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Kündigung Option versteckt. Sowie das Kontakttelefon.


Benutzerebene 2

 warum macht ihr es uns so schwer, den Vertrag zu kündigen, ihr benutzt das Bild eines armen Hundes, um uns zu sensibilisieren. Pathetic!

 

Wenn Sie auf den Link "Kündigung vormerken" klicken, passiert nichts, Sie werden auf die erste Seite weitergeleitet !!

 

Es gibt keine Kontaktinformationen für die Kundenbetreuung, aber natürlich steht dort oben an prominenter Stelle das Telefon für neue Bestellungen. Wie niedrig! 

 

Bitte zeigen Sie mir, wo die Funktion zum Kündigen einer Post Paid Sim Karte ist und lassen sie mich WEG.

 

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Lösung von Vilureef 9 May 2022, 11:24

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34 Antworten

Benutzerebene 2

Ich schickte ja, per Post :)))  

ich bekomme keine Bestätigung, nichts, Ist sie angekommen oder nicht, niemand kennt.. 

Glauben Sie mir, ich entwickle fortschrittliche Web-Apps, ich weiß, wie das Internet funktioniert. Ich kann Ihnen sagen, dass es speziell für diesen Zweck gemacht ist und Sie nirgendwo hinführt. Zum Beispiel die Schaltfläche mit dem Telefonsymbol, auf die man klickt und "andere Kontaktmöglichkeiten" auswählt, und dann wird nichts angezeigt.

Aber ich lasse das alles hinter mir und wünsche Ihnen allen einen guten Tag im Dienste dieses Unternehmens.

PS. nur weil ich kritisiere, heißt das nicht, dass ich kein Respekt habe. Als Lösung: es gibt digitale Formulare mit digitaler Unterschrift. 

VG.

 

Benutzerebene 2

Update: nach der ganzen Aufregung um das Schreiben, mit dem der Vertrag Kündigung. Ich habe am 09.05. per Post geschickt und erst Heute die Bestätigung erhalten dass der Dienst... Überraschung….👻 am 13.06. endet!!!  (nichts Offizielles, ich habe nur in meinem Konto bemerkt, dass es enden wird)


Dachten Sie, ich wollte für einen weiteren Monat zahlen? 🤔


Was habe ich falsch gemacht? 

💸💸💸💸

 

Update: nach der ganzen Aufregung um das Schreiben, mit dem der Vertrag Kündigung. Ich habe am 09.05. per Post geschickt und erst Heute die Bestätigung erhalten dass der Dienst... Überraschung….👻 am 13.06. endet!!!  (nichts Offizielles, ich habe nur in meinem Konto bemerkt, dass es enden wird)


Dachten Sie, ich wollte für einen weiteren Monat zahlen? 🤔


Was habe ich falsch gemacht? 

💸💸💸💸

 

hi, wenn du am 9.05.2022 die Kündigung per Post geschickt hast

und heute am 15.05.2022 schon im Portal die Kündigung sehen kannst,

ist dies doch prima.

Immerhin kommt zur Bearbeitung ja auch die Post- Laufzeit dazu.

Das Kündigungsdatum wird auf der Rechnung eingetragen.

Hast du eine Kündigungsbestätigung in deinem Brief angefordert?

Eine zusätzliche extra Bestätigung erfolgt ja nur auf Anforderung.

Benutzerebene 2

ja, danke, das ich schon wusste. ich wollte nur sagen, dass ich einen Monat für nichts bezahlen werde, wegen die verzögerten Prozesse und Gesetze, die zu o2 Gunsten sind, anstatt zu unseren...die kunden die bezahlen...

Ich kann mich der berechtigten Kritik anschliessen.

Es ist ein eindeutiges Alarmsignal, wenn ein Telekommunikationsunternehmen das Auffinden einer Kontakmöglichkeit per Mail derart verschleiert und unzählige Handlungsschwellen gezielt einbaut.

Auch die immer wieder nicht funktionierende App zeigt das deutlich.

