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Rechnung für Vertragswechsel


Benutzerebene 3

Hallo, in meiner Rechnung Nr.: XXXXX werden " Zusatzleistung(en)(ohneMwSt.)Tarifumstellung-25.01.2016 Euro 16,7983" berechnet. Bei Onlineabschluß sollte dies kostenfrei sein. In meinen Verbindungsnachweisen  werden nationale Verbindungen abgerechnet obwohl meine Freiminuten nicht erschöpft sind? In meinen Verbindungsnachweisen  werden anrufe in andere Mobilfunknetze abgerechnet obwohl ich eine Flat habe? In meinen Verbindungsnachweisen  werden Wap/internet Volumen abgerechnet obwohl ich eine Flat habe? Alles in allem ist die Rechnung eine Frechheit. Vielleicht kann jemand helfen.

Edit o2_Antje: Rechnungsnummer entfernt

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Lösung von matthias.ger 30 March 2016, 14:15

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118 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Man fragt sich zwar, warum das BGB nicht deutlich kürzer ist, Dienstverträge gesondert behandelt werden, und Arbeitsvertäge (eine Unterart von Dienstverträgen) zum Arbeitsrecht gehören. aber schön, dass du alles besser weisst. Und nicht das BGB vergleicht Äpfel und Birnen, sondern du. Ein Anwalt kann dir das aber bestimmt gerne ausführlicher erklären.

Dass du den Unterschied zwischen Grund (für die Kontaktaufnahme) und Begründung (der Forderung) nicht verstehen möchtest ist mir weiterhin ein Rätsel, aber das erklärt einiges in deinen letzten Beiträgen.

Unterhaltsam wie diese Diskussion ist, ist mir das ganze jetzt leider einfach zu blöd geworden. Du hast ja mit deinen Aufführungen gezeigt, dass du selber kaum Ahnung hast, und trotzdem eine Antwort auf alles hast. Dabei stellst du mit oberflächlichen Behauptungen alles in Frage, was nicht in deinem Bild passt. Das ist wirklich schade. Und wer hier aussagefähig ist kannst du schlecht beurteilen und hast du ganz sicher nicht zu bestimmen.

Trotzdem viel Glück mit deinem Fall. Ich werde mit Interesse dem Thread weiter verfolgen, aber für mich ist jetzt EOD.

Benutzerebene 3
Mein lieber Zampano Du solltest in der Wirtschaft bleiben.

Natürlich ist ein Arbeitsvertrag Privatrecht und natürlich ist ein Arbeitsvertrag  ein Dienstvertrag mit zusätzlicher sozialer Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Ein Arbeitsvertrag ist also quasi ein besonderer Fall des Dienstvertrags nach den §§ 611 ff. BGB. Es gibt manigfaltige Regelungen zum Arbeitsrecht im BGB und natürlich steht das BGB über allen individuellen Regelungen, daher kann in Arbeitsverträgen viel geregelt sein ohne das jede Regel wirksam ist.

Das BGB regelt sehr wohl Arbeitsverträge:

Wenn bestimmte Einzelheiten im Arbeitsvertrag nicht geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gibt es keine Vereinbarung über eine Bezahlung und die Höhe einer solchen, gilt eine Vergütung nach § 612 Abs.1 BGB als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Ist die Höhe nicht vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart nach § 612 Abs. 2 BGB.

Ähnliches gilt für die Kündigungsfristen. Allerdings ist zu beachten, dass die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB nur für eine Kündigung durch den Arbeitgeber gelten. Für den Arbeitnehmer bleibt es immer bei den vier Wochen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs.1 BGB. Von diesen Regelungen kann nur durch Tarifvertrag oder einzelvertraglich unter den Voraussetzungen des § 622 Abs.5 BGB nach unten abgewichen werden. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer nur als Aushilfe für höchstens drei Monate eingestellt ist oder der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich zu Ausbildungszwecken beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Alles Regelungen zum Arbeitsvertrag aus dem BGB

Zampano ........hast Du das BGB gelesen? Ich gestehe, ich nur auszugsweise, aber genau aus diesem Grunde und bei Deiner vermeintlichen Vorbildung bin ich einmal mehr irritiert über die aussergewöhnliche Fach- und Sachkenntnis der s.g. Experten in diesem Forum.

