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Immer noch kein DSL Anschluss!!

  • 13 November 2014
  • 4 Antworten
  • 5689 Aufrufe

Hallo, habe am 14.10.2014 einen DSL Anschluss bestellt eine Bestellbestätigung bekommen aber kein Internet! Nach 3 Wochen (03.11) rufe ich im Service an werde aber mit der Nachricht, wir können Sie im System nicht finden enttäuscht. Ok gut dann lässt man das eben Telefonisch abschließen eine Woche später das gleiche konnten Sie im System nicht finden! Dann letzter Versuch am 11.11 über das Geschäft bestell diesmal war eine Bestell was bei dem Letzten mal vom 03.11 nicht der Fall war. Aber es fehlt immer noch die Zuweisung einer Auftragsnummer. Wenn dies bis 17.11 nicht behoben wird muss leider eine Schadensersatz klage ran, ich bin Beruflich darauf angewiesen wenns nicht funktioniert dann muss mal wieder gegen euch vorgehen und bei Tarifen von anderen Anbieter die Teurer ausfallen werden auch noch in Rechnung gestellt sowie der Ausfall!!!

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4 Antworten

Benutzerebene 6
Sehr geehrter Firekingz,

 

O2 ist doch nicht verpflichtet, dir irgendetwas zu verkaufen ... können sich ihre Vertragspartner doch frei aussuchen und dich mögen sie scheinbar nicht. 😮

 

Versuche es doch einfach bei einem anderen Anbieter, wenn es wieder nichts wird ... die Konkurrenz ist groß und wenn es schon so anfängt ...

 

Mit freundlichen Grüßen

@Stenzel  Deine Kommentare sind nutzlos und können als Spam gewertet werden.
Nur mal so zu deiner Allgemeinbildung die dir fehlt.
Ein Provider ist verpflichtet einem Kunden einen Internetanschluss anzubieten und diese Leistung zu erbringen vor allem dann wenn diese gebucht, bestätigt und bezahlt ist! 

 

Kannst gerne die unten beigefügten Urteil mal durchlesen und erspare den Leuten deine nutzlosen Beiträge, das macht deinen Ranking nicht besser und dich auch nicht Cooler!

 

Schadensersatz : VIII ZR 98/12

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Auch wenn Stenzels Kommentar dir nicht weiterhilft, er hat schon recht. Google mal Vertragsfreiheit.

 

- Nirgendwo hast du geschrieben, dass du bereiuts für etwas bezahlt hast.

 

- Das Urteil betrifft eine Unterbrechung durch den bisherigen Provider beim Tarifwechsel. Wenn ich es richtig verstehe hast du einen Neuvertrag beauftragt, der nicht freigeschaltet wurde.

 

- Dass du beruflich auf deinen Anschluss angewiesen bist ist irrelevant, oder hast du einen Geschäfstkundenanschluss? Auch dann wäre das erst relevant, wenn der Vertrag läuft.

 

- Es steht dir frei, den Vertrag zu stornieren und zu einem anderen Anbeiter zu wechseln. Schadensersatz wirst du aber in dem Fall kaum bekommen können.

 

 

Eine Bestellbestätigung ist hier wertlos. Entscheidend ist eine Zusage des Leistungsbeginnes.

Der Schadensersatz ist meist auch sehr gering, da die Schadensminderungspflicht zu grosszügige Rechnungen verhindert.

Ich würde mich nicht unnötig ärgern, sondern einen anderen Provider auswählen.