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EU-Roaming ab 15.Juni 2017

  • 5 January 2017
  • 4 Antworten
  • 10418 Aufrufe

Benutzerebene 5
hallo alle,

Mich würde gern interessieren, wie es ab 15.Juni 2017 mit EU-Roaming weitergeht? Am 15.Dezember 2016 wurde vom Europäischen Parlament endgültig beschlossen, dass EU-Roaming kostenfrei sein wird.

Was passiert mit der aktuellen EU-Roaming Option für die ich noch extra bezahle?

Auch habe ich einen O2-Free Tarif. Heißt das, dass ich im EU-Ausland auch unbegrenzt Datenvolumen mit 1 Mbit/s habe?

Könnte mir jemand die genauen Spezifikationen nennen bzw. verlinken? Ich finde nichts im Internet, aber es muss doch das irgendwo stehen, oder?

mit freundlichen Grüßen

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Lösung von bielo 5 January 2017, 15:00

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4 Antworten

convertere schrieb:

 

Was passiert mit der aktuellen EU-Roaming Option für die ich noch extra bezahle?

Die musst du dann kündigen.

Oder aber o2 lässt sich was anderes einfallen. Da gibt es derzeit aber keine Erkennisse.

Benutzerebene 5
Mittlerweile scheinen die EU Roaming Regeln ja definiert worden zu sein. Die neue EU Roaming Verordnung  

Ich würde gern ab 15.Juni in die besagten EU-Roaming Verordnung wechseln und Vorteile wie ungedrosseltes Internet im EU-Ausland, SMS-Flat und Wegfall der 5€ EU-Roaming Flat genießen.

Jedoch würde ich gern wissen, was es mit der Fair Use Policy auf sich hat genau? Es ergibt sich ja, dass man bei mehr als 4 Monaten unter die Fair Use Policy ja fällt. Welcher Fall ist da zuftreffend?

  1. Ein Portugiese besorgt sich eine deutsche SIM-Karte, der zu Urlaub in Deutschland ist und benutzt diese dann länger als 4 Monate im EU-Ausland?
  2. Ich als deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland habe eine deutsche SIM-Karte und befinde mich aber mehr als 4 Monate im EU-Ausland, da ich dort einen Zweitwohnsitz hab?

Ich kann ja "stabile Bindungen" zu Deutschland aufweisen. Der Portugiese jedoch hat dies ja nicht. Kann das jemand erläutern wann diese Fair Use Policy eintritt? Bin ich davon betroffen wie im Fall 2 beschrieben?

Was sind die Obergrenzen der Fair Use Policy?

Aufschläge bei SMS und Telefonie sind möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird.

Ein Aufschlag bei Datennutzung ist möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird bzw. wenn der Kunde ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet.

Obergrenzen bei Überschreitung des Datenvolumens lassen sich nicht allgemein festsetzen.

Der Kunde kann das nach folgender Formel ausrechnen:
FUP Roamingvolumen = 2 x Inländischer Endkundengesamtpreis (= Gesamtpreis des Bündels - andere Dienste z. B. WLAN-Flat, (Securitydienste) – Endgeräte): Wholesalecap (Data)

Wholesalecap Data: 9,163 €/GB (15. Juni – 31. Dezember 2017); 7,14 €/GB (ab 01. Januar 2018); 5,355 €/GB (ab 01. Januar 2019); 4,165 €/GB (ab 01. Januar 2020); 3,57 €/GB (ab 01. Januar 2021) und 2,975 €/GB (ab 01. Januar 2022)

Bei vorbezahlten Tarifen („Pre Paid“) kann Telefónica Germany den Verbrauch von Endkundendatenroamingdiensten zum inländischen Endkundenpreis in der EU auf ein Volumen begrenzen, das zumindest dem Volumen entspricht, das sich aus der Division des Gesamtbetrags (ohne Mehrwertsteuer) des vom Kunden an den Betreiber zu Beginn der Roamingnutzung bereits bezahlten, verfügbaren Restguthabens durch das Wholesalecap Data ergibt (Es gilt die Formel: FUP Prepaid Volumen = verfügbares Guthaben: Wholesalecap Data).

Was bedeutet permanentes Monitoring durch den Netzbetreiber?

Zur Beurteilung der Einhaltung der „Fair Use“ Grenzen bei Telefonie, SMS und Datennutzung können wir deinen Aufenthaltsort sowie dein Telefonie- und Surfverhalten für mindestens 4 Monate verarbeiten und nutzen. Durch das Monitoring wird das Fehlen eines vorwiegenden Inlandsaufenthalts des Kunden im Land des Roaminganbieters oder das Fehlen einer vorwiegenden Inlandsnutzung inländischer Mobilfunkdienste belegt. Solche objektiven Indikatoren müssen über mindestens vier Monate erstellt werden. Es geht dabei lediglich um die geographische Ortung und die Tatsache, dass Nutzung erzeugt wird. Anrufe, SMS und Daten werden nicht inhaltlich betrachtet. Die Beachtung Datenschutzrechtlicher Vorgaben hat dabei oberste Priorität.   

Benutzerebene 1
Leider wurde das jetzt hier noch nicht kommentiert. Eine offizielle Antwort würde mich auch interessieren.

Mich allerdings auch!

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