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Betrug powered by O2?


Benutzerebene 1
Zu meiner großen Verwunderung durfte ich soeben eine SMS lesen in der ich über ein von mir "abgeschlossenes" Abo mit der Firma mocopay informiert wurde.

Verwunderung deshalb weil es mir nicht verständlich ist wie O2 von einer Einverständniserklärung meinerseits ausgehen kann. Ich habe keine SMS beantwortet und keine Pin eingegeben, von daher ist mir schleierhaft wie das bitteschön passiert sein soll.

Ich bin recht zufrieden mit dem Service, aber eine vollkommen ohne mein Einverständnis vorgenommene Abbuchung werde ich mit Sicherheit nicht akzeptieren.

Wieso ist es für einen x-beliebigen Drittanbieter möglich so etwas zu tun? Die Voraussetzungen für Vertragsabschlüsse sind doch wirklich hinreichend bekannt, ebenso wie die Prüfungspflichten für Anbieter wie O2.

Die Rechtsprechung des BGH ist glasklar und dürfte O2 bekannt sein. Wieso macht man sich hier zum grob fahrlässigen Gehilfen von Betrügern?

Ich würde gerne bei O2 Kunde bleiben, sollte allerdings ein einziger Cent abgebucht werden widerrufe ich die Lastschrift Einverständnis und buchen zurück. Selbstverständlich inklusive außerordentlicher Kündigung...

Kriege ich hierfür eine Lösung vorgeschlagen oder war's das jetzt nach 3 zufriedenen Jahren?

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Lösung von bs0 17 November 2015, 20:37

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19 Antworten

Du kannst gern eine Drittanbietersperre einrichten, das gilt aber für zukünftige Abos.

Ausserdem sollte man vorsichtig sein mit dem was man öffentlich schreibt, nicht das man sich strafbar mavht.

Abos sind eine ärgerliche Gesvhichte keine Frage, diese kann man sich aber (leichter) einfangen als man denkt.

Gruß

Benutzerebene 1
Mit was soll ich vorsichtig sein? Mit der Wahrheit?

Ich habe einen Sachverhalt dargestellt der sich genau so zugetragen hat. O2 ist hier der sogenannte Zustandsstörer und als solcher haftbar. Wenn mir ohne mein Einverständnis ein geldwerter Nachteil in Bereicherungsabsicht zugefügt wird dann nennt sich das im deutschen Strafrecht Betrug.

O2 erhält nach meinem Kenntnisstand einen Teil der ohne Rechtsgrundlage erhobenen Abo Gebühren, handelt also in Bereicherungsabsicht. Die Erlaubnis zu beweisen geht schlicht nicht, da unter keinen Umständen eine Einverständnis Erklärung meinerseits zustande gekommen ist die den hohen Anforderungen des BGH genügen könnte...

Nein, ich kenne meine Rechte. Ich will nur wissen ob ich in ein paar Tagen bei einem anderen Anbieter bin oder ob es für Fälle in denen der Versuch voraussichtlich fehlschlägt eine vernünftige Lösung gibt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Wenn du angeblich deine Rechte kennst (was nicht so aussieht), was machst du dann hier?

Benutzerebene 1
Derzeit diskutiere ich offenbar mit Ahnungslosen während ich auf eine Antwort von O2 warte. Wer nichts beizutragen hat kann ja gerne schweigen.

Die Antwort was hier passiert ist findet man ja fix bei Google... Bleibt lediglich die Frage ob O2 für die falsche Hoffnung auf was auch immer sie von diesen 4,99€ pro Woche abbekommen einen Kunden loswerden will.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Beachte, dass du hier im Kunden-helfen-Kunden-Forum bist.

Und wer hier schreibt ist nicht deine Entscheidung.

Zudem: Nein, ein Mitarbeiter der Kundenbetreuung ist nicht in der Lage Abos von Drittanbietern zu beenden. Das muss man schon selbst tun

Benutzerebene 7
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Die richtige Antwort war eigentlich die erste unter deiner Frage: lass dir eine Drittanbietersperre setzen. Aber kündigen musst du trotzdem den Drittanbieter selbst. Es kann schnell passieren, dass man bei kostenlosen Apps auf die Werbung klickt, und schon hat man ein Abo an der Backe- aus diesem Grund hat man die Möglichkeit zur Sperre.

... während ich auf eine Antwort von O2 warte....

