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Gelöst

Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§§ 280 ff. BGB)

  • 1 December 2015
  • 9 Antworten
  • 2063 Aufrufe

Benutzerebene 2
Hallo,

ich habe 2013 einen wirksamen Vertrag mit O2 geschlossen.(DSL)

Vertragsbeginn war 28.10. 2014.

Durch einen Fehler von O2 ( Fehler von 02 zugegeben ) wurde der Vertrag erst am 28.10.15 von O2 erfüllt, da 02 die Kündigungsfrist bei meinem Internetanbieter "verschlafen" hat. Dadurch musste ich ein weiteres Jahr beim vorherigen Anbieter bleiben.

Die entstandenen Verzögerungsschaden, der sich aus der höheren Grundgebühr bei meinem bisherigen Anbieter für 12 Monate ergibt,

beläuft sich auf 120€.

O2 weigert sich ohne Begründung für den Schaden aufzukommen und setzt sich über geltendes Recht hinweg.

Letztes Jahr wurde mir die Zahlung noch in Aussicht gestellt. Gestern kam ein Schreiben, dass ich "vereinbarte" 10 € Entschädigung erhalte werde. Von dieser Vereinbarung weiss ich allerdings nichts.

Laut § 249 BGB war O2 ab 28.10.2014 zur Leistung verpflichtet und muss für den Schaden aufkommen.

Was kann ich tun?

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Lösung von o2_Christian 3 December 2015, 11:17

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9 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7


Hallo,

Laut § 249 BGB war O2 ab 28.10.2014 zur Leistung verpflichtet und muss für den Schaden aufkommen.

Was kann ich tun?



Wo steht das in § 249 BGB? Dort wird geregelt, dass wenn jemand zum Schadensersatz verpflichtet ist, er den Zustand herzustellen muss, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Woher nimmst du die Schadensersatzpflicht in deinem konkreten Fall?

Benutzerebene 2
Die Forderung entnehme ich aus

§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung - dejure.org

02 hat mir durch Nichterfüllung finanziellen Schaden zugefügt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
OK, aber dann musst du die Pflichtverletzung begründen und nachweisen, und da es sich um eine Verzögerung der Leistung handelt, hat o2 die Möglichkeit nachweisen, dass sie diese nicht zu vertreten hat. Aus dem Grund solltest du o2 die Begründung für die Pflichtverletzung zukommen lassen, und um eine Stellungnahme bitten. Danach kannst du entscheiden, ob es sich für dich lohnt, wegen 120 Euro Streitwert einen Anwalt mit der Durchsetzung deines Anspruchs zu beauftragen.

Benutzerebene 2
O2 hat den Fehler bereits letztes Jahr eingestanden und mir Schadensersatz bei "Vertragsbeginn" in Aussicht gestellt. Jetzt wo ich 02 nutze bekomme ich nur noch Standardbriefe. In Wirklichkeit ist mein Schaden ja viel höher und 120€ sind für mich viel Geld.

Das ist doch dann positiv. Ich würde das Eingeständnis kopieren, den Schaden genau auflisten und das dann zu o2 senden.

Benutzerebene 2
Ich habe einige Briefe an o2 gefaxt in denen ich alles genau erklärt habe. Ich bekomme aber immer wieder Standardbriefe in denen nicht auf meine Fragen eingegangen wird. O2 hat alle Belege für ihr Verschulden vorliegen.

2013 hat der bearbeitende Mitarbeiter versehntlich die Kündigung des Vertrags bei meinem alten Anbieter an sich selbst geschickt und den Fehler erst bemerkt als die Kündigungsfrist abgelaufen war.

Dann bleibt dir nur der Weg einer Klage.

Benutzerebene 7
Hallo notsatisfied,

ich kann Deine Verärgerung über die Verzögerung bei der Aktivierung verstehen.

Du hast Dich, wie Du ja auch schreibst,mehrfach schriftlich an ans gewendet. Deine Anfragen wurden von den hierfür zuständigen Kollegen bearbeitet. Leider kann ich mich über die bereits getroffene Entscheidung nicht hinwegsetzen, tut mir leid.

Gruß,

Christian

Benutzerebene 2
Hallo Christian,

ich schicke heute ein Fax an o2.

Darin schildere ich noch einmal genau den Fall und bitte um eine Stellungnahme.

Gruß

Matthias

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