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Ärger mit der Kündigung bei o2

  • 27 December 2011
  • 6 Antworten
  • 3976 Aufrufe

 

Hallo ihr Lieben,

 

ich würde hier mal gern meine Situation erklären und hoffe auf hilfreiche Tipps von euch

 

Ende Juni 2011 habe ich o2 per Post eine Kündigung des Vertrageseines Surfsticks zukommen lassen und gleich danach per Mail nach einer Kündigungsbestätigung gefragt.

Leider habe ich nichts von o2 gehört und habe am 31.07.2011 erneut per Mail eine Kündigung ausgesprochen, nach einer Kündigungsbestätigung gefragt und auch nochmal auf die erste Kündigung per Post verwiesen. Auch auf diese Mail habe ich keine weitere Antwort von o2 erhalten und ging guten Wissens und Gewissens davon aus, dass meine Kündigung angekommen ist und rechtskräftig ist.

Als mir im August 2011 aufgefallen ist, dass o2 weiterhin die monatlichen Kosten von 25€ abbucht, bin ich in den o2-Shop in Leipzig gegangen und habe nach meinem Bearbeitungsstatus gefragt. Von einem Mitarbeiter wurde mir dann nach einem Telefonat mit dem Kundenservice bestätigt, dass die zweite Kündigung per Mail angekommen ist und nun zur Bearbeitung auf dem Tisch liegt. Er versicherte mir, dass die Kündigung eingegangen ist und dass das Geld zurücküberwiesen wird.

Nachdem auch im Folgemonat (Ende Oktober) die Monatsgebühr von meinem Konto abgebucht wurde, bin ich erneut in den o2-Shop gegangen. Die Teamleiterin hat im System geschaut und gemeint, dass nie eine Kündigung bei o2 eingegangen ist und somit der Vertragweiter läuft. Sie hat dann meinem Wissen nach das „Paket“ aus dem System genommen und mir zumindest zugesichert, dass keine weiteren Kosten anfallen. Im Shop habe ich dann auf Ratschlag der Mitarbeiterin ein drittes Schreiben fertig gemacht und die Situation geschildert. Dieses Schreiben wurde aus dem Shop an den Kundenservice gefaxt. 

Da ich meine Kündigung mehrmals gesendet habe und ich davon ausging, dass ich im Recht bin, habe ich die zu Unrecht abgebuchten 3 Monatsgebühren zurücküberweisen lassen.

Nun habe ich eine Rechnung von insgesamt 167€ bekommen. Ich habe mit dem Kundenservice telefoniert (Abteilung Kündigung). Der Herr im Kundenservice hat mir empfohlen an xy noch einmal schriftlich den gesamten Vorgang zu schildern und o2 zu bitten die zweite Kündigung als rechtskräftig anzusehen und den Vertrag rückwirkend zum Ende August zu kündigen. Auch der Herr im Kundenservice hat mir den Eingang der Kündigung bestätigt, konnte mir diesbezüglich aber nicht weiterhelfen, da laut seiner Aussage schon zu viel Zeit verstrichen ist. Diese Aussage ist meinerseits nicht nachvollziehbar. Meinerseits habe ich alles richtig und fristgemäß eingereicht, sodass der Vertrag beendet werden konnte und dass so viel Zeit dazwischen verstrichen ist, liegt nicht in meiner Schuld.

Jetzt wird mir mit Inkasso gedroht und gesagt, ich soll so schnell wie möglich den Fehlbetrag zahlen. Obwohl ich ca. 2 mal im Monat dort anrufe, um den Sachverhalt zu klären und mir nie jemand helfen kann. Weder bekomme ich fachliche und nachvollziehbare Antworten auf meine Fragen, noch kann ich in eine Abteilung mit Entscheidungsgewalt verbunden werden.

Auf keine meiner insgesamt 4-5 Mails habe ich je eine Antwort bekommen. Ich bin mega enttäuscht von dem Service (sofern man das überhaupt Service nennen kann) und frage mich jetzt wirklich, wie ich weiter vorgehen soll?

 

Als nächstes werde ich mich an den Verbraucherschutz wenden. Es kann ja nicht sein, dass o2 versucht die Situation auszusitzen, in der Hoffnung, dass ich irgednwann bezahle.

Auch sollten hier mal die ganzen Abteilungen Hand in Hand arbeiten und nicht immer andere Infos rausgeben. Ich habe immerhin mehrmals den Eingang meiner Kündigung bestätigt bekommen, dennoch laufen immernoch Kosten auf?

 

Da haut doch irgendwas nicht hin... 

Ich bin super wütend und enttäuscht, dass mir nicht geholfen wird und die Situation nicht geklärt wird.

 Edit by o2_Katja: Nicht von uns genutzte Mailadresse entfernt

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Lösung von bs0 2 January 2012, 13:05

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6 Antworten

Benutzerebene 3
Ich nehme an die Kündigung im Juli ist nicht per Einschreiben passiert. Somit kann sich o2 in diesem Punkt leider rausreden. Wenn du kurz danach aber noch einmal per E-Mail gekündigt hast sollte dies auch zählen. Dass o2 gerne mal Kündigungen "verschlampt" ist auch nichts neues. Am besten immer per Fax die Kündigung rausschicken, dann hast du was schriftliches mit "Bestätigung" in der Hand.

