Sie mir mitteilen, was ich dazu benötige und die entsprechenden Formulare zusenden?

 

Besten Dank vorab.

Benutzerebene 7
Hallo inga22,

 

erstmal herzlich Willkommen im Forum. Ich habe dir soeben eine Broschüre mit allen wichtigen Infos zu dem Thema an deine GMX-Adresse gesendet.

 

Gruß,

Carina

Hallo,

können Sie mir bitte auch entsprechende Infos zukommen lassen.

Danke

Benutzerebene 6
Hallo Joheck,

die Mail ist raus ☺️

Lieben Gruß,

Chantal

Hallo Chantal,

da auch ich demnächst ins Auslad umziehe, bitte ich Sie, mir die entsprechenden Info-Broschüren per Email zu kommen zu lassen.

Vielen Dank!

Lieben Gruß

Tanja

Benutzerebene 6
Hey Tanja,

ich hab es dir geschickt.

Lieben Gruß,

Chantal

Hallo liebes O2 Team!

Auch ich ziehe zum 01.06.2015 ins Ausland und benötige meine Karte und den damit gebuchten Vertrag nicht.

Ist es möglich dieses aufzulösen?

Bitte via Mail antworten ☺️

LG

Qumars Zaheri

Schicke euch auch gerne meine An- & Ummelde Papiere zu!

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf vorzeitige Vertragsbeendigung.

Aus kulanz löst o2 die Mobilfunkverträge in der Regel aber mit zahlung von 3 Monats-Grundgebühren auf.

Ein Moderator kann dir das dazu notwendige Formular zuschicken.

Kann aber noch etwas dauern.

Benutzerebene 7
Hallo QumarsZaheri,

ich habe dir soeben den Antrag an deine hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Schick das bitte mit den entsprechenden Nachweisen an die vorgegebene Adresse zurück.

Gruß,

Carina