ich habe 2013 einen wirksamen Vertrag mit O2 geschlossen.(DSL)
Vertragsbeginn war 28.10. 2014.
Durch einen Fehler von O2 ( Fehler von 02 zugegeben ) wurde der Vertrag erst am 28.10.15 von O2 erfüllt, da 02 die Kündigungsfrist bei meinem Internetanbieter "verschlafen" hat. Dadurch musste ich ein weiteres Jahr beim vorherigen Anbieter bleiben.
Die entstandenen Verzögerungsschaden, der sich aus der höheren Grundgebühr bei meinem bisherigen Anbieter für 12 Monate ergibt,
beläuft sich auf 120€.
O2 weigert sich ohne Begründung für den Schaden aufzukommen und setzt sich über geltendes Recht hinweg.
Letztes Jahr wurde mir die Zahlung noch in Aussicht gestellt. Gestern kam ein Schreiben, dass ich "vereinbarte" 10 € Entschädigung erhalte werde. Von dieser Vereinbarung weiss ich allerdings nichts.
Laut § 249 BGB war O2 ab 28.10.2014 zur Leistung verpflichtet und muss für den Schaden aufkommen.
Was kann ich tun?
Lösung von o2_Christian
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