 

Aber wie gesagt, da du die Sache dann per E-Mail gekündigt hast, hat o2 kein Anrecht auf den offenen Betrag. Die können gerne mit allem drohen was ihnen einfällt, gerne auch mit dem Weihnachtsmann. Ich würde noch einmal alles schriftlich per Einschreiben an o2 schicken und dann die Sache auf sich beruhen lassen. Eine Kopie der versendeten E-Mail dürftest du ja noch haben, oder?

Benutzerebene 4
Ohne jetzt zu sehr ins Detail gehen zu wollen, kann ich hier nur versichern, dass alle relevanten E-Mails und Schreiben auch beantwortet wurden. Da es allerdings keine ordnungsgemäßen Kündigungen waren, wurden Daten angefordert oder Rückfragen gestellt, auf die dann keine Reaktion erfolgte.

 

Daher läuft der entsprechende Vertrag natürlich noch und die Rückbuchung der Rechnungsbeträge trägt zur Klärung natürlich nicht bei.

 

Unsere kostenlose Kündigungshotline informiert gerne darüber wie eine ordnungsgemäße Kündigung erfolgen muss: 0800 7777022

 

Ich habe dann doch endlich mal eine Antwort auf meine Mails bekommen von o2. Der Hammer ist, dass meine erste und zweite Kündigung nicht akzeptiert werden, weil ich die Kundenkennzahl nicht mit angegeben habe. (Nachweise für die Mails habe ich)

 

Nun wurde mein Vertrag zum Dezember gekündigt, dennoch muss ich zu den offenen Rechnungsbeträgen nun auch noch je 30€ Gebühren für das Rückziehen der Lastschrift bezahlen. Ist das rechtens? So komme ich für 3 Monate auf eine Rechnung von 164€. Das ist der Hammer!!! Fest steht, dass ich o2 auf keinen Fall weiterempfhelen kann, da die komplette Abwicklung undurchsichtig und nicht kundenfreundlich oder nachvollziehbar ist.

 

Habt ihr Erfahrung mit der Starfgebühr beim Rückziehen der Lastschrift?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
lillyfee schrieb: 

Habt ihr Erfahrung mit der Starfgebühr beim Rückziehen der Lastschrift?


Diese beträgt jeweils EUR 19,- und ja, ist rechtens, wenn auch vergleichwesie sehr hoch. Zum Thema gibt es hier im Forum ausreichend Beiträge schon.

Benutzerebene 6
Abzeichen
lillyfee schrieb:
 

Ich habe dann doch endlich mal eine Antwort auf meine Mails bekommen von o2. Der Hammer ist, dass meine erste und zweite Kündigung nicht akzeptiert werden, weil ich die Kundenkennzahl nicht mit angegeben habe. (Nachweise für die Mails habe ich)

 

Nun wurde mein Vertrag zum Dezember gekündigt, dennoch muss ich zu den offenen Rechnungsbeträgen nun auch noch je 30€ Gebühren für das Rückziehen der Lastschrift bezahlen. Ist das rechtens? So komme ich für 3 Monate auf eine Rechnung von 164€. Das ist der Hammer!!! Fest steht, dass ich o2 auf keinen Fall weiterempfhelen kann, da die komplette Abwicklung undurchsichtig und nicht kundenfreundlich oder nachvollziehbar ist.

 

Habt ihr Erfahrung mit der Starfgebühr beim Rückziehen der Lastschrift?

Die Angabe der Kundenkennzahl auf einer Kündigung ist nicht notwendig, damit diese wirksam ist. Wichtig ist, das du eindeutig identifizierbar bist, also Name und Rufnummer oder Kundennummer auf der der Kündigung stehen und die Kündigung unterschrieben ist. Name und Anschrift sollten auch aureichend sein, um den Vertrag zuordnen zu können, der Name alleine reicht vermutlich nicht aus. Ich würde dir empfehlen, eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt (mit sämtlichen vorhandenen Unterlagen) aufzusuchen. Sollte die Kündigung rechtzeitig eingegangen sein, dann haben sich auch die Rücklastschriftgebühren erledigt, egal was o2 oder das Inkasso schreiben.

 

gruß, zündi

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Genauso ist es, daher erweitere ich meinen vorherigen Beitrag so:

 

Ist die Kündigung frist- und formgerecht eingegangen, bestehen seitens o2 keine Forderungen mehr, es fallen also ab Vertragsende (Wirksamwerden der Kündigung) keine Gebühren an, und natürlich auch keine für eine Rücklastschrift, weil die Stornierung berechtigt gewesen wäre.

 

Falls die Kündigung nicht frist- und formgerecht eingegangen ist (und dazu benötigt man wirklich nicht die PKK sofern im Anhang eine Unterschrift vorhanden ist und aufgrund der gemachten Angaben eine eindeutige Zuordnung des Kontos möglich ist) hätte o2 weiterhin Ansprüche (auch Rücklastschriftgebühren).

 

Der Fall scheint nun wirklich etwas kompliziert zu sein, also wir Zündi schon geschrieben hat: wenn du sicher bist, du hast frist- und formgerecht gekündigt ggf. Verbraucherzentrale oder einen Anwalt kontaktieren. Was o2 behauptet ist erstmal nebensächlich.