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illegale Abbuchungen durch O2


Guten Tag,

 

im Frühjahr 2013 habe ich online das Zusatzpack I-Netflat für O2O deaktiviert; Simkarte sperren lassen und schriftlich gekündigt.

Nebst dem Entzug der Einzugserlaubnis.

 

Heute stellte ich fest das O2 seit Mitte des Jahres 2013 still und heimlich 9,99 € pro Monat abbuchen lässt.

Besonders trickreich ist die Tatsache das überhaupt nicht erkennbar ist wofür man bezahlt.

"O2 sagt Danke" bekommt deshalb ein ganz besonderes Flair.

 

Nun, 02, einer euer Mitarbeiter(in) muss ganz offensichtlich und unerlaubt für mein altes Handy Mitte des Jahres 2013 die I-net-Flat für mein abgemeldetes O2O aktiviert haben.

Soeben habe ich mein altes Handy eingeschaltet.

Die Sim-Karte ist deaktiviert.

 

Morgen lasse ich auf Kosten von O2 die 9,99 € durch die Bank zurück buchen.

Im Übrigen fordere ich die bis dato zu unrecht erhobenen Gebühren ebenfalls zurück.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

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Lösung von Libermann 24 April 2014, 17:39

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242 Antworten

Seih mal den link
Nun ist nicht mehr die Kanzlei Bissel + Partner für O2 tätig sondern die Firma Real Inkasso.

 

Sehr interessant was die Firma Real Inkasso schreibt!

Widerspruch lege ich gleich per Telefax ein, moniere zusätzlich die Inkassogebühren sowie Mahnkosten neben der Verweigerung der Hauptkostenzahlung.

 

Etwas schmunzeln musste ich, denn O2 erklärt eine sofortige außerordentliche Kündigung.

*Räusper* O2 ihr kündigt einen Vertrag der vom Kunden schon zum 14.07.2014 außerordentlich und unwidersprochen gekündigt wurde?

 

Achso, auch dem Inkasso werde ich natürlich von meiner Gegensätzlichen Forderung und meiner eingereichten Klage gegen O2 etwas mitteilen.

 

 

Offensichtlich hat die von O2 eingesetzte Kanzlei Bissel + Partner mir nichts zu sagen.

Dafür lag heute ein Brief von RealInkasso im Briefkasten.

 

Mein Telefax an RealInkasso

 

hiermit widerspreche ich Ihrem Schreiben vom 29.09.2014, zugestellt am 01.10.2014, ausdrücklich und weise Ihre Forderung komplett zurück.

 

Unter dem Aktenzeichen 281 C 17396/14 habe ich beim Amtsgericht München schon im Juli 2014 Klage gegen die Telefonica Germany GmbH & Co. oHG eingereicht.

 

U. A fordere ich auf dem Klageweg von der Telefonica Germany GmbH & Co. oHG zu viel abgebuchte Beträge für den Zeitraum Mai 2013 – April 2014 zurück.

 

Zum 14.07.2014 habe ich eine außerordentliche Kündigung wegen Vertrags- und Vertrauensbruch gegenüber der Telefonica Germany GmbH & Co. oHG erklärt.

 

Die Telefonica Germany GmbH & Co oHG hat dieser außerordentlichen Kündigung nicht widersprochen, allerdings hat O2 die zu viel abgebuchten Gelder nicht zurück erstattet, so dass ich unter dem Aktenzeichen 281 C 17396/14 bei dem Amtsgericht München Klage eingereicht habe. Das Verfahren läuft.

 

Gerichtlich haltbar ist Ihre Forderung in keinster Weise. Es fehlen Rechnungen der Telefonica Germany GmbH & Co. oHG. Es gibt vor diesem Hintergrund gar keine Grundlage für Mahn- und Inkassokosten nebst Verzugszinsen.

 

Weitere Briefe Ihres Hauses werden zu keiner Zahlung führen - einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen.

 

Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ein Weitergabe meiner Daten nach § 28a BD zu unterbleiben hat.

 

Unbestritten habe ich Klage gegen die Telefonica Germany GmbH & Co. oHG eingereicht.

