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Trotz Inlandaufenthalt, Auslandstarife bezahlt


Hello O2-Community,
ich habe folgendes Problem. Ich kann per Vertrag innerhalb Deutschland für einen Festpreis pro Monat telefonieren. Ich hatte einen Job an der schweizer Grenze, war aber noch in Deutschland. Jezte habe ich eine zu hohe Rechnung von O2 bekommen und bin nicht bereit diesen zu zahlen, da ich durch den Job angewiesen war an meinem Arbeitsplatz zu telefonieren. Problem ist Rechnungsabteilung schickte mich zur Kundenbetreuung und diese schickten mich wieder zurück zur Rechnungsabteilung. Dann gäbe es angeblich eine Reklamationsabteilung, doch die mail-adresse ist wohl nicht mehr gültig. Fühle mich hin und her geschoben und habe den Eindruck, dass keiner richtig Antwort stehen will. (Was nicht schlecht ist denn so brauche ich rechtlich gesehen gar nix zahlen ;)) ... hatte schon mal jemand das Problem?

7 Antworten

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In den AGB und auf den Rechnungen steht ausdrücklich, dass man Rechnungen innerhalb 8 Wochen schriftlich widersprechen/beanstanden kann/muss.

Per Post:
Telefonica Germany GmbH & Co OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

Per Fax: 01805 571766
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Hello O2-Community,
ich habe folgendes Problem. Ich kann per Vertrag innerhalb Deutschland für einen Festpreis pro Monat telefonieren. Ich hatte einen Job an der schweizer Grenze, war aber noch in Deutschland.


Dann hat sich dein Handy ins schweize Netz eingebucht da das signal wohl stärker war. Um das zu vermeiden musst du in Grenznähe die automatische Netzwahl deaktivieren.

Jezte habe ich eine zu hohe Rechnung von O2 bekommen und bin nicht bereit diesen zu zahlen, da ich durch den Job angewiesen war an meinem Arbeitsplatz zu telefonieren.

Dann beschwere dich bei deinem Arbeitgeber. dein Handy hat die Kosten verursacht also musst du sie natürlich bezahlen. Du kannst schlecht o2 dafür verantwortlich machen, dass du durch deinen Job in Grenznähe telefonieren musstest!

Problem ist Rechnungsabteilung schickte mich zur Kundenbetreuung und diese schickten mich wieder zurück zur Rechnungsabteilung. Dann gäbe es angeblich eine Reklamationsabteilung, doch die mail-adresse ist wohl nicht mehr gültig.

Abgesehen davon, dass es hier wohl keinen Grund für eine Reklamation gibt, hat diese schriftlich zu erfoplgen, wie bereits @Bollermann geschrieben hat.

Fühle mich hin und her geschoben und habe den Eindruck, dass keiner richtig Antwort stehen will. (Was nicht schlecht ist denn so brauche ich rechtlich gesehen gar nix zahlen ;))

Blödsinn. Wie kommst du denn auf dieses Märchen?
Hallo Wakkaphil,

die Kollegen aus der Rechnungsabteilung müssen das Anliegen erstmal an die Kundenbetreuung weiterreichen, damit geprüft werden kann, ob die Rechnung korrekt ist. Wenn dies der Fall ist, wäre wieder die Rechnungsabteilung zuständig für die Zahlung. In diesem Fall ist die Rechnung leider korrekt. Eine schriftliche Reklamation wäre möglich, aber dort würde auch die Nutzung und korrekte Abrechnung dieser festgestellt werden. :/

Gruß,
Michi
Danke Michi udn Bollermann, ich versuche es erst mal bei einem O2-Shop vor Ort. Ich würde gerne schriftlich Einspruch erheben aber dafür brauche ich eine Adresse. Vielleicht kann ein Mitarbeiter dort mir weiterhelfen. Danke auch an bs0 für diesen nicht hilfreichen Beitrag ;p
Die Adresse der Kundenbetreuung hat dir @Bollermann schon im ersten Beitrag genannt, eine andere Adresse gibt es nicht.
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Danke Michi udn Bollermann, ich versuche es erst mal bei einem O2-Shop vor Ort. Ich würde gerne schriftlich Einspruch erheben aber dafür brauche ich eine Adresse. Vielleicht kann ein Mitarbeiter dort mir weiterhelfen. Danke auch an bs0 für diesen nicht hilfreichen Beitrag ;p

Ein o2 Shop wäre der falsche Ansprechpartner für einen Widerspruch, wobei ich immer noch nicht verstehe, wie du diesen begründest. Magst du das vielleicht erläutern? Was hat denn o2 hier deiner Ansicht nach falsch gemacht?

Du findest meinen anderen Beitrag nicht hilfreich? Vermutlich weil ich nicht das geschrieben habe was du gerne lesen möchtest. Dafür kann ich leider nichts. Auch dafür, dass du eine gesetzliche Regelung bezüglich der Zahlungspflicht erfunden hast.
Der o2 Shop wird eher nicht weiterhelfen können, da würde ich auch lieber den Schriftweg an oben genannte Adresse wählen. 😉

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