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Sonderkündigung DSL Vertrag wegen Umzug


Hallo,

 

wir ziehen kommenden Samstag um und in unserer neuen Wohnung ist DSL über O2 nicht verfügbar .. Daraufhin reichte ich eine Sonderkündigung ein, am 01.06.

 

Seitdem werde ich nur vertröstet, dass meine Kündigung in der entsprechenden Abteilung liegt und ich mich gedulden muss, bis ich die Kündigungsbestätigung bekomme. Heute, bei meinem gefühlten 10. Anruf, ging es soweit, dass mir eine Mitarbeiterin sagte, ich solle doch machen was ich will und mich trotzdem gedulden muss!!!!!!

 

Ich will keinen neuen Anbieter beauftragen, bis ich nicht die Kündigungsbestätigung von O2 hier habe.

 

Ein Abteilungsleiter oder Vorgesetzter war nach der Aussage dieser Dame natürlich nicht zu sprechen. Ich solle meine Beschwerde doch schriftlich auf dem Postweg einreichen.

 

Ende vom Lied: Ich ziehe Samstag um, habe keine Kündigungsbestätigung und somit erstmal kein Festnetz und DSL!!

 

Tja, mir fällt dazu nichts mehr ein, außer Sachen, die man nicht sagen sollte .............

 

 

Ein verärgerter NieWiederKunde


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12 Antworten

Mir erschließt sich nicht, warum du keinen neuen DSL Vertrag, ohne eine Bestätigung über die Kündigung von o2 zu haben, abschließen willst.

Weil ich mittlerweile mit den diversen unterschiedlichen Aussagen durch die Hotlinemitarbeiter, schon Schweine hab fliegen sehen ...

 

Wenn ich jetzt nen neuen Anbieter beauftrage und O2 fällt dann doch plötzlich ein, dass sie dort verfügbar sind, habe ich 2 Verträge an der Backe....

Achso, ich dachte, das wäre sicher, dass o2 dort nicht versorgen kann.

Laut deren Aussage schon ... Aber ich verlasse mich lieber auf das geschriebene Wort.

 

Die haben mir das auch mehrmals gesagt, dass es dort nicht verfügbar ist .. Und trotzdem bekomme ich keine Kündigungsbestätigung.

 

Außerdem sagte man mir am Freitag, dass ich trotzdem dann noch 3 Monate zahlen muss, auch wenn der Vertrag gekündigt ist, weil mein Vertrag ja regulär bis nächstes Jahr gelaufen wäre .. Heute sagte mir der Mitarbeiter, dass er davon noch nie was gehört hätte - Soviel zum Thema: Aussagen der Hotlinemitarbeiter!


 

Außerdem sagte man mir am Freitag, dass ich trotzdem dann noch 3 Monate zahlen muss, auch wenn der Vertrag gekündigt ist, weil mein Vertrag ja regulär bis nächstes Jahr gelaufen wäre ..

Wenn die AGB keine außerordentliche Kündigung hergeben, dann ist die Aussage der Hotline korrekt. Das TKG ( § 46 Abs. 😎 sieht diese Regelung so vor. Vorher war es sogar so, dass du hättest gar nicht außerordentlich kündigen können, auch wenn nicht versorgt werden kann.

Das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltungeiner Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigtwerden. Sofern der Anbieter das Vertragsverhältnis aus wichtigemGrund, der vom Kunden zu vertreten ist, fristlos kündigt, steht demAnbieter ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe dermonatlichen Grundpreise (insbesondere monatliche Grundgebühren,Flatrate-Preise) zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungs-termin zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist,dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Der Nachweiseines weitergehenden Schadens bleibt dem Anbieter vorbehalten

 

Das steht in den AGBs

Das trifft auf deinen Fall ja nicht zu.

Also muss ich die 3 Monate zahlen?

Nichts desto trotz verstehe ich nicht, warum nicht endlich die Bestätigung rausgeschickt wird und man als jahrelanger Kunde so behandelt wird ...

Meiner Erfahrung nach dauern diese Bestätigungen so 4 Wochen.

 

Schreib mal eine PM an o2_DSL und bitte darum, das sie sich den Fall mal ansehen.

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
NieWiederKunde schrieb:
Also muss ich die 3 Monate zahlen?

Ja, die müssen bezahlt werden.

 

1. Steht das Gesetz über den AGB und

2. Ist der Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet per se kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Das haben bis Mai 2012 diverse Gerichte auch bestätigt. Gerade deswegen wurden entsprechende Regelungen, die einem ermöglichen mit einer Frist von 3 Monaten aus dem Vertrag zu kommen, in die Neufassung des TKG aufgenommen, die im Mai 2012 in Kraft getreten ist.

Zumindest in der Hinsicht eine Verbesserung, dass man nun nur noch 3 Monate bezahlen muss statt bis Vertragsende.


 

1. Steht das Gesetz über den AGB und

Das hast du so bestimmt nicht gemeint. Die AGB können eine günstigere Regelung für den Kunden enthalten. Nur strenger als das Gesetz es vorsieht, darf man nicht sein. Nur hat o2 keine Regelung dazu getroffen.

 

Z.B. Die AGB der Primacom sieht vor, dass man zum Umzugsdatum aus dem Vertrag kommt, wenn man in ein nichtversorgtes Gebiet zieht.