 

Sollten Sie meinen Aufforderungen nicht nachkommen, werde ich die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung von Ihnen erwirken und in einer negativen Feststellungsklage, das Nichtbestehen, der von Ihnen angeführten Forderung, gerichtlich bestätigen lassen. Dadurch werden bedeutende Mehrkosten für Sie entstehen.

 

Sollten Sie sich meiner Rechtsansicht nicht anschließen, verweise ich Sie auf den Rechtsweg.

 

Mit freundlichem Gruß

Benutzerebene 7
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Du musst die Forderung nicht bei Real Inkasso streitig machen, du musst dem Schreiben vom Amtsgericht widersprechen, wenn Real Inkasso versucht einen Titel zu erwirken.

 

Bis es dazu kommt heißt es Ruhe bewahren. Also schön auf die Post achten, wenn dort ein Schreiben vom Amtsgericht drin liegt heißt es aufpassen.

 

 

Sollte Real Inkasso eine Vorpfändung an deine Bank schicken und du dir absolut sicher bist das du im Recht bist, dann sieht es verdammt gut für Dich aus. Eine Vorpfändung hat eine Gültigkeit von 4 Wochen und Bedarf keinen Titel, leider ist es für den doof der diese auf den Weg gebracht hat wenn sich rausstellt, dass diese nicht rechtens gewesen ist (hier sind wir wieder beim Thema, Schreiben vom Amtsgericht abwarten und Widerspruch einlegen). Die Bewertung der Forderung wird dann sehr zügig vom Amtsgericht festgestellt, heißt, das Amtsgericht gibt der Forderung recht oder nicht. Bis dahin ist es ein langer Weg.

Benutzerebene 7
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@Mister79
Wie kommst du darauf, dass ein Inkassounternehmen eine Vorpfändung (§ 845 ZPO) an die Bank eines Schuldners schicken (lassen) kann? Und das ohne Titel? Wie soll das gehen? Die Vorpfändung ist die Ankündigung der bevorstehenden Zwangsvollstreckung. Und das "Schreiben vom Amtsgericht" ist ein Mahnbescheid. Wenn der Schuldner diesem widerspricht wird gar nichts vom Gericht geprüft, sondern der Gläubiger müsste Klage erheben.

Nicht nur das!

RealInkasso kann keinen vollstreckbaren Titel erwerben, da die ganze Sache durch meine Seite als Klage im Juli 2014 beim AG München eingereicht ist.

 

Es wurde beantragt:

a) außerordentliche Kündigung zum 14.07.2014 wegen Vertrags- und Vertrauensbruch

Die gesetzte Frist hat O2 unwidersprochen verstreichen lassen.

Am 29.09.2014 hat RealInkasso für O2 die außerordentliche Kündigung bestätigt.

Klagegrund zu a) bleibt bestehen, da der 14.07.2014 als Stichtag gilt.

 

b) Rückforderung zu viel abgebuchter Beiträge im Zeitraum Mai 2013 bis April 2014

 

RealInkasso müsste schon wie O2 und ich auf das Urteil warten.

 

Sollte RealInkasso selbst ein Mahnverfahren betreiben wollen würde ich:

1) das Gericht auf meine Klage beim AG München verweisen und widersprechen

2) RealInkasso eine Unterlassungserklärung nebst negative Feststellungsklage zustellen lassen

 

 

Benutzerebene 7
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bs0 schrieb:
@Mister79
Wie kommst du darauf, dass ein Inkassounternehmen eine Vorpfändung (§ 845 ZPO) an die Bank eines Schuldners schicken (lassen) kann? Und das ohne Titel? Wie soll das gehen? Die Vorpfändung ist die Ankündigung der bevorstehenden Zwangsvollstreckung. Und das "Schreiben vom Amtsgericht" ist ein Mahnbescheid. Wenn der Schuldner diesem widerspricht wird gar nichts vom Gericht geprüft, sondern der Gläubiger müsste Klage erheben.

@bs0 

 

Natürlich darf Real Inkasso eine Vorpfändung schicken. In der Regel wird dies gemacht wenn der Titel in Arbeit ist um Kontoguthaben zu sichern.

