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Kann ich meinen Vertrag kündigen wenn ich in eine WG ziehe?


Guten Tag,
Ich bin Student und habe mit meiner Freundin eine gemeinsame Wohnung in der Stadt meiner Universität angemietet. Wir wohnen seit etwas über 2 Jahren zusammen und nun ist es leider auseinandergegangen und ich habe das Problem, dass das Internet über meinem Namen läuft, ich es vor 2 Monaten verlängert habe, aber nun in eine WG ziehen muss, da ich mir die Wohnung nicht alleine leisten kann.
Da ich, wie erwähnt, noch studiere, kann ich keinen DSL Vertrag, parallel zu dem in der WG führen.
Besteht hier irgendwie die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu kündigen?
Ich war bisher immer treuer Kunde, habe meinen Mobilfunktarif bei Ihnen etc.
Kann ich da mit irgendeiner Kulanz von der Seite von o2 rechnen oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen

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Lösung von Klaus_VoIP 14 December 2015, 14:20

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18 Antworten

Hallo,

ich möchte dir keine verbindliche Aussage geben, bin aber der Meinung, wenn in der Wohngemeinschaft (schon ein Internetanschluss und) keine zweite TAE-Dose vorhanden ist, worüber dein eigener Internetzugang laufen kann, besteht ein Sonderkündigungsrecht, da dein Anschluss nicht geschalten werden kann, da Leitung belegt und keine zweite Anschlussmöglichkeit im Haushalt vorhanden ist.

Dasselbige kenne ich beispielsweise vom Strom. In deinem Fall sollte es aber auch angewendet werden können.

Ok vielen Dank schon mal. Dann kann ich ja hoffen.

Leider nicht richtig!  Es können beliebig viele DSL-Anschlüße in eine Wohnung gelegt werden - solange Kabel frei sind.

Alle anderen Infastrukturdinge wie Strom, Gas und Wasser gibt es nur 1x/Wohnung und hat einen dedizierten Zähler. So was gibt es bei DSL nicht. Also gibt es kein Sonderkündigungsrecht und auch wenig Kulanz, da die Anbieter um jeden Euro kämpfen.

Aber   .... es gibt noch andere Möglichkeiten.

  • Anschlußübernahme des DSL durch Freundin oder Nachmieter
  • Internetdaten an neuer Adresse prüfen - falls z.B. statt VDSL nur slow-DSL verfügbar ist, dann wird die "Leistung nicht in der Qualität angeboten" =Sonderkündigung
  • Doch Umzug beantragen - wenn kein Kabel frei sein sollte oder sonstige Schaltprobleme, dann ist man auch raus aus dem Vertrag
Also an sich habe ich einen All in M.
Ich bin mit einem VDSL Vertrag schon umgezogen und der wurde einfach "gedowngradet".
16.000 ist hier eigentlich überall verfügbar, weswegen ich nicht mehr damit hoffe, dass mich das aus dem Vertrag boxt.

Wenn aber im Haushalt nur eine TAE-Dose vorhanden ist, dann kann doch nicht zusätzlich eine zweite Internetleitung darüber laufen? Dementsprechend ist seine Vertragsleistung nicht belieferbar, was eine Kündigung gerechtfertigen würde oder was sehe ich hier falsch?

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Relevant ist der zentrale Anschlusskasten im Haus. Das von draußen dort ankommende Kabel hat meist mehrere Adern.

Für die Verkabelung innerhalb des Hauses selbst ist man selbst zuständig bzw. der Inhaber der Immobilie

@MXP_Raphael:   Leider völlig falsch!

Eine Wohnung ist nach Standard per 4-Draht angeschlossen. 2 Adern werden pro Anschluß nur benötigt. Also ... !?

Wir haben auch dauernd Fälle in denen der Vormieter die bestehende Leitung blockiert. Da wird dann mal flott eine 2. TAE danebengesetzt oder geschickt umverdrahtet und der Kunde hat DSL. Da ist das sogar ein nützliches Feature nicht an eine Doppel-Ader gebunden zu sein. Außerdem kann man in Leerrohre bequem noch Adern einziehen. Nee - so einfach geht es nicht. Das Hauptproblem ist doch langfristige Verträge abzuschliessen statt monatlich kündbare Verträge!

