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DSL Vertrag Glasfaser


Hallo Community,

ich hatte die letzten Wochen das Problem, dass der Techniker bei mir keinen Anschluss freischalten konnte und somit leider 2mal umsonst da war.
Das Problem war, dass es zwar einen Anschluss zum Haus gibt, aber keine Verteilung in die einzelnen Wohnungen.
Nun habe ich diese Woche den Elektriker angetroffen und der sagte mir, dass es gar nicht vorgesehen ist, dass eine solche Verteilung installiert wird.
Es ist “lediglich” ein Glasfaser-Anschluss vorhanden.
Ich muss dazu sagen, dass das Haus neu gebaut wurde und mir das meine Vermieterin auch nicht mitgeteilt hat (sie war selbst überrascht).
Nun sind meine Fragen dazu und vlt sieht das ja ein O2-Mitarbeiter der mir weiterhelfen kann;
Ich habe das O2 My Home L bei euch gebucht, ist das auch mit einem Glasfaser-Anschluss möglich oder brauche ich einen neuen Vertrag? Ist ein Glasfaser-Vertrag bei euch überhaupt möglich? Wie läuft das nun mit der Freischaltung?

Beste Grüße und bleibt gesund!

 

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Lösung von Klaus_VoIP 26 March 2020, 15:37

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13 Antworten

Der Eigentümer der GF-Leitung hat vermutlich Monopolrechte  - o2 kann derzeit noch nicht auf fremder Glasfaser liefern. Wäre zu klären was der Hauseigentümer vertraglich vereinbart hat. Hat bei GF Auswirkung auf alle Bewohner und deren Kosten!

Das heißt, ich kann den Vertrag wieder kündigen und muss mir einen anderen Anbieter suchen?!

Vielen Dank für Ihre schnelle Info!

Nicht KÜNDIGEN, sondern auf die Nichtverfügbarkeit im Gebäude hinweisen. Das der Techniker 2x umsonst gekommen ist, ist schon verwunderlich. Da gibt es bestimmt einen Datenfehler. Vermutlich weil es ein Telekom-GF-Kabel ist. Also ist Telekom verfügbar, aber keine Reseller wie O2. 

Vielen Dank!

Dann werde ich morgen auf jeden Fall nochmal bei O2 anrufen und denen das mitteilen. Danach sollte sich O2 dann darum kümmern, dass sie als Reseller auf das GF-Kabel Zugang bekommen und mir dann den Anschluss ermöglichen oder müsste man da was mit der Hausverwaltung klären?
Entschuldige wenn ich da doofe Fragen stelle, aber ich kenne mich da überhaupt nicht aus, bisher war das immer total easy mit dem O2-Anschluss.

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Gemäß AGB gilt:

Alle Produkte beinhalten einen Festnetzanschluss (Internetzugang und Festnetztelefonanschluss). Die hierfür notwendige Anschlussleitung stellt der Anbieter bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt
(APL) am Kundenstandort bereit. Eine ggf. erforderliche weitere hausinterne
Verkabelung in bzw. zu den Räumlichkeiten des Kunden ist nicht Gegenstand
der Leistungspflicht des Anbieters.

 

Wenn die Anschlussadresse mit VDSL/ADSL nebst APL erschlossen ist, so kann die Leistung seitens o2 vom Grundsatz her erbracht werden. Die Hausverkabelung ist Angelegenheit des Kunden, es empfiehlt sich dies vor der Bestellung vor prüfen. 

O2 nutzt von der Telekom ausschließlich VDSL/ADSL-Vorleistungen, kein GPON. Es muss daher eine VDSL-geeignete Kupferverkabelung (z.B. normales Telefon-Installationskabel) vorhanden sein. Glasfaseranschlüsse werden von o2 nicht vermarktet und sind nicht durch den Kunden bestellbar.

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Die Hausverkabelung ist Angelegenheit des Kunden, es empfiehlt sich dies vor der Bestellung vor prüfen. 

 

Ne und ja. Richtig ist aber des Eigentümers. Ein Mieter kann es nicht veranlassen.

Lustig finde ich auch 

Vermieterin auch nicht mitgeteilt hat (sie war selbst überrascht).

Da werden womöglich etliche Leute über den Tisch gezogen mit “Telekom-Hausanschluß” und dann stellt man fest - oh Wunder, da geht ja NUR Telekom, da kein Kupfer, sondern Glasfaser. 

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Die Hausverkabelung ist Angelegenheit des Kunden, es empfiehlt sich dies vor der Bestellung vor prüfen. 

