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Vertragsverlängerung trotz Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Umzugs ins Ausland?


Guten Tag,

mein Problem: Mein Vertrag wurde schriftlich und am Telefon durch einen sehr höflichen Mitarbeiter gekündigt. Der Vertrag läuft über meinen Vater aber ich bin der Vertragsnutzer, da ich noch kein Einkommen hatte, bzw, habe da ich jetzt in den Niederlanden studiere. Dies wusste der höfliche Mitarbeiter auch, worauf ich ihn fragte ob es noch andere Tarife für die Niederlande gibt. Wir haben uns dann aber auf eine Kündigung geeinigt, da diese Tarife unpraktisch wären und der Mitarbeiter hat mir das Sonderkündigungsrecht zugesprochen, da ich einen Wohnortswechsel vollzogen habe.

Ich habe meinen niederländischen Mietvertrag wie gewünscht eingeschickt, was zur Beendigung meines Vertrags reichen würde, der nach dem 3 monatigen Sonderkündigungsrecht dann auslaufen würde. Müsste alles aufgezeichnet sein.

Nun bekommt mein Vater, Bj.1942, weiß nicht mal wie ein Handy funktioniert, einen Brief der besagt, dass der Vertrag nun doch bis Juli 2016 weiterläuft, da er ja der Vertragsinhaber sei und nicht wegziehe. Obwohl alles vorher telefonisch abgeklärt wurde und klar gesagt wurde, dass ich als Vertragsnutzer

kündigen kann, bekommt mein Vater so ein Schreiben?

Ich hoffe ein höflicher Mitarbeiter kann mir helfen und das mal aufklären, da sonst rechtliche Schritte eingeleitet werden.

LG

ein enttäuschter und langjährig zufriedener Kunde

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Lösung von stefanniehaus 9 August 2015, 22:10

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5 Antworten

Benutzerebene 6
Sehr geehrter Marcus,

wenn der Vertragsinhaber nicht wegzieht, hat er natürlich auch kein Sonderkündigungsrecht.

Der Mitarbeiter an der Hotline muss dich leider falsch beraten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Stenzel

Vielen Dank für ihre schnelle Antwort Herr Stenzel.

Ich würde dann gerne das aufgezeichnete Telefonat einfordern, soweit sie mir da helfen können.

LG

Böltau

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Erstmal: Du bist hier im Kundenforum und diskutierst mit anderen o2-Kunden. Du bist nicht bei der Kundenbetreuung.

ansonsten wie gesagt: Es gibt kein Kündigungsrecht bei Umzug ins Ausland. Aus Kulanz bietet o2 eine Vertragsauflösung an, wenn der Vertragsinhaber nachweislich vollständig ins ausland zieht und 3 Monats-Grundgebühren zahlt.

Das ist hier nicht der Fall. Entsprechend wird o2 den Vertrag auch nicht auf Kulanz auflösen.

Aufgezeichnete Telefongespäche sind nur zu Schulungszwecken und stehen der kundenbetreung nicht zur Verfügung. Die Aufzeichnung wirst also weder du noch jemand aus der Kundenbetreuung bekommen.

Hallo Marcus,

keine Ahnung, ob dich diese Nachricht noch erreicht, aber ich versuche es trotzdem mal:

Wie ist die Sache denn ausgegangen? Ich habe exakt das gleiche Problem (Vertrag wurde über meine Mutter abgeschlossen, ich nutze ihn seit 5 Jahren, bin jetzt in die Niederlande gezogen und kann den Vertrag nicht mehr nutzen). Leider wurde auch mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass eine Sonderkündigung möglich ist, wenn ich als Vertragsnutzerin eine Abmeldebescheinigung einsende. Nun kam auf einmal die Info per Post, dass dies doch nur für die Inhaberin gilt,ich also nicht vor Oktober aus dem Vertrag rauskomme. Das ist besonders ärgerlich, weil in dem Vertrag noch die 'Kaufgebühr' für das Handy drinsteckt und ich nun weiterhin jeden Monat 35 Euro aus dem Fenster werfe :-(

Wenn du (oder sonst jemand hier) weißt, ob es in einem solchen Fall eine kulante Lösung geben kann, wäre ich sehr dankbar! Könnte man den Vertrag pausieren, oder zumindest runterschrauben? Oder gibt es sonst irgendwelche Möglichkeiten?

Viele Grüße und danke schonmal vorab!

Vanessa

Hallo Vasc,

solange der Vertragsinhaber nicht selbst ins Ausland verzieht, kann o2 einer Kulanz-Kündigung nicht zustimmen. Tut mir leid. Es gibt aber die Möglichkeit, den Vertrag stillzulegen und das geht auch, wenn der Vertragsnutzer ins Ausland geht.

Für eine Vertragsstilllegung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Vertrag besteht seit mindestens 6 Monaten.
  • Der Zeitraum der Stilllegung beträgt mindestens 2 bis maximal 12 Monate innerhalb der Mindestvertragslaufzeit.
  • Für die Vertragsstilllegung ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren erforderlich.
  • Bestehen offene Rechnungen, ist eine Vertragsstilllegung nicht möglich.
  • Eine Vorlaufzeit von 2 Wochen muss berücksichtigt werden.
  • Eine Vertragsstilllegung kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

Außerdem ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ende der Stilllegung fortgesetzt und entsprechend um den Zeitraum der Stilllegung verlängert wird. Eine eventuell vorliegende Vertragskündigung wird dadurch unwirksam.

Für die Vertragsstilllegung wird ein amtlicher Nachweis über den Auslandsaufenthalt des Vertragsinhabers oder Nutzers während des gesamten Zeitraums der Vertragsstilllegung benötigt (z.B. Studienbescheinigung, Arbeitsvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers, Marschbefehl bei Soldaten, ärztliches Attest oder Bescheinigung des Krankenhauses bei Kuraufenthalt).

Hier findest du das entsprechende Formular: https://static2.o9.de/blob/12985660/v=3/Binary/vertragsstillegung-download.pdf 

Viele Grüße,

Sanna

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