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Telefonische Vertragsverlängerung ohne meine Zustimmung um zwei Jahre


Sehr geehrte Community,

folgende Situation:

Meinen Vertrag hatte ich fristgerecht zum 31.12.2014 gekündigt, das wurde mir am 19.11.2014

Schriftlich von O2 bestätigt, ich ging davon aus das der Vertrag soweit gekündigt ist.

Am 28.11.2014 erhielt ich ein Schreiben von O2 mit einer Auftragsbestätigung über einen Neuen Anschluss,

der am 08.01.2015 Aktiviert werden sollte, ich hatte Dann versucht über einen Telefonischen Kontakt

mit O2 das Problem zu lösen, aber ohne Erfolg, ich wurde von einer Abteilung zur Anderen weitergeleitet

bis ich meinen O2 Servicemitabreiter fragte wie ich hier weiter Vorgehen soll, er gab mir den Hinweis

das er mir hier nicht weiterhelfen kann, und ich sollte mein Anliegen Schriftlich an O2 richten.

Das habe ich soweit auch getan, aber ohne Erfolg, ich wurde verwiessen das eine Kündigung

dieses Vertrages erst zum 08.01.2017 eingestellt wird.

Fazit: Ich habe seit dem 08.01.2015 kein Telefon mehr, aber ich bekomme Monatlich Rechnungen

mit den Grundgebühren , Vorauszahlungen und Mahnungen die ich bezahlen soll

obwohl ich keinen O2 DSL Anschluss habe ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

Ich habe diesen Fall bereits beim Verbraucherschutz eingereicht.

Simultan werde ich auch einen Anwalt einschalten. Ich möchte nur über dieses Forum nochmals versuchen,

eine Klärung zu erreichen, da mir dies über die Servicehotline nicht möglich war, bzw.

auf den Sachverhalt nicht eingegangen wurde.

Mich würde auch sehr interessieren, in welcher Form ein Einverständnis

meinerseits zur Vertragsverlängerung um zwei Jahre vorliegen soll.


31 Antworten



Ich habe diesen Fall bereits beim Verbraucherschutz eingereicht.

Simultan werde ich auch einen Anwalt einschalten.

Dann darf dir hier leider kein Mitarbeiter mehr helfen.



Mich würde auch sehr interessieren, in welcher Form ein Einverständnis

meinerseits zur Vertragsverlängerung um zwei Jahre vorliegen soll.

Schwer zu sagen, aber wenn eine Auftragsbestätigung kommt, sollte man dieser dann zumindest schriftlich widersprechen.

Benutzerebene 7
Hallo tomic33,

die bereits erfolgte Kündigung wurde nach meinen Unterlagen in einem Telefonat am 17.11.14 zurückgezogen, der Vertrag verlängert und ein Produktwechsel angelegt.

Dies haben wir Dir mit Auftragsbestätigung vom 28.11.14 bestätigt.

Die Auftragsbestätigung enthielt auch eine Widerrufsbelehrung. Ein solcher erfolgte allerdings nicht.

Deine dann später nochmals eingereichte Kündigung konnten wir daher erst zum neuen Vertragsende akzeptieren.

Gruß,

Christian

Hallo Christian,

die Kündigung wurde von mir nicht zurückgezogen am 17.11.14 und ich hatte auch keiner

Vertragsverlängerung und einem Produktwechsel zugestimmt, der o2 Mitarbeiter hatte auf mich eingeredet

und wollte das ich mir einen Neuen Vertrag abschliessen, ich habe das immer und immer Verneint

und dann hatte ich den Telefonhörer aufgelegt, da ich Psychofarmaka nehme und ich mich Sehr aufgeregt hatte,

es gab keine Telefonische zusage von mir ! ,der Mitarbeiter hatte den Vertrag von sich aus Verlängert.

Wie ich ober beschrieben hatte nehme ich Psychofarmaka ,und die Auftragsbestätigung

mit der Widerufsbelehrung habe ich nicht wahrgenommen,

weil ich keinem Neuen Vertrag zugestimmt hatte.

Und das Traurige an der Ganzen Geschichte ist seit dem 08.01.2015

hebe ich kein Telefon mehr, aber ich bekomme Monatlich Rechnungen

mit den Grundgebühren , Vorauszahlungen und Mahnungen die ich bezahlen soll

obwohl ich keinen O2 DSL Anschluss habe ! !

Ich Bitte Nochmals um Überprüfung dieses Falles, und um eine Positive Benachrichtigung.

