Hallo!
Nach dem Widerruf des SEPA-Mandats mit Schreiben vom 14.06.2021 wurde der Betrag der darauffolgenden Rechnung am 13.07. dennoch wiederum vom Konto abgebucht. Da eine Frist von rund 4 Wochen mehr als ausreichend ist, um dies umzusetzen, habe ich folglich die Abbuchung widerrufen. In der nun folgenden Rechnung wird nun eine Rücklastschriftgebühr i.H.v. 4€ berechnet. Da ich diese Forderung für ungerechtfertigt halte, bitte ich um Mitteilung ob ich hierzu einen förmlichen Einwand zur Rechnung übersenden muss und falls ja, wohin ich diesen zu senden habe. Danke!
Lösung von o2_Giulia
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