Lösung von o2_Flo
Zur Antwort springenFür einen Tarif bezahlt dessen Leistung ich seit Dezember nicht nutzen konnte
Lliebe community ich habe letztes Jahr im Dezember eine Vertragsverlängerung durchgeführt und habe mich für den Tarif LTE unlimited entschieden jedoch wusste ich nicht dass die LTE Abdeckung in meinem Gebiet nicht gewährleistet ist und habe die ganze Zeit 60 € für den Tarif gezahlt für eine Leistung die ich nicht nutzen konnte ich habe bei Telefonica ein paar mal angerufen und gefragt ob sie mich wieder auf den Tarif free m umbuchen können und die Differenz zu den Rechnungen gutschreiben können dies wollten oder konnten sie nicht jetzt bin ich den Weg über den Anwalt gegangen was denkt ihr geht man so mit seinen Kunden um man zahlt ein Haufen Geld für eine Leistung die man nicht nutzen kann und dann wird ein nicht geholfen das finde ich nicht gut von o2 mein Anwalt hat mir außerdem geraten die Rechnungen erstmal nicht zu bezahlen bis die Sache geklärt ist bis jetzt hat o2 angeblich das Schreiben von meinem Anwalt noch nicht erhalten obwohl es am 22.05 abgeschickt wurde o2 hat bis 31.05 Zeit Stellung dazu zu nehmen ich möchte doch nur eine einfache Sache das ist doch eigentlich nicht zuviel verlangt ich bin ein langjähriger Kunde habe immer meine Rechnung bezahlt und so wird man dann behandelt
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die Netzabdeckung von Telefonica / o2 lässt sich auch vor Vertragabschluss auf der Netzabdeckungskarte einsehen:
--> https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung/
Außerdem empfiehlt sich immer ein vorheriger Test über eine Prepaid-SIM, zB die o2 Freikarte. Ansonsten hättest du die Möglichkeit bei online und über Telefon abgeschlossenen Tarifen den Vertrag innerhalb 14 Tage nach Abschluss/VVL zu widerrufen.
Nachdem das ganze eh über einen Anwalt läuft, denke ich nicht dass sich ein Moderator hier dazu äußern wird.
ich bin ein langjähriger Kunde habe immer meine Rechnung bezahlt und so wird man dann behandelt
hmmm, das passt irgendwie gar nicht zusammen... als langjähriger Kunde hättest du doch eigentlich die Möglichkeit, die Netzabdeckung zu prüfen? Oder verstehe ich da etwas nicht?
Magst du eine Postleitzahl nennen?
Viele Grüße ☺️
Tom
--> https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung/
Außerdem empfiehlt sich immer ein vorheriger Test über eine Prepaid-SIM, zB die o2 Freikarte. Ansonsten hättest du die Möglichkeit bei online und über Telefon abgeschlossenen Tarifen den Vertrag innerhalb 14 Tage nach Abschluss/VVL zu widerrufen.
Nachdem das ganze eh über einen Anwalt läuft, denke ich nicht dass sich ein Moderator hier dazu äußern wird.
hmmm, das passt irgendwie gar nicht zusammen... als langjähriger Kunde hättest du doch eigentlich die Möglichkeit, die Netzabdeckung zu prüfen? Oder verstehe ich da etwas nicht?
Magst du eine Postleitzahl nennen?
Viele Grüße ☺️
Tom
A
Komische Anwälte gibt's - wenn hier tatsächlich ein Anwalt solche Ratschläge erteilt haben sollte und nicht Doktor Google. 😉
Falls Du tatsächlich einen "Anwalt" konsultiert haben solltest (was ich bezweifle), sollte dieser sich vielleicht mal genauer informieren oder sich selbst einen Anwalt nehmen...
Mobilfunkverträge sind nicht ortsgebunden, das heißt, man hat keinen Anspruch darauf, an jedem Ort und zu jeder Zeit volle Netzabdeckung zu haben, schon gar nicht überall LTE.
Fakt ist offenbar: Du hast einen Mobilfunkvertrag verlängert. Das heißt: Du hattest schon vorher einen solchen. Da ist Dir nicht vielleicht aufgefallen, dass die Netzversorgung möglicherweise nicht Deinen Erwartungen entspricht? Falls vorher alles paletti war und nun nicht, könnte vielleicht eine Störung vorliegen oder irgendwas mir Deinem Handy nicht stimmen. Vielleicht solltest Du erst einmal das prüfen, bevor Du hier mit Deinem "Anwalt" kommst.
Abgesehen davon hast Du einen Vertrag zu bestimmten Konditionen abgeschlossen, und zwar für 2 Jahre. Da kannst Du nicht einfach so ein Downgrade verlangen. Falls Du ein Widerrufsrecht gehabt haben solltest, hättest Du innerhalb von 2 Wochen widerrufen können. Nach Ablauf dieser Frist wird o2 sicherlich auf den Vertrag bestehen.
Ich hätte ja den Widerruf gemacht ich habe es leider zu spät mitbekommen das das lte nicht funktioniert und ich denke nicht das ich verpflichtet bin zu prüfen ob hier LTE funktioniert auf jedenfall konnte ich nur im 3g Netz surfen und das ist nicht das was ich wollte o2 hat gesagt das sogar die 3g Abdeckung nicht in allen Gebieten gegeben ist und ich habe in meiner app geprüft und es wurde mir angezeigt das lte in meinem Bereich gehen soll weil 100 Meter von mir steht ein funkmast den sie vor 1 jahr neu auf ein Dach gebaut haben meine Postleitzahl ist 06766 Bitterfeld-Wolfen
Da hier ein Anwalt tätig ist, darf ein Mod nicht mehr helfen.
Ich kenne aber keinen Anwalt, der ein Schreiben nicht vorab per Fax sendet, wegen der Nachweisbarkeit.
Ich kenne aber keinen Anwalt, der ein Schreiben nicht vorab per Fax sendet, wegen der Nachweisbarkeit.
Dann sehe ich das Problem derzeit woanders. Schade, dass ein Anwalt eingeschaltet ist. Denke, das Problem hätte sich lösen können, wenn es nicht an der Abdeckung liegt.
Ich bezahle nicht für eine Leistung die ich nicht nutzen kann ich habe vorher in 3g Netz gesurft und war alles gut und wie du sagtest es gibt bestimmte Vertragsbedingungen wenn LTE nicht zur Verfügung steht und nur 3g nutzen kann aber dann 60 Euro bezahlen soll ist das nicht in Ordnung 2. O2 selber hat mir bestätigt das hier kein LTE Empfang ist schalte ich es ein schaltet es gleich wieder auf 3g um ich habe ein paar mal versucht mit o2 zu reden mir blieb nur dieser Weg und dieser Anwalt macht hauptsächlich mobilfunksachen und bin bei ihm schon 20 Jahre und bis jetzt war jeder Rat von ihm Gold wert soviel dazu
Du hast aber gar keinen Vertrag, der eine bestimmte Abdeckung garantiert.
Nun gut, dein Anwalt wird wissen, was er tut. Hoffentlich will er nicht nur verdienen.
Alles Gute.
Nun gut, dein Anwalt wird wissen, was er tut. Hoffentlich will er nicht nur verdienen.
Alles Gute.
Du hast die Leistungsbeschreibung im PDF-Anhang der Bestätigungsmail wahrgenommen?
Wenn nicht, mach das bitte und lies dir speziell Punkt 2.1. unter "Netzwerkdienstleistungen" durch.
Wenn nicht, mach das bitte und lies dir speziell Punkt 2.1. unter "Netzwerkdienstleistungen" durch.
A
Steht in Deinem Vertrag irgendwo, dass Du überall und zu jeder Zeit LTE hast? Sicher nicht.
Ich vermute wie@bielo , dass das Problem bei Dir nicht die LTE-Abdeckung ist, sondern etwas Anderes, was sich leicht beheben ließe, wenn Du nicht gleich zum Anwalt gerannt wärst, der Dir dann auch noch seltsame Tipps gibt.
Ich vermute wie
Die Abdeckung ist nicht gewährleistet und ich habe versucht mit o2 eine Lösung zu finden aber ich bin da auf Granit gestoßen deshalb der Anwalt weil es doch eigentlich eine ganz einfache Sache ist jeder Vertragspartner muss sich an die Konditionen halten ich bezahlte meine Rechnungen immer trotz das ich LTE nicht nutzen kann ich will euch mal sehen wenn euch das passiert und bei o2 nicht weiter kommt es geht hier immerhin um einen Streitwert von 120 Euro
A
Wenn nicht, mach das bitte und lies dir speziell Punkt 2.1. unter "Netzwerkdienstleistungen" durch.
2.2 sollte man dann aber auch lesen. 😉
Anhand deiner Angaben, sehe ich eine gute Abdeckung. Aber selbst wenn nicht, verstehst du scheinbar dein Vertrag nicht. Daher war der Anwalt ganz richtig. Evt holt er dich aus Kulanz raus. Ob das die Kosten rechtfertigen wird, musst du wissen.
A
Dass Du das so siehst: OK. Aber Dein angeblich auf "Mobilfunksachen" spezialisierter "Anwalt"? Nee, das glaube ich nicht. Ich glaube ehrlich gesagt noch nicht einmal, dass Du tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet hast.
Wenn nicht, mach das bitte und lies dir speziell Punkt 2.1. unter "Netzwerkdienstleistungen" durch.
Kannst du das mal hier rein kopieren?
A
Wenn nicht, mach das bitte und lies dir speziell Punkt 2.1. unter "Netzwerkdienstleistungen" durch.
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz des Anbieters nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegen zu nehmen. Dies setzt voraus, dass der Kunde in das Mobilfunknetz des Anbieters eingebucht ist. Informationen zum Netzausbau sowie zur aktuell jeweils örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie (z.B. LTE) im Inland sind unter o2.de/service/netz-verfuegbarkeit/ abrufbar.
2.2 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen des Anbieters beschränkt. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im Jahresdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen (2) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände (3) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken
Ich glaube das leider. Einfacher kann er kein Geld verdienen.
A
Ich habe wahrscheinlich eine zu hohe Meinung von Anwälten. Genauso wie von Polizisten... 😉
Wenn nicht, mach das bitte und lies dir speziell Punkt 2.1. unter "Netzwerkdienstleistungen" durch.
2.2 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen des Anbieters beschränkt. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im Jahresdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen (2) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände (3) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken
Danke. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Ich habe beruflich mit vielen zu tun und da ist meine Meinung leider eine andere geworden.
Da habe ich grds auch eine hohe Meinung.
Dr. rer. nat. Dr. jur. Dr. xxx und er weiss was er tut wenn hier niemand etwas hilfreiches dazu geben kann Leute dann spart euch die Kommentare Fakt
Edit by o2_Katja: Name Dritter entfernt
A
Ja klar.
Dir will hier keiner was Böses, also reg Dich ab.
Und trotzdem glaube ich das nicht. Ist aber auch egal. Ist ja Deine Sache und Dein Problem. Mach nur, wie Du das für richtig hältst. Ich hätte erst einmal einen anderen Weg eingeschlagen, und ich bin mir sicher, das Problem wäre schon längst gelöst.
Dir will hier keiner was Böses, also reg Dich ab.
Und trotzdem glaube ich das nicht. Ist aber auch egal. Ist ja Deine Sache und Dein Problem. Mach nur, wie Du das für richtig hältst. Ich hätte erst einmal einen anderen Weg eingeschlagen, und ich bin mir sicher, das Problem wäre schon längst gelöst.
interessant wäre, ob du generell kein LTE nutzen kannst, oder nur in deiner Umgebung nicht. Magst du auch kurz schreiben, welches Smartphone du nutzt?
Denn es gibt in Bitterfeld-Wolfen noch viele Ecken, an denen kein LTE verfügbar ist - und das ist dann auch innerhalb der Netzabdeckungskarte so ersichtlich. Nachdem die Standorte in dieser Umgebung eigentlich fast alle eine neue Standortbescheinigung besitzen, denke ich dass hier der Ausbau auch bald ankommen dürfte.
Denn es gibt in Bitterfeld-Wolfen noch viele Ecken, an denen kein LTE verfügbar ist - und das ist dann auch innerhalb der Netzabdeckungskarte so ersichtlich. Nachdem die Standorte in dieser Umgebung eigentlich fast alle eine neue Standortbescheinigung besitzen, denke ich dass hier der Ausbau auch bald ankommen dürfte.
Ich denke, es gab jede Menge guter Hinweise. Sie gefallen dir nicht, weil sie deine Auffassung nicht unterstützen.
Lies das morgen nochmal alles durch. Ggf gib das nen Kumpel oder so.
Ansonsten rate ich zu einem Fachanwalt. Dein Anwalt setzt ja nicht mal angemessene Fristen. Ich hoffe, er weiß, dass du ihn hier genannt hattest.
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