Die Kontaktadresse impressum@cc.o2online.de ist insofern irreführend, da aus ihr nicht eindeutig hervorgeht, dass sie prinzipiell auch zur schriftlichen Kündigung etc. benutzt werden kann. 

Diese pro forma Standardverweise auf Brief oder Fax dienen mutmasslich ausschliesslich der Erschwerung bzw. Hinauszögerung der Kündigung. Fax oder Brief für ein international operierendes Telekommunikationsunternehmen, ernsthaft oder systematisch?


Andererseits werden telefonisch vorgenommene Kündigungen nach einer Kündigungsvormerkung “Hinweis: Sie haben noch xx Tage Zeit Ihre Kündigung vorzunehmen … Telefon 040 in Hamburg” auch anders ausgelegt, mutmasslich bewusst falsch verstanden und nicht selten ist das Resultat ein weiterer unerwünschter Zusatzdienst oder Ähnliches. 

Es gibt schon einen Grund, warum sich o2 so vor seinen Kunden verstecken muss, oder?

Wer liest sich schon immer die aktuell gültigen AGB durch um den Email-Kontakt zu finden?

 

 

ja, danke, das ich schon wusste. ich wollte nur sagen, dass ich einen Monat für nichts bezahlen werde, wegen die verzögerten Prozesse und Gesetze, die zu o2 Gunsten sind, anstatt zu unseren...die kunden die bezahlen...

 

also ich finde es ganz ok, dass O2 sich an die Gesetze halten muss.

 

Eine Kündigungsmöglichkeit per Mail ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Und wird von O2 zur Zeit  auch nicht angeboten.

Dieses soll sich ja im Laufe des Jahres ändern.

solange würde ich immer schriftlich und nachweisbar kündigen.

 

https://www.o2online.de/service/kuendigung/

 

 

Eine Kündigungsmöglichkeit per Mail ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/worauf-sie-bei-der-kuendigung-per-email-achten-sollten-13132

 

Verträge mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern und vielen anderen Unternehmen können Sie unter anderem per E-Mail kündigen – auf Briefen mit Unterschrift dürfen die Anbieter nicht mehr bestehen. Das gilt für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen worden sind.

Eben doch: In den aktuell gültigen AGB steht: 

  1. 7.5  Jede Kündigung bedarf der Textform.

Also explizit keine “Schriftform”, eine einfache Mail reicht.

Du schreibst “Eine Kündigungsmöglichkeit per Mail ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.”

Das ist eine irreführende allgemeine Aussage. Das hängt von der Art der Kündigung ab. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch sind sog. Schriftformen nur noch u.A. bei Mietverträgen, Arbeitsverträgen, notariell zu beglaubigten Formularen/Urkunden vorgeschrieben.

Hier haben wir es ausschließlich mit sog. “Handyverträgen” zu tun, also lediglich Textform, wie auch Telefónica Germany GmbH & Co. OHG es explizit in Punkt 7.5 der AGB angibt, besser angeben muss, da sie sonst widrig handeln.

Diese gesetzliche Regelung bezieht sich leider nur auf Verträge, welche nach dem 30. September 2016 also ab dem 01. Oktober 2016 abgeschlossen wurden.

Hier die schnell herausgesuchte Übersicht:


Das beste wäre, man wahrt sicherheitshalber die strengere “Schriftform” in dem man zum Beispiel ein Schreiben ausdruckt, es eigenhändig unterzeichnet und dann wieder einscannt.

Aber wie die Zitate und die AGB es zeigen, reicht wirklich eine eMail.

Lasst euch bitte nicht von irreführenden pauschalen Aussagen täuschen, wie “ich würde”, “es ist besser” etc. O2 weiss ganz genau Bescheid und verliert vor jedem Gericht, wenn es hart auf hart kommt.

Kann denn o2 mit Sicherheit ausschließen, dass eine Kündigung in Textform von Verträgen ab 01.10.2016 unzulässig sei? Das möchte ich mal bitte als offizielles Statement sehen.

Ich bitte um Korrekturen, falls ihr meint es sei definitiv nicht so.

Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt auch keine.

