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Handysperrungen erst ab 75 Euro


Hallo,

 

so,hier etwas aktuelles,wurde auch mal Zeit das dies so durchgesetzt wird,die Frage ist nur ab wann und ob sich auch alle Anbieter dran halten:

 

http://www.heise.de/mobil/meldung/Bundesgerichtshof-erschwert-Handy-Sperrungen-1192595.html

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Lösung von andante 16 November 2011, 17:26

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91 Antworten

Gute Entscheidung. ☺️

Benutzerebene 1
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Eigentlich traurig, dass ein Anbieter erst ab 75€ Zahlungsverzug sperren darf. Wer seine Kosten nicht im Griff hat sollte sich überlegen auf eine Prepaidkarte umzusteigen oder sein Telefonverhalten zu überprüfen. Ich persönlich finde es gut, sobal eine Rechung nicht bezahlt worden ist und dieser Zahlungsverzug durch eine Mahnung angekündigt worden ist zu sperren - gleichgültig wie hoch die Zahlungsverzug ausfällt.

 

Desweiteren hat der Bundesgerichtshof die Klauseln der Beklagten - also der Telekom und Congstar - beanstandet. In wie weit dieses Urteil auf andere Mobilfunkanbieter zu übertragen ist,muss wahrscheinlich noch geprüft werden.

Benutzerebene 6
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Also, ich finde die Entscheidung richtig und längst überfällig. Warum sollen für Handy-Verträge andere Regeln gelten als für Festnetzanschlüsse? Viele haben überhaupt kein Festnetz mehr und telefonieren ausschließlich mobil. Zu einem kleineren Zahlungsverzug kann es immer mal kommen und es kann ja nicht sein, das wegen vielleicht 20 Euro sofort der Anschluss gesperrt wird, meistens auch noch ohne Vorwarnung und für die Sperre soll man dann häufig auch noch bezahlen. Viele Provider haben Sperrungen auch als Druckmittel benutzt, um Leute zur Zahlung zu bewegen, obwohl diese der Rechnung widersprochen und Geld berechtigt einbehalten haben. Das wird jetzt wohl nicht mehr so einfach gehn, zumindest hat man jetzt eine Handhabe gegen vorschnelle Sperrungen ☺️

grüße, zündi

Ich finde das auch mehr als richtig.

Denn es kann immer und jedem mal etwas passieren was vorher nicht geplant war.

Vor allem hat mir O2 auch schonmal ohne Grund und ohne vorherige Mitteilung meinen Anschluss gesperrt,haben sich zwar nachher entschuldigt,aber dies half mir dann auch nichts mehr,der ärger war ja da.

 

Übrigens,dieses Urteil vom Bundesgerichtshof,ist für alle Anbieter bindend nicht nur für die Telekomiker oder Congstar.

Benutzerebene 3
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Das ist ein zweischneidiges Schwert. Natürlich kann man sagen, wenn eine Rechnung nicht sofort bezahlt werden kann, einfach Anschluss sperren. Aber: Diese Regelung wäre unabhängig von den Gründen. Soll heißen, wenn eine Rechnung nur teilweise bezahlt wird, weil bestimmte Rechnungspositionen strittig sind, dann wäre theoretisch bei einer sofortigen Sperrmöglichkeit, der eigene Anschluss gesperrt. Das kann aber doch nicht sein.

 

Was machen Personen, bei denen der Arbeitgeber zu spät gezahlt hat und die dadurch ins Minus rutschen. Rechnungsbetrag konnte nicht eingezogen werden. Diese Person ist Kunde bei einer Direktbank, hat keinen Festnetzanschluss und erledigt alle Bankgeschäfte per Onlinebanking. Bei einer Anschlusssperre wäre diese Person nicht einmal in der Lage, wenn das Konto wieder entsprechendes Guthaben hat, eine Überweisung zu tätigen, um den Anschluss entsperrt zu bekommen.

 

Die Folge wird wahrscheinlich sein, dass die Bonitätsprüfung strenger wird. Dadurch werden halt Kunden demnächst abgelehnt werden, die man jetzt noch angenommen hätte. Womit Personen, die die neue Regelung jetzt klar befürworten, da sie Gefahr laufen könnten, eine Rechnung nicht bezahlen zu können, in Zukunft schimpfen werden, dass sie als Vertragskunden abgelehnt werden. Jede Medaille hat zwei Seiten.

