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Zwei zu hohe Rechnungen - Jan und Feb 2020


Meine letzten beiden Rechnungen waren weit über 100 Euro, obwohl ich eine Flat habe. Die Beträge, die zu hoch sind, resultieren aus einer bereits gekündigten Verbindung (Vertragsende Mitte Jan 2020) aus einem alten Base-Vertrag. Die SIM-Karte hatte ich nicht mehr benutzt. Ich habe bereits meinen Widerspruch per FAX eingereicht und hoffe, dass ich eine Rückerstattung bekomme.


12 Antworten

Meine letzten beiden Rechnungen waren weit über 100 Euro, obwohl ich eine Flat habe. Die Beträge, die zu hoch sind, resultieren aus einer bereits gekündigten Verbindung (Vertragsende Mitte Jan 2020) aus einem alten Base-Vertrag. Die SIM-Karte hatte ich nicht mehr benutzt. Ich habe bereits meinen Widerspruch per FAX eingereicht und hoffe, dass ich eine Rückerstattung bekomme.


Berichte bitte.

 

Zur Info: Forderungen verjähren erst nach gut 3 Jahren. Wenn der Base-Vertrag mitte Januar 2020 endete, ist das nicht mal lange her. Achte auf den Leistungszeitraum der Rechnung.

Leistungszeitraum ist einmal Dez 2019 und dann Jan 2020. Was mich etwas irritiert hat: so viele hier hatten oder haben das Problem seit ca. zwei Monaten. Das ist schon lästig!

Wie heißt der Tarif?

Leistungszeitraum ist einmal Dez 2019 und dann Jan 2020. Was mich etwas irritiert hat: so viele hier hatten oder haben das Problem seit ca. zwei Monaten. Das ist schon lästig!

Verlinke mal bitte die vielen. Ich lese das zum ersten mal in dieser Konstellation.

Super! Das war zu erwarten: es gibt keine Rückerstattung, da angeblich bla-bla-bla, alles wie gehabt:

Zitat aus der Antwortmail:

“Unser Rechnungssystem hat die Rechnung korrekt ausgewiesen.

Hinter dieser Aussage steckt eine komplexe Diagnose. Damit beispielsweise ein Gespräch aufgebaut und unter Ihrer Rufnummer abgerechnet wird, ist eine doppelte Sicherung eingebaut. Im ersten Schritt fordert das Mobilfunknetz die PIN Ihrer SIM-Karte. Danach wird ein mehrstelliger Zufallscode generiert. Erst jetzt gelingt Ihrer Telefonkarte die Anmeldung im Mobilfunknetz. Dieser Vorgang beginnt bei jeder Verbindung von vorn. Das komplette Sicherheitsverfahren schließt Manipulationen durch Dritte aus. So können Ihre Telekommunikationsdaten zu keinem Zeitpunkt mit den Angaben anderer Personen verwechselt werden – weder zufällig, noch systematisch. Jede Verbindung wird also über die weltweit einmalige Seriennummer Ihrer persönlichen SIM-Karte zugeordnet.

Dem Sachverhalt folgend kann ich Ihrem Wunsch nach einer Erstattung daher leider nicht nachkommen.”
Zitat Ende

 

@bielo Der Vertrag war uralt, hieß Mein Base  Allnet Flat 50   Internet-Flat 500mB  (Mein BASE von O2)

Ich bin echt sauer, weil die Beträge die ich vor der Umstellung immer bezahlt habe summierten sich nie mehr als auf ca. 20 Euro, meist weniger, und auf einmal schnalzen die hoch auf über 100, obwohl ich bereits mit neuem Handy und neuem Vertrag zugange bin. Das kann einfach nicht sein.

 

@SandroschubertIch meinte nicht dieses Problem per se, sondern überhöhte Rechnungen in diversen Konstellationen. War falsch ausgedrückt.

 

Ich wäre echt dankbar, wenn sich das mal jemand genauer anschauen könnte, der nicht gleich mit Satzbausteinen antwortet.

 

Es geht demnach um Kosten für Telefonie und nicht um Datenverbindungen?

@bielo Da es nicht aufgeschlüsselt ist, kann ich nicht sagen, wofür die Kosten sind.

Die neueste Antwort auf meine wiederholte Reklamation per FAX:

 

Guten Tag Frau ….,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gerne informiere ich Sie in schriftlicher Form.

Eine anderslautende Bewertung der Sachlage kann hierzu nicht erfolgen, da Sie bereits alle Informationen von meinem Kollegen zuvor erhalten haben.