Ich erlaube mir zunächst noch abschliessend mehr oder weniger kurz folgende Anmerkungen:

Es steht geschrieben “Eine Kündigungsmöglichkeit per Mail ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.”

Wie gesagt ist dies im Prinzip nicht falsch, denn der Gesetzgeber schreibt uns nicht vor, dass wir ausschliesslich (!) per Mail kündigen dürfen/können und die Formulierung hilft uns hier nicht weiter. Die Kündigungsmöglichkeit ist aber auch nicht ausgeschlossen.

Analog ist zum Beispiel auch richtig: "Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Hund drei Beine hat oder haben muss." Ja, aber ein Hund mit drei Beinen (z.B. nach einem Unfall) ist dennoch ein Hund, es wird nicht explizit ausgeschlossen, dass es dann keiner ist.

Aber was bewusst oder unbewusst verschwiegen ist: 

Die Kündigung per Mail in Textform ist weder ausgeschlossen noch unwirksam, sondern sogar für bestimmte (in unserem Fall relevante) Verträge ab 01.10.2016 als eine von mehreren Alternativen möglich und rechtens. Kündigungen per eMail also als eine von mehreren Möglichkeiten, die ich als Kunde oder Kundin nach Belieben auswählen kann uns darf.

Klar kann ich auch Faxen oder einen Postbrief versenden wie vorgeschlagen, muss ich aber nicht. Prinzipiell ist ein solcher Vorgang sogar "zur Niederschrift" möglich, also quasi als mündliches Diktat für die Gegenseite zum Notieren, am besten in persönlicher Vorsprache vor Ort. Es muss qua Gesetz immer auch eine Möglichkeit für jene Personen existieren, die zum Beispiel aufgrund bestimmter Beeinträchtigungen nicht sprechen/schreiben können/wollen. Und dann gibt es immer noch die Härtefälle, die man beim Sozialgericht geltend machen kann - kostenfrei.

Also zurück zu unserem Fall der Kündigung per Mail:

Aus Kombination der AGB Punkte 7.5 "Jede Kündigung bedarf der Textform." sowie 13.5 "Der [..] aktuelle E-Mail-Kontakt des Anbieter ist [...] impressum@cc.o2online.de" der AGB, ergibt sich auch die Möglichkeit der Kündigung per Mail. Welches Gericht würde dies anders interpretieren?

Und laut § BGB 126b fällt unter "Textform" ganz eindeutig eine eMail, da sie "eine lesbare Erklärung [ist], in der die Person des Erklärenden genannt ist [wer kündigt, Absenderin oder Absender], [welche] auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben [wird]". 

Weiter zur genaueren Definition der Form: "Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das dem {1} Empfänger [Telefonica] ermöglicht, eine auf dem Datenträger [jegliches Speichermedium, Festplatte, eMail Postfach, Server, Cloud etc.] befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist" 

und

{2} "geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben". 

Es sollte Konsens sein, dass eine eMail, ein abfotografiertes/gescanntes etc., vorher womöglich unterschriebenes PDF/Word-Datei, ja selbst handschriftlich verfasste Schreiben, was auch immer ... dazu grundsätzlich geeignet sind. 

Zu der verlinkten Seite der Kündigungsmöglichkeiten:

Es steht: "Du kannst deine Kündigung in Textform erklären. Hierzu stehen dir unter anderem z. B. folgende Möglichkeiten zur Verfügung:" 

und dann die drei Möglichkeiten: 1. Vormerkung mit anschliessender Aufforderung zum Telefonieren, 2. per Brief und 3. per Fax.

Das ist insofern ganz bewusst nicht vollständig, denn es steht ja nicht "du musst", “es ist nur so möglich” etc. sondern "du kannst" (also eine Option, keine ausschliessliche Verpflichtung) "unter anderem [ha ha, die Möglichkeit per eMail erwähnen wir nicht, weil wir es nicht müssen] zum Beispiel". 