 

Ne und ja. Richtig ist aber des Eigentümers. Ein Mieter kann es nicht veranlassen.

Es gibt keine Rechtspflicht für Eigentümer für eine Kupfer-Verkabelung im Haus. 

Der Eigentümer ist auch kein o2 Vertragspartner. Bei einem DSL-Vertrag haben der Kunde und o2 einen Vertrag geschlossen. Obliegenheiten aus dem Vertrag können daher nur bei den beiden Vertragsparteien liegen. Ob die dann Dritte zur Erfüllung nutzen, ist vertraglich unerheblich. 

Dabei ist jede weitere Diskussion über Haus-Verkabelung unerheblich, wenn nur ein Monopol-GF-Kabel im Haus liegt. :wink:  Eigentlich hätte das die Telekom bei Auftrag für eine BSA-Leitung merken und daher ablehnen müssen.

Benutzerebene 7
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Die Hausverkabelung ist Angelegenheit des Kunden, es empfiehlt sich dies vor der Bestellung vor prüfen. 

 

Ne und ja. Richtig ist aber des Eigentümers. Ein Mieter kann es nicht veranlassen.

Es gibt keine Rechtspflicht für Eigentümer für eine Kupfer-Verkabelung im Haus. 

Der Eigentümer ist auch kein o2 Vertragspartner. Bei einem DSL-Vertrag haben der Kunde und o2 einen Vertrag geschlossen. Obliegenheiten aus dem Vertrag können daher nur bei den beiden Vertragsparteien liegen. Ob die dann Dritte zur Erfüllung nutzen, ist vertraglich unerheblich. 

Das ist richtig aber der Mieter kann die Umbaumaßnahme nicht beauftragen da dies eine bauliche Veränderung an seinem nicht vorhandenen Eigentum wäre. Der Mieter kann bei seinem Vermieter anfragen ob dieser es macht.

 

Gleiches doch bei der Reparatur von Kupferleitungen im Haus. Der Eigentümer muss den Elektriker bestellen oder wenn die Glasfaser kommt, der Mieter kann nicht den Auftrag dazu geben das dieses Haus an die Glasfaser angeschlossen wird. Das kann nur der Eigentümer und damit meistens der Vermieter. Wenn der sagt, gibt kein Glas im Keller dann gibt es das auch nicht.

 

Du kannst aber als Mieter gerne mal so einen Auftrag erteilen. Teile uns den Rechtsstreit mit dem Vermieter dann bitte auch mit.

 

Das der Vertrag zwar zwischen o2 und dem Mieter geschlossen wird ist absolut richtig. Dennoch kann sich der Mieter nicht aussuchen ob er einen dritten mit ins Boot holt. Er MUSS den dritten ins Boot holen und dort die Erlaubnis einholen

 

Demnach kommt er um den dritten nicht rum.

 

Ist hier aber auch unerheblich, da es eine Glasfaserstruktur gibt und geben wird. Demnach muss der Vermieter keine weiter Möglichkeit bereitstellen. Könnte es aber, wenn er die Kosten an die Telekom zu Erschließung bezahlt. Steht ihm ja frei den Glasfaseranbieter zu nehmen oder zusätzlich noch die Telekom in dem Keller eine APL setzten zu lassen, wenn der Glasanbieter nicht gerade die Telekom ist. Aber auch das kann nur der Vermieter/Eigentümer und somit MUSS der Dritte ins Boot.

 

In diesem Fall wird der Auftrag ins leere laufen und sicher zu einer Stornierung führen. Dennoch ist die Hausverkabelung an sich nicht Aufgabe des Kunden. Wie du schon sagst, es empfiehlt sich diese zu prüfen aber die fehlende zu veranlassen kann er nicht.

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Also für dich noch mal ganz konkret: Die Hausverkabelung liegt nicht im Verantwortungsbereich von o2, sondern im Verantwortungsbereich des Vertragspartners. Ob der Vertragspartner Eigentümer ist oder nicht, ändert nichts daran, dass es nicht der Verantwortungsbereich von o2 ist. Ob der Kunde Kabel selbst verlegt oder verlegen lässt und ob er Bewilligungen dafür benötigt, ist für das Vertragsverhältnis zwischen o2 und Kunden unerheblich. 

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Ja dann gab es wohl ein Missverständnis… Bin ganz bei Dir

Benutzerebene 7

Hallo @Bausnah,

Du hast hier ja schon den einen und anderen Hinweis erhalten, wie ist es denn weiter gelaufen? Ließ sich inzwischen alles klären? :-)

Gruß,

Lars

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