Vielen Dank im Voraus

tomic33

Benutzerebene 7
Hallo,

,und die Auftragsbestätigung

mit der Widerufsbelehrung habe ich nicht wahrgenommen,

der Argumentationkann ich nicht ganz folgen.

In Deinem ersten Post schreibst Du folgendes:

Am 28.11.2014 erhielt ich ein Schreiben von O2 mit einer Auftragsbestätigung über einen Neuen Anschluss,



Gruß,

Christian

Hallo Christian,

du hast mich nicht ganz gut Verstanden,

durch die  Psychofarmaka die ich aus Gesundheitlichen gründen zu mir nehme ,

habe ic die Auftragsbestätigung mit der Widerufsbelehrung

nicht wahrgenommen, weil ich zu keinem Neuen Vertrag zugestimmt hatte.

Fiindest du es Richtig das o2 seit dem 08.01.2015 Rechnungen

an mich versendet die ich begleichen soll,

obwohl der Anschluss gar nicht Funktioniert ?

Ich Bitte Nochmals um Überprüfung dieses Falles, und um eine Positive Benachrichtigung



durch die  Psychofarmaka die ich aus Gesundheitlichen gründen zu mir nehme ,

habe ic die Auftragsbestätigung mit der Widerufsbelehrung

nicht wahrgenommen, weil ich zu keinem Neuen Vertrag zugestimmt hatte.

Nur mal kurz zur Info, wenn du Geschäftsunfähig warst und somit kein Vertrag geschlossen wurde, können ggf. Schadensersatzforderungen auf dich zukommen. Diese Schiene kannst du also vergessen, um damit Geld zu sparen.

Benutzerebene 7
Ich gehe davon aus dass dein Anschluss deswegen nicht funktioniert, weil du nicht bezahlt hast. Oder hat Otto den Anschluss physikalisch abgeschaltet?

Hallo zusammen,

ich benötige hier eure Unterstützung,

wenn die o2 Servimitarbeiter mich nicht Belästigt hätten mit dem Telefonterror

damit ich wieder einen Neuen Vertrag Abschliseen soll, würden wir heute

uns hier im Forum nicht Unterhalten.

Weil mein 1. Vertrag Fristgerecht zum 31.12.2014 gekündigt wurde.

Bitte kommen sie mir als Verbraucher entgegen , und lösen den Vertrag

im Gegenseitigen Einvernehmen auf.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Warum sollte o2 einfach so einen gültigen laufenden Vertrag auflösen?

Da könnte dann doch jeder kommen ?!?

By the way: Was verstehst du unter "entgegenkommen"?

- wie ich oben erwähnte wurde mein 1. Vertrag Fristgerecht zum 31.12.2014 gekündigt.

- wenn die o2 Servimitarbeiter mich nicht Belästigt hätten mit dem Telefonterror

   damit ich wieder einen Neuen Vertrag Abschliessen soll, würden wir heute

   uns hier im Forum nicht Unterhalten.

Das ist das Entgegenkommen, der Vertrag wird aufgelöst,

und ich begleiche die letzte offene Rechnung. 

Hallo Zusammen,

wer kann mir den hier jetzt weiterhelfen bei diesem Thema ?



Hallo Zusammen,

wer kann mir den hier jetzt weiterhelfen bei diesem Thema ?

Ich schätze, mehr oder etwas Anderes als das, was Dir o2 hier bereits geantwortet hat, wirst Du hier nicht mehr erwarten dürfen.

Mein Problem ist, das der Vertrag ohne meine Zustimmung Verlängert wurde,

deswegen will ich den Aufheben.

Was für Möglichkeiten haben wir hier den ?

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Ohne Zustimmung ist ja anscheinend falsch. Und ein nachträglicher Widerruf ist auch nicht erfolgt.

Da wird es keine Möglichkeit geben.

Hallo Stefaniehaus,

wenn die o2 Servimitarbeiter mich nicht Belästigt hätten mit dem Telefonterror

damit ich wieder einen Neuen Vertrag Abschliseen soll, würden wir heute

uns hier im Forum nicht Unterhalten.

Und der Vertrag wurde ohne meine Zustimmung abgeschlossen,



Hallo Stefaniehaus,

wenn die o2 Servimitarbeiter mich nicht Belästigt hätten mit dem Telefonterror

damit ich wieder einen Neuen Vertrag Abschliseen soll, würden wir heute

uns hier im Forum nicht Unterhalten.