Über die weltweit einmalige 19-stellige Nummer der SIM-Karten der Verbraucher sowie über die ebenfalls weltweit einmalige 15-stellige IMSI-Nummer (International Mobile Subscriber Identity) können die entstandenen Gesprächs- und SMS-Verbindungen eindeutig ihrer Mobilfunkkarte zugeordnet werden.

Hierzu kann weiterhin keine Erstattung der Mehrkosten entsprochen werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass hierzu keine weitere Bearbeitung zum gleichen Anliegen erfolgen wird, da Sie alle notwendigen Informationen erhalten haben.

Ich bedauere sehr, dass ich Ihrem Wunsch zur Erstattung der entstandenen Kosten leider nicht entsprechen konnte, hoffen aber, Ihnen mit meinen Ausführungen zufriedenstellend weitergeholfen zu haben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße und eine schöne Restwoche

Ihre o2 Kundenbetreuerin

XXXXXXXX

 

Ich hatte in den strittigen Zeiträumen mit der Karte weder telefoniert noch SMS verschickt!!! Das darf doch wohl alles nicht wahr sein! Man rennt hier einfach gegen Mauern. Außerdem lief ja noch der alte Mein Base Vertrag, wieso ist das nicht aufgelistet, sondern nur pauschal. Es werden einfach mal um die 83 Euro pro Monat zusätzlich ohne Erklärung berechnet. Kann mir mal einer sagen, wie ich jemanden erreiche, der mir hier eine Lösung bietet. Danke.

 

Edit o2_Bianca: Names des Mitarbeiters entfernt.

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Du solltest schriftlich ein technisches Prüfprotokoll anfordern. Dann hast du eine verbindliche Auskunft ob über deine SIM Verbindungen zustande gekommen sind. Die Kundenbetreuung schickt sonst nur Bausteinantworten.

@bs0 Danke, ich versuche es, wäre es aber trotzdem für Moderatorenhilfe dankbar.

So, auf meine Anforderung der technischen Prüfprotokolle kam diese Mail:

Zitat:

vielen Dank für Ihre Rückmeldung per Fax.
Gerne informiere ich Sie in schriftlicher Form.
Die von Ihnen gewünschte technische Prüfung ist leider nicht möglich, leider werden die Voraussetzungen nicht erfüllt. Für
einen technischen Prüfbericht ist eine Speicherung der Verkehrsdaten und der Einzelverbindungsnachweis notwendig. Leider
ist vereinbart worden, dass wir diese nicht speichern dürfen. Ein Prüfbericht kann somit nicht erstellt werden.
Ich bedauere sehr, dass wir Ihrem Wunsch leider nicht zu Ihrer Zufriedenheit entsprechen konnten. Für weitere Fragen
stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße und eine schöne Restwoche
Ihre o2 Kundenbetreuerin
XXXXXXXX

Zitat Ende

Dazu sagt die Kanzlei Hollweck, Verbraucheranwalt in Berlin, folgendes:

Zitat:

Unzureichende Genauigkeit der Rechnung: Ist die Mobilfunkrechnung zu hoch, so muss der Kunde eine Überprüfung vornehmen können. Hierzu benötigt er einen aussagekräftigen Einzelverbindungsnachweis. Liegt dieser nicht vor, so entsteht keine Zahlungspflicht, da der Kunde keine Möglichkeit hat, die ordnungsgemäße Erstellung der Handyrechnung zu überprüfen. Weigert sich Ihr Mobilfunkanbieter, Ihnen einen ausführlichen Einzelverbindungsnachweis über die mobilen Internet-Datenverbindungen oder Roamingverbindungen zukommen zu lassen, so müssen Sie die Rechnung nicht bezahlen. Ihnen steht das Recht zu, eine Rechnung überprüfen zu dürfen, bevor Sie diese bezahlen. Das liegt daran, dass Sie nicht dazu verpflichtet werden können, eine offensichtlich falsche und überhöhte Handyrechnung ohne Prüfungsmöglichkeit bezahlen zu müssen. Die Rechnung muss durch den Einzelverbindungsnachweis klar erkennen lassen können, wann Sie welche Internetverbindungen über Ihr Handy aufgebaut haben, wie lange oder mit welchem Volumen diese berechnet wurden, und welchen Preis Ihr Mobilfunkanbieter hierfür verlangt. Eigentlich sollte Ihr Provider sogar einen Verbindungsnachweis über die einzelnen aufgerufenen Internetseiten oder benutzten Apps erstellen. Es existiert sogar schon ein Gerichtsurteil, das diese Pflicht anmerkt. Dennoch verweigern das die Mobilfunkanbieter mit dem Hinweis auf Datenschutz. Das ist Unsinn, denn derjenige der die Internetseiten oder Apps angeblich aufgerufen hat, muss dies überprüfen können. Sind es tatsächlich seine eigenen Daten, so müssen diese Daten nicht vor ihm geschützt werden. Ich weiß aus Erfahrung, dass die Mobilfunkanbieter tatsächlich die aufgerufenen Internetseiten und benutzten Apps abspeichern, da mir solche Auflistungen bereits vorgelegt wurden. Insofern wäre es möglich, dass ein Einzelverbindungsnachweis ausgestellt wird, der die Seiten konkret benennt. Dies würde die beste Überprüfungsmöglichkeit für einen Mobilfunkkunden darstellen, um gegen eine zu hohe Handyrechnung durch angebliche mobile Datenverbindungen vorgehen zu können. Vermutlich verweigern die Mobilfunkanbieter aus genau diesem Grund das Ausstellen eines Einzelverbindungsnachweises über die vom Kunden besuchten Internetseiten.

