Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Verdammtes ABO ohne Wissen und Bestätigung


Hallo,
Habe heute zufällig in der Rechnung gesehen das mir wöchentlich 5€ von der net mobile AG eingezogen wurden. Habe weder ein Abo abgeschlossen noch irgendne Bestätigung bekommen etc.

O2 angerufen aus dem Ausland - 30 min Warteschschleife mit der Auskunft sie können hier nix dafür und Geld zurückholen nicht möglich etc. Soll das ein Witz sein. Hab der Net mobile AG per Email gedroht und ne Drittanbietersperre eingerichtet. Zieht diese sofort oder kann ein bestehender Vertrag (der nie abgeschlossen wurde) trotzdem weiterlaufen??

Gruss
icon

Lösung von Ukalo1 18 May 2014, 16:13

Zur Antwort springen

Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

32 Antworten

Benutzerebene 2
Moin Moin,

 

Irgendwo muss das ja abgeschlossen worden sein, hast du nicht auf ein PopUp geklickt oder so?
 Ansonsten...

 

1. Das Kündigen musst du dann bei Net Mobile. Da du das mit denen ja auch (irgendwie) abgeschlossen hast. Kontaktdaten findest du auf der Rechnung.

 

2. Aus dem Ausland wäre mein Hinweis entweder über den Chat (kostenfrei) oder aber direkt per Brief machen.

 

3. Nummer 2 per Brief machen, da die einfachen Arbeiter nicht einfach entscheiden dürfen ob dir das erlassen wird oder nicht bzw. dürfen dir das nicht einfach gutschreiben und die Abbuchung sperren.

 

4. Für die Zukunft, als Hinweis, lass über den Chat eine Drittanbietersperre einrichten. Das verhindert versehentliches Abschließen mit solchen Verträgen.

Benutzerebene 3
Abzeichen
Hallo ukalo,

 

@Libermannhat dir ja bereits einige Beispiele genannt, wie du jetzt vorgehen solltest.

 

Generell ist es so, daß dein Ansprechpartner für solche "Dienstleistungen" auch der entsprechende Anbieter ist. Die Angaben wie Postanschrift usw. findest du auf deiner Mobilfunkrechnung.

 

Das Einrichten der Drittanbietersperre war goldrichtig. Allerdings ist diese erst im Nachhinein wirksam. Für bereits bestehende Abos gilt die nicht. Du solltest also, sofern noch nicht geschehen, das Abo bei Net mobile schnellstens kündigen.

Ok danke - aber ich bin ja nicht auf den Kopf gefallen. Erstens wüsste ich wenn ich irgendwo draufklicke zweitens habe ich nie eine Bestätigung erhalten. Und das so ein Vertrag abgeschlossen wird ist doch lachhaft! Das O2 hier nichts vorher unterbindet ist eine Frechheit. Und laut Anwalt habe ich einen Vertrag mit O2 und nicht net mobile. Aber wie man ja im Netz liest verdient ja O2 fleißig mit.

Es war reiner Zufall das ich auf meine Rechnung geschaut habe, das sie wirklich nur ein Tick höher war wie sonst - klar sind es NUR 5€ pro Woche aber hier geht's um Prinzip. Vertrag abschließen unbewusst OHNE Bestätigung durch nen Klick unbewusst im Hintergrund - Armes Deutschland!!

Die sperre habe ich nun drin und folgende SMS kam heute Nacht - siehe Anhang!

Das ist sachlich falsch, was du da schreibst. Dein Anwalt wird dir das auch so nicht gesagt haben. Ob hier ein Vertrag zustande kam, kann ich nicht beurteilen. Eine Anfechtung kannst du aber nur ggü. dem "Vertragspartner" erklären. Dass du das Netz von o2 genutzt hast, heißt nicht automatisch, dass o2 dann der Vertragspartner ist.

 

Wenn du über das Handy bei einem Onlineshop was bestellst, ist dann auch o2 der Vertragspartner? Wohl kaum, oder? So ist das hier auch. Du wirst aller Wahrscheinlichkeit nach über eine Werbung in einer App ein ABO geschlossen haben.

... ist es sachlich richtig über einen Klick ohne Zustimmung ohne Bestätigung ohne Unterschrift einen Vertrag abzuschließen.