 

Du solltest dich mal mit der Firma Real Inkasso oder Claudia Wendel beschäftigten. Gerade eine Vorpfändung wird sehr gerne genommen, auch wenn der Titel noch gar nicht in Arbeit ist oder wenn man davon ausgeht das dem Mahnbescheid nicht Widersprochen wird. Ein Spiel mit dem Glück für den Gläubiger. Konto ist zu und man zwingt praktisch den Schuldner dazu eine Vereinbarung einzugehen. Das würde vor Gericht (ich gehe davon aus das es dazu kommt) dann anders gewertet. Du hat natürlich recht, der Gläubiger muss die den Klageweg beschreiten aber bei Real mach ich mir da keine Sorgen, werden die...

 

Ich geh hier aber nicht so tief ins Detail, ich habe nur oberflächliche Tips gegeben, was der Beitragsersteller daraus macht ist mir wurscht. Rechtsberatung und Paragraphen wie oft hier zitiert werden ist nicht meine Aufgabe, nicht meine Ausbildung und hab ich so gar nichts mit zu tun.

 

Persönlich habe ich nur meine Erfahrungen mit Real Inkasso hier kurz geschildert bzw durch meine Erfahrung einen kurzen Weg gegeben worauf er achten sollte. Den Rest überlasse ich den Paragraphen zitierer hier im Forum.

 

Persönlich gehe ich davon aus das O2 die Forderung verkauft hat und selbst gar nicht mehr Gläubiger ist aber das wird im Pfüb stehen. Von daher...

 

Selbst wenn O2 die Forderung nicht verkauft hat wäre Real Inkasso der Gläubiger Vertreter und könnte im Namen von O2 alles machen. Wie gesagt, ich gehe aber davon aus das Real die Forderung aufgekauft hat und O2 damit nichts mehr zu tun hat. Wie schon gesagt, wird im Pfüb stehen.

 

Edit Vorpfändung

 

Mhhh versuch es mal, sprech das mal mit einem Kumpel ab und schreibe selbst eine und lass diese seiner Bank zukommen. 101 Prozent ist das Konto nach Eingang 4 Stunden später dicht. Versuch es mal... 🙂 Die Bank hat keine Prüfungspflich und prüft hier auch nichts. Sie bekommt diese, meldet sie ein und wartet, wie sie gesetztrlich dazu verpflichtet ist. Der Bank ist das egal ob du einen Titel hast oder sonst etwas. Sie bekommt das und macht dicht, dazu ist die Bank verpflichtet, zu nicht mehr und zu nicht weniger. Bei der Pfüb prüft die Bank nur den Namen, Geburtsdatum und ob die Pfüb zu dem Kontoinhaber passt, dann ist das Konto dicht. Auch hier macht die Bank nicht mehr. Alles andere juckt die nicht und genau darauf spekulieren ja die Gläubiger.

 

'Dann kommen die Freigabebeschlüsse, Aufhebungen, Ratenzahlungen usw. Ein Rattenschwanz aber wie dem auch sei, Versuch es und dein Freund wird sich bedanken...

Hallo Mister79

 

 

Vorpfändungen haben nur einen Zweck. Sie sollen lediglich einen Anspruch sichern, wenn es einen vollstreckbaren Titel gibt!

 

In meinem Fall hat weder O2, Kanzlei Bissel + Partner oder RealInkasso einen Titel.

 

Einen vollstreckbaren Titel werden die drei o.g. Parteien nicht erwirken können.

Sie müssen wie ich auf das Urteil des AG München warten.

 

Die Banken würden definitiv einen vollstreckbaren Titel einfordern bevor sie irgendetwas für RealInkasso tun.

 

 

Benutzerebene 7
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Mister79 schrieb:
bs0 schrieb:
@Mister79
Wie kommst du darauf, dass ein Inkassounternehmen eine Vorpfändung (§ 845 ZPO) an die Bank eines Schuldners schicken (lassen) kann? Und das ohne Titel? Wie soll das gehen? Die Vorpfändung ist die Ankündigung der bevorstehenden Zwangsvollstreckung. Und das "Schreiben vom Amtsgericht" ist ein Mahnbescheid. Wenn der Schuldner diesem widerspricht wird gar nichts vom Gericht geprüft, sondern der Gläubiger müsste Klage erheben.

