Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Irreführung und Täuschung im Kundenportal bei Kündigung


Benutzerebene 1
Ich habe meinen Vertrag am 04.01.2017 per email (wie normal damals von base gewohnt) mit unterschrift und Formular gekündigt.

Auf meine Email bekam ich eine Rückmeldung dass alles eingegangen ist und bearbeitet wird!

Einige Tage später schaue ich in mein Kundenportal und sehe dort

Vertragsende: 06.04.2017

Verlängerbar ab: 20.01.2017

Also alles schick (dachte ich)

Heute rufe ich in der Hotline an und man sagt mir es gibt kein Email support und eine Kündigung wäre nich möglich gewese. Danach wurdeeinfach aufgelegt.

Beim 2. Anruf ist angeblich nicht einmal eine Email eingegangen obwohl ich ja eine Bestätigung über die Bearbeitung erhalten habe.

Beim 3. Anruf wurde mit mitgeteilt dass die Angaben im Kundenportal nicht das wiederpiegeln was WIRKLICH in meinem Vertrag enthalten ist. 

Kaut Aussage wurde mein Vertrag nun bis 06.04.2018 verlängert.. die ist aber erst ab 07.04.2017sichtbar und bis dahin steht weiter im Portal dass mein Vertragsende der 06.04.2017 ist und wenn ich möchte kann ich meinen Vertrag verlängern.

Das passt doch alles vorne und hinten nicht !!! Hier wird man doch absichtlich in die Irre geführt!!!

Das ist wirklich ein Fall für die Presse.

Man hat mir dann ein Angebot für 20 Euro Tarif, 19 Euro Zahlung für das Galaxy S7 und weitere 20 Euro pro Monat für das Handy gemacht. Soll das ein Scherz sein ???????

Der Vertrag, welcher damals von meiner Frau per Email gekündigt wurde, ist zum Glück angeblich wirklich zum 24.03 beendet obwohl dort im Kundenportal nichts mit Vertragsende steht.

Ich wusste damals schon warum ich nicht zu 02 bin sondern zu base.

icon

Lösung von o2_Markus 22 March 2017, 14:27

Zur Antwort springen

83 Antworten

Der Grund liegt meiner Meinung nach darin, dass o2 die Chance haben will, noch einmal persönlichen Kontakt zum kündigenden Kunden zu erhalten, um ihn umzustimmen und mit einem Angebot zum Bleiben zu bewegen.

Ja klar, um mehr gehts da nicht ... und das haben einige Experten hier auch schon oft gesagt.

Argumentiert o2 denn tatsächlich so? Verwechselst Du da möglicherweise etwas? Das habe ich persönlich nämlich so noch nicht gelesen

Ich meine es so in etwa mal gelesen zu haben ... aber ich werde nicht drauf schwören.

Meine persönliche Meinung zum Thema Kündigung ist übrigens, dass o2 eine unkomplizierte Online-Kündigung ohne irgendwelchen Schnickschnack anbieten sollte. Vielleicht machen die das auch irgendwann einmal.

Bin ich voll dafür, bei anderen Unternehmen funktioniert es ja auch problemlos, und ich hoffe, dass ich es noch erleben werde.

Sächsin schrieb:

Ich sehe aus Kundensicht einfach keinen Anlass, eine online ausgesprochene Kündigung (Willensbekundung) auch noch telefonisch bestätigen zu müssen. 

Es gibt keine Onlinekündigung, aber eine Onlinevormerkung einer Kündigung. Ein kleiner aber entscheidender Unterschied.

Ich habe alle meine Verträge online abgeschlossen und ggf. telefonisch verlängert. O2 hat von mir noch nie eine Unterschrift gesehen.

Achtung, es wird jetzt wieder ironisch:

Musste der Online-Abschluss auch telefonisch bestätigt werden, um sicher zu gehen, dass auch wirklich du abgeschlossen hast?

Ich denk mal nicht, das hat o2 wenig interessiert ... nur warum soll dann der Kunde eine sogenannte Kündigungsvormerkung (wo man dann auch noch einen Grund angeben soll .... wie besch... ist das denn?)machen und die dann tel. bestätigen?

Kundenrückgewinnung ist legitim, ebenso wie Anrufe nach Kündigungen (auch auf anderen Wegen) mit der Absicht, den Kunden umzustimmen.

Das können die gern machen .... und zwar schriftlich, denn dann gibt's auch keine Diskussionen, weil wieder mal was nicht stimmt mit dem am Telefon Versprochenen. Hierbei geht's wohl eher um die Kunden, die keine Einwilligungen zur Kontaktaufnahme gegeben haben und nun "gezwungen" werden, selbst anzurufen.

Im vorliegenden Fall, halte ich aber trotzdem für problematisch, dass o2 den Eingang der Mail irgendwie bestätigt hat. Bei einer Kündigung ist nur die Kenntnisnahme und keine eigentliche "Bearbeitung" nötig.

Richtig.

