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Gebühren

  • 25 September 2018
  • 5 Antworten
  • 346 Aufrufe

Wollte heute Vertragsverlängerung und IPhone XS bestellen
Eon Tarifwrchsel hätte 150€ zusätzlich gekostet da der neue Vertrag günstiger wäre aber die gleichen Leidtungen wie zuvor bietet
Ob das mit EU Wettbewerbsrecht vereinbar ist ?
ich solle doch den Vertrag kündigen i d auf ein Angebot der kündigungsabteilung warten
Welch ein Irrsinn
Rechtsanealt Dr Krüger

5 Antworten

Hallo Dr Krueger,

leider können wir die Frage nicht beantworten, da es sich hier um kein Forum handelt, in der Rechtsberatungen stattfinden. Da wärst wohl eher du der richtige Ansprechpartner. Gerne befassen wir uns aber mit Fragen, die sich zum Beispiel auf den Tarif/Vertrag beziehen.

VG,
Dennis
Benutzerebene 7

Ob das mit EU Wettbewerbsrecht vereinbar ist ?


Auf was genau beziehst du dich damit?
Das Europäische Wettbewerbsrecht ist ja ein recht weites Feld. 🙂
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Da du als Rechtsanwalt die Frage nicht selber beantworten kannst ob das mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist wäre es gut zu wissen warum du glaubst, das es das nicht ist. Ich würde eher sagen das fällt im Bereich der Vertragsfreiheit, vor allem wenn man bedenkt, dass niemand gezwungen wird einen Tarifwechsel (Downgrade) zu machen - und vor allem dann nicht wenn der neue Tarif (deiner Aussage nach) keinen Vorteil bringt. Das macht doch keinen Sinn. Bist du denn sicher, dass die 150 Euro für den Tarifwechsel waren? Von welchem Tarif in welchen neuen Tarif hast du gewechselt?
Was ich interessant finde das nur Anwälte an alle Stellen, ob angebracht oder nicht angebracht, schreiben müssen das sie Anwalt sind. Ich schreibe doch auch nicht das ich mal in der Pfadfindergruppe war.

Zumal hier interessant ist, das man sich wohl noch nicht einmal mit dem Thema auseinandergesetzt hat und etwas in den Raum stellt.

Gruß
Anwalt ! Schön klar

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