@bs0 

 

Wie ich darauf komme? Weil ich bei der Bank arbeite und jeden Tag diesen Mist im System sehe und bearbeiten darf. Natürlich darf Real Inkasso eine Vorpfändung schicken. In der Regel wird dies gemacht wenn der Titel in Arbeit ist um Kontoguthaben zu sichern.

 

Dann aber hoffentlich immer mit Titel (und zwar nicht nur "in Arbeit" oder "noch nicht in Arbeit", ggf. aber noch nicht wirksam zugestellt). Auch wenn die Banken in der Tat (für mich unverständlicherweise) nur die Formrichtigkeit prüfen müssen, sollte man hoffen, dass eine Bank wenigstens das Vorhandensein eines Titels auf dem Antrag überprüft. Ansonsten kann der Schuldner natürlich beim Gericht die sofortige Aufhebung der rechtswidrig erfolgten Kontosperre beantragen.

 

Ich werde natürlich gar nichts mit dem Konto eines Freundes machen, denn ich kenne die rechtlichen Konsequenzen. Auch kenne ich die Möglichkeiten, in solchen Fällen die Bank schadensersatzpflichtig zu machen, aber das gehört nicht hierhin 😉 Du bekommst es vermutlich nicht mit, wenn deine Bank in solchen Fällen Ärger bekommt.

 

Bleibt nur noch die Frage, welcher Gerichtsvollzieher eine Vorpfändung ohne vorhandenes Titel zustellt?

 

Fazit: Wenn einem Mahnbescheid widersprochen wird, ist erstmal eine Vorpfändung rechtswidrig.

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bs0 schrieb:
 
Fazit: Wenn einem Mahnbescheid widersprochen wird, ist erstmal eine Vorpfändung rechtswidrig.

Das stelle ich gar nicht in Frage und bestreite ich gar nicht. Ich sage nur was und wie Real und Co. manchmal arbeiten.

 

Benutzerebene 7
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nicht_zu_fassen schrieb:
 

Die Banken würden definitiv einen vollstreckbaren Titel einfordern bevor sie irgendetwas für RealInkasso tun.

 

 

Wie putzig, gehen wir gerade noch von einer Vorpfändung aus? Wenn ja, NEIN, würde die Bank nicht.

 

Bei einer Pfändung selbst, natürlich aber auch hier prüft die Bank nicht die Richtigkeit der Sache. Heißt, wenn Real irgendwo einen Titel hat und diesen einlöst, dann ist es der Bank schnuppe ob ein Verfahren anhängig ist oder nicht.

 

Die Bank ist nur ausführendes Organ ohne Prüfung.

 

Formfehler werden natürlich geprüft, Rechtseiheit z.B und ob die Bank richtig angeschrieben wurde und ob der Name im Pfüb dem des Kontoinhabers entspricht usw.

 

Auch bei Gemeinschaftskonten würde der nicht gepfändete Inhaber an sein Geld nicht mehr dran kommen. Dieser würde einen Aufhebungsbeschluss auf Summe X beim Amtsgericht beantragen müssen, denn die Bank wird keine Wertung der Guthaben auf dem Konto vornehmen. Im Zweifelsfall müsste nämlich die Bank dafür haften und die wird einen Teufel tun.

 

Merken, die Bank bekommt, meldet ein, die Bank gibt nur frei wenn zweifelsfrei ein Dokument vorliegt welches die Bank dazu veranlasst und wie schon gesagt, bei einer Vorpfändung wird die Bank keinen Titel einfordern. Die Bank hat die Pflicht das Konto zu schließen. Die Richtigkeit dieser muss zwischen dem Schuldner und dem Gläbiger geklärt werden.