Wer genau liest, merkt, dass gleich zwei Relativierungen verwendet werden: 1. unter anderem (das andere wäre die eMail, die erwähnen wir hier aber nicht) und 2. zum Beispiel (also ein Vorschlag von mehreren zur Illustration quasi). Verbunden mit dem schon erwähnten auf das Kindchenschema anspielende Welpenbild und dem Header "Erstklassiger Service ist uns wichtig. Das gilt auch für deine Kündigung." wird etwas bestimmtes suggeriert und etwas anderes vermeintlich ausgeschlossen.

Ich will mich hier hier als Besserwisser oder Besserwisserin aufspielen. Aber all diese Vorgänge haben nachweislich systematischen Charakter, nicht unbedingt immer vollkommen illegal, aber definitiv auch nicht transparent und kundenfreundlich. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dieses Thema hier im Forum noch nicht angesprochen wurde. Ich habe mich auch nur seit Samstag etwas eingearbeitet, da bei meiner "Verlängerung" alles schief ging und ich erst jetzt aufgrund dieser Situation noch auf ganz andere Sachen gestossen bin. Ich hoffe, ich das das hier in einen größeren Kontext einbetten.

Ich habe Erfahrungen im öffentlichen Dienst und kenne mich mit sog. "Handlungsschwellen" und systematischer "Handlung- oder Verantwortungssdiffusion" gut aus. ("Können Sie es nochmal schicken?" "Ich leite es weiter.")

Man mag sich gar nicht vorstellen, wieviele Bescheide unwirksam sind, weil zum Beispiel die Rechtsbehelfsbelehrung vergessen wurde und die Möglichkeit des Widerspruchs. Oder die Zustellung nicht zweifelsfrei nachgewiesen wird. Dann bedient man sich Hilfskonstrukte wie "fiktive Zustellung" und "Veröffentlichung im Amtsblatt" um diese Dinge rechtsgültig werden zu lassen.

Auch ist es von Vorteil, wenn man genau in den Wortlaut schaut, "könnte" von "müssen", "dürfen", "umgehend", "unverzüglich" etc. im “Fachlatein” unterscheiden kann und schließlich sein Recht konsequent einfordert. Ist es eben auch relevanter Unterschied ob ich etwas behaupte oder frage. Schon der juristische Unterschied zwischen “Textform” und “Schriftform” ist nicht ganz trivial und war mir auch nicht in voller Gänze bewusst, wird aber im BGB Bürgerliches Gesetzbuch eindeutig geklärt.

"Bist du dumm?" als Frage ist eben keine anfechtbare Behauptung oder Beleidigung, sondern eine einfache Frage, auf die die Antwort selbstverständlich im Zweifelsfall "Nein" lautet. Wer will mir bitte das Fragen verbieten? So arbeitet z.B. Journalismus ("Ist das die uneheliche Tochter von Angela Merkel?", "Hat XYZ seine Familie betrogen?" auf dem Titelblatt und einige Seiten weiter "Nein, natürlich nicht.") Es sind aber willentliche semantische Finten, die auf den ersten Blick erst mal die Auflage steigern aber fast Null Informationsgehalt haben.

Sicher sind Klagen (Zivilrechtlich, Strafrechtlich, nach HGB Handelsgesetzbuch, Sozialgesetzbuch SGB etc.) immer zeitintensiv und extrem nervig, zum Schluss wird man kiloweise mit völlig irrelevanten "Referenzurteilen" vollgespamt, damit man eingeschüchtert und abgelenkt wird. Meine letzte Klage dauerte drei Jahre (war auch Pandemie), man muss es also wirklich wollen. Aber zu sehen, wie die Gerichte innerhalb kürzestes Verhandlungszeit die Gegenseite belehren und einem Recht geben, ist durchaus befriedigend. Auch aufgrund früherer Erfahrung aus der Marktforschung, weiß ich gut Bescheid über interne Abläufe, umgangener Datenschutz und dem berühmten Kästchen für "ganz besondere Kunden" die erst dann in Ruhe gelassen werden, wenn Sie ganz eindeutig widersprechen und mit rechtlichen Schritten drohen. “Grauzone”.

Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt auch keine.

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