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Tarifwechselgebühr


Hallo,

ich verlängerte gestern meinen Vertrag ohne das sich der Tarif geändert hat. Dieser hat dieselbe Vertragsbestandteile wie zuvor. Es war vorher der 02 Free M und ist auch nach der Verlängerung der 02 Free M. Darüber hinaus gab es in der Mail zur Bestätigung der Vertragsverlängerung, welche direkt im Anschluss kam "Ihre Vertragsverlängerung bei o2online ist in Bearbeitung" keinen Hinweis auf eine Gebühr. Diese wurde auch auf der Internetseite nicht erwähnt. Mir ist nicht ganz klar, weshalb ich diese Gebühr zahlen sollen, wenn sich der Tarif nicht ändert. Vielleicht könntet ihr mir dies kurz erklären.

Vielen Dank
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Lösung von kolgrim 18 June 2019, 19:40

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41 Antworten

Hallo!

Es ändert sich bereits der Tarif, wenn man vom o2 Free M (2017) zum o2 Free M (2019) verlängert. Ist das vielleicht auch so bei dir?

Bei der Zusammenfassung kurz vor deiner Zustimmung, wurde die Wechselgebühr im Text nicht erwähnt?
Hallo,

es kam kein Hinweis auf eine Wechselgebühr. Daher wundert es mich, dass ich dies bezahlen soll.

Ein Tarifwechsel liegt für mich vor, wenn ich wirklich in einen anderen Tarif wechsle (bspw. von O2 Free M zu O2 Free S) und nicht weil sich die Bezeichnung um die Jahreszahl ändert. Der Tarif beinhaltet genau dasselbe, ob nun 2017 oder 2019 dahinter steht.

MfG
Der Tarif beinhaltet genau dasselbe, ob nun 2017 oder 2019 dahinter steht.
Ich sage einfach einmal Nein.

Beim 2017'er hat die Multikarte die Weitersurf-Garantie, beim 2018-2019 nicht.
Die 2017' er hat die EU Roaming Flat, die 2018-2019 nicht.
Die 2017'er hat keine Connect und keine Boost Funktion, die 2018-2019 ganz oder teilweise schon.
Okay, dann sind also bestimmte Vertragsbestandteile anders. Aber nichtsdestotrotz sollte bei der Bestellzusammenfassung, also wenn man dem Tarifwechsel zustimmt, die Tarifwechselgebühr klar erkennbar sein. Und das war sie definitiv nicht, auch in der nachfolgenden Bestellbestätigung wurde die Tarifwechselgebühr nicht genannt.
Dass eine solche Gebühr anfallen kann, steht aber in der Preisliste, die Du irgendwann gemeinsam mit den AGB, der Leistungsbeschreibung usw. akzeptiert hast.

Okay, dann sind also bestimmte Vertragsbestandteile anders
Ja. Und zwar nicht ganz unwesentliche.
Dass eine solche Gebühr anfallen kann, steht aber in der Preisliste, die Du irgendwann gemeinsam mit den AGB, der Leistungsbeschreibung usw. akzeptiert hast.


Das mag sein, dass man mal vor Jahren eine Preisliste gesehen hat oder AGBs gelesen/akzeptiert hat. Das schließt aber nicht aus, dass man die Tarifwechselgebühr auf der Bestellzusammenfassung angeben muss.
Es wird auch angezeit. o2 Community Expertin @Sächsin hatte auch einmal einen Screenshot hier eingestellt gehabt (welchen ich natürlich nicht wiederfinde)
Es wurde bei mir definitiv nicht angezeigt. Wenn diesem so gewesen wäre, hätte ich hier keine Post reingestellt.

Über diese Gebühr hätte ich bei der Bestellzusammenfassung informiert werden müssen bevor man den Button "Jetzt kaufen" nutzt. Darüber hinaus hätte es in der sofortigen Mail aufgeführt werden müssen. Und ehrlich gesagt, lese ich nicht erst eine 02-Community durch bevor ich eine Vertragsverlängerung eingehe und ein Screenshot von jemand anderem muss noch lange nicht auf mich zu treffen.

