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Internet gesperrt-wie geht es nun weiter?


Guten Morgen,

bin seid ca. 2 Jahren Kunde von o2 habe das DSL Paket M für 29,99 Euro im Monat.

Die Zahlungen leiste ich normalerweise bequem per Lastschrift.

Es ist auch bisher alles gut gegangen, nur jetzt nicht:

Die Rechnungen wurden normalerweise immer zwischen dem 02. und 09. eines Monats vom Konto abgebucht.

Doch im Oktober wurde sie nicht abgebucht (wie ich später feststellte).

Dort wurde erst am 25.10.16 für den Oktober 2016 die Lastschrift eingezogen, diese ging dann zurück weil mein Konto wegen paar euro nicht ausreichend gedeckt war.

Das ganze habe ich nicht bemerkt, weil ich nicht täglich auf mein Konto schaue und der Einzug ja normalerweise immer am Anfang vom Monat kommt.

Erst ein paar tage später als ich die Rechnung über 33,99 Euro bekam fiel mir das ganze auf.

Die 33,99 Euro habe ich dann auf das angegebene Konto überwiesen und ich dachte mir; jetzt geht alles wieder seinen gewohnten Gang! (Fehler können passieren).

Doch dann am Samstag den 12.11.16 bekam ich die Mahnung "Es geht nochmal um die 71,52 Euro" [WTF? 71,52 Euro?]

"Wollen sie wieder surfen? Bezahlen sie!"

Daraufhin habe ich VERSUCHT zu o2 Kontakt aufzunehmen. Weil ich mir den Rechnungsbetrag nicht erklären kann auch dieses "nochmal" nicht.

Doch das kann man ja mal sowas von vergessen!
Die Nummer mit dem "T" in der Rechnung wird direkt beendet.

Bei der Nummer mit dem "M" bekomm ich dann gesagt 45 min Wartezeit! 45 min? Nur einen Mitarbeiter?

Dachte mir versuchst es eben mit dem "angegebenen o2 Chat" - JA pustekuchen! Nirgends ist der Chat zu finden!

Daraufhin habe ich meinen Kontostand bei o2 geprüft der ein SOLL von 37,52 Euro aufweist. (Nix 71,52!)

Am Montag habe ich dann die 37,52 Euro per Online Überweisung getätigt (Konto ausgeglichen)

Das Internet geht immer noch nicht. (Auf dem Schreiben steht 48 Std. nach Zahlungseingang) Geld müsste also gestern am Dienstag eingegangen sein d.H morgen Abend am Donnerstag müsste es ja hoffentlich wieder funktionieren.

Nur wie geht das nun weiter?

Muss ich jetzt alles manuell Überweisen, oder läuft ab 1.12.16 wieder das Lastschrift verfahren?

Über die ganze Geschichte bin ich nicht gerade glücklich, da o2 ja auch "gepennt" hat und ich nun der Depp bin, der Mahnkosten, Speerkosten zahlen muss und ohne Internet dasteht.

Vorallem doppelte Mahnkosten? Für mich eine Frechheit!

Mein Vertrag läuft demnächst aus, ob ich verlängere hängt nun ganz davon ab wie die Geschichte hier aus geht.

Mfg.

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Lösung von Muckilein79 18 November 2016, 12:44

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24 Antworten

Genau das Problem hab ich auch . O2 verstößt damit gegen deutsches Recht . Ohne Vorankündigung darf dein Anschluss nicht gesperrt werden . Außerdem darf der Anschluss auch nicht gesperrt werden , wenn die Forderung kleiner als 75 € ist .

Sagt der Paragraph 45 Fmg aus . Abklemmgebühr nicht bezahlen und neuen Anbieter suchen .

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Nein eben nicht, denn das betrifft die Telefonie nicht das Internet.

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Überweise

Eben nicht !

https://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/7468-sperrung-internetanschluss-wegen-nicht-bezahlter-rechnung.html

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Lustig, wie hier falsche Rechtsanwälte falsche Auskünfte geben.

Habe nur online Banking . Mit Internet würde ich ja überweisen .

Und da gibt es noch mehr Gerichtsurteile . O2 handelt rechtswidrig .

Ja ist lustig , wenn neunmal Kluge ihren Senf dazu geben .

Glaubst du dem hier LG Baden-Baden, Beschluss vom 3. Dezember 2012 - Az. 2 T 65/12 mehr?

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Ihr könnt noch 100 Urteile posten, das Gesetz wird dadurch nicht ungültig. Wenn euch das nicht passt, dann musst ihr selber klagen. o2 handelt nicht gesetzeswidrig, sondern es gibt Gerichte, die das Gesetz im Einzelfall anders ausgelegt haben.

Ich bin mir bewusst, dass es in Deutschland zweierlei Paar Schuhe ist, recht zu haben und Recht zu bekommen 😉

Mein Post bezog sich auch nur auf die "anmaßende" Äußerung

Lustig, wie hier falsche Rechtsanwälte falsche Auskünfte geben.

Der genannte Link gab ein Urteil wieder, welches sicher keine "falsche" Auskunft ist! Und ich glaube auch nicht, dass es Herr RA Sören Siebert toll findet, als "falscher" Rechtsanwalt tituliert zu werden.

Klagen macht kein Sinn . Rechnung bezahlen , Vertrag kündigen und alle die man kennt abraten von O2 . Bin seit 8 Jahren Kunde und bin es kein weiteres Jahr . Der Fehler liegt bei O2 . Kunden können ja wohl nichts für Fehlbuchungen , aber die Leute bei O2 sind ja zu feige die Fehler einzugestehen .

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Tschüssi..

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Wie kommst du darauf, dass o2 den Fehler nicht eingestanden hat? Dass es Probleme mit der Rechnungserstellung gegeben hat gibt o2 offen zu. Gestehst du denn ein, dass es dein Fehler war, das Geld nicht auf dem Konto zu lassen? Erzählst du diesen Teil der Geschichte auch, wenn due "alle, die du kennst, von o2 abrätst"?

Ist jetzt auch egal, aber hoffentlich kommt so ein Fehler bei deinem neuen Anbieter oder einem anderen Vertragspartner nie vor.

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Da geht es um die Sperrung der Telefonie

Eben nicht!

Ich zitiere mal aus dem Urteil

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird die Antragsgegnerin verpflichtet, den Telefon- und Internetanschluss der Antragstellerin, Kunden-Nummer: ..., Telefonnummer: ... unverzüglich zur Nutzung in vollem Umfange wie vor der Anschlusssperrung freizuschalten bzw. die Sperrung des vorgenannten Telefon- und Internetanschlusses aufzuheben.



Mich würde aber mal interessieren, ob der TE die Mahnung mit den in § 45k TKG Sperre - dejure.org geforderten Bedingungen

und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat.

erhalten hat?

Das "schriftlich" bedeutet ja bei o2 "auf dem Postweg", oder?

Benutzerebene 7
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Sag ich doch TELEFON u Internet....

Wir reden von NUR INDERNED, weil Telefon nicht gesperrt wird.

Wäre aber auch egal, weil jeder Kunde erneut Klagen müsste und recht bekommen müsste...

Wobei ich in der heutigen Zeit sogar mein Geld drauf verwetten könnte, das der Kunde sogar gewinnt, weil Internet heute im Jahr 2016 wichtiger ist, als die blöde Telefonie.

Aber solange es keine neue Klage gibt, kannst Du Dir das Urteil nehmen und Dir damit einen Haarkranz flechten (um es mal salop) auszudrücken.

Einfach seine Rechnungen zahlen und gut ist.

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In dem Urteil ging es tatsächlich darum., dass der komplette Anschluss gesperrt wurde. Und wie bereits erwähnt geht es im TKG um den Telefonanschluss, bzw. öffentliche Telefondiesnte, die im TKG selbst als Telefonie definiert sind.

Benutzerebene 6
@Marandi

Halten wir also fest:

Rücklastschrift der Rechnung von Ende September kurz nachdem 25.10.

Da müsste doch ein Brief der Bank und von o2 kommen. von o2 kam ein Brief...was steht denn da drin? Bestimmt doch sowas wie Lastschriftverfahren ausgesetzt...Abbuchung erst wieder nach ausgleich...neue Rechnung beachten...

Da die neue Rechnung wohl pünktlich Ende Oktober erstellt wurde stand auf dieser dann bestimmt drauf: bitte überweisen die den Betrag xyz. Gerade nach so Rücklastschrift sollte man vielleicht doch mal die Rechnung anschauen.

Auch die dann folgende Mahnung sollte doch ganz einfach zu verstehen sein...alte Rechnung + neue Rechnung + Rüla Gebühr + Mahnkosten...das stand bestimmt alles da drauf. Natürlich ärgerlich die Sperre und der Aufwand hinterher zu telefonieren aber man sollte ab und an mal auch bei sich selbst schauen. 😜

Rechnungsstellung ende September mit Abbuchung 2.10. So sieht die Rechnung aus . Von einer Abbuchung zum 25.10. war nie die rede . +/- 1 oder 2 Tage wegen Wochenende ist klar , aber nicht Wochen . Nein ich kontrolliere nicht ständig die Abbuchungen . Wenn aber nicht angekündigte Buchungen vom Konto weggehen , werden diese zurückgebucht . Einfach Kunden anschreiben für neuen Termin und gut ist es . Als Kundenkontakt ist Telefon , Handy , Mail und Postanschrift hinterlegt .

Und der nächste Ärger ist dann schon Vorprogrammiert . Weil O2 mit Sicherheit dann auch wieder den vollen Betrag in Rechnung stellt , obwohl ja eine vollständige Nutzung nicht möglich war .

Das Gesetz aus der Steinzeit wird von den Gerichten nur der heutigen Zeit angepasst .

Benutzerebene 7
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Natürlich nimmt o2 den vollen Beitrag, die Nicht Nutzung ist ja Dir zuzuschreiben, nicht o2.

Sonst würden ja Leute die keinen Bock mehr haben, einfach nicht mehr zahlen und dann im Folgemonat kommt ne Rechnung über 0 Euro, weil der Vertrag 30 Tage nicht benutzbar war?!

Ich habe das selbe Problem... hab die Rechnung jedoch schon vor 1 Woche beglichen, bei meinen Handyvertag ist das Internet schon lange wieder vorhanden, jedoch beim dsl kommt immer noch kein Internet an...

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