und

Hat der Kostenschutz nicht funktioniert? Inzwischen gilt ein von der EU verordneter Kostenschutz, nach dem jeder in der EU ansässige Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet ist, die mobile Datennutzung bei brutto 59,50 Euro zu stoppen. Wird diese Kostengrenze erreicht, so wird das mobile Surfen zunächst unterbrochen, und der Kunde über das Erreichen der Kostengrenze informiert. Der Mobilfunkkunde hat dann die Möglichkeit, diesen Kostenstopp zu deaktivieren und weiter das mobile Internet zu nutzen. Dieser Kostenstopp gilt weltweit für alle Länder. Leider kommt es trotz Kostenschutz immer noch zu überhöhten Handyrechnungen aufgrund von Internetnutzung. Das kann daran liegen, dass der Kostenstopp aus technischen Gründen nicht funktioniert, dass es sich um bestimmte Länder handelt die die Daten nur mit verzögerter Wirkung an den Mobilfunkprovider übermitteln, dass der Kunde den Kostenschutz versehentlich deaktiviert oder weil er sich auf einem Schiff in internationalen Gewässern befindet und dort das mobile Internet per Satellit nutzt. In solchen Fällen trifft den Kunden keine Schuld, wenn eine hohe Handyrechnung entsteht. Derartigen Handyrechnungen kann wirksam widersprochen werden. Übrigens gilt der weltweite Kostenschutz durch einen juristischen Umkehrschluss erst recht im Inland. Haben Sie eine überhöhte Handyrechnung für das mobile Surfen innerhalb Deutschlands erhalten, so können Sie sich auch auf den weltweiten Kostenstopp berufen. Denn ein Kostenschutz, der für die gesamte Welt festgesetzt ist, muss erst recht im eigenen Land gelten.

Zitat Ende.

 

I am not amused!!!

 

Edit o2_Bianca: Names des Mitarbeiters entfernt.

 

 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Bei Zitaten sollten immer eine Quelle angegeben werden. Die Seiten des Herrn Hollwecks sind bekannt und werden gerne zitiert. Während er viele gute und zutreffende Tipps gibt, ist nicht alles was drin steht unbedingt richtig oder aktuell bzw. es stellt nur seine Meinung da. Insbesondere seine Ausführungen bezüglich des Datenschutzes sind m.E. etwas fragwürdig. Fakt ist, dass o2 nicht die besuchten Seiten oder verwendeten Apps speichert / speichern darf. Das ist aber für die Erstellung des gesetzlich vorgeschrieben technischen Prüfberichts gem. § 45 i Telekommunikationsgesetz gar nicht erforderlich. Ohne Beauftragung eines EVN müssen / dürfen die Einzelverbindungen nicht gespeichert bzw. ausgewiesen werden, aber das technische Prüfprotokoll belegt gerichtlich verwertbar, dass die technischen Einrichtungen zur Erfassung und Abrechnung der Verbindungen einwandfrei funktioniert haben. Und darum geht es hier.

Schreibe einfach nochmal und bestehe darauf, dass die Anforderung an die dafür zuständig Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet wird. Die Kundenbetreuerin hat dafür nicht die erforderliche Kompetenz.

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