Ein o2_Moderator wird sich bei dir melden. Montag fängt die neue Arbeitswoche an.

Benutzerebene 1
Das mit dem kündigen wird bei einer Briefkasten Firma spannend, und da ich den playstore über die Handy Rechnung zahle würde ich nur ungern darauf verzichten.

Aber danke trotzdem für deine Antwort, ich habe jetzt vorläufig einfach mal die Lastschrift Einverständnis widerrufen und zahle die Rechnungen halt in nächster Zeit von Hand. Dann kann ich auch den bestrittenen einzelposten einfach abziehen, ich bin jedenfalls gespannt wie damit umgegangen wird...

Benutzerebene 7
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Eigentlich kann man den Drittanbieter googeln, dann per Mail kündigen. Ist mir auch schon passiert, seitdem sind die gesperrt und ich kann in keine Abofalle geraten.

Schau mal, hier war das Problem auch schon mal, vielleicht hilft das weiter:

https://

Benutzerebene 7
Abzeichen +6
Hallo Justusw,

die eigentlichen Leute die sich solche Abofallen (in kostenlosen Apps, Whatsapp,...)  ausdenken, programmieren, und damit Geld verdienen haben mit Mocopay selbst wenig zu tun. (außer dass die den Dienst zum Geldeintreiben nutzen)

Kündigen kannst du hier, unter "Endkundensupport":

http://www.mocopay.de/home/

Viele Grüße ☺️

Tom

edit:

zusätzlich kannst du dir über die Hotline eine Drittanbietersperre einrichten die nur die "Basisdienste" sperrt. Damit bist du künftig vor Drittanbieter-Abos geschützt, und kannst weiterhin den Google Playstore über die Handyrechnung bezahlen:

https://

Benutzerebene 7
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Der Straftatbestand des Betruges (§263 StGB - bitte mal wirklich lesen!) setzt ja voraus, dass ein Irrtum beim Opfer erzeugt wird, infolgedessen es selbst leistet - steht so im Gesetz selbst und auch in den Kommentaren. Nun, welchem Irrtum unterliegst du denn hier? Bzw. wo hat O2 dich getäuscht? Da kam sogar eine SMS von O2, in der man dich darauf aufmerksam gemacht hat - dünnes Eis deine Argumentation. Außerdem ist es primär ein Straftatbestand und wird mit Haftstrafe bewehrt. Daraus ergibt sich aber kein zivilrechtlicher (Schadensersatz?)Anspruch deinerseits, oder ich hab in der Vorlesung gepennt.

Zustandsstörer ist mehr ein Begriff aus dem Polizeirecht (und damit Öffentliches Recht und das dritte Rechtsgebiet das du hier vermengst), zumindest habe ich es in dem Zusammenhang noch nie gehört. Rechtsgrundlage für eine Berechnung ist die gültige Preisliste (der du zugestimmt hast) und ein Fakturierungsvertrag mit dem Drittanbieter. So glasklar ist die Rechtsprechung des BGH nicht, in ähnlichen Fällen haben Gerichte schon für den Anbieter entschieden, ich lasse mich da aber gerne belehren, wenn du mir ein Urteil zeigst, das deinen Fall beschreibt.

Was die Anforderungen an eine gültige Willenserklärung deinerseits zum Vertragsabschluss angeht, bin ich aber ganz bei dir. Wird das Abo wirksam angefochten (zumindest aktives Tun ist erforderlich und das wird man nicht nachweisen können) müsste O2 das Geld gutschreiben. Ich sehe deine Argumentation zwar wackelig und auf falschen Rechtsnormen fußend, aber im Ergebnis zutreffend. Denke es wird in deinem Interesse geregelt, werde den Beitrag hier mal abonnieren, bin gespannt wie es ausgeht.

Nur wäre ich generell sehr vorsichtig mit strafrechtlich relevanten Aussagen und gefährlichem ergoogelten Halbwissen über Rechtsdinge. Dein Interesse kann ja nur ein zivilrechtlicher Ausgleich sein. Schau mal ins BGB (besonders die Absätze über Willenserklärungen und Forderungsübergänge) und du wirst fündig werden. Und dann schau dir z.B. mal §187 StGB an und überleg mal welche von deinen Bertrugsvorwürfen gg. O2 du aufrecht erhalten willst - ich gehe davon aus, dass dein Name und deine ladungsfähige Anschrift O2 bekannt ist.

