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Gutschrift


Moin,

ich habe neue Hardware erhalten und natürlich die alte umgehend zurück gesendet. Diese ist nun irgendwo im Lager falsch abgelegt und wurde mir dann in Rechnung gestellt. Glücklicherweise habe ich den Abgabebeleg aufbewahrt und nach kurzer Korrespondenz wurde eine Mahnsperre gesetzt und ich habe die Belegkopie übermittelt. Nun ist die Hardware wohl aufgetaucht und ich erhalte mit der nächsten Rechnung eine Gutschrift über den fälligen Betrag. Heute erhalte ich dann ein Schreiben mit der Drohung der Anschlusssperre bei Nicht-Überweisung der Summe ! Eine Nachfrage im Chat ergab dann, dass das angeblich nicht anders möglich ist und ich den Betrag trotz erwiesener Unschuld überweisen muss, oder eben mit der Sperre leben muss. Ist da nichts anderes möglich, oder möchte mich O2 als Kunde unbedingt los werden ?

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Lösung von o2_Christian 2 June 2015, 10:19

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39 Antworten

Benutzerebene 6
Das ist die Krux mit automatisierten Prozessen...das ist furchtbar.

Aber zu behaupten das in einer Firma Jemand sitzt der absichtlich Leute ärgern und über den Tisch ziehen will...das wäre bestimmt ein prima Geschäftsmodell.

Das halte ich aber für eine unhaltbare Interpretation des TKG. Siehe auch

Internet und Telefon: Darf ein Anschluss wegen nicht bezahlter Rechnungen gesperrt werden?

Außerdem steht im TKG ein klarer Bezug zum "Verzug"

"... in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht."

Nur im Dauerschuldverhältnis kommt man automatisch in Verzug. Bei Einmalkosten NICHT!

Hier reicht in dem Fall ein einfacher Widerspruch mit Hinweis auf die Gutschrift. Wetten!? Ansonsten kann der Kunde O2 in Verzug setzen und dann fristlos kündigen. So kann man natürlich auch seine Kundenbasis reduzieren.

Benutzerebene 6
Hat das Hand und Fuss was du da erzählst oder ist das gefährliches Halbwissen?

Darauf wette ich ein Monatsgehalt. Außerdem bin ich auf das TKG vereidigt 😉

Abgesehen davon sollte man solche Fragen ruhig mal parallel in einem Rechts-Forum wie 123Recht unter Vertragsrecht stellen, denn hier sind einseitige Tendenzen naturbedingt festzustellen. Fachforen sind da deutlich besser!

Moin,

heute habe ich dann nochmals den Chat kontaktiert und explizit die Frage gestellt, ob bitte meine Außenstände mit meinem Guthaben verrechnet werden können und wenn nicht, ob dann die Sperre droht.

Es kann natürlich nicht verrechnet werden (wie bereits im Chat am 23.07 mitgeteilt) und es droht die Sperre, ich soll doch einfach bezahlen.

Da das jetzt so zum wiederholten male passiert habe ich jetzt eine Vorstandsbeschwerde per Fax geschrieben. Wird zwar auch nichts bringen, aber ich musste das mal an irgendeiner Stelle los werden, die für einen solchen Mist die Verantwortung trägt.

Fehler können passieren, aber nicht immer die selben und vor allem, nicht immer zu Lasten des Kunden.

Dann warte ich mal auf meine Sperrre ....

Greetz :-)

Tipp: manchmal lassen sich so blöde Systeme überlisten wenn die einen minimalen Zahlungseingang feststellen. Vielleicht reicht 1€ zweckgebunden als Vorauszahlung um das System zu überlisten und die Sperre zu vermeiden 😉

Moin,

danke für die Idee, behalte ich mal im Auge.Irgendetwas scheint aber im Hintergrund zu passieren, da plötzlich die ausstehende Summe in 2 Teile gesplittet wurde, einmal die normale Monatsgebühr, die ohne Rabatte zu zahlen wäre und einmal die Restsumme xx .

Ich bin ja mal gespannt, was da so kommt, zumindest habe ich einen deiner Ratschläge im Schreiben beherzigt.

Denn bis vor/während/nach/oder ohne Sperre...



Greetz 🙂

Moin,

mal wieder ein Update......

heute hat mich mal wieder ein Mitarbeiter der Inkassoabteilung angerufen und mir mitgeteilt, dass ich leider nicht umhin komme, die ausstehende Summe zu überweisen, da eine Verrechnung von ausstehenden Beträgen mit im Nachhinein erhaltenen Gutschriften nicht möglich ist, es gäbe Systemseitig lediglich die beiden Möglichkeiten, entweder die Gutschriften mit den Folgerechnungen zu verrechnen, oder per Sofortgutschrift auf das Konto zu überweisen. Sofortgutschriften würden allerdings nur bei auslaufenden Verträgen angewendet, bei laufenden Verträgen gäbe es (ausschließlich) eine Verrechnugsgutschrift.

Mir persönlich ist es unverständlich und nicht begreiflich, warum ein Telekommunikationskonzern so agieren will, eine solche Missachtung ist mir bisher selten unter gekommen.

Da das Interesse der Konzernleitung gegenüber seinen Kunden wohl gegen Null geht, werde ich mir die Sache bis zu meinem Vertragsende durch den Kopf gehen lassen und dann meine Entscheidung treffen.