Da könnt ich ja sagen, wenn Sie auf mein Posting Antworten verpflichten Sie sich jeden Monat 1L Milch von meiner hauseigenen Kuh abzunehmen. Bankverbindung habe ich ja über Ihren Netzbetreiber!

Wenn ich was im Shop bestelle, dann bestätige ich etwas, mache Angaben, bekomme eine Bestätigung etc.

... aber nicht einfach über eine Handyrechnung einziehen für etwas was ich nichtmal weiß was es ist, noch genutzt habe.

Bin von Beruf Programmierer und wenn ich schon auf so was reinfalle, was passiert den dann erst mit den Kiddies da draußen.
Ukalo1 schrieb:
... ist es sachlich richtig über einen Klick ohne Zustimmung ohne Bestätigung ohne Unterschrift einen Vertrag abzuschließen.

DAS habe ich nicht behauptet. Bitte lies meinen Post vernünftig. Es ist sachlich falsch, dass o2 in dem Fall dein vermeintlicher Vertragspartner ist.

Benutzerebene 3
Abzeichen
Ukalo1 schrieb:
... ist es sachlich richtig über einen Klick ohne Zustimmung ohne Bestätigung ohne Unterschrift einen Vertrag abzuschließen.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Meistens wird das auf Einzelfallentscheidungen hinauslaufen. Zu beachten gilt aber, daß der Netzbetreiber o2 nur das übertragende Medium ist. Der Vertragspartner bei dem das Abo abgeschlossen wurde, ist ein ganz anderer. o2 hat mit dem Vertragsschluß, außer der Abrechnung über die Mobilfunkrechnung, nichts zu tun.

 

Ansonsten möchte ich dich bitten sachlich zu bleiben. Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.

M.E. nutzt o2 ohnehin sogar noch das Handshakeverfahren.

Benutzerebene 3
Abzeichen
bielo schrieb:
M.E. nutzt o2 ohnehin sogar noch das Handshakeverfahren.

Darüber habe ich keine Kenntnis. Aber wenn dem so ist, wären ja hier sämtliche Beschwerden über Abo-Fallen obsolet, da die Einwilligung zur Zahlung durch den Kunde auf einer eigens von o2 eingerichteten Seite, auf die man zwischengeroutet wird, explizit bestätigt werden muß. Das kann man dann nicht mehr übersehen.

Die letzten beiden Male, wo meine Frau auf so eine Werbung kam, wurde eine Abfrage gestartet.

Benutzerebene 2
Ukalo1 schrieb:

Es war reiner Zufall das ich auf meine Rechnung geschaut habe, das sie wirklich nur ein Tick höher war wie sonst -

Mit diesem Part hat sich ukalo1 meines Erachtens ja schon selbst ins Knie geschossen.

 

 

O2 sollte sowas verhindern und eine Abbuchung über die Rechbung nicht zulassen! Wenn ich ein Abo will dann entweder mit Angabe der Kontonummer, paypal etc.

Warum ins Knie geschossen? Von so einem Betrug geh ich nunmal nicht aus!
Dann triff entsprechende Vorkehrungen. Du musst dich schützen, nicht o2 dich ohne deinen Auftrag. Du darfst Verträge alleine eingehen und musst daher mit denen auch sachgerecht umgehen.

 

Hier paar Infos:

 

http://t2.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcRCd9JSevXc76kjas3ob6acU_UbFsLrfHabAFdis2I_ZFo-7MTZNkXK-Q

 

 

Edit: Wer hat dich betrogen? Darüberhinaus bist du angehalten, deine Rechnung zu prüfen, da nach der Einspruchsfrist alle Posten als durch dich anerkannt gelten. Siehe dazu die AGB.

Ich habe nichts angeklickt, nichts bestätigt, nichts genutzt, nichts unterschrieben und bezahle 5€ im Monat für keine Ahnung was.

Ist das kein Betrug?
Benutzerebene 3
Abzeichen
bielo schrieb:

Du musst dich schützen, nicht o2 dich ohne deinen Auftrag.

Und wenn das Handshakeverfahren wirklich uneingeschränkt Anwendung findet, wird der Kunde sogar bis zu einem gewissen Punkt durch o2 geschützt. Wenn aber dieser Mechanismus bewusst oder unbewusst durch Ignoranz ausgehebelt wird, muß man sich hinterher nicht beschweren.


Ist das kein Betrug?
Ich fragte, wer hat dich betrogen?