Na lassen wir dies einfach mal auf uns zukommen.

Zur Not kann man ja noch immer wechseln,man muss ja nicht bei O2 bleiben,obwohl ich soweit mit dem Netz zufrieden bin,und auch was die Preise angeht.

Sollte ich dennoch irgendwann nicht mehr zufrieden sein,dann gibts ja genug alternativen..und diese alternativen werden mit der Zeit ja zum Glück nicht weniger sondern mehr..

Sollte es nicht anders sein,wird eben Simyo genommen,denn der o2o ist ja eigentlich nichts anderes als Prepaid.

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Sonnenklee schrieb:
Was machen Personen, bei denen der Arbeitgeber zu spät gezahlt hat und die dadurch ins Minus rutschen. Rechnungsbetrag konnte nicht eingezogen werden.

 

Es soll sich ja bewährt haben, dem Vertragspartner, der etwas abbuchen möchte (sei es nun Mobilfunkanbieter, Strom, Gas, Wasser, Wasauchimmer,...) vorher Bescheid zu sagen, wenn ersichtlich ist, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt das Konto nicht gedeckt sein könnte...

 

 

 

Benutzerebene 3
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LarsOnPalm schrieb:
 

Es soll sich ja bewährt haben, dem Vertragspartner, der etwas abbuchen möchte (sei es nun Mobilfunkanbieter, Strom, Gas, Wasser, Wasauchimmer,...) vorher Bescheid zu sagen, wenn ersichtlich ist, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt das Konto nicht gedeckt sein könnte...

 

 

 

 

Eine gute Idee. Nur was macht man, wenn der Arbeitgeber normal am 30. oder spätestens am 01. zahlt, das Geld aber nicht kommt. Miete, o2 und andere Sachen werden jedoch am 01. oder 02. abgebucht. Da hat man keine Chance mehr zu reagieren.

 

Bei vielen Menschen würde das nichts ausmachen, weil die zumindest zur Not noch einen Dispo hätten, der einspringen würde. Nur leider gibt es eben auch Menschen, die können es nicht eben mal verkraften, wenn der Arbeitgeber einige Tage zu spät zahlt. Und sei es, weil letzten Monat das Auto oder die Waschmaschine den Geist aufgegeben hat.

 

Was ich damit sagen will, jeder Mensch kann theoretisch mal in eine Situation kommen, für die er nichts kann. Wenngleich die meisten Menschen, deren Konto keine Deckung aufweist, selbst Schuld an der Misere sind.

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Also, um die Gründe, warum ein Konto auf Null ist, will und werde ich nicht streiten oder irgendwelche Schuldzuweisungen anstellen. Das kann in der Tat vom Leben am absoluten Existenzminimum bishin zu "Die Million beim Poker wollte er dann tatsächlich sofort haben" gehen.

 

Kernaussage war eher: Wenn klar ist, dass ein Konto keine Deckung aufgewiesen hat/aufweist/aufweisen wird: All jene kontaktieren, die versuchen wollen abzubuchen oder schon versucht haben, abzubuchen.

 

Leute, die abbuchen fühlen sich immer besser, wenn der Kunde sich in solchen Angelegenheiten selbst meldet und das ganze erklären kann.

 

Zumindest wenn klar ist, dass es knapp werden kann, sollte man ja gezielt ein Auge aufs Konto haben.

Dies ist nun ne Sache bei der man immer dafür oder dagegen sein kann.

Aber ich finde es schon ok dass dies nun so festgelegt wurde,es gibt ja auch Leute die per Überweisung zahlen,und wenn da mal jemand nen Unfall hat und vielleicht mal im KH liegt,und somit 1 Monat nicht zahlen kann,hat er aber noch immer sein Handy zur Verfügung,was bei nem Aufenthalt im Kh recht nützlich sein kann.

Mein Beispiel eben ist natürlich ein Härtefall.

 

Rücklastschriften kann man auch dadurch vermeiden das man die Rechnung von der Kreditkarte abbuchen lässt.

In Österreich, der Schweiz, England und weiteren Staaten ist das der Normalfall aber in D macht das leider nur E-Plus/Base.