Schade für die Mitarbeiter, die eine solche Politik vertreten müssen.

Greetz :-)

P.S.: Der Thema kann dann geschlossen werden, mir ist die Lust daran vergangen.

Danke für das Update! Finde ich aber erschreckend. Solche Aussagen wie hier von O2



... es gäbe Systemseitig lediglich die beiden Möglichkeiten,
gibt es auch bei Vodafone u.a. Anbietern. Das "systemseitig" nicht unbedingt bedeutet "BGB-konform" ist einfach ein Unding. Genau so eine iditotische Aussage "das steht halt so im System" hat meiner Tochter vor einigen Monaten geholfen fristlos und vorzeitig einen Vertrag bei Vodafone zu beenden. Da hat Ihr sogar die Rechtsabt. von Vodafone Recht gegeben!

Benutzerebene 6
Abzeichen


Danke für das Update! Finde ich aber erschreckend. Solche Aussagen wie hier von O2

Jogi schrieb:

... es gäbe Systemseitig lediglich die beiden Möglichkeiten,
gibt es auch bei Vodafone u.a. Anbietern. Das "systemseitig" nicht unbedingt bedeutet "BGB-konform" ist einfach ein Unding. Genau so eine iditotische Aussage "das steht halt so im System" hat meiner Tochter vor einigen Monaten geholfen fristlos und vorzeitig einen Vertrag bei Vodafone zu beenden. Da hat Ihr sogar die Rechtsabt. von Vodafone Recht gegeben!

Das ist der einzige Vorteil bei solchen Sachen. Man kommt vorzeitig aus seinem Vertrag raus 😉

[color=#000080]gruß, zündi


Moin,

da der Thread noch auf ist, mal wieder ein Update.

nach dem Telefonate mit der Inkassoabteilung habe ich mich (mal wieder) breit schlagen lassen und die ausstehende Summe überwiesen, allerdings hege ich doch arge Zweifel, ob die von mir angeregte Umstellung im System überhaupt in Angriff genommen wird, aber wahrscheinlich kommt irgendwann die Aussage, dass das System sowas nicht zulässt. Wobei ich mir doch als Firma auf dauer mal überlegen würde, ob es so sinnvoll ist mit ca. 40 unterschiedlichen Untersystemen zu arbeiten, oder ob ich einmalig etwas Geld in die Hand nehme, die ganze Geschichte auf untereinander kompatibele 15-20 Systeme begrenze und das auch mit aktueller Software.

Meine erworbene 6641 habe ich wieder abgeklemmt und entsorgt, da mir das Wlan nun endlich den Nerv geraubt hat, immer an der selben Stelle, ca. 3 Meter vom Router entfernt, Schwankungen von 2 - 5 Balken und mittlerweile 3x komplette Verluste des Funknetzes, da habe ich einfach die 6431 wieder rausgeholt, angeklemmt, eingerichtet und konfiguriert. Die hat zwar weniger Durchsatz im WLAN, aber zumindest stabil (Kanal, 20/40 MHz usw. alles geändert).

Problem war nur, dass die Box sich nicht mehr einrichten lassen wollte, also die 6641 wieder angeklemmt und den Chat aufgemacht, irgendwann zur Technik durchgestellt worden und da erfahren, dass ein einfacher Wechsel der Boxen gar nicht machbar sein soll, da die Box mit der Telefonnummer eine Gruppe eingeht, die im System festgeschrieben wird. Also musste die nette und kompetente Dame der Technik, nachdem sie mein Anliegen verstanden hatte (meine Erklärung war wohl etwas unglücklich), die Gruppe sprengen, damit ich die 6431 wieder in Betrieb nehmen konnte. Gesagt und getan - und nun läut die Box wieder. Auf meine Frage, warum die 6641 damals ein solches Prozedere nicht erforderlich machte, war die Dame leider auch etwas ratlos und konnte das weder sich noch mir erklären.

Nachdem ich auch nun erfahren habe, dass ich meine Rabatte verlieren werde, da ich zu einem ungünstigen Zeitpunkt die Option "Speed" mit MVLZ gebucht habe, werde ich die angedachte Fritzbox erst mal hinten anstellen, da ich das im Rahmen einer Vertragsverlängerung ansprechen wollte, die sich aber um  1 Jahr verschiebt und ich zunächst meine Rabatte wieder haben möchte, was ich mir wohl wahrscheinlich an die Backe schmieren kann.

So long und greetz :-)

Moin @o2_DSL‌,

könnte mir bitte einer der Moderatoren meinen möglichen Kündigungstermin zukommen lassen, der im Online-Portal ist leider laut Aussage des Live-Chats nicht richtig und nun bin ich etwas verwirrt, ob der Termin gilt, zu dem die Option mit MVLZ gebucht wurde, oder der Termin des Hauptproduktes, wenn die Option außerhalb der MVLZ liegt ?

Greetz :-)

Benutzerebene 7
24 Monate ab aktivierung der Option Speed. Daher der 09.06.2017.

Gruß

Stefan

Moin,

danke für die Info. Dann werde ich mich wohl (leider erst) im Februar 17 wieder um eine Verlängerung bemühen.

Greetz :-)

Dann mache ich hier endlich mal zu

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