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Rechnung, Gutschrift und Buchung


Hi zusammen,

ich hatte auf meiner letzten Mobilfunkrechnung einen Fehler reklamiert der problemlos korrigiert wurde. Allerdings wurde mir der Differenzbetrag von -31,49 € nicht auf der folgenden Rechnung gut geschrieben, sondern einfach der Abbuchungsbetrag um 31,49 € gekürzt.

Das heißt ich habe einen Rechnungsbeleg in Höhe von 157,23 € und eine Abbuchung von -125,74 auf dem Konto.

Buchhalterisch habe ich nun ein Problem weil die Beträge nicht übereinstimmen.
Wie komme ich jetzt an einen Beleg für Gutschrift?
Eine korrigierte Rechnung ist auch ok . . .

Cheers LeMue
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Lösung von lemue_lemue 24 March 2019, 13:19

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8 Antworten

Hallo,

wo ist jetzt genau das Problem? Die Beträge stimmen.

Buchhalterisch sollte man wissen das man eine Rechnung nicht korrigieren kann.
Auweia

Hallo,

wo ist jetzt genau das Problem? Die Beträge stimmen.


Rechungsbetrag: 157,23 € (Beleg vorhanden, Rechnung)
Buchungsbetrag: -125,74 €
Differenz: -31,49 (Kein Beleg vorhanden, Gutschrift fehlt)

Problem erkannt?

Buchhalterisch sollte man wissen das man eine Rechnung nicht korrigieren kann.


Auf welcher Schule lernt man denn diese Weisheit?
Wenn eine Rechnung fehlerhaft ist, kann diese jederzeit korrigiert werden.
Zum Beispiel über eine Gutschrift, Stornobuchung, Rechnungskorrektur, etc.
Nur eben nicht ohne BELEG !!!!!

Liest hier jemand von der Rechnungsstelle oder Buchhaltung mit?

Cheers LeMue
Hallo @lemue_lemue, 💙lich willkommen in der o2 Community!

Die Guthabenbuchung findest du in deiner aktuellsten Rechnung:


Passt damit alles?

Viele Grüße🌷,
Katja
Hallo Katja,

vielen Dank für Deine freundliche Nachricht.

Heute Mittag hatte ich eine lange Antwort geschrieben die irgendwie nicht ankam.

Anyway, die Buchungen sind alle korrekt, kein Grund zur Beanstandung. Das einzige was mir immer noch fehlt ist ein Beleg mit dem ich die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und dem meiner Bankverbindung belasteten Betrag verbuchen kann.

Das kann ein Beleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer für die (schon verrechnete) Gutschrift sein

oder

eine korrigierte Rechnung auf der der Rechnungsbetrag mit dem abgebuchten Betrag übereinstimmt.

Ein Hinweis auf der Folgerechnung ist dafür leider nicht ausreichend. Es ist wirklich nur ein lästiges buchhalterischen Problem.

Kannst Du das bitte an die interne Buchhaltung oder Rechnungsabteilung weitergeben.

Was denkst Du?

Liebe Grüße
LeMue
Ui, jetzt ist das Thema also vom Moderator als gelöst getaged?
Auch ne Möglichkeit sein Ranking zu verbessern.

Für mich ist das Thema noch nicht gelöst.
Der Beleg fehlt nach wie vor.
Hi @lemue_lemue,

zu dem Thema hast du von uns bereits Rückmeldung bei Facebook erhalten. Aber gerne nochmal hier für alle: Rechungen dürfen aus Steuergründen nicht nachträglich geändert werden. Dafür findet sich auf der Folgerechung eine entsprechende Korrektur, wie in dem Screenshot von @o2_Katja zu erkennen ist. Der Guthabenbetrag wurde mit der Rechung verrechnet und weist alle Steuern aus.

Die Lösung habe ich für dich rausgenommen. Gerne kannst du die Antwort, die du als Lösung ansiehst entsprechend markieren 🙂

Viele Grüße, Jelena
Liebe Jelena,

herzlichen Dank auch für Deinen Beitrag und den Versuch Klarheit zu schaffen.
Ich glaube nun zu wissen, dass die Schwierigkeit wohl darin besteht, dass das eigentliche Problem nicht erkannt oder nicht verstanden wird.

Deswegen noch eine letzte Darstellung:

Die in der aktuellen Rechnung erwähnte "Guthabenbuchung im Vormonat" wird weder im Rechnungsbetrag noch im Abbuchungsbetrag der aktuellen Rechnung berücksichtigt.
Das ist auch nicht notwendig, da der Saldo bei O2 ja stimmt. Deshalb hat der Absatz mit den Beträgen aus dem Vormonat nur Informationscharakter und keine buchhalterische Relevanz.
Rechungsbetrag = Abbuchungsbetrag, Saldo = 0,- Sonstiger Text = irrelevant

Im Vormonat selbst ist das nicht der Fall.

Rechungsbetrag Vormonat: 157,23 € (Beleg vorhanden, Rechnung)
Buchungsbetrag: -125,74 €
Differenz: -31,49 € (Kein Beleg vorhanden, Gutschrift fehlt)

Somit stimmt nun der Saldo in meiner Buchhaltung nicht mehr.

Ich kann auch nicht die aktuelle Rechnung auf 2 Monate aufteilen weil der Hinweis auf die Buchungen im Vormonat nicht im geringsten den buchalterischen Anforderungen an eine kaufmännische Gutschrift entspricht.

Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen sondern entspricht den "Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung"

Aber gerne nochmal hier für alle: Rechungen dürfen aus Steuergründen nicht nachträglich geändert werden.

Der erhobe Zeigefinger darf natürlich nicht fehlen ;-)

Eine gebuchte Rechnung darf selbstverständlich nicht geändert werden. Darum habe ich auch nie gebeten.

Eine KORREKTUR ist jederzeit möglich. Namlich über eine Gutschrift, Stornobuchung, Rechnungskorrektur, etc. Nur eben nicht ohne Beleg.
Hatte ich weiter oben auch schon Sandroschubert versucht zu erklären.

Das sollte eigentlich jeder Mitarbeiter Eurer Buchhaltung oder Rechnungsabteilung sofort verstehen und bestätigen können. Leider sind die "Experten" für den Kunden nur auf Umwegen oder überhaupt nicht erreichbar. Egal.

Damit lassen wir es jetzt aber gut sein.
Vielleicht interessiert sich der eine oder andere Kollege neben Technik auf für solche Themen und kann aus unserem Dialog etwas lernen.

Cheers LeMue
Problem gelöst!
Ich schreibe mir jetzt einen Eigenbeleg über die 31,49,- und verbuche diesen mit dem Hinweis, dass O2 nicht in der Lage oder nicht Willens war mir einen korrekten Beleg auszustellen.
Danke

Cheers LeMue

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