 

Zurück zum Thema:

Ich finde die Entscheidung absolut richtig das die Provider erst ab einer Rechnung von 75€ sperren dürfen.

Ich hatte zum Beispiel eine strittige Rechnung und mir wurde einfach der Anschluss gesperrt.

Erst nach Aufsuchen meines Anwaltes, und nach Monaten Schriftwechsel, konnte die Angelegenheit zu meinen Gunsten entschieden werden.

 

Wieso also soll einfach der Anschluss gesperrt werden können obwohl der Provider im Unrecht ist?

Zum Glück ist dieses Druckmittel aus der Welt geschafft worden.

Die Frage ist nun nur die,ob sich auch jeder Provider dran hält?

 

An das Urteil müssen sich alle halten.

Ansonsten wird es einen Haufen Klagen geben.

Ich denke das es einige Anbieter schon anders versuchen werden und am Anfang trotzdem noch sperren werden.

Aber warten wir ab , wir werdne es ja denke ich dann schon hier im Forum lesen können wenn sich nicht dran gehalten wird.

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Moment mal, so verallgemeinern kann man das glaube ich nicht.

 

Der BGH hat im Urteil die erwähnte Klausel von Congstar zum Gegenstand gehabt, wonach eine Sperrung ab 15,50€ erfolgen sollte.

 

Bisher gibt es lediglich nur eine Pressemitteilung seitens der BGH, aber noch kein ausformuliertes Urteil. Dies dauert bekanntermaßen einige Zeit. Und erst was darin enthalten ist, gibt auch Aufschluss auf die Auslegung. Wenn sich natürlich diese Formulierungen rein auf Congstar beziehen, können die anderen Anbieter weitermachen wie bisher. Wenn dort hinterlegt ist, dass dieses Urteil auf sämtliche Mobilfunkanbieter übertragbar ist, dann werden wohl auch alle nachziehen müssen!

Also dieses Urteil gilt für alle Anbieter,wäre dies nicht so,würden ja die anbieter für die es gelten würde,wieder dagegen vorgehen,weil sie sich benachteiligt sehen würden.

 

Benutzerebene 7
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Grundsätzlich bezieht sich dieses Urteil nur auf diesen speziellen Fall.

D.h. die anderen Anbieter müssen sich nicht daran halten. Ein Urteil hat ja die die gleiche Wirkung wie ein Gesetz.

Soviel zur reinen Theorie.

 

Natürlich ist dieses Urteil aber wegweisend und man sollte es für sicher erachten, dass auch bei anderen Anbietern genau im Sinne dieses Gesetesz entschieden werden würde.

Die Anbieter werden sich also kurzfristig darauf einstellen; denn sie wissen dass sie den kürzeren ziehen.

Und drauf ankommen lassen werden sie es m.E. nicht; dafür ist das Urteil zu deutlich.

Habe heute mit der Buchhaltung von o2 telefoniert. Meine Karte wurde am 01.03. gesperrt. Antwort von o2: es ist kein Urteil, nur eine Pressemitteilung und bezieht sich sowieso nur auf congstar, nicht auf alle Anbieter. Wer hat nun Recht?!

Benutzerebene 7
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Es IST ein Urteil, und inzwischen liegt die schriftliche Begründung auch vor. Entsprechend kann es durchaus sein, dass die Mitarbeiter der Buchhaltung bisher nur die Pressemitteilung kennen.

In der Tat ist die Entscheidung aber keine grundsätzliche Festlegung, sondern es ging hier speziell nur um congstar.

 

Es ist zu erwarten, dass das BGH (oder niedrigere Instanzen mit Verweis auf dieses Urteil) in ähnlichen Fällen genauso entscheiden würde, dazu müsste aber auch erstmal geklagt werden.

 

Also: Theoretisch ist o2 im Recht, praktisch könnte hier ein Gericht höhere Außenstände festlegen.

Benutzerebene 6
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Glafira schrieb:
Habe heute mit der Buchhaltung von o2 telefoniert. Meine Karte wurde am 01.03. gesperrt. Antwort von o2: es ist kein Urteil, nur eine Pressemitteilung und bezieht sich sowieso nur auf congstar, nicht auf alle Anbieter. Wer hat nun Recht?!

