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Router zurückgeschickt, trotzdem Rechnung erhalten


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Juli 2015, in dem Sie mich über das Fehlen des zur Verfügung gestellten Routers informieren. Die Rechnungsnummer lautet DE14177032.

Als Anlage schicke ich Ihnen eine Kopie der Einlieferbestätigung der Deutschen Post sowie einen Screenshot über den Verlauf des Paketwegs. Beide belegen eindeutig, dass der Router nach Vertragsende bei Ihnen angekommen ist. Ich darf Sie daher bitten, den Eingang noch einmal in Ihrem Lager zu prüfen.

Zudem gehe ich nach dem vorliegenden Versandbeleg davon aus, dass Ihre angekündigte Rechnung nun gegenstandslos ist.

Sollte der Rechnungsbetrag trotzdem trotz fehlender Einzugsermächtigung abgebucht werden, werde ich ihn zurückbuchen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.



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Lösung von o2_Christian 4 August 2015, 11:04

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6 Antworten

Benutzerebene 7
Danke, habe ich entsprechend an die Logistik geleitet.

Gruß

Stefan

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist es wie erwartet gekommen: Heute, 3.8.2015, ist von meinem Konto der Rechnungsbetrag abgebucht worden.

Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 9. August 2015, um mir den widerrechtlich, da ohne Einzugsermächtigung, abgebuchten Betrag zu erstatten. Ansonsten werde ich den Betrag eigenhändig zurückbuchen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Du kannst im Forum keine wirksamen Fristen setzen. Schicke dazu ein Brief oder eine Fax an die Kundenbetreuung. Wenn die Einzugsermächtigung widerrufen wurde, ist eine Frist allerdings nicht erforderlich.

Benutzerebene 7
Hallo David85,



der Router konnte aufgefunden werden und eine Guthabenbuchung dazu ist erstellt.

Wir werden Dir die Kosten hierfür schnellstmöglich erstatten.



Gruß,

Christian

Benutzerebene 6
Abzeichen


Hallo David85,



der Router konnte aufgefunden werden und eine Guthabenbuchung dazu ist erstellt.

Wir werden Dir die Kosten hierfür schnellstmöglich erstatten.



Gruß,

Christian

Darauf muss er sich aber nicht einlassen und wenn er die Einzugsermächtigung widerrufen hat, dürft ihr auch gar nicht vom Konto abbuchen. Wenn er jetzt zurückbucht, wäre das euer Problem.




Was heißt eigentlich "konnte aufgefunden werden". Verschwinden bei euch im Lager ständig die Router 😜

[color=#000080]gruß, zündi


Da bislang, 14 Tage nach "Auffinden" des Routers, immer noch keine Gutschrift auf meinem Konto zu verzeichnen war, habe ich heute die Rückbuchung der Lastschrift veranlasst.

Weitere Forderungen von Telefonica Germany in dieser Sache werde ich in diesem Zusammenhang als gegenstandslos betrachten.

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