Benutzerebene 3
Abzeichen
Ukalo1 schrieb:
Ich habe nichts angeklickt, nichts bestätigt, nichts genutzt [...]
Oh doch. Vielleicht nicht wissentlich und nicht bewusst, aber ohne das kommt selbst ein Abo nicht zustande.
Wir hatten hier schon Kunden, da waren es nachher die Kinder oder einmal sogar das Kind wo man bei ner Freundin zu Besuch war. Fand ich gut, dass das dann im Nachgang noch erklärt wurde.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ansprüche (die Abobeträge) bestehen hier seitens des Aboanbieters, die sie gegenüber dem Kunden geltend machen müssen. Widersprüche gegen das Abo muss man also ebenfalls dem Aboanbieter gegenüber geltend machen. Widersprüche gegen die Rechnung kann man natürlich gegenüber o2 geltend machen, und o2 hat dies auch zu respektieren. Leider hat o2 diesbezüglich eine eigene Rechtsauffassung und macht die berechneten Leistungen rechnungstechnisch zum eigen: Obwohl man im vorliegenden Fall berechtigt wäre, die Rechnung entsprechend zu kürzen, führt dies sehr wahrscheinlich zu einer Sperre und Mahnungen. Dann hilft leider nur ein Rechtsanwalt, der o2 ggf. entsprechend an das geltende Recht erinnern kann.

 

Ich würde es begrüßen, wenn das Inkasso in solchen Fällen etwas deutlicher ins TKG aufgenommen wird, aber ja, o2 verdient natürlich mit und wird die fragwürdige Praxis des Inkassos auch im falle eines Widerspruchs weiterführen bis das irgendwann durch ein Gerichtsurteil eindeutig untersagt wird.

 

Ob der Kunde hier betrogen wurde sei dahingestellt, aber solche Vorwürfe kann man kaum gegen o2 richten.

Benutzerebene 3
Abzeichen
bs0 schrieb:

Ob der Kunde hier betrogen wurde sei dahingestellt, aber solche Vorwürfe kann man kaum gegen o2 richten.

Unbenommen der Tatsache dessen was du in deinem Beitrag über meinem Zitat zur rechtlichen Lage dargelegt hast, ist es genau das, was ich - und @bielo sicher auch - die ganze Zeit zum Ausdruck bringen wollte.

Alles in allem kann es nicht sein das ich einen Vertrag unbemerkt in der Hosentasche abschließe ohne ne Bestätigung hierfür zu bekommen.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ukalo1 schrieb:
Alles in allem kann es nicht sein das ich einen Vertrag unbemerkt in der Hosentasche abschließe ohne ne Bestätigung hierfür zu bekommen.
Jein. Wenn dein Handy in der Hosentasche eine 0900-Telefonnummer wählen würde, müsstest du diese (teuere) Verbindung auch zahlen. Der Kunde ist schliesslich für sein Endgerät verantwortlich.

 

Ein Vertrag ist ganz sicher nicht ohne irgendeine Bestätigung durch jemanden vom Handy aus erfolgt, auch wenn dies versehentlich pasiert ist und du das jetzt nicht mehr nachvollziehen kannst. Nach wie vor steht es dir natürlich frei, diesen Vertrag dem Drittanbieter gegenüber anzufechten (da das 14-tägge Widerrufsrecht inzwischen abgelaufen sein dürfte), oder juristisch dagegen vorzugehen. Ansprüche sind aber gegenüber dem Drittanbieter geltend zu machen, und dieser ist in der Beweispflicht, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Was du o2 gegenüber erklären kannst (und welche Probleme das leider mit sich bringt) habe ich bereits geschrieben.

Ja, aber da seh ich dann es ich gewählt habe, sehe was es gekostet hat, und sehe wie lang der Anruf ging. So weiß ich weder was ich angeklickt habe, welchen Nutzen es hatte und weder noch was es gekostet hat!
Ukalo1 schrieb:
Ja, aber da seh ich dann es ich gewählt habe, sehe was es gekostet hat, und sehe wie lang der Anruf ging. So weiß ich weder was ich angeklickt habe, welchen Nutzen es hatte und weder noch was es gekostet hat!
Richtig, aber das liegt in der Natur der Sache. Ein Vertrag ist ggfs. dennoch zustandegekommen.