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Servicegebühr Vertragsübernahme?

  • 6 December 2015
  • 3 Antworten
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Hallo liebes O2 Team,

nachdem mein Mitbewohner ausgezogen ist habe ich den DSL Vertrag übernommen. Aus einem mir unbekannten Grund musste dabei auch der Router ausgewechselt werden. Nach der Übertragung habe ich eine erste Mail bekommen, welche die kommende Rechnung erklärt hat. Darin steht:

Ihre erste Rechnung erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen nach der Freischaltung des DSL-Anschlusses. Berechnet werden damit:

• der anteilige Grundpreis für den ersten Monat (vom Tag der Freischaltung

an berechnet)

• der komplette Grundpreis für den Monat, in dem die Rechnung erstellt

wird, und ggf. für den darauf folgenden Monat (der monatliche Grundpreis

wird immer im Voraus berechnet)

• ggf. die Gesprächskosten der geführten Telefonate

Deshalb war ich überrascht, als ein auf meiner ersten Rechnung eine Servicegebühr i. H. v. 29,99 EUR brutto entdeckte.

Ich wäre sehr dankbar, wenn ein O2 Mitarbeiter mir erklären könnte, warum ich darüber im Vorfeld nicht aufgeklärt wurde, oder ob es sich um einen Fehler handelt. So eine Vertragsübernahme sollte eigentlich keinen großen Aufwand bedeuten, ich verstehe also nicht warum dafür 29,99 fällig sind.

Vielen Dank im Voraus,

Dominic


3 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ich bin zwar kein o2-Mitarbeiter, aber diese Servicegebühr steht in der Preisliste und fällt grundsätzliuch bei einer Vertragsübernahme  - auch im Mobilfunkbereich - an. Und was der Aufwand angeht, da täuscht du dich leider, auch wenn dies für die Berechnung keine Rolle spielt.

Danke für deine Antwort. Wundert mich aber schon, warum das Austauschen des Vor- und Nachnamens sowie der IBAN so viel Aufwand sein soll. Noch dazu der neue Router. Aber gut. Schwierig nachzuvollziehen mit welchen System die arbeiten. Allerdings hat mein ehemaliger Mitbewohner mich gerade informiert, dass ihm der volle November In Rechnung gestellt wurde, nachdem er mir auch schon in der ersten Rechnung fakturiert wurde...

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Wie kommst du darauf, dass es lediglich um das Austauschen eines Namens und der Bankverbindung geht?

Da steck so einiges mehr dahinter. Bonitätsprüfung, Neuerstellung des Benutzeraccounts etc. gehören auch dazu.

Ist an sich aber auch nicht relevant, weil der Pauschalpreis in den Vertragsbedingungen festgeschrieben ist.

Bzgl. Rechnung: Der neue Inhaber bekommt eine Rechnung ab Vertragsübernahme. Der alte Vertragsinhaber wird eoinize Zeit nach erfolgter Vertragsübernahme dann eine Abschlussrechnung erhalten mit Gutschrift eventuell zuviel gezahlter Grundgebühren.

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