 

So genug der Sache, ich bleibe dabei, ich habe einen Tip gegeben und wie dieser verwertet wird oder nicht ist mir schnuppe. Auch ist es mir schnuppe ob hier geglaubt wird das die Bank bei einer Vorpfändung einen Titel fordert usw. Auch ist es mir Schnuppe ob jemand glaubt das die Bank bei einer unrechtmäßigen Pfüb verklagt werden kann usw.

 

 

 

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Mister79 schrieb:
bs0 schrieb:
 
Fazit: Wenn einem Mahnbescheid widersprochen wird, ist erstmal eine Vorpfändung rechtswidrig.

Das stelle ich gar nicht in Frage und bestreite ich gar nicht. Ich sage nur was und wie Real und Co. manchmal arbeiten.

 

OK, dann sind wir uns wohl einig ☺️

 

Und ja, dass es mit Real und Co. und der o.g. Rechtsanwältin scheinbar nicht immer mit rechten Dingen zugeht ist mir bekannt.

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bs0 schrieb:
Dann aber hoffentlich immer mit Titel (und zwar nicht nur "in Arbeit" oder "noch nicht in Arbeit", ggf. aber noch nicht wirksam zugestellt). Auch wenn die Banken in der Tat (für mich unverständlicherweise) nur die Formrichtigkeit prüfen müssen, sollte man hoffen, dass eine Bank wenigstens das Vorhandensein eines Titels auf dem Antrag überprüft. Ansonsten kann der Schuldner natürlich beim Gericht die sofortige Aufhebung der rechtswidrig erfolgten Kontosperre beantragen.


Dazu noch, wobei? Bei einer Vorpfändung? Die Bank kann gar nicht wissen ob es einen Titel dazu gibt und wird dies auch nicht prüfen da die Bank nicht die richtigkeit der Sache prüft.

 

Wenn es eine solche Pfändung gegeben hat und diese durch fehlen der Sachlage strafbar gewesen ist, dann wäre der Gläubiger bzw der Aussteller dieser Sache haftbar aber nicht die Bank.

 

Natürlich wäre der richtige Weg, Titel, Vorpfändung und gleichzeitig mit dem Titel die Kontopfändung beantragen usw.

 

Ich finde auch das die Sache hier viel zu sehr aufgebauscht wird. Das ist ein Kundenforum und nicht mehr und nicht weniger. Auch sollte dem Beitragsersteller bekannt sein das solche Einträge im Forum keine Beachtung durch O2 findet. Hier gilt, schrifltich, an O2 München oder durch seinen Anwalt dem er die Sache übergeben hat.

 

Da ich aber auch und ich sage es zum letzten mal, nur einen kleinen Tip gegeben habe und kleine Holpersteine frühzeitig zu erkennen oder sich darauf gefasst machen zu können, finde ich das hier die Rechtslage in einem Kundenforum (wir halten es uns mal vor Augen, Kundenforum) viel zu viel Beachtung findet. Ich, Du @bs0 und alle anderen können gar nicht beurteilen ob die vom Beitragsersteller geschilderten Punkte richtig sind. Vielleicht übersieht er auch etwas und fällt voll auf die Schnauze (um es mal so auszudrücken)! Ich bin mit den Paar Beiträgen hier gar nicht in der Lage zu erkennen ob seine Forderung richtig ist und wie es um die Forderung von O2 bestellt ist? Keine Ahnung aber auch dies ist mir latten.

 

Ich werde seine Beiträge auch nicht werten um zu sagen das er im Recht ist oder was auch immer.

 

Wiederholung:

 

Es war ein Tip, Hilfestellung oder nenne es wie du möchtest. Unterm Strich hören wir in 3 Wochen nichts mehr von der Sache und wie es ausgegangen ist so oder so nicht.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
@Mister79 

 

Ob der TE im Recht ist oder nicht hat hier niemand beurteilt.

 

Bezüglich der Vorpfändung: Du siehst es von Seite (d)einer Bank, ich von der rechtlichen Seite. Zu 80% stimme ich dir auch zu. Zum Rest sage ich lieber gar nichts mehr, eher ich mich im Bereich der unerlaubten Rechtsberatung bewege. Da es mir ebenfalls egal ist, und mich ja nicht persönlich betrifft, zu diesem Punkt EOD.

