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Rechnung trotz Widerruf


Guten Tag,

trotz erfolgreichen Widerruf des Festnetz-Vertrag innerhalb der zwei Wochen Frist und Bestätigung ihrerseits, wurde eine Rechnung gestellt und eine Summe von 84€ abgebucht. Telefonisch wird mir gesagt das dieser Betrag nur per Gutschrift erstattet werden kann, dies bedeutet das ich auf eine unberechtigt abgebuchte Summe 2,5 Monate warten muss, damit Sie diese mit meinem Mobilfunkvertrag gutschreiben können? Ich möchte den gesamten Betrag natürlich sofort per Rücküberweisung erstattet bekommen und nicht 2,5 Monate darauf warten müssen. Schließlich ist der Betrag unberechtigt abgebucht wurden und wenn ich die Buchung selbst rückabwickelnd lassen, bekomme ich Probleme mit ihnen weil Sie Mobilfunk-Vertrag und Festnetz-Vetrag in einer Summe abbuchen!

Gruß Dirk


16 Antworten

Benutzerebene 7
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Wann war denn der Widerruf und über welchen Zeitraum geht die Rechnung?

Ein Widerruf ist ein manueller Prozess, weswegen es häufig auch vorkommt, dass die erste Berechnung erfolgt bevor der Widerruf komplett abgeschlossen ist.

Wie gesagt wird das Geld dann wieder erstattet. Um eine unberechtigte Abbuchung in dem Sinne handelt es sich ja nicht; nur um eine Überschneidung.

Bestellt wurde der Vertrag am 18.02. und widerrufen am 25.02. Die Bestätigung des Widerruf erfolgt über einen Monat später am 31.03. und der Betrag wurde abgerechnet am 06.04. also ist dies somit eine unberechtigte Abbuchung. Ich möchte mein Geld sofort zurück erhalten und nicht mit einer Gutschrift die mit meinem Mobilfunk-Vertrag über 2,5 Monate abgerechnet wird. Es kann ja nicht sein das ich als Kunde nicht sofort das Geld zurück erhalten obwohl der Fehler bei Ihnen liegt und ich mit weniger Geld im Monat zurecht kommen muss!

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Warum 2,5 Monate? Ruf am besten nochmal an und lasse dich mit der Rechnungsabteilung verbinden und teile mit, dass du lieber eine Rücküberweisung möchtest. Das geht natürlich auch sobald der Widerruf abschließend bearbeitet wurde.

Die Abbuchung war sicherlich schon im System als der Widerruf abschließend bearbeitet wurde.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3

Der Widerruf war somit am 31.03. abgeschlossen. Somit zu spät für die Rechnung vom 06.04.

Soweit nicht ungewöhnlich

Jetzt anrufen und um Rücküberweisung bitten. Das braucht aber auch seine Zeit.

Weil mir dies von ihrem Mitarbeiter in der Hotline so mitgeteilt wurde. Es wäre nicht möglich den Betrag per Überweisung zu erhalten sondern nur als Gutschrift was in meinem Fall bedeutet würde ich muss 2,5 Monate auf den Betrag warten (verrechnet mit meinem Mobilfunk-Vertrag. Ich hab Ihm direkt gesagt das ich das unmöglich finde und er erwiderte das dies nicht anders möglich sei.

Ich bin weder schuld daran das bei Ihnen ein Widerruf eine halbe Ewigkeit dauert noch das Ihre Mitarbeiter in der Hotline (Rechnungsabteilung) mir mein Geld nicht zurückzahlen möchten.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3

Es muss erst einmal eine Gutschrift erstellt werden. Ist das der Fall, dann weist das Kundenkonto ein Guthaben auf. Das kann man sich auszahlen lassen. Wenn die Gutschrift erfolgt ist, dann über die Rechnungsabteilung das Guthaben auszahlen lassen.

Und es ist auch nicht o2s Schuld, dass eine Berechnung erfolgt ist. Nicht alles lässt sich innerhalb eines Tages bewerkstelligen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Kein Unternehmen darf eine Rücküberweisung verweigern. Die Hotline erzählt manchmal Blödsinn.

