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Rückerstattung Schadensersatz Router


Hallo,

 

am 23.01. bekam ich eine E-Mail mit einer Mahnung, dass ich umgehend (innerhalb von drei Tagen) ca. 73 € bar in einer o2-Filiale oder per Überweisung an Telefonica zahlen soll. Ich bin sofort in die o2-Filiale, da ich nicht wusste, worum es bei der Zahlung überhaupt geht, da ich seit September keine Kundin mehr bei o2 war und daher auch keinen Zugriff auf mein Kundenkonto. Der Mann dort konnte mir nicht weiterhelfen, da mein ehemaliger Mitbewohner der eigentliche Vertragsinhaber war, mir aber nach seinem Auszug den Router dagelassen hatte, da sein neuer Mitbewohner bereits einen Internetanschluss hatte. Der nette Mann gab mir jedoch eine Handynummer von o2, unter der mir eine Mitarbeiterin nach langem Zögern sagte, es ginge um einen Router, der nicht zurückgesendet worden war; sofern ich das Geld überweise und den Router zurückschicke, würde man mir dieses Geld natürlich wieder zurückerstatten. Nun habe ich sofort alles in die Wege geleitet und meiner Rücksendung noch einen Brief inkl. Kontodaten beigelegt und um Rückerstattung gebeten; das Geld sah ich jedoch nicht. Nach einigen Wochen habe ich nachgefragt und bekam einen Brief, dass ich eine Vollmacht des Vertragsinhabers benötige, um den aktuellen Stand zu erfahren. Diese habe ich sofort per Post an o2 geschickt. Kurz danach erhielt ich die Nachricht, der Router sei verspätet eingetroffen und deswegen erhalte ich nichts mehr. Mir ist schon klar, dass die Rücksendepflicht besteht, allerdings sagte man mir am Telefon explizit! dass ich das Geld zurückerhalten sollte. In weiterer Kommunikation mit o2 wurde mir gesagt, wenn ich den Router innerhalb von 3 Monaten zurückgesendet hätte, wäre mir der Schadensersatz natürlich erstattet worden, aber im 4. leider nicht mehr. Mir ist allerdings nicht klar, weshalb der Schaden in den ersten drei Monaten nicht existiert und im 4. plötzlich in voller Höhe? Ich wäre auch damit einverstanden, nur einen Teilbetrag zurückzuerhalten, da ich den Router ja noch während der Verzugszeit zurückgesendet habe. Ich überlege, mich rechtlich dagegen zur Wehr zu setzen, da ich die rechtliche Begründung für dieses Vorgehen nicht in Gänze nachvollziehen kann und das Gefühl habe, dass in Teilen Willkür herrscht. Das große Problem ist natürlich, dass ich, da ich keine Kundin mehr bei o2 war, auch nicht zwischenzeitlich einen Rechnungsbetrag bekommen habe, wo dieser Preis stand. Ich bekam also aus heiterem Himmel eine Mahnung, komischerweise genau nach den drei Kulanz-Monaten. Als ich die Mahnung erhielt, habe ich ja umgehend reagiert! 

Kann mir hier irgendjemand weiterhelfen, der vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Danke schon einmal. 

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Lösung von o2_Larissa 17 April 2020, 17:36

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3 Antworten

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Wenn du nicht der Vertragsinhaber bist, brauchst dich eigentlich um nichts zu kümmern. Spätestens das Inkassobüro wird den Vertragsinhaber schon ausfindig machen. 

Hay hay @justiceleague12,

herzlich willkommen in unserer gemütlichen Community!

 

Es besteht kein Erstattungsanspruch, wenn der Leih-Router verspätet an uns zurückgesendet wird. Eine Rückerstattung kann lediglich geprüft werden und nach einer erfolgreichen Kulanzprüfung erstattet werden. Die Hardware ist innerhalb von 30 Tagen nach der Deaktivierung des Anschlusses zurückzusenden, anschließend erfolgt die Berechnung, sofern wir keine Rücksendung erhalten haben. Eine Rückerstattung über einen Zeitraum darüber hinaus ist nur unter besonderen Umständen und Einzelfällen möglich. 

 

Grundsätzlich ist aber, wie @blablup richtig erwähnt, der Vertragspartner für die Rücksendung und Zahlung des Routers verantwortlich. Ich persönlich hätte in der Situation ebenso gehandelt, besonders wenn mir das Vertrauen geschenkt wird, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

 

Wegen der verspäteten Retoure und einer Erstattung lässt sich allerdings nichts mehr machen :slight_frown:

 

Liebe Grüße

Larissa

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Frage mich, warum du eine Mahnung bekommst, wenn du nicht der Inhaber bist.

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