@Mister79 

 

 

 

tschuldigung, aber noch nicht einmal RealInkasso hat von einer Vorpfändung gesprochen.

 

Du hast beschrieben was vielleicht möglich wäre...aber dann fehlt das "Wenn" dann könnte.

 

Kann es aber nicht, da es keinen vollstreckbaren Titel gibt und auch nicht geben wird!

Die von O2 eingesetzte Kanzlei Bissel + Partner unternimmt nichts.

Ich weiß auch weshalb sie nichts mehr schreiben.

Google mal über diese o.g. Kanzlei.

 

Das nun RealInkasso tätig wird besagt in der Tat gar nichts.

Zumal der Rechtsstreit vor Gericht anhängig ist.

Dann gibt es eine ganze Reihe an Urteilen bis hinauf zum BVG in den Sachen Inkasso und deren Vergütung ;-)

Nichts gibt es lol..aber da kommt noch ein Urteil.

Vielleicht darf ich dann bei O2 pfänden?

 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
@nicht_zu_fassen 

 

Danke, du hast es verstanden. Ich habe lediglich einen Hinweis gegeben was passieren kann und das aus meinen Erfahrungen mit Real Inkasso und wollte lediglich so nett sein dir dies mit als Tip zum aufpassen mit auf den Weg zu geben.

 

Mehr nicht...

 

Danke das du dies auch genau so aufgefasst hast.

 

nicht_zu_fassen schrieb:
@Mister79 

 

 

 

Vielleicht darf ich dann bei O2 pfänden?

 

 

 

Kannst du doch, dreh den Spieß doch um. Du hast eine Forderung aufgestellt, zumindestens hab ich das so verstanden das du der Meinung bist das o2 an dich zahlen müsste (nein hab es nicht genau nachgelesen).

 

Dann druck dir die Unterlagen beim Amtsgericht aus, schick diese dort wieder hin und warte ab ob O2 es versäumt zu Widersprechen. Würde mich jetzt auch nicht wundern wenn das bei o2 so durchrutschen würde. Die Kosten für Dich sind in diesem Fall mehr als gering. Sollte O2 Widersprechen kannst du ja noch immer dir überlegen was du tust.

 

Nur mal so aus Spaß wäre es mir die Sache wert.

 

An sich eine schöne Sache oder? Verlieren kannst du ja nichts und eventuell erledigt sich deine Forderrung :-)

 

Wie dem auch sei, ich denke in einem Kundenforum kommst du nicht weiter. Wir Kunden können dir nicht helfen und ein Mod wird und kann sich zu so einer Sache nicht äußern. Also, unterm Strich, das Forum ist der falsche Ort dazu

Halli Hallo, 

 

auch ich rege mich über die Kooperation von o2 dermaßen auf.. Das ist kaum zu fassen wie sehr die auf Geld aus sind. 

 

Ich bin in eine Abofalle getreten, wo ich auch rechtlich gegen angegangen bin, doch o2 stellt mir zu diesem Betrag immer eine höhere Gebühr, sodass ich echt sauer bin. 

 

Das ist unglaublich,.. und an die Leitung bekommst du auch niemanden, sodass du nur noch schriftlich dich beschweren kannst. Das finde ich ist die Höhe.. Leute, wofür haben die ein telefon?! um nicht ranzugehen?! 

Benutzerebene 2
Saure_Bärlady schrieb:
Das ist unglaublich,.. und an die Leitung bekommst du auch niemanden, sodass du nur noch schriftlich dich beschweren kannst. Das finde ich ist die Höhe.. Leute, wofür haben die ein telefon?! um nicht ranzugehen?! 

Das ist halt die Krux wenn der Verbraucher nichts für Service zahlen will.

 

Geringer Preis = Weniger Geld für Service + Massive Anrufe (auch unsinnige)

Weniger Geld für Service = Weniger Mitarbeiter

 

Wie Weniger Miarbeiter und Massive Anrufe zusammenhängen ist für die die Aufgabe.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Mister79 schrieb:
 Dann druck dir die Unterlagen beim Amtsgericht aus, schick diese dort wieder hin und warte ab ob O2 es versäumt zu Widersprechen. Würde mich jetzt auch nicht wundern wenn das bei o2 so durchrutschen würde. Die Kosten für Dich sind in diesem Fall mehr als gering. Sollte O2 Widersprechen kannst du ja noch immer dir überlegen was du tust.

