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Kündigung im Oktober/November - trotz Anruf nicht wirksam?


Im Oktober kündigte ich meinen O2 Datentarif. Nachdem ich auf der Webseite aufgefordert wurde, diese Kündigung telefonisch zu bestätigen, rief ich an und die Kündigung wurde telefonisch angenommen!

Heute rief ich bei der Hotline an - unterirdische Wartezeit von 15 min - und mir wurde gesagt, dass kein Eintrag des Herren, den ich anrief, stattgefunden hat! Nachdem ich nachfragte, etwas ungehalten über das Geschäftsgebaren war und mir freundlich Luft machte, wurde einfach aufgelegt! Der Name der Angerufenen ist bekannt und darf gerne angefragt werden!

Es kann doch nicht sein, dass man online kündigen kann, alle Schritte befolgt und am Telefon bestätigt wird, dass die Kündigung wirksam sei, mir aber am heutigen Tag gesagt wird, dass kein Eintrag des Kollegen stattgefunden hat und somit das Ganze nicht mehr nachvollziehbar ist.

Ich habe eine sehr gute Rechtsschutzversicherung! Einen Anwalt werde ich nächste Woche dazu konsultieren, denn das ist schlicht und einfach B E T R U G !

Sollte mein Vertrag im nächsten Monat noch aktiv sein, bekommen Sie Post. Ich bin stinksauer auf O2 und werde demnächst alles kündigen, was in irgendeiner Weise mit diesem Verein zu tun hat!

Bitte deaktivieren Sie die Kündigungsmöglichkeit im Online-Bereich, da diese anscheinend wirkungslos ist!

Mit konsternierten Grüßen!

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Lösung von bielo 4 January 2018, 11:05

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3 Antworten

Das ist halt das Risiko einer solchen Kündigung.

Online kann man aber nicht kündigen, sondern nur die Kündigung vormerken.

Kannst du den Anruf mit deiner Rufliste noch belegen? Das würde helfen.

wieuncool schrieb:

 

Ich habe eine sehr gute Rechtsschutzversicherung! Einen Anwalt werde ich nächste Woche dazu konsultieren, denn das ist schlicht und einfach B E T R U G !

Für Betrug ist die Polizei zuständig. Erstatte dann Anzeige. Nimm Belege mit, die deine Auffassung beweisen.

Zum Thema an sich:

Wann genau hast du die Kündigung vorgemerkt?

Wann genau hast du angerufen?

Wann sollte der Vertrag enden?

Ich rief damals von der Arbeit aus an, um die Kündigung wirksam werden zu lassen und habe dafür auch Zeugen in Form meiner Arbeitskollegen. Das Problem ist, dass man davon ausgeht, dass alles seinen Gang geht und nicht mit derart betrügerischem Verhalten rechnet. Deshalb wird es schwer, die genauen Zeiten nachzuweisen.

Ich Depp wollte sogar im Januar einen neuen Vertrag abschließen, der nahtlos übergehen sollte, weshalb ich eigentlich dort anrief, aber das kann sich O2 abschminken, da ich die Nase gestrichen voll habe.

Die Dame im Callcenter war übrigens der Hammer. Sie sprach anfangs sehr undeutlich - anscheinend mit vollem Mund - und war auch nicht wirklich freundlich. Man kam sich gleich als "Störer" vor. Nachdem das Gespräch halt seinen Verlauf nahm, legte Sie einfach auf, ohne mir das weitere Prozedere zu schildern, nach welchem ich freundlich fragte. Den "schönen Tag" hätte sich das Dämchen auch klemmen können.

Online vormerken - ist zum richtigen Zeitpunkt erfolgt,

Kündigung wirksam durch Anruf - ist zum richtigen Zeitpunkt erfolgt.

Wird ja auf der Webseite haarklein beschrieben... Danke O2 !

Als Otto-Normalverbraucher rechnet man allerdings nach der bestätigten Kündigung nicht damit, dass noch etwas zu Komplikationen führen kann, da mir derartiges noch nicht widerfahren ist und auch nicht mehr widerfahren wird. 

Sollte der Vertrag im Februar noch laufen, werde ich zuerst einen Anwalt konsultieren und danach den Weg zur Polizei gehen, um Anzeige zu erstatten. Ich werde auch den Verbraucherschutz informieren, da ich sicher nicht der einzige Kunde bin, dem das widerfahren ist.

wieuncool schrieb:

 

Sollte der Vertrag im Februar noch laufen, werde ich zuerst einen Anwalt konsultieren und danach den Weg zur Polizei gehen, um Anzeige zu erstatten. Ich werde auch den Verbraucherschutz informieren, da ich sicher nicht der einzige Kunde bin, dem das widerfahren ist.

Vor Gericht wird jeder Fall einzeln behandelt. Unterscheide zudem noch Straf- und Privatrecht. Beim Privatrecht musst du leider nachweisen, dass du korrekt gehandelt hast. Dein Anwalt wird dich beraten.

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