LG

Benutzerebene 1
Ich muss zugeben, dass ich den Beck zuletzt vor zwei Jahren geöffnet habe, ist also schon etwas eingerostet. Soweit ich mich entsinne ist der erzeugte Irrtum der Glauben an einen rechtmäßig zustande gekommenen Vertrag. "Ihr Abo wurde eingerichtet." Es ist eben nicht mein Abo, insofern bleibt es beim Versuch der Erzeugung eines Irrtums.

Der Zustandsstörer ist ein in Haftungsfragen übliches Konstrukt, etwa bei Urheberrechtsverstößen durch Dritte. Hier wird regelmäßig eine Halfbarkeit durch Unterlassen von Sorgfaltspflichten angenommen.

Einen Strich drunter und ich stimme dir trotzdem zu, die strafrechtliche Motzerei entspringt mehr meiner Verärgerung und meinem Bauchgefühl als einer rationalen Analyse.

Ich empfinde es als bodenlose Frechheit was hier versucht wird. Alleine die Aussage man könne nicht prüfen ob alles rechtens ist. Stell dir vor deine Bank lässt von deinem Konto Geld verschwinden und kommt dann mit dem Spruch... Keine Ahnung vortäuschen aber die Transaktionskosten einstreichen?

O2 handelt hier als quasi Inkassounternehmen aber scheint keine Lust zu haben auch deren Prüfungspflichten wahrnehmen zu wollen.

Wie dem auch sei, ich halte den thread hier gerne auf dem Laufenden. Wird allerdings bis zum nächsten Monat dauern vorher seh ich ja nicht mal selbst was wirklich Sache auf der Rechnung ist.

Benutzerebene 7
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Was sie Berechnung der Drittanbieterleistungen angeht hat o2 keine Prüfungspflichten. Wozu sie verpflichtet ist, ist nach einem Widerspruch, den Betrag von der Rechnung zu löschen, wenn man widerspricht und auf Wunsch eine Drittanbietersperre einzurichten. Ich sehe in deinem Beitrag nirgendwo, dass du schriftlich Widerspruch eingelegt hast. Hast du das bereits getan? Wenn du das noch nicht gemacht hast, führt die Kürzung der Rechnung automatisch zu Mahnungen und Sperren.

Übrigens: Deine "Einverständniserklärung" hast du mit dem Vertragsschluss abgegeben, denn die Inkassomöglichkeit in solchen Fällen ist im TKG verankert.



Derzeit diskutiere ich offenbar mit Ahnungslosen während ich auf eine Antwort von O2 warte. Wer nichts beizutragen hat kann ja gerne schweigen.

Willkommen im Club. Und wer Antwortet und wer nicht hast du zum Glück nicht zu bestimmen 🙂.

Ich wünsche Dir viel Glück, Deine Rechte kennst du ja...

Benutzerebene 7
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Vertragsabschluss als erzeugter Irrtum? - Möglich, aber ich bleibe dabei, wackelige Argumentation 😉

Das mit dem "Inkassounternehmen" ist ja i.O., dafür gibt es ja Rechtsgrundlagen (TKG). Und das O2 das prüfen müsste, über die Hürde gehe ich nicht. O2 stellt mir jeden Monat eine Rechnung und bucht die von meinem Bankkonto ab - dass die Bank eine Pflicht hätte zu prüfen ob die in der Höhe ihre Richtigkeit hat, wäre mir neu (gut, dafür gibts SEPA, aber ich wollte es mal verallgemeinern).

O2 hat hier keine Prüfpflichten, ob die Forderung entstanden ist, aber wenn die Rechnung (oder diese Position auf der Rechnung) ordnungs- und fristgemäß widersprochen wird, dann müssen sie es von der Rechnung löschen - dass das oft nicht (oder nur unter großer "Gegenwehr") getan wird, ist ein Punkt, den ich hier auch schon mehrfach angeprangert habe.

Das machen zwar alle Anbieter so, aber meiner Interpretation nach, ist das eine rechtliche Grauzone. Ich bin absolut sicher, dass O2 hier nicht strafrechtsrelevant handelt, aber dennoch ... sagen wir mal ... Rechtsbeugung betreibt. Meiner Meinung nach wissen die das auch, denn Klagen der Mobilfunker gg. ihre Kunden wg. Drittanbieterleistungen werden in den letzten Jahren zunehmend seltener, auch nachdem man einige Niederlagen einstecken musste - ist meiner Meinung nach der Grund, weshalb (wenn man lang genug dran bleibt) dann auch meistens klein beigegeben wird.

Immerhin - und da bin ich voll hinter dir - hat ja niemand O2 gezwungen einen solchen Fakturierungsvertrag mit MoCoPay einzugehen. Wenn ich mit MoCoPay ein Abo habe, dann sollen die mir eine Rechnung stellen, wie jedes andere Unternehmen auch, denn darin liegt des Pudels Kern hier, die Abrechnung über Mobilfunkrechnung. Denn wenn man schon solche Regelungen mit MoCoPay trifft, dann auch ganz sicher nicht umsonst. Man möchte seinerseits einen Teil abhaben (wie hoch der aber ist, wird dir niemand sagen können, aber für lau macht O2 das nicht), was dazu führt, dass dieser umso verbissener verteidigt wird - und das mit Sicherheit auch mit Bereicherungsabsicht 😉

Rechnung widersprechen u. fragliche Position einbehalten finde ich aber prinzipiell erstmal richtig, aber O2 wird mit Sicherheit mahnen und evtl. auch sperren. Dagegen könnte man dann zwar auch angehen, erfordert aber Zeit und Mühe. Und ob das dann eine außerordentliche Kündigung begründet, käme auch auf einen Versuch an.

Update das ruhig gelegentlich.

LG



Das machen zwar alle Anbieter so,

Ich meine, dass dies nicht mehr jeder Anbieter so macht.

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Die T macht das nicht, VF soweit ich weiss auch nicht (mehr).

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Jetzt bin ich verblüfft.... wie macht man es denn dort?

M.E. nehmen diese das von der Rechnung. Da kann @bs0‌ aber mehr zu sagen.

Benutzerebene 7
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Also meine Infos basieren auf mir vorliegenden Daten und Erfahrungsberichten und sind daher bitte nicht als allgemeingültig zu betrachten. Eine offizielle Stellungnahme gibt wohl kein Anbieter ab. Ist ja auch klar, warum 😉 Fakt ist allerdings, dass sowohl die T als auch VF in der Praxis bereit sind, freiwillig auf die Eintreibung der Beträge zu verzichten, ohne, dass man zunächst einen Anwalt einschalten muss, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Bei der T: Direkt gelöscht werden die Forderungen scheinbar immer noch nicht einfach so, aber effektiv passiert das schon, denn es wird nach einem Widerspruch eine Mahn- und Inkassosperre für die umstrittenen Beträge eingerichtet "damit man die Situation mit dem Drittanbieter klären kann". So steht es auch in den FAQ. Eingetrieben werden die Beträge also nicht. Leider läuft es dennoch wohl nicht immer so reibungslos, da nicht konsequent gehandelt wird. Es ist auch noch anzumerken, dass - zumindest im T-Forum und teilweise auch bei der Kundenbetreuung - auch die T den Standpunkt vertritt, dass sie berechtigt (richtig), wenn nicht sogar verpflichtet (falsch) ist, diese Beträge einzuziehen, und daher in Vorleistung treten mussten. Irgendwie nachvollziehbar, denn natürlich verdienen sie wie alle andere Anbieter auch kräftig mit. Macht es trotzdem nicht rechtens.

Auch VF verweist gerne erstmal auf den Drittanbieter, aber was man so in den Foren und Berichten liesst gibt es durchaus kulante Lösungen, wenn man sich mit der Kundenbetreuung in Verbindung setzt und der Berechnung widerspricht. Ein pauschales "Abblocken" wie es bei o2 der Fall zu sein scheint, gibt es dort also nicht.

Was wirklich traurig ist, ist die Tatsache, dass die Anbieter wissen sehr gut, dass sie rechtswidrig handeln, und machen das trotzdem, weil sie leider sehr oft am längeren Hebel sitzen: Zahlst du nicht, sperren wir deinen Anschluss. Die Forderung ist unberechtigt? Interessiert uns nicht. Ich schätze ca. 90% der Betroffenen werden irgendwann zahlen, und nur 10% wehren sich erfolgreich.

Übrigens: Folgende Seite is ganz interessant für Betroffene, die ihr Recht erstmal ohne Anwalt durchsetzen wollen:

Widerspruch an Provider bei Abzocke mit Handy-Abo - nicht bestellt – Antispam Wiki

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