Also, ich würde in dem Fall erstmal alle Zahlungen einstellen und eine Frist zum entsperren setzen, mit Verweis auf das Urteil. Dann müsste o2 ggf versuchen, das Geld einzuklagen. Und das halte ich wiederum für sehr unwarscheinlich. Denn sollte die Sperre unberechtigt sein, braucht man für die Zeit der Sperre logischerweise auch keine Grundgebühren zu bezahlen, da man den Vertrag gar nicht nutzen kann. Evtl könnte man bei einer vollständigen Sperre sogar Schadensersatz verlangen z.B. wegen Nichterreichbarkeit 😉

 

Benutzerebene 7
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Rechtlich gesehen ist die Sperre aber gerechtfertigt; entsprechend müsste der Kunde klagen, nicht o2 ;-)

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Gar nichts mehr zu zahlen bringt doch auch nichts. Der Rückstand wird weiterhin bestehen. Außerdem handelt es sich bei dem besagten Urteil um eine Einzelfallentscheidung. Eine allgemeine Gültigkeit ist da (noch) nicht gegeben.

 

Davon abgesehen, o2 sitzt hier zunächst am längeren Hebel. Natürlich kann der gesperrte Kunde einen Anwalt einschalten, sogar klagen. Nur zieht sich das sehr lange in die Länge. Zielführend dürfte das nicht sein.

Benutzerebene 6
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Sonnenklee schrieb:
Gar nichts mehr zu zahlen bringt doch auch nichts. Der Rückstand wird weiterhin bestehen. Außerdem handelt es sich bei dem besagten Urteil um eine Einzelfallentscheidung. Eine allgemeine Gültigkeit ist da (noch) nicht gegeben.

 

Davon abgesehen, o2 sitzt hier zunächst am längeren Hebel. Natürlich kann der gesperrte Kunde einen Anwalt einschalten, sogar klagen. Nur zieht sich das sehr lange in die Länge. Zielführend dürfte das nicht sein.

Ich bezog mich mit Geld einbehalten auch auf Grundgebühren (während der Sperre) und evtl anfallende Sperrgebühren. Und da müsste schon o2 klagen. Was dabei rauskommt, kann man vorher natürlich nicht wissen. Man kann sich ja auf das Congstar-Urteil berufen, eine Garantie, das es zum gleichen Urteil kommt gibt es zwar nicht, aber die Chancen stehen nicht schlecht.

 

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Das Problem daran ist nur, wenn man klagt, dann wird es dennoch einige Monate dauern. Sollte also der Kunde im Endeffekt im Recht sein, so ist sein Anschluss dennoch mehrere Monate gesperrt.

 

Es wird einem nicht viel übrigbleiben, als den offenen Betrag zunächst zu bezahlen. Und dann kann man sich ja immer noch streiten, was mit den Grundgebühren während der Sperre ist.

 

zündi schrieb:
 

Glafira schrieb:
Habe heute mit der Buchhaltung von o2 telefoniert. Meine Karte wurde am 01.03. gesperrt. Antwort von o2: es ist kein Urteil, nur eine Pressemitteilung und bezieht sich sowieso nur auf congstar, nicht auf alle Anbieter. Wer hat nun Recht?!

Also, ich würde in dem Fall erstmal alle Zahlungen einstellen und eine Frist zum entsperren setzen, mit Verweis auf das Urteil. Dann müsste o2 ggf versuchen, das Geld einzuklagen. Und das halte ich wiederum für sehr unwarscheinlich. Denn sollte die Sperre unberechtigt sein, braucht man für die Zeit der Sperre logischerweise auch keine Grundgebühren zu bezahlen, da man den Vertrag gar nicht nutzen kann. Evtl könnte man bei einer vollständigen Sperre sogar Schadensersatz verlangen z.B. wegen Nichterreichbarkeit 😉

 

Die Rechnung ist längst bezahlt und die Karte natürlich wieder entsperrt. War ja auch nur paar Tage gesperrt. Alles nicht so wild. Aber wenn die Sperrung zu unrecht stattgefunden hat, dann hätte ich gern die Kosten zurückerstattet. Doch wie gesagt, die Frau am Telefon ist sich Zitat: "zu 150% sicher", dass ich im Unrecht bin. Nur glauben will ich ihr nur zu 50% 😛