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Schadenersatz für nicht zurückgesendeten DSL Router


Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung bei o2 im Dez. 19. Von o2 keine Regung. Dann eine Abschlussrechnung bis zum Tag der Kündigung. Die ist OK. Sonst nichts. Jetzt die zweite Abschlussrechnung mit Einmalgebühren in Höhe von 36,20€ für “Schadenersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte”.  Jetzt suche ich hierfür einen Vertagstext. Wo steht etwas von 36,20€? Ist das einmalig? Habe ich den Router damit quasi gekauft? Erhalte ich 36,20€ erstattet wenn ich den Router zurücksende? Auf alle fälle nervt es mich, dass Kundenservice winzig klein ist wenn es nicht ums Verkaufen geht.

 

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Lösung von blablup 21 January 2020, 15:29

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8 Antworten

Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung bei o2 im Dez. 19. Von o2 keine Regung. Dann eine Abschlussrechnung bis zum Tag der Kündigung. Die ist OK. Sonst nichts. Jetzt die zweite Abschlussrechnung mit Einmalgebühren in Höhe von 36,20€ für “Schadenersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte”.  Jetzt suche ich hierfür einen Vertagstext. Wo steht etwas von 36,20€? Ist das einmalig? Habe ich den Router damit quasi gekauft? Erhalte ich 36,20€ erstattet wenn ich den Router zurücksende? Auf alle fälle nervt es mich, dass Kundenservice winzig klein ist wenn es nicht ums Verkaufen geht.

 

Der Router muss gem den AGB nach Vertragsende zurück. Mit dem Schadensersatz hast du aber kein Eigentum erworben. Sende ihn zurück und o2 erstattet.

Benutzerebene 7
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Na hast du deinen Leih-/Mietrouter an o2 zurück geschickt? Falls nein, ist es ja wohl völlig normal dass der Eigentümer des Geräts dir auf die Füße tritt. Hast du schon mal deinen Mietwagen von Sixt nicht zurück gegeben? Was meinst, was dann passiert? Klar, Sixt schenkt dir das Auto ;-)

Der Schadensersatz richtet sich nach dem Zeitwert des Geräts, d.h. je neuer das Gerät ist, desto höher ist der Schadensersatz. Was meinst du wie es o2 nervt, dass die Kunden sich nicht an den Vertrag halten. Da du den Vertragstext suchst, hier der Auszug:

Soweit der Kunde die Bereitstellung eines Routers beauftragt hat, wird dieser dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu Verfügung gestellt und verbleibt im Eigentum des Anbieters.
Der Anbieter behält sich vor, überlassene Hard- und Software jederzeit zu aktualisieren. Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter zurückzusenden.

 

Als zusätzlichen freiweilligen Service bittet o2 sogar einen kostenlosen Rücksendeaufkleber an:

o2 DSL Rücksendeportal

Benutzerebene 7
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Moin @123ewu ,

 

wenn du eine Bestätigung der Kündigung von o2 erhalten hast, dann sollte dort sogar drin stehen, dass du den Miet- oder Leihrouter innerhalb einer bestimmten Frist zurücksenden sollst (war zumindest früher so, korrigiert mich, wenn dem nicht mehr so ist:wink: ).

 

Gruß

nordssee1982

Moin Blablub, hallo bielo hallo nordsee 1982 was ihr schreibst ist prima und mir bekannt. Zurücksenden ist völlig klar aber...Wo steht etwas von einer Frist? Wo steht etwas von Restwert? Wer legt einfach mal so 36,20€ fest? Und was mich besonders nervt ist dieser perfekte Kundenservice :). Was hat die Community mit meiner Frage zu tun? Das ist Sache meines Vertragspartners der sich aber bedeckt hält. 

Gruß an alle fleißigen Antworter

Danke

Du hast in der Community gepostet. Dann ist es doch normal, dass Dir andere User antworten. 

Wenn Du direkt was von o2 willst, kontaktiere einfach die Kundenbetreuung. Oder warte hier auf einen Moderator.

Hallo Omikrom, genau das ist es was ich meinte. Es gibt viele gut gemeinte Antworten auf nicht gestellte Fragen. Oder wollte ich wissen ob mir die user antworten wenn ich die user frage? ich denke meine Fragen sind sehr konkret und die Kundenbetreuung ist - so meine ich - per mail nicht zu erreichen. Aber eventuell findet sich ja ein user der tatsächlich meine Fragen beantwortet. Würde mich freuen.

Gruß

Benutzerebene 7
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Wo steht etwas von einer Frist?

Die vertragliche Regelung besagt, dass der Router dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu Verfügung gestellt wird. D.h. mit dem DSL-Vertrag endet auch die Überlassung des zum Vertrag gehörenden Geräts. Die Rücksendung hat also unmittelbar zum Vertragsende zu erfolgen. 

Der Schadensersatz dürfte sich aus dem Neupreis abgeschrieben über 5 Jahre ergeben. Als o2 Vertragspartner ist es deine Sache sich an den vereinbarten Vertrag zu halten und das Gerät zurückzuschicken.

Es gibt viele gut gemeinte Antworten auf nicht gestellte Fragen

So so. Du hast vorher selbst folgende Frage gestellt:

Was hat die Community mit meiner Frage zu tun? 

Ansonsten: In Fällen wie Deinem gibt es keine Fristen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hast Du zeitnah den Router zurückzuschicken.

Im Zivilrecht ist es so: Meint man, durch einen anderen einen Schaden erlitten zu haben, kann man Schadenersatz verlangen. Sofort. Die einzige Frist, die es hier gibt, ist die Verjährungsfrist, die je nach Lage des Falls unterschiedlich ausfallen kann. Das ist aber in Deinem Fall nicht das Problem.

Was den Restwert anbetrifft, legt den Dein Vertragspartner fest. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du dem widersprechen und ggfs. einen anderen Wert zu belegen versuchen.

Was mich in Fällen wie Deinem nicht zum ersten Mal wundert, ist, dass - obwohl man eindeutig im Unrecht, Verzug und dergleichen ist - , man dann aber immer noch versucht, irgendeine Art von Verantwortung, Fehler o.ä. beim Vertragspartner zu suchen. Zumindest habe ich in Deinem Fall den Eindruck. Was steht der Idee entgegen, den Router einfach zurückzuschicken, das Geld erstattet zu bekommen und gut ist, anstatt hier aus meiner Sich völlig unnötig über Restwert oder Fristen zu philosophieren? Hast Du den Router vielleicht gar nicht mehr? :wink:

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