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ungerechtfertige Ablehnung einer Erstattung der Grundgebühr bei für Wochen ausgefallenem Netz!


Hallo Zusammen, ich kanns nicht glauben, was ich eben an der Hotline wieder erlebt habe; alles zu erzählen würde auch zu lange dauern: Fakt ist, ich bin für sechs Wochen in Reha; gewissenhaft habe ich vorab nachgeschaut wie dort die Verbindung ist; lt. O2: Telefonie und Handy-Surfen: GSM (2G/G/E/O) im Freien: sehr gut in Gebäuden: sehr gut... Nun bin ich seit über 24 Stunden dort und es ging bis eben GAR NICHTS, KEIN NETZ! - nach Neustart es Handy gibt es jetzt mit Netzwahl o2 cz, Netz aber KEIN Internet. Mit wurde nun gesagt, dass ein Ende der Störung nicht in Sicht ist bzw. die Störung bereits seit Mitte Juli ist. Eine Erstattung der Grundgebühr kann nicht erfolgen, da dies nicht der Lebensmittelpunkt darstellt. Was ist das denn für eine Aussage! Selbstverständlich ist er dies, da ich ja diesen Ort für die nächsten sechs Wochen nicht verlassen kann! Eine Beschwerde kann nicht schriftlich aufgenommen werden und eine Antwort per email kann man mir auch nicht senden! Das ist alles Andere als KUZI! Wo ist hier der Kunde und welchen Stellenwert hat Kundenzufriedenheit bei O2?

10 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Mobilfunkvertröge sind nicht standortbezogen, dafür, dass du woanders vorübergehend wohnst kann dein Mobilfunkanbieter nichts. "Unberechtigt" war die Ablehnung also nicht.

Natürlich kannst du dich dennoch schriftlich beschweren. Die Hotline kann dich kaum daran hindern, einen Brief nach Nürnberg zu schicken.
Eben - Mobilfunkverträge sind nicht standortbezogen!!! Darum sollte es ja dort - wo o2 die Aussage trifft, dass es gut funktioniert - auch funktionieren!
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ja, oder auch nicht wenn eine Störung vorliegt!(!!!)
Benutzerebene 7
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Nur weil irgendwo in Deutschland das Netz mal nicht funktioniert, kannst du keine Erstattung erwarten. Entsprechend ist die Ablehnung der Erstattung durchaus gerechtfertigt.
mal nicht funktioniert....? Seit Mitte Juli!!!
Benutzerebene 3
Also ich finde das Verhalten in dem Fall von O2 jetzt auch nicht falsch.
Es kann ja nun mal nicht an jedem Ort auf dieser Erde eine gute Erreichbarkeit garantiert werden.
Aber das ist nur meine Sicht der Dinge.
Wenn Sie es aber garantieren - lt. der Homepage, dann sollte doch auch eingehalten werden, was sie versprechen
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Wo wird dir denn vertraglich eine Versorgung an dem Ort zugesagt?

Irgendein Gimmick auf der Homepage wirst du kaum rechtlich heran ziehen können. Störungen kann es immer mal geben.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wenn Sie es aber garantieren - lt. der Homepage, dann sollte doch auch eingehalten werden, was sie versprechen

Sie garantieren das aber nicht (laut Startseite schon mal gar nicht). Sorry, aber hier bist du auf dem Holzweg.
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Sie liefern doch, was sie versprechen, 2G und Edge.

ein Smartphone kann mit Edge nix anfangen, weil es timeout meldet bei 32 KBit da müsstest du dir ein altes Handy zulegen, ein Nokia 1620 zum Beispiel.

Nutze die reha um ins Leben zurück zu finden und nicht um am Handy zu hängen. Notfalls mal eine Prepaid von Telekom benutzen, falls die dort Netz haben.

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