Mir kommt grad noch ein Gedanke, der TE schrieb im EP

Ich habe meinen Vertrag am 04.01.2017 per email (wie normal damals von base gewohnt) mit unterschrift und Formular gekündigt.

wenn das bei BASE so üblich war (ich kann dazu nichts sagen), müsste es auch o2 für diese Kunden ermöglichen, da ja gesagt wurde, es ändere sich für die Kunden durch die Umstellung nichts.

Nach der Umstellung auf O2 kannst du dich unter www.o2.de/neues-zuhause für das O2 Portal registrieren und gewohnteServices nutzen wie Rechnungs- und Tarifeinsichten, Datenänderungen und das Hinzubuchen und Entfernen von Optionen an deinem Vertrag.

https://www.o2online.de/service/erste-schritte/tarifumstellung-zu-o2/

Sandroschubert schriebEs gibt keine Onlinekündigung, aber eine Onlinevormerkung einer Kündigung. Ein kleiner aber entscheidender Unterschied.

Ich kenne den Unterschied, danke 🙂 ... nur: Kundenservice sieht im digitalen Zeitalter anders aus und da die Probleme mit der Hotline noch immer nicht vollständig behoben sind, sollte eine echte Online-Kündigung über "Mein o2" doch wohl die beste Lösung für alle sein.

Leistung: 4+

Service : 6++

Kundenbindung: 6,6++

Ist 2 ein seriöses Unternehmen?

Nein,nicht mehr...........

Ups, habe ich O vergesen, sorry 

Man müsste auch einmal die Mail sehen, die an O2 geschickt worden ist. Sollte die Bekundung der Kündigung nur in der PDF Datei vorhanden sein, dann könnte auch dies Problematisch sein. Anhänge können beim Eingang gefiltert werden, das öffnen untersagt oder ob der O2 Mitarbeiter die PDF Datei im Anhang überhaupt zur Kenntnis nehmen muss.Wenn man auf die Textform besteht, dann sollte die eigentliche EMail dargelegt werden.

Man bekommt die Vertragsunterlagen nicht umsonst ausgehändigt. Diese sollte man sich sorgsam durchlesen und bei einer Kündigung beachten. "Der XY hat es so und so gemacht, also mache ich es genauso!" ist "nett" gedacht, nur XY kann einen etwas anderen Vertrag haben oder andere  Konditionen oder eine andere AGB. Dann müsste man Fragen: Was steht in der AGB, die du mit dem Vertrag erhalten hast? Hast du später eine Email erhalten, die auf einer Änderung der AGB hingewiesen wurdest?

Wenn ich bei meiner Prepaidkarte eine Option buche, dann bekomme ich eine Email mit der Bestätigung, AGB, Preisliste, Widerrufsbelehrung und was-weiß-ich-noch-was. Und dies geschieht nicht, weil sich irgendjemand bei O2 langweilt...

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Da sich der TE nicht mehr gemeldet hat, kann man diesen Thread meiner Ansicht nach schliessen. Nicht, um eine weitere Diskussion zu unterbinden, denn das Thema ist nicht unwichtig, sondern weil meines erachtens alles gesagt wurde.

Ich erlaube mir daher, an dieser Stelle die gegenwärtige Situation zusammenzufassen:

- In den AGB ist festgelegt, wie man wirksam kündigen kann (Textform ODER Schriftform, abhängig vom Datum des Vertragsschlusses). Im vorliegenden Fall dürfte die Schriftform vereinbart worden sein.

- Es gibt Urteile, die auch E-Mail in bestimmten Fällen als ausreichend für die Erfüllung der Schriftform bestätigen. Dabei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, die für andere Parteien nicht binden sind.

- Eine Kündigung bedarf keiner telefonischen - oder sonstigen - Bestätigung. Die Funktion Kündigungsvormerkung ist keine Kündigung, und ist ohnehin einen zusätzlichen Service, der nicht in den AGB vorgesehen ist. Mit telefonischer Bestätigung ist die Kündigung wirksam.

- o2 bieten derzeit keine Onlinekündigung an.

- Wer kündigt, muss nachweisen können, dass er form- und fristgerecht gekündigt hat.

- Seit der Gesetzesänderung 2016 ist für eine Kündigung eines danach abgeschlossenen Vertrages keine Schriftform erforderlich, es kann also lediglich die Textform vereinbart werden.

- E-Mail erfüllt die Anforderungen der Textform, allerdings gibt es keine Verpflichtung, eine E-Mail-Adresse für solche Zwecke anzubieten. o2 bietet keine E-Mail-Adressen an - weder für den Kundenservice. noch für die Übermittlung einer Kündigung.

- Es besteht kein Anspruch seitens des Kundens, dass eine Kündigung, die an eine beliebige E-Mail-Adresse des Unternehmens geschickt wird, auch bearbeitet wird.

- Im Impressum muss eine gültige E-Mail-Adresse stehen. Über diese muss jedoch nicht der Kundenservice erreichbar sein.

Benutzerebene 7
Abzeichen
Dem ist dann auch nichts mehr hinzuzufügen - habe ich aber alles auch so ausgeführt. Nur mit mehr Worten 😉.

Deine Antwort