Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

EU Roaming Flat oder EU Verordnung?

  • 28 October 2017
  • 3 Antworten
  • 1745 Aufrufe

Ich war im Sommer in Spanien und nutze die EU Roaming Flat. Ich stellte fest, dass ich, nachdem ich 1 GB Roaming-Datenvolumen verbraucht habe, für jedes weitere GB 14,99 zahlen musste, sonst war das Internet komplett nichtmehr nutzbar, da wurde nichts gedrosselt, es war einfach weg.

Meine Frage: Wenn ich den "Standart EU Verordnungs-Regel"- Tarif nutze und mein 1 GB Volumen verbraucht habe, kann ich dann wenigstens gedrosselt weitersurfen, oder ist dann nach Verbrauch des gebuchten "Highspeed-Volumens" auch komplett die Internetleitung weg?

Sehr ärgerlich für mich, ich ging nämlich davon aus, dass ich automatisch auf die "Roam like at home, EU Verordnungs" Regel umgestellt werde und unbegrenzt im Ausland surfen kann. Stattdessen hänge ich noch auf der seit Jahren gebuchten EU Roaming Flat fest und mir wird nach 1 GB die Internetleitung gekappt. "Roam like at home" müsste ja eigentlich heissen, dass nach Nutzung des 1 GB Highspeed Volumens zumindest noch gedrosselt weitergesurft werden darf..?!

Wegen dieser Sache hab ich jetzt ne Rechnung von 60 Euro :-(

Wäre eine Kündigung der EU Roamingflat sinnvoll, damit ich nach Verbrauch des High Speed Volumens im Eu Ausland wenigstens gedrosselt weitersurfen darf, wenn ich den "Standart EU Verordnungs-Tarif" nutze? Oder wird da auch die Leitung gekappt?


3 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +6
Hallo @PPardo,

ich denke ob sich eine Umstellung auf Roaming Basic für dich rechnet, müsstest du für dich selbst entscheiden. Die EU Roaming Flat hat auch zusätzliche Leistungen die der EU regulierte "Roaming Basic" eben nicht bietet..

(wie 1 GB zusätzlich zum Inlandsdatenvolumen, Schweiz+Andorra+Isle of Man sind mit abgedeckt, günstige Tarife in Zone 3+4, Großbritannien ist auch im Falle eines EU Austritts inkludiert)

Das ganze auch immer zwei Seiten.. Stell dir mal einen Kunden mit einen "All-in S" mit EU Roaming Flat vor - dieser kann 1 GB im Inland nutzen, plus 1GB fürs EU Ausland. Ich denke ein solcher Kunde würde sofort auf die Barrikaden gehen, wenn o2 automatisch umstellt, und er nur noch 1GB für In+EU Ausland nutzen kann...😉

Ja, im Falle des Roaming Basic kannst du gedrosselt weitersurfen..

Viele Grüße ☺️
Tom

--

ich versuche hier im Forum zu helfen, ich bin Kunde, kein o2 Mitarbeiter

Danke, Tom, für die Antwort. Das Problem an der Sache ist eben, dass ich als Kunde ja extra vor Jahren eine EU Roaming Flat gebucht habe -als Base Kunde-. Ich wurde dann zu O 2 gewechselt. Bei Base gab es nach Verbrauch des "High-Speed-Volumens" keine Abschaltung im Eu Ausland, sondern eine Drosselung mit der man unbegrenzt weitersurfen konnte.

Bei meinem ersten Sommer im EU Ausland als O 2 Kunde musste ich dann extra zahlen, obwohl mir garantiert wurde, dass mein Vertrag deckungsgleich mit dem Base Vertrag sei. Da allerdings nicht gedrosselt - sondern abgeschaltet wurde nach Verbrauch des "High Speed Volumens" bei O 2 entstanden mir extra Kosten. Da macht man dann wegen 30 Euro kein Fass auf, aber in meinen Augen war das juristisch sehr grenzwertig - in jedem Fall alles andere als kundenfreundlich. Bei Base wären mir diese Kosten nämlich nicht entstanden und der Vertrag soll ja "deckungsgleich" sein...

Mein zweiter Sommer im EU Ausland als O 2 Kunde bestand dann eben darin, dass ich dachte, durch die neue EU Verordnung sei das Motto "Roam like at home" für alle Betreiber verpflichtend. So stand es nämlich in allen Artikeln dazu. Dann stelle ich eben fest, dass mein Volumen nach Verbrauch des "High Speed Volumens" wieder abgeschaltet wurde. Wieder musste ich 45 Euro extra zahlen und denke mir, das ist irgendwie grenzwertig - in jedem Fall aber nicht kundenfreundlich.

Selbst wenn man so argumentiert wie Du, nach dem Motto, man kann ja in der Schweiz umsonst roamen oder dergleichen, hat 1 GB extra im Ausland... dann muss man den Kunden dieses Vorgehen doch transparent machen. Und nicht auf der O 2 Homepage etwas dazu schreiben, wo eh keiner draufguckt oder eine Email schicken, die irgendwo zwischen anderen O 2 Werbemails a la Iphone für 50 Euro im Monat untergeht. Ich erwarte dann da als Kunde einen schriftlichen Brief, um Transparenz herzustellen, dass das geltenden EU Recht bei O 2 nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch umgesetzt wird.

Das Ende der Geschichte für mich ist, ich habe wegen all dem Roaming Wirrwarr bei O 2 jetzt ca. 75 Euro zu viel bezahlt. Klar, ich hätte mich in beiden Fällen besser informieren können. Aber kundenfreundliche Kommunikation beim Base-O 2 Zwangswechsel und bei der Befolgung der EU Verordnung zum Roaming, die sieht wirkich anders aus. Und das gibt mir schon zu denken. Irgendwie wird O 2 da juristisch schon auf sicherem Boden stehen. Aber wenn ich als Kunde unzufrieden bin, bin ich eben unzufrieden und verlängere den Vertrag nicht.

Vielen Dank für die Information, dass im EU Standart Tarif nicht gedrosselt wird nach Vebrauch des "High Speed" Volumens. Ich stelle jetzt direkt um und hoffe dann, in meinem nächsten Sommerurlaub mal keine böse Überraschung zu erleben ;-)

PS: Dass im EU Standart Tarif nicht die Leitung abgeschaltet wird soll es im letzten Satz heissen.

Eine Frage noch: Mit gedrosselter Internetleitung im Eu Ausland, wie schnell ist man denn da unterwegs? Reicht das noch für whatsapp, facebook und normale Internetnutzung, wo man nur hier und da einige Texte ansehen möchte?

Deine Antwort