Natürlich ist es die Schuld von o2 wenn solch eine Bearbeitung mehr als 1 Monat benötigt, der Kunde hinterher telefonieren muss damit Ihm das Geld gutgeschrieben wird und dies nicht automatisch passiert, der Hotline Mitarbeitet keine Auszahlung durchführen möchte und ich nun hier Abends noch weiter nachfragen muss als Kunde, damit ich mein Geld zurück bekomme welches unrechtmäßig abgebucht wurde da kein Vertrag aufgrund des Widerrufes zustande gekommen ist. Ich bin meinen Pflichten nachgekommen! 

Also wo finde ich nun in meinem Kundenkonto ab die Gutschrift nun erteilt wurde?

Hallo @DirkCologne,

 

herzlich willkommen in unserer o2 Community!

 

Die Verzögerung bei der Bearbeitung deines Widerrufs und die Überschneidung mit der ersten Rechnung ist natürlich sehr ärgerlich, ich kann deinen Unmut gut verstehen und möchte mich ausdrücklich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

 

Ich habe den Betrag zur Auszahlung weitergeleitet, die Rücküberweisung auf dein Konto erfolgt innerhalb von zwei Wochen.

 

Konnte ich dein Anliegen damit klären? Falls noch Fragen offen sind, lass es uns gerne wissen.

 

Viele Grüße

Giulia

Hallo Giulia,

vielen Dank für die Hilfe. Das Geld ist inzwischen auf meinem Konto gutgeschrieben. Allerdings fehlt die Gutschrift für einer Gebühr für Adressrecherche von 2,01 €, die tatsächlich auch unberechtigt gewesen ist. Schließlich hatte ich den neuen Festnetz Vertrag auf die neue Adresse abgeschlossen, somit war niemals eine Adressrecherche nötig. 

Gruß

Hallo @DirkCologne 

Bei der Adressrecherche handelt es sich um eine Gebühr der Post, die Telefónica lediglich weiterberechnet.

Eine Gutschrift ist da nicht vorgesehen. 

VG Matze 

Hallo Matze, 

laut Ihrer Hotline ist der Betrag von 2,01 € bereits gutgeschrieben, daher möchte ich diesen eben auch ausbezahlt haben. Schließlich habe ich Ihnen mit dem neuen Festnetzvertrag vor dem Umzug meine neue Adresse bekannt gegeben, außerdem gibt es einen Nachsendeauftrag bei der Post,  somit wüsste ich keinen Grund wieso so o2 eine Adressrecherche hätte durchführen müssen. Schließlich war Ihnen Mitte Februar bekannt wo mein neuer Wohnsitz ab dem 1.3. ist. Außerdem hat mit kein anderes Unternehmen mir nach dem Umzug solche Kosten in Rechnung gestellt. Daher bitte ich um sofortige Gutschrift von 2,01€ auf mein Girokonto.

Gruß Dirk

Benutzerebene 7
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Die Adressrecherchegebühr kommt von der Deutschen Post. 

Du hast da nicht nur einen Nachsendeauftrag gestellt sondern zusätzlich angegeben, dass die Deutsche Post andere Unternehmen über deine Adressänderung informiert werden sollen. Und diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.

Hättest du den Haken nicht gesetzt, würde dir auch niemand was berechnen.

Hallo,

komisch das dies in diesem Thread anders erklärt wird: 

Ich habe Ihnen rechtzeitig mit Vertragsabschluss meinen Umzug fast 2 Wochen zuvor gemeldet. Somit war Ihnen meine neue Adresse bekannt und Sie hätten bei der Post diese nicht Nachfragen müssen. Schließlich war diese ab dem Zeitpunkt ja auch in meinem Konto vermerkt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3

Mir hast du nichts gemeldet. Ich bin auch nur o2-Kunde.

Wenn ersichtlich ist, dass die Adresse vorher von dir geändert worden ist, wird dir ein Moderator den Betrag gutschreiben. Wenn nicht, dann ist die Berechnung ja gerechtfertigt.

Hallo @DirkCologne,

 

ich habe für die Adressrecherche-Gebühr eine Guthabenbuchung beauftragt. Das Guthaben wird automatisch mit deiner nächsten Rechnung verrechnet.

 

Ich hoffe, du bist mit dieser Lösung einverstanden.

 

Viele Grüße

Giulia

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