 

Nur mal so aus Spaß wäre es mir die Sache wert.

Die ca. 30 Euro Kosten wirklich auch? Abhängig vom Streitwert natürlich vielleicht mehr? Aber ja, wenn man wirklich eine Forderung hat, warum nicht?

Hallo Mister79

 

deine Bedenken habe ich verstanden. Don`t Panic.

Mit meinem Telefax habe ich das RealInkasso Unternehmen aus deren Grauzone herausgeholt.

Sie wissen jetzt das es eine bestrittene Forderung von O2 gibt und für die sogar eine Klage zur Rückzahlung von zu viel abgebuchten Gebühren anhängig ist.

Unstrittig ist die außerordentliche Kündigung.

 

In dem Moment muss sich jenes Inkassobüro an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten.

 

Eigentlich war O2 von der Kanzlei Bissel + Partner vertreten.

Wundert es dich nicht das es nun einen Wechsel auf einen reinen Inkasso Unternehmen gegeben hat?

 

Kann ich dir sagen was die Kanzlei Bissel + Partner gedacht hat als sie meine Briefe gelesen haben.

Prozess verlieren wir und die Kosten decken nicht den Rahmenvertrag mit O2.

 

RealInkasso ...lächerlich...ganz ehrlich.

Hand drauf, auf einen Prozess lässt sich Realinkasso nicht ein.

Kommt nochmals eine Forderung ist meine Antwort eine Unterlassungserklärung incl. negativer Feststellungsklage.

Ich bin mir sicher das Realinkasso dieses Risiko nicht eingehen wird.

 

@BSo 

 

Meine Auslagen sind deutlich mehr als 30€

Dazu kommt meine Rückforderung nebst Verzugszinsen.

Im Übrigen habe ich mit Klageeinreichung beantragt die Verfahrenskosten der Telefonica Germany GmbH & Co ohG aufzuerlegen

 

Libermann schrieb:
Saure_Bärlady schrieb:
Das ist unglaublich,.. und an die Leitung bekommst du auch niemanden, sodass du nur noch schriftlich dich beschweren kannst. Das finde ich ist die Höhe.. Leute, wofür haben die ein telefon?! um nicht ranzugehen?! 

Das ist halt die Krux wenn der Verbraucher nichts für Service zahlen will.

 

Geringer Preis = Weniger Geld für Service + Massive Anrufe (auch unsinnige)

Weniger Geld für Service = Weniger Mitarbeiter

 

Wie Weniger Miarbeiter und Massive Anrufe zusammenhängen ist für die die Aufgabe.

Paradox, aber Libermann typisch

 

Ich stelle mal die These auf das ich seit dem 14.07.2014 50% weniger als bei O2 bezahle, der Gegenwert also die Leistung gleich geblieben ist, aber der Vertrag erfüllt wird.

Den Kundendienst brauchte ich nicht testen, da alles reibungslos funktioniert.

Laut Facebook feiert O2 intern lieber ne Party.

Im Gesamtbild sollte es einem zu Denken anregen.

 

@Saure_Bärlady 

Für dein Problem gibt es im I-Net kostenlose Formbriefe auf diversen Anwaltskanzleien. Du wirst es ganz einfach finden

 

ob o2 wenig Geld hätte.erstmal über 1 Milliarde in Aktien angelegt damit sie e-plus aufkaufen können.aber sollen angeblich kein Geld haben.
Liberman da passt was nicht,da hast du bestimmt falsche Informationen
*Schmunzel* Jeri

 

 

Lass dich hier nicht unterkriegen ...okay ;-) 