Benutzerebene 3
Es bleibt Dabei ein Vertrag ist ein Vertrag und über allem steht nach wie vor das BGB.

Aber Du hast doch schon verstanden worum es eigentlich ging? Oder nicht?

Die Frage war ob man vertraglich rückwirkend einen Tarif festlegen kann ja, das geht natürlich und ja das ist auch zulässig und ja, da liegst Du nun mal komplett falsch.

Ich begrüße es sehr wenn Du meinen Vorschlag aufnimmst und dem Diskurs mehr aus der Ferne folgen willst

Ich bin einmal mehr fasziniert von der aussergewöhnlichen Fach- und Sachkunde der s.g. Experten in diesem Forum

Benutzerebene 3
bsO schrieb: Dass du den Unterschied zwischen Grund (für die Kontaktaufnahme) und Begründung (der Forderung) nicht verstehen möchtest ist mir weiterhin ein Rätsel, aber das erklärt einiges in deinen letzten Beiträgen.

Mir geht es bei Deiner Ausführung übrigens genau so, vielleicht hat Du bei all dem Schreiben vergessen warum wir uns hier alle getroffen haben? Es besteht in der Tat ein kausaler Zusammenhang zwischen meiner, von O2falsch ausgestellten Rechnung, der von mir vorgenommenen Rechnungskürzung und der Sperrung meines mobilen Internet. Wenn ich dir erkläre, dass der Betreff/der Grund/die Angelegenheit um die es geht auf Grund des kausalen Zusammenhang auch die Begründete Forderung ist, dann ist es wahrscheinlich nur für Dich unverständlich.

bsO schrieb:  Unterhaltsam wie diese Diskussion ist, ist mir das ganze jetzt leider einfach zu blöd geworden. Du hast ja mit deinen Aufführungen gezeigt, dass du selber kaum Ahnung hast, und trotzdem eine Antwort auf alles hast. Dabei stellst du mit oberflächlichen Behauptungen alles in Frage, was nicht in deinem Bild passt. Das ist wirklich schade. Und wer hier aussagefähig ist kannst du schlecht beurteilen und hast du ganz sicher nicht zu bestimmen.

Bisher hat mich in den von mir getroffen Ausführungen niemand der s.g. Experten widerlegen können, im Gegensatz hierzu widerlege ich seit nunmehr 7 Seiten Posteinträgen regelmäßig die faszinierenden Ausführungen der s.g. Experten, es geht nicht darum dass es mir nicht in das Bild pass sondern darum, das von Sieten der s.g. Experten Unwahrheiten verbreitet werden.

Aus diesem Grund finde ich es nicht gut wenn Du mich aus gekränkter Eitelkeit hier angreifst. Ich begrüße es daher einmal mehr  wenn Du meinen Vorschlag aufnimmst und dem Diskurs mehr aus der Ferne folgen willst

Ich denke wir können hier schliessen, du weisst alles und wirst recht bekommen Punkt.

Warum du ein Forum als Bühne nimmst statt gleich den richtigen Weg kann ich und muss ich nicht verstehen.

Ich denke damit ist hier alles geschrieben.

Benutzerebene 3
Ich hatte bereits eingangs des Thread, dass mir aus meiner Sicht unrecht geschieht. Die seitens O2 gestellte Rechnung ist voller Fehler, ich werde seitens O2 grundlos um vertraglich geschuldete Leistungen gebracht, O2 verstößt hierbei gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG), also gegen geltende Gesetze dieses Landes.

Die Kommunikationsmöglichkeiten die o2 für Rückfragen bereit stellt sind, aus meiner Sicht völlig unzureichend:

Eine Email-Adresse hat O2 nicht, das Faxgerät produziert ständig Fehlermeldungen.....die einzige Möglichkeit mit