Ich würde gerne, dass mir ein Mitarbeiter von O2 weiterhilft.
Es wird angezeigt, allerdings empfinde ich die Darstellung so versteckt auch nicht korrekt ... die Wechselgebühr müsste eindeutig oben bei den einmaligen Kosten mit aufgeführt werden, so sie anfällt.

Der 2019er Tarif hat eine EU Roaming Flat. Diese ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben und steht auch so in der Vertragsübersicht drin. Von daher stimmt diese Anmerkung leider nicht.

Bei 10GB brauche ich keine Boostfunktion, wenn ich diese gewollt hätte, hätte ich einen anderen Tarif ausgewählt und hätte somit auch die Tarifwechselgebühr zahlen müssen. An dem Tarif hat sich allerdings nichts geändert.

Darüber hinaus hat mich O2, wenn sich AGB- Bestandteile ändern, zu informieren und aktiv auf die Neuerungen hinzuweisen. Eine stillschweigende Zustimmung kann hier nur vorausgesetzt werden, wenn man mich darüber informiert hat und ich keinen Widerspruch einlege.
Des Weiteren wird die Tarifwechselgebühr auch nicht in den AGBs aufgeführt. Dies kann man in den aktuellen AGBs auf der Internetseite nachlesen. Diese haben den Stand Mai 2018.
Dieser Screenshot trifft nicht auf mich zu und ich bleibe dabei, dass dies nicht angezeigt wurde.
Der 2019er Tarif hat eine EU Roaming Flat. Diese ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben und steht auch so in der Vertragsübersicht drin. Von daher stimmt diese Anmerkung leider nicht.
Du meinst EU Roaming Basic gemäß der EU Roaming Verordnung, oder?

Bei 10GB brauche ich keine Boostfunktion, wenn ich diese gewollt hätte, hätte ich einen anderen Tarif ausgewählt und hätte somit auch die Tarifwechselgebühr zahlen müssen. An dem Tarif hat sich allerdings nichts geändert.
Hat keiner geschrieben. Aber die Grundtarife unterscheiden sich. Ein o2 Free M (2019) Boost ist kein o2 Free M (2019), auch wenn die Basisbezeichnung o2 Free M ist.

Darüber hinaus hat mich O2, wenn sich AGB- Bestandteile ändern, zu informieren und aktiv auf die Neuerungen hinzuweisen. Eine stillschweigende Zustimmung kann hier nur vorausgesetzt werden, wenn man mich darüber informiert hat und ich keinen Widerspruch einlege.
Die AGB hat sich nicht verändert, du hast aber mit der Verlängerung der neuen AGB zugestimmt.

Des Weiteren wird die Tarifwechselgebühr auch nicht in den AGBs aufgeführt. Dies kann man in den aktuellen AGBs auf der Internetseite nachlesen. Diese haben den Stand Mai 2018.
Steht in der Preisliste



Dieser Screenshot trifft nicht auf mich zu und ich bleibe dabei, dass dies nicht angezeigt wurde.
Was wurde dir angezeigt?

Wir können folgendes zusammenfassen:
Es gibt eine Tarifwechselgebühr. Ist auch belegbar.
Ein Moderator könnte einmal prüfen, ob die Gebühr in deinem Fall auch erhoben werden musste oder auch hätte entfallen können.

Warte einmal ab.
Was wurde dir angezeigt?

Wir können folgendes zusammenfassen:
Es gibt eine Tarifwechselgebühr. Ist auch belegbar.
Ein Moderator könnte einmal prüfen, ob die Gebühr in deinem Fall auch erhoben werden musste oder auch hätte entfallen können.

Warte einmal ab.


Das werde ich, in der Hoffnung, dass sich noch ein Moderator meldet.

Und danke für die bisherigen Antworten, aber mir geht es um etwas Grundsätzliches zur Tarifwechselgebühr und schlussendlich nicht um geänderte Vertragsbestandteile.

