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Rufnummerportierung - Erklärung nur einen Monat gültig?

  • 14 December 2016
  • 3 Antworten
  • 237 Aufrufe

Hallo,

Ich habe meinen o2-Vertrag gekündigt und möchte dann zum Vertragsende meine Rufnummer mitnehmen. Man sagte mir, ich müsse die Rufnummerfreigabe beantragen, was ich soeben telefonisch gemach thabe, und was mir auch per Mail bestätigt wurde. 

Jedoch steht in der Email, die Portierungserklärung sei jetzt einen Monat lang gültig. Da ich die Nummer aber erst ab Februar mit zu einem neuen Anbieter nehmen möchte, liegt das nicht in diesem Zeitraum. Muss ich dann nochmal die Freigabe beantragen oder hat sich das erledigt, weil sich dann mein zukünftiger Anbieter darum kümmern wird?

Kostet es auch die 29,95, wenn ich zum Vertragsende die die Rufnummer mitnehmen möchte?

Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort.,

beste Grüße

Johanna Böttinger

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Lösung von o2_Lars 16 December 2016, 20:07

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3 Antworten

Benutzerebene 7
Hallo @JohannaBoettinger,

für eine Portierung bei Vertragsende ist keine Rufnummernfreigabe erforderlich, der neue Anbieter kann diese dann ganz einfach bei uns anfordern, es ist nur wicht, dass alle Daten übereinstimmen. Für den Rufnummernexport wird einmalig EUR 29,99 berechnet.

Gruß,

Lars

Hallo,

Meine Kündigung und Rufnummerportierung (angefragt zum Stichtag 01.06.) habe ich Anfang Februar gesendet/beantragt, da mein Vertrag bis Anfang Juni läuft. Nun wurde mir mitgeteilt dass meine Rufnummerportierung nur bis Anfang April gültig sei (2 Monate). Ich werde mir sinnvollerweise aber erst zu Mitte/Ende Mai einen neunen Anbieter suchen. Daher meine Frage, muss ich ich die Gültigkeit der Rufnummerportierung aktualiseren lassen, so dass sie auch im Mai noch übernommen werden kann? Wenn es dies so sei, dann bitte die entsprechend ändern und mir Bescheid geben.

Vielen Dank + Gruß

Thomas

Benutzerebene 7
Hallo @thombene,

ausschließlich(!) bei einer Portierung aus einem weiter laufenden Vertrag, also einer Portierung während der Vertragslaufzeit, ist die Freigabe zur Portierung erforderlich.

Diese Freigabe hat eine zeitliche Begrenzung, daher ist es sinnvoll, sie dann setzen zu lassen, wenn es soweit ist und man die Portierung der Rufnummer aus dem laufenden Vertrag wünscht.

Bei einer Portierung nach Ende des Verrages ist keinerlei Freigabe erforderlich, der neue Anbieter kann hier einfach eine Portierung nach Vertragsende anfordern.

Gruß,

Lars