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Jeri schrieb:
ob o2 wenig Geld hätte.erstmal über 1 Milliarde in Aktien angelegt damit sie e-plus aufkaufen können.aber sollen angeblich kein Geld haben.
Liberman da passt was nicht,da hast du bestimmt falsche Informationen
Ne, grob überflogen hat Telefonica neue O2 Aktien ausgegeben, diese konnten durch die Anleger erworben werden und jede gekaufte Aktie berechtigte zum kaufen neuer Aktien. So wurde die Kapitalerhöhung vorgenommen. Der Rest an Aktien ging an die KPN Holland. Damit hält die KPN, ich muss lügen, 30 Prozent an O2? Irgendwie so, damit die KPN eine Gewinnbeteiligung erhält und damit wird der restliche Kaufbetrag abgedeckt den O2 nicht in Bar auf den Tisch legt. Angefangen hat das ganze mit KPN Holland, geldliche Nöten und Carlos Slim welcher über KPN/Eplus einen ganz miesen (nach meiner Meinung) Einstieg in den Europäischen Telefonmarkt erreichen wollte. 

 

Meiner Meinung nach hat O2 damit die Chance bekommen die O2 seit den 90er Jahren verfolgt. O2 wollte Eplus schon immer haben.

 

Ich schweife mal ab:

 

Herr Dirks hat aus Eplus und den vorhandenen Mitteln schon einen recht guten Laden gezaubert und die Kundenzahl spricht dafür. Bei O2 bleiben die Kunden stehen, es kündigen welche, es kommen neue und am Ende des Jahres ist die Kundenzahl nahe zu gleich. Herr Dirks hat aber aus Eplus selbst einen Kundenmagneten gezaubert und die Kundenzahl steigt stetig. Ich persönlich bin fest davon überzeugt das er mit Eplus und O2 zusammen eine Firma zaubern wird die selbst noch Vodafone überraschen wird. Für die Qualität der Telekom wird es nicht reichen aber dafür sind die monatlichen Preise ja auch 50 Prozent geringer (Grundkosten). Ja dafür gibt es kleinere Gebühren bei den Sim Karten im Fall eines Tauschs usw aber wer tauscht monatlich seine SIM Karte. Diese Kosten sind bei der Telekom zwar nicht vorhanden aber im Grundpreis mit enthalten. Heißt also, bei der Telekom zahlst du monatlich dafür das du es könntest auch wenn du es nicht tust. So gesehen hat O2 überwiegend den kleineren Preis. Was Herr Dirks jetzt zaubern wird werden wir sehen und ich denke der wird den Laden schon schaukeln. Der Schuster konnte es nicht und das hat O2 nach langer Zeit auch eingesehen. Persönlich fand ich den Abgang super, von jetzt auf gleich weg. Der 100 Prozentige Grund juckt mich eigentlich nicht, wichtig ist das er weg ist und schneller wäre es wohl kaum möglich gewesen.

 

Zurück zum Thema:

 

Warum wird ein Rechtsstreit welcher den Beitragsersteller betrifft in einem Forum veröffentlicht? Falls das Ziel ist andere vor O2 zu warnen funktioniert das nicht. Mein Bekannter wird O2 Kunde, ich bleibe O2 Kunde und viele andere hier werden sich davon auch nicht beeindrucken lassen. 

 

Meiner Meinung nach verkommt dieser Beitrag zum Beitrag für Stimmung machen in einer Art die keiner hier nachvollziehen kann. Keiner kann hier sagen ob du im Recht bist, O2 im Recht ist, beide eine Teilschuld trifft und es ist schon eine sehr einseitige Berichtserstattung hier. Daher auf Dauer uninteressant.

@Mister79 

 

der Thread dient zur Qualitätssicherung.

Man muss diesen Thread nicht mögen, aber man muss es auch nicht lesen.

 

Im Übrigen bittet O2 bei "Wehwechen" um Beiträge auf Twitter, Facebook und eben in diesem Forum.

 

Dann gab es Kunden die wissen wollen wie es zu Ende geht.

Ich vermute mal das diese Kunden gute Gründe haben zu Wissen wie man ein solches Problem löst.

 

Deinem Bekannten drücke ich beide Daumen das er zufrieden mit O2 ist.

Nicht das er sich anschließend beschwert ;-)