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Rücklastschriftgebühr


Hallo!

Nach dem Widerruf des SEPA-Mandats mit Schreiben vom 14.06.2021 wurde der Betrag der darauffolgenden Rechnung am 13.07. dennoch wiederum vom Konto abgebucht. Da eine Frist von rund 4 Wochen mehr als ausreichend ist, um dies umzusetzen, habe ich folglich die Abbuchung widerrufen. In der nun folgenden Rechnung wird nun eine Rücklastschriftgebühr i.H.v. 4€ berechnet. Da ich diese Forderung für ungerechtfertigt halte, bitte ich um Mitteilung ob ich hierzu einen förmlichen Einwand zur Rechnung übersenden muss und falls ja, wohin ich diesen zu senden habe. Danke!

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Lösung von o2_Giulia 27 August 2021, 10:29

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13 Antworten

Hallo,

warte hier auf die Moderation, diese wird das erstatten.

LG

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Nicht unbedingt. Wegen der SEPA-Vorlaufzeiten wäre der Zeitraum zwischen dem Eingang deines Schreibens und Erstellung der Rechnung maßgeblich. Ich denke allerdings, dass trotzdem die Zeit ausreichend war. Dennoch verstehe ich nicht warum du eine berechtigte Förderung zurückbuchst (und dann vermutlich wieder überweist) ohne vorher mit der Rechnungsabteilung zu sprechen, um z.B. zu kontrollieren ob dein Schreiben angekommen ist. Dass eine Abbuchung erfolgt sieht man schon auf der Rechnung.

Wenn ich eine Einzugsermächtigung widerrufe, darf ich als Kunde doch erwarten, dass dies Beachtung findet - ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, spielt hier in meinen Augen keine Rolle.

In der jetzt erhaltenen Benachrichtigung, dass die aktuelle Rechnung vorliegt, wird wiederum aufgeführt, dass der Betrag vom Konto eingezogen wird. Insofern ist das System wohl auch nicht über jeden Zweifel erhaben...

Dann würde ich an dieser Stelle den Nachweis, dass die Kündigung des SEPA bei o2 einging kopieren und nachweislich an o2 senden und damit die Rechnung reklamieren.

Womit wir wieder bei der Eingangsfrage landen, wohin ich mich da wenden kann/muss.

Der Ratschlag

mit der Rechnungsabteilung zu sprechen

ist nämlich leichter gesagt als getan… Die Rechnung enthält zwar den Hinweis, dass man berechtigt ist, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben, leider ist aber auch nicht einmal hier vermerkt, wohin man sich in solchen Fällen wenden muss.

Du kannst die Rechnungsabteilung 089 787979456  anrufen oder du machst es zur eigenen Sicherheit schriftlich an die Kundenbetreuung in Nürnberg.

Die tel. Erreichbarkeit unter der o.g. Rufnummer scheint nur theoretisch zu bestehen...

Und ob das “zur eigenen Sicherheit” wirklich die bessere Option ist, sich schriftlich an die Kundenbetreuung in Nürnberg zu wenden, wird sich zeigen. Dorthin wurde ja schon der ursprüngliche Wideruf des Lastschriftmandats adressiert, dort aber offenbar nach wie vor ignoriert; andernfalls dürfte ja spätestens in der aktuellen Rechnung keine Abbuchungsankündigung mehr enthalten sein.

 

Hallo @derberndi,

herzlich willkommen in unserer o2 Community :relaxed:

Nun sind bereits einige Tage vergangen, leider kann ich deinen Beitrag erst jetzt beantworten. Hattest du zwischenzeitlich bereits mit unserer Kundenbetreuung Kontakt aufgenommen oder noch einmal schriftlich eingereicht?

Falls nicht und Unterstützung durch uns benötigt wird, gib uns gerne noch einmal Bescheid, wir melden uns dann zwecks Datenaustausch per privater Nachricht bei dir.

Viele Grüße

Giulia

Hallo @o2_Giulia !

Ich bin positiv überrascht, dass hier aktiv nachgefragt wird - dafür schon mal vielen Dank! :thumbsup_tone2:

Ja, ich konnte unter der o.g. Nr. mit einem Mitarbeiter der Rechnungsabteilung sprechen, der meinen Einwand zur Rücklastschriftgebühr nach Prüfung auch anerkannt hat und mir daraufhin sagte, dass er die Rückerstattung veranlassen wird.

Kurz darauf erhielt ich dann eine Bestätigung per Mail, die aber nun ein neues Problem aufwirft; es wurde mitgeteilt, dass meinem Kundenkonto der in Frage stehende Betrag gutgeschrieben wird und
dieser Betrag auf einer der nächsten Rechnung dargestellt und dort mit ggf. vorhandenen offenen Beträgen aus Vormonaten verrechnet wird.

Ich hatte dem Mitarbeiter der Rechnungsabteilung aber schon gesagt, dass die Rücklastschriftgebühr im Zusammenhang mit der Abschlussrechnung erhoben worden ist; meiner Erinnerung nach hat er daraufhin schon von Rückzahlung auf mein Konto gesprochen.

Um auch das noch zu klären, habe ich nun kürzlich bei der Kundenbetreuung angerufen. Nachdem ich dem Mitarbeiter die Problematik geschildert hatte und er das auch soweit nachvollziehen konnte, bin ich leider aus der Leitung geflogen :frowning2: Eine Bestätigung, ob der Betrag nun tatsächlich zurück überwiesen wird bzw. ob er das ggf. veranlassen wird, habe ich deswegen leider nicht mehr erhalten können. Lässt sich das überprüfen, ob und ggf. was da veranlasst worden ist? Wie gesagt, ist die Abschlussrechnung bereits erfolgt und eine Verrechnung der Gutschrift somit nicht möglich, da es keine Folgerechnungen mehr geben wird.

Würde mich freuen, wenn ich dazu noch eine Rückmeldung erhalten könnte.

Grüße Bernhard

Hallo @derberndi,

ich lasse das gerne noch einmal überprüfen und habe dir zwecks Datenaustausch eine private Nachricht geschickt :relaxed:

Viele Grüße

Giulia

Hallo @derberndi,

vielen Dank für die Übermittlung deiner Daten. Die Gebühren für die Rücklastschrift sind bereits gutgeschrieben, die Mitarbeiter von der Kundenbetreuung haben hierfür eine Rückzahlung auf dein Konto veranlasst. Bitte beachte, dass die Überweisung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Falls noch Fragen offen sind, lass es uns gerne wissen.

Viele Grüße

Giulia

Hallo @o2_Giulia!

Die Rückzahlung wurde bereits auf meinem Konto gut geschrieben, Thema somit erledigt. Nochmals vielen Dank für die Hilfe!

 

Grüße Bernhard

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