Ich geh meine Sachen nicht mit dem Hintergedanken an, dass alles, was mir wichtig ist kaputt geht und habe, so unglaublich naiv ich ja anscheinend bin, einfach gehofft, dass das mehr als 2 Jahre hält.

Es tut mir auch Leid wenn es patzig klingt, aber das kann man mir doch nicht zum Vorwurf machen?

Ja verständlich, aber bei Studenten kann noch schneller mal was passieren wie Änderung Studienort usw.

Meine KInder habe ich extra deswegen gebrieft aufzupassen und während dem Studium eher die kurzfristigen Verträge zu nehmen - kommt letztendlich günstiger, wenn es dumm läuft.

Hilft alles nichts: Pacta sunt servanda

Benutzerebene 6
Am besten einfach einen Umzug beauftragen und sehen was passiert. Wenn du Glück hast lehnt die Telekom ab da keine Leitung frei ist. Mit Pech wird ne zweite TAE gesetzt(was allerdings auch schon Probleme machen kann) und du kannst den AS weiter nutzen.

Ansonsten bleibt nur ohne Umzug die Sokü mit Restlaufzeitberechnung zu fordern...das wird teuer. Oder wie schon oben beschrieben wurde übernimmt dein Nachmieter den Anschluss per Anschlussinhaberwechsel.

Ja das weiß ich jetzt ja auch ☹️
Aber es ist leider ein wenig zu spät.
Danke trotzdem

Ändert aber nichts an der Tatsache, wenn keine zweite TAE-Dose vorhanden ist, dass seine gewünschte Internetverbindung nicht zustande kommen kann und genau das meinte ich auch von Anfang an, sollte es missverständlich rüber gekommen/falsch aufgenommen sein und darüber kann nur der Vermieter bestimmen, ob er eine zweite TAE-Dose legen würde oder nicht. Da kann weder die Deutsche Telekom, noch o2 darüber bestimmen.

Nein, kann man nicht.

Solche Erfahrung_en muss jeder selbst mal machen für die Zukunft, sodass man die Konsequenz für die Zukunft daraus schließen kann.

Ändert ab nichts an der Lage, das man auf diesem Weg eben nicht aus den Verträgen kommt. In 80% der Fälle kann eben doch geschaltet werden. Eine Vereitelung der Vertragserfüllung über "ich lass mir keine 2. TAE setzen" ist weder über TKG noch BGB durchsetzbar. Da hilft nur pokern mit Umzug. Im besten Fall klappt es eben nicht wegen Leitungsmangel o.ä.. Dann hat man das als Kunde nicht zu vertreten. Oder man zieht zur Oma in die Rhön ins Försterhaus, wo selbst analoges Telefon kaum funktioniert.  😉

Bei einem Umzug in ein Studentenwohnheim mit Uni-Internet ohne Telefonverkabelung sieht es anders aus. Da würde ein Anbieter auch selbst sofort aufgeben. Dann werden 3 Monats-GG Strafgebühr fällig und das war es dann.

Nunja, ich persönlich würde einfach den Umzug beauftragen und schauen, was die DTAG macht. In der Regel kommt halt die Meldung: "Nicht möglich" und dann kann man halt entsprechend agieren.

Aber das alles funktioniert natürlich nur, wenn keine zweite TAE-Dose vorhanden ist (wovon wir ja von Anfang reden/schreiben, aber da noch nicht bescheid wissen, wie es aussieht).

Benutzerebene 7
Abzeichen +7


Also an sich habe ich einen All in M.
Ich bin mit einem VDSL Vertrag schon umgezogen und der wurde einfach "gedowngradet".
16.000 ist hier eigentlich überall verfügbar, weswegen ich nicht mehr damit hoffe, dass mich das aus dem Vertrag boxt.



Das hättest du aber damals nicht hinnehmen müssen 😉 Oder war das vor 2012?

Richtig. Wenn man die Umstände zum neuen Wohnort kennen würde (Neu- oder Altbau, Belegung des APL etc.), könnte man die Wahrscheinlichkeit besser einschätzen. Faustregel - desto älter, desto eher ist der APL belegt.

Neuer Wohnort wird eine WG in einem Neubau.
Die WG existiert schon und wird ihren alten DSL Vertrag mitnehmen (Vodafone).

Deswegen kann ich dazu noch nicht viel sagen.

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