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fehlerhafte "Belastung für nicht zurückgesendete DSL Leihgeräte"


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer Rechnung M211150120043877 vom 08.03.2015 für die Kundennummer DE01522591 stellen sie 30,30€ (netto) als "Belastung für nicht zurückgesendete DSL Leihgeräte" in Rechnung.

Dieser Betrag ist nicht gerechtfertigt, ich bitte um die Rückerstattung innerhalb der nächsten 14 Tage. Andernfalls wird der Betrag per Rücklastschrift zurückgebucht.

Das Leihgerät wurde am 14.02. um 14:07 unter der Sendungsnummer 407400311213 der Post übergeben. Die Empfängeradresse lautete "Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, Liebigstr. 999, 22113 Hamburg".

Lt. DHL Tracking wurde die Sendung wurde am 17.02.2015 00:34 ausgeliefert.

Mit freundlichen Grüßen.


5 Antworten

Benutzerebene 7
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Möglicherweise wurde das Gerät nicht rechtzeitig bis zum 01.03. deinem Kundenkonto zugeordnet. Der Betrag wird aber gutgeschrieben, sobald das Gerät deinem Kundenkonto zugeordnet wurde und dann mit der nächsten Rechnung verrechnet.

Die Moderatoren können auch nachgucken, ob der Eingang schon registriert wurde, es kann aber ein/zwei Tage dauern, bis die antworten.

Auf jeden Fall den Einlieferungsbeleg aufbewahren.

Da dieses Forum einen offiziellen Support-Kanal von O2 darstellt, möchte ich darum bitten, dass in das Kundenkonto geschaut wird.

Es ist nicht mein Verschulden, wenn O2 innerhalb von drei Wochen seit Ankunft des Pakets bis zur Rechnungsstellung die Zuordnung nicht vornehmen kann und einfach ungerechtfertigte Beträge von meinem Konto abbucht.

Ergänzend muss ich auch die zweite Position auf der Rechnung reklamieren.

Sie stellen 29,99 (brutto) für die Rufnummernportierung in Rechnung.

Lt. der für mich bei letzter Vertragsänderung gültig gewordenen Preisliste (Alice M vom August 2012) ist für die Portierung nur ein Betrag i.H.v. 19,99€ zulässig.

Ihre berechtigte Gesamtforderung nach Kündigung meines Vertrages sind daher 19,99€ statt der nun abgebuchten 66,05€.

Wie weiter oben beschrieben bitte ich um zügige Korrektur. Ein Rückbuchung der Lastschrift sowie Überweisung des korrekten Betrags behalte ich mir am 13.04. vor, sollten bis dahin die falsch verbuchten Beträge i.H.v. 46,06€ nicht korrigiert worden sein.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Du kannst hier im Forum keine wirksamen Forderungen oder Fristen stellen!

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Aber Bitten darf er ja stellen und seine weiteren Aktionen ankündigen auch.

Wobei ich persönlich von einer Rücklastschrift absehen würde, weil dies das ganze noch komplizierter macht. Und bevor man die Rücklastschrift macht, sollte man der Rechnung wohl am besten schriftlich widersprechen (so wie es auch auf der Rechnung steht).

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