Und der Vertrag wurde ohne meine Zustimmung abgeschlossen,

Du wiederholst Dich.

o2 geht offensichtlich davon aus, dass der Vertrag zustande gekommen ist, weil Du zugestimmt hast, Dir eine Bestätigungsmail geschickt und der Vertrag von Dir nicht widerrufen wurde. Dein Argument, Du seist geistig verwirrt gewesen und hast deshalb die Mail nicht zur Kenntnis genommen, wird offenbar nicht akzeptiert.

Hier wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts zu machen sein. Da ändern auch Deine ständigen Wiederholungen Deiner Behauptungen nichts. Nach meiner Einschätzung hast Du jetzt nur noch die Mögichkeit (wie von Dir in Deinem ersten Beitrag ja schon angekündigt), den Rechtsweg zu beschreiten. Aber auch da stehen Deine Chancen m.E. sehr schlecht.

Hallo Zusammen,

Vielen Dank für die Hilfreiche Informationen,

mir konnte aber damit nicht geholfen werden.

Benutzerebene 1
von O2 wirst du hier auch keine Hilfe erwarten können. O2 hat ja scheinbar eh ganz eigene Vorstellungen von Rechtsauffassung. Dass die Kundenrückgewinnungsmitarbeiter einem das Wort im Munde umdrehen und man dafür am Ende gerade stehen soll, wäre ebenso wenig das erst mal. Wenn man hier nicht extrem aufpasst kommt sowas wie bei dir heraus.

Ich würde an deiner Stelle die Zahlungen weiter verwehren, einen Bekannten/Verwandten mit hinzuziehen oder gegebenfalls direkt einen Anwalt, der sich mit um die Wahrung zukünftiger Fristen kümmert, denn bei ausbleibenden Zahlungen werden sicher irgendwann Inkassoschreiben o.ä. kommen und O2 den Rechtsweg überlassen.

Dies sind Tipps, keine Rechtsberatung, diese kann dir nur ein Jurist geben.

Du solltest auf jedenfall direkt ein Schreiben aufsetzen und O2 dieses Faxen oder per Einschreiben zulassen kommen (um einen Nachweis zu haben empfiehlt sich bestenfalls Einschreiben mit Rückschein und eine Kopie des Schreibens). In dem Schreiben beziehst du dich auf §119 bzw. §120 BGB, dass du weshalb auch immer diesen Vertrag so nie abschließen wolltest. Dies solltest du unverzüglich tun, da dies dem Vertragspartner mitgeteilt werden muss, sobald man Erkenntnis darüber hat, dass ein Grund zur Anfechtung besteht. Indirekt ist das zwar wohl hier bereits geschehen, allerdings bezweifle ich, dass ein Forum hier als "rechtsgültiger Weg" angesehen wird. Solltes du die Leistung bis dahin irgendwie genutzt haben muss diese allerdings für den genutzten Zeitraum gezahlt werden.

Hilfe beim Verbraucherschutz oder besser beim Anwalt zu suchen wäre sicher sinnvoll um auf der sicheren Seite zu sein.

Sollte dich O2 tatsächlich "belästigt" haben mit diversen Anrufen durch die Rückgewinnungsabteilung, kannst du dies zusätzlich der Bundesnetzagentur melden.

Vorallem musst du dir im Klaren sein darüber, dass du hier sicher einiges an Ausdauer und Nerven brauchen wirst. Je nach (nicht) vorhandener Rechtsschutzversicherung und Eigenbeteiligung auch erst mal Vorleistung (hier ist Vermutlich der Verbraucherschutz die kostengünstigere Wahl). Eventuell käme in deinem Fall auch eine "Schlichtung" über die B.Netz.A in Frage. Hierzu müsstest du dich allerdings selbst belesen.

Wie auch immer du dich entscheidest wünsche ich dir viel Erfolg und gute Nerven... und natürlich Frohe Ostern 😉

Vielen Dank für dein Informationen,

ich wünsche dir auch Frohe Ostern ☺️

Benutzerebene 7
Er bezieht sich weder auf 119 noch auf 120 sondern auf "beschissen worden sein".

Das ist ein langer Kampf und jemand, der sich im normalen Alltag schon Psycho Pharmaka reinpfeift, sollte sich von solchen Sachen fernhalten.

Er hat eine Widerrufsbelehrung bekommen und nicht darauf reagiert. Das ist persönlich schade für ihn, aber leichter hätte er es damals nicht haben können.

Benutzerebene 1
man kann sich auch alles einfach machen. Wer achtet denn schon auf eine Widerrufsbelehrung oder deren Fristen wenn er der Meinung ist gar keinem Vertrag zugestimmt zu haben. Folglich eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung die man so nicht abgeben wollte.

Aber auch für deinen angesprochenen Standpunkt gibt es einen passenden Paragraphen 3-4 Ziffern später mit §123 "durch Täuschung oder Täuschung durch Dritte" während hier sehr wohl davon ausgegangen werden kann, dass die Hotlinemitarbeiter wissen was sie einem aufschwatzen.

So oder so bleibt der Sachverhalt dabei, dass die Person hier keine Willenserklärung abgeben wollte.

Dass es einfach würde habe auch ich nie behauptet. Ebenso stimme ich dem zu, dass es sich sicherlich nicht positiv auf bereits psychisch belastete Personen auswirken wird. Allerdings bringt hier leider Kopf in den Sand stecken nichts. Sei denn man möchte einfach für das dreiste und "falsche" Verhalten anderer finanziell geradestehen, dann kann man natürlich einfach brav zahlen.

Das Kind ist hier schon in den Brunnen gefallen, da nutzt es ihm wohl kaum zu sagen "du hättest es so leicht haben können"....

Das immer häufiger vertretene Verhalten diverser Mitarbeiter erinnert mich sehr stark an längstens angeprangerte Vorgehensweisen eines anderen großen Unternehmens, welches oft in medialen Berichterstattungen auf negative Art und Weise anzutreffen war. Seit Telefonica davor steht wird der Laden immer miserabler, ganz gleich ob in Leistung, Service oder gar Kundenfreundlichkeit. Dank Abschaffung des Kontaktformulars oder Kundenservice-E-Mail wird davon auch immer mehr publik.

Benutzerebene 7
Es geht doch darum, das er 3 Monate gebraucht hat um hier aufzuschlagen.

Ich sage, was ich tun würde, wenn ich mental instabil wäre, nämlich mich nicht in so etwas verlaufen.

Das ist emotional und beschäftigt dich die nächsten Monate immer wieder, auch wenn man gerade mal wieder in einem Loch ist.

Was er macht, muß er wissen, andererseits ist es ratsam sich einen Verwalter für Rechtsgeschäfte zu suchen, wenn man nur eingeschränkt versteht und handeln kann. (Mutter, Bruder, Frau, Freundin) zumindest die immer drüberschauen lassen, denn hier ist es ein läppischer DSL Vertrag für 24x 24 Euro. Das nächste mal ist es etwas was richtig ins Geld geht.

Und da die Beweise fehlen, steht Wort gegen Wort.

Und ich wüsste, was ich als Richter einem Kläger antworte, der mir sagt, er sei zu verwirrt gewesen um eine Mail zu verstehen.

Benutzerebene 1
für manch einen sind auch die 24x (sind es überhaupt "nur" ) 24.- Euro schon nicht mehr "läppisch", während es hier viel mehr wohl um das Grundproblem der aufgeschwatzten Verträge durch die Hotline geht, während hier dieses eben ungünstigerweise auch noch mit einer Person zusammen trifft die wohl nicht immer als voll geschäftsfähig einzustufen sein könnte. Wie sich hier das Recht verhält, inwiefern hier geschlossene Verträge überhaupt gültig sind oder nicht und wem man hier "Schuld" zuweisen kann, wäre es gar nicht gültig gewesen, habe ich ehrlich gesagt so gar keine Ahnung.

Das Problem das hier immer wieder auftritt, ist doch viel mehr jenes, dass man sich nicht bewusst ist überhaupt einen Vertrag abgeschlossen zu haben, da man dies nie im Sinn hatte. Folglich ist es auch gut möglich, dass man da das erste Schreiben möglicherweise nicht ordentlich liest oder vielleicht sogar ungeöffnet in dem Schredder zum Fraß vorwirft, da man davon ausgeht, dass kein Vertragsverhältnis mehr besteht und es sich nur um Werbung handeln könnte.

Mir persönlich unterlaufen solche Fehler nicht mehr, da ich grundsätzlich mittlerweile davon ausgehe, dass diese "Vereine" alles "Verbrecher" sind und man, alles inklusive Kleingedrucktem fünf mal lesen sollte, um nicht das Wort im Mund umgedreht zu bekommen und am Ende mit zu keiner Zeit gewünschten Verpflichtungen da zu stehen.

Allerdings gibt es halt auch Menschen die glücklicherweise bisher von solchen "Schwierigkeiten" verschont blieben und aus diesem Grund eben den Wisch ungelesen vernichten.

Es steht nicht umsonst in den Paragraphen, dass der Anfechtende dies Kund tun muss "sobald er Kenntnis" über den Irrtum erlang und nicht "falls er Kenntnis während der Widerrufsfrist erlangt".

Dass man sich, wenn nicht gesetzlich zumindest von der Person des Vertrauens helfen lassen sollte im Alltag, wenn man feststellt, dass man nicht mehr wirklich voll geschäftsfähig ist, darin sind wir uns schließlich einig 😉

Lediglich bleib ich dabei, dass es nicht zwingend sinnvoll ist "einfach Lehrgeld" zu verschleudern, zumal dieses sehr schnell in einem Teufelskreis enden kann. (Was passiert denn dann zum nächsten Kündigungstermin? Soll man dann ewiglich an einen Anbieter den man nicht mehr möchte gebunden sein weil einem wieder zur Verlängerung die man nie wollte gratuliert wird, man das aber noch nicht mal gelesen hat, da die Kündigungsbestätigung vorliegt und das neue Schreiben für Werbung gehalten wird? )

Die große Frag die sich mir hier bei dem System (siehe ettliche Forenbeitrag mit ähnlichem Sachverhalt) stellt, ist ob es auf den Mist der Hotlinemitarbeiter wächst die sich zu ihrem kleinen Gehalt die Provisionen einfahren wollen oder ob es direkt vom Unternehmen ausgeht, (dass die Mitarbeiter gezielt dahingehend schult) um Gewinnmaximierung zu betreiben o.O

Benutzerebene 7
Abzeichen
Und wenn er zum nächsten Anbieter wechseln tut und dort auch nicht zufrieden ist,kann man auch wieder behaupten,das wollt ich nicht ich steh unter Tabletten!Dann dürfte er nach dieser Aussage nirgends wo mehr Verträge abschließen

Benutzerebene 1
es geht nicht darum ob er unter Tabletten stand bei Vertragsabschluss und da womöglich gar kein rechtsgültiges Geschäft zustande kommen hätte können/dürfen, sondern darum wie oftmals hier im Forum angeprangert, dass er gar keinen Vertrag/Verlängerung wollte. Ihr tut ja gerade so als wäre das hier der erste Kunde, der sich beschwert von der Hotline etwas aufgeschwatzt bekommen zu haben, das er gar nicht wollte....

Es wurde lediglich angebracht, dass die Einnahme sich negativ auf die Wahrnehmung ausgewirkt hätte, was die nicht erwünschte Vertragsbestätigung angeht. Und beim besten Willen, dazu muss man keine Medikamente einnehmen um Widerspruchsfristen von etwas zu verbammeln, dass man gar nicht wollte oder wissentlich abgeschlossen hat.

Was die Zufriedenheit betrifft, gilt es immer noch zu unterscheiden ob es einfach nicht gefällt oder vielleicht doch nicht die Leistung erbracht wird, die versprochen wurde, weshalb man unzufrieden ist.

Drei Monate ist wohl noch ein relativ realistischer Zeitraum um zu bemerken, dass da etwas nicht stimmen kann. Vielleicht dachte man es müssen noch Altlasten beglichen werden o.ä.

Als wenn das irgendeiner hier beurteilen könnte. Nur gut, dass jeder täglich auf die Bank wackelt um seine Kontoauszüge peinlichst zu studieren und direkt jede Buchung beim jeweiligen Anbieter bei kompetenten Hotlineitarbeitern hinterfragt *hüstel*

Hier geht es aber wie gesagt, wieder einmal um einen Vertrag der keiner werden sollte und sicherlich ist man hier auch mit einem Anwalt am besten beraten.

Aber es scheint sich zu rechnen und wer hat schon Zeit und Nerven sich ewig mit einem Unternehmen kostenintensiv zu streiten....

Ob er noch andere Verträge abschließen dürfte oder nicht aufgrund der Medikamente, liegt wohl kaum in unserem Ermessen.

Aber gerne dürft ihr mir erklären, für welche Fälle eurer Sicht nach die §119 und Folgende Anwendung finden, wenn doch alles durch AGB und Widerrufsfrist geklärt ist 😉

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