Sondern es geht mir ausschließlich um den fehlenden Hinweis zur Tarifwechselgebühr bei der Bestellzusammenfassung und in der darauf folgenden E-Mail mit der Übersicht der Bestellung. Die Tarifwechselgebühr war beim Bestellvorgang definitiv nicht aufgeführt. Wäre sie dies gewesen, wäre ja alles gut. Alle anderen Vertragsinhalte bzw. -bestandteile sowie Kosten waren ja aufgeführt.
Wo ist das Problem? Du hast doch ein Widerrufsrecht? Bist Du mit der Gebühr nicht einverstanden, dann widerrufe doch einfach.
Sorry, wenn du das Problem nicht als solches siehst, ist es deine Überzeugung. Dann kommentiere bitte nicht mit dem Hinweis zum Widerruf. Und by the way: Was habe ich dann gekonnt?
Es geht hier nicht um der Vertrag als solches, sondern um die Inrechnungstellung von Gebühren, die nicht aufgezeigt wurden. Wenn die Transparenz gegeben gewesen wäre, wäre das alles kein Thema. Aber man sollte mit offenen Karten spielen.

Und wenn man den Vertrag widerruft und dann wieder verlängert, werden die Gebühren wahrscheinlich wieder intransparent in Rechnung gestellt. Nur soviel dazu.
Der 2019er Tarif hat eine EU Roaming Flat. Diese ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben und steht auch so in der Vertragsübersicht drin. Von daher stimmt diese Anmerkung leider nicht.

Das ist schlicht und einfach falsch. Du hast eine Frage gestellt und diese wurde beantwortet. Ich verstehe diesen währende aber nicht.

Was steht konkret in der Mail die du zu der Verlängerung erhalten hast? Sind dort die Wechselkosten aufgeführt, ja oder nein?
Keine Ahnung welche Frage jetzt gemeint war... Und was die EU-Flat oder andere Bestandteile angeht, spielt das für die Tarifwechselgebühr keine Rolle.

Wie ich schon mal schrieb, in der nach der Vertragsverlängerung erhaltenen E-Mail mit der Bestellübersicht war keine Tarifwechselgebühr enthalten, aufgeführt etc. genau wie in der Bestellzusammenfassung im Kundenportal.
Woher weißt Du denn dann, dass eine Tarifwechselgebühr anfällt?

Wenn aus der Vertragsmail, die normalerweise nach der Eingangsbestätigung kommt, dann ist diese maßgeblich, nicht die Eingangsbestätigung. Also kannst Du widerrufen, falls man Dir seitens o2 nicht noch entgegenkommen sollte.
Weil heute Nacht eine Mail kam, in der alle Vertragsbestandteile aufgeführt waren. Also eine zweite Mail. Und im Gegensatz zur ersten Mail von gestern (Zusammenfassung der Bestellung) war hier die Tarifwechselgebühr genannt.
So ich kenne jetzt die Antwort bzgl. meiner Frage, da ich nach eurer "kompetenten" Hilfe mich an die Hotline wandte, ist das jetzt geklärt und ich weiß, wann sie anfällt und wann nicht.
Daher kann dieser Chat hiermit für beendet erklärt werden, da sich der Sachverhalt geklärt hat.
Ja, und? Hat man sie Dir erlassen (was ich Dir wünsche, denn - ob Du es glaubst oder nicht - ich persönlich finde eine Tarifwechselgebühr bei einer Vertragsverlängerung, bei der man sich für weitere 24 Monate an den Anbieter bindet, nicht gut), oder nicht?
Nein, sie wurde nicht erlassen. Die Vertragsverlängerung wurde wieder storniert und der Vertrag wird wieder auf die alte VLZ gesetzt. Die Tarifwechselgebühr hätte mir lt. Mitarbeiter aber nicht berechnet werden dürfen, da eine Kündigung vorhanden war und die restliche VLZ nur noch knapp 4 Monate beträgt. Ich warte dann ab, ob man mir dann ein akzeptables Angebot im Rahmen der Kündigungsrücknahme macht. Hoffentlich dann ohne Tarifwechselgebühr...

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