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Aufgeblähter Handy Akku: Garantie?


Hallo zusammen,

habe neuerdings bei meinem XDA Diamond das Phänomen, dass der Akku des XDA aufgebläht ist. Ich möchte den so lieber nicht mehr in Betrieb nehmen.
Weis jemand von euch, ob das ein Garantiefall ist?
Gerät wurde im Juli 2008 gekauft.

Viele Grüße
prodigy7
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Lösung von o2_Henning 27 March 2010, 07:16

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5 Antworten

Meines Wissens werden auf die Akkus meist geringere Garantien gegeben (meistens 6 Monate).
Benutzerebene 4
Ein aufgeblähter Akkus deutet auf einen Flüssigkeitsschaden am Akku hin. Eine Garantie oder Gewährleistung besteht in diesem Fall nicht.

Ansonsten ist es korrekt, dass auf den Akku 6 Monate Garantie durch den Hersteller gewährt wird.
Guten Abend

Zitat;
Ein aufgeblähter Akkus deutet auf einen Flüssigkeitsschaden am Akku hin. Eine Garantie oder Gewährleistung besteht in diesem Fall nicht.

Ansonsten ist es korrekt, dass auf den Akku 6 Monate Garantie durch den Hersteller gewährt wird.

dem möchte ich vehement widersprechen!

Allein ein aufgeblähter Akku allein ist noch lange KEIN Indiz auf einen "Flüssigkeitsschaden"!

Die Akkus sind mit entsprechenden Indikatoren, die sich bei entsprechenden Kontakt mit Flüssigkeit, verfärben versehen.

Als zertifizierter Servicedienstleister u.a. für Nokia, Motorola, htc, pp. kann ich schon von einer fast deutlichen Zahl von "aufgeblähten" Akkus berichten, die innerhalb der jeweilgen Garantiezeit "entstanden" sind, ohne augenscheinliche Fremdeinwirkung... .

Sollte also ein Betreiber / Verkäufer Euch erzählen wollen, das keine Garantie vorliege, nehmt ihn, wenn möglich in Bezug auf die GEWÄHRLEISTUNG in Anspruch. (Also den tatsächlichen Verkäufer des Produktes)

Interessant dabei scheint mir zu sein, das die überwiegende Mehrzahl der Hersteller (!) die Garantiezeit der als "Verbrauchsmaterial" bezeichneten Produkte ( Akku 😉 ) auf sechs Monate beschränkt. Diese sechs Monate finden sich sinngemäß auch bei der Gewährleistung wieder... . In dieser Zeit (Gewährleistung) ist der Verkäufer in der Pflicht des Nachweises, das der Schaden nicht schon beim Verkauf/Gefahrenübergang bestand 😉

Einfach so mit der o.g. Begründung ist ein Ablehnen nicht möglich, bzw. leicht rechtlich überprüfbar.

ISt jetzt nicht direkt auf die Eingangsfrage bezogen (Gerät aus 08), aber ganz unkommentiert kann die Antwort des mod "so" nicht stehenbleiben. Es sollte als Ergänzug verstanden werden. ☺️

Gruesse K.

Gruesse K.
Benutzerebene 1
Also wenn das Teil von 2008 ist, dann isses doch schon langsam am Ende des Akkulebens angekommen .... einfach mal zwei oder drei frische Akkus ordern, so es das Gerät nach den zwei Jahren überhaupt noch wert ist .... 😎
Hallo!

Ich kann mich zwar nicht direkt zum Thema aüßern,aber es muß nicht sein das ein Akku nach knapp 2 Jahren unbedingt "tot"sein muß.
Ich kenne viele,bzw ich selbst habe noch Handys die schon 5-7 Jahre alt sind und noch super mit dem Orginal Akku funktioniern.
MfG