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Warum bezahle ich nach einer Vertragsverlängerung zusätzlich zum Tarif noch extra für das neue Telefon?

  • 23 November 2016
  • 8 Antworten
  • 350 Aufrufe

Ich habe zum 01.05.16 meinen laufenden Vertrag um 2 weitere Jahre verlängert. Bin an sich mit den Tarifkosten sehr einverstanden. Jetzt ist es allerdings so, dass ich seit Beginn der Vertragsverlängerung neben den 29,99 € für den Tarif , weitere 27,50 € für das Telefon was ich bekommen habe. 

Ist der erste Anbieter bei dem mir das passiert.

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Lösung von bs0 25 November 2016, 09:52

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8 Antworten

Sofern du vor Ablauf der 24 Monate verlängert ( zB 3 Monate) hast, bleiben die Raten des alten Vertrages für das handy noch solange (3 Monate), bis die 24 Raten bezahlt sind.

Habe den eigentlichen Vertrag fristgerecht gekündigt zum 01.05.16. Drei Wochen vor Vertragsablauf haben sie mich dann angerufen und mir ein Angebot unterbreitet mit Wunschtelefon.

Bei allen anderen Anbietern, bei denen ich bislang Verträge hatte, habe ich nach Vertragsverlängerung lediglich die Tarifkosten gezahlt.

Wie hieß dein Tarif vorher? Lief das Handy separat? Wie heißt dein Tarif jetzt?

01.05.2016?

Seit wann zahlst du die 27,50 EUR für das Handy?

PS: Versuche mal alles zu beantworten.

Habe seit Vertragsabschluß 2014 (über preis24) den Tarif Blue M. Habe bis April 2016 35€ insgesamt bezahlt.

Und zahle seit Mai 29,99€ für den Tarif und 27,50€ fürs Telefon. Was mich eben so stutzig macht, ist die Tatsache, dass ich bei keinem anderen Anbieter bei Vertragsverlängerung für das Telefon extra gezahlt habe.

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Hallo jan300377,

bei o2 ist das so, dass das Handy als "o2 MyHandy"-Vertrag und der Mobilfunkvertrag zwei getrennte Veräge sind, die unabhängig voneinander auf Bonität geprüft werden und unabhängig voneinander vom Girokonto abgebucht werden. Auch dann wenn man beides zusammen in einer Bestellung als Bundle bestellt hat. Wird im Bundle beides genehmigt, dann bekommt na auch einen Hardware-Rabatt wegen dem Handy. Dieser Hardware-Rabatt wird aber nicht auf die monatliche Rate vom "o2 MyHandy"-Vertrag angerechnet, sondern auf die monatliche Grundgebühr vom Mobilfunkvertrag. Und das für maximal 24 Monate.

Das ganze hat einen Vorteil: Nach maximal 24 Raten vom "o2 MyHandy"-Vertrag hat man das Handy komplett abbezahlt und zahlt danach nichts mehr dafür.

Du schreibst folgendes:

Was mich eben so stutzig macht, ist die Tatsache, dass ich bei keinem anderen Anbieter bei Vertragsverlängerung für das Telefon extra gezahlt habe.

Falsch! Bei den anderen Anbietern zahlt man "versteckt" einen sogenannten Hardware-Aufschlag, wenn man gleichzeitig ein Handy dazu nimmt. Dieser Hardware-Aufschlag ist dann in der Grundgebühr vom Mobilfunkvertrag mit dabei. Das merkt bzw. weiß nicht jeder Mobilfunkkunde. Und wenn man nicht aufpasst und zum Ende der Mindestvertragslaufzeit komplett kündigt bzw. auf einen anderen Mobilfunktarif aktiv um weitere 24 Monate wechselt, dann läuft der Mobilfunkvertrag stillschweigend vollautomatisch von selber um weitere 12 Monate zum Vollpreis (ohne irgendwelche Rabatte und Gutschriften) weiter und man zahlt dann im 25. Monat und im 26. Monat und im 27. Monat und im 28. Monat etc. den Hardware-Aufschlag weiter, obwohl das Handy bereits nach 24 Monaten abbezahlt ist. Deswegen finde ich die Vorgehensweise von o2 besser, denn da ist man nach maximal 24 Monaten aus dem "o2 MyHandy"-Vertrag raus.

Gruß, Sonic28

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
jan300377 schrieb:

Was mich eben so stutzig macht, ist die Tatsache, dass ich bei keinem anderen Anbieter bei Vertragsverlängerung für das Telefon extra gezahlt habe.


Dann hast du wohl immer Tarife gehabt wo der Handypreis in der Grundgebühr des Mobilfunkvertrags versteckt war. Bezahlt hast du das Handy natürlich trotzdem.

Irgendwie fehlt mir hier noch was. Bei Preis24 hast du den o2 Blue M inkls Handy im Mai 2014 gekauft? Dann sollte die Abzahlung des Handys aber nach 24 Monaten um sein.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ich habe es so verstanden, dass es sich um das Handy handelt, das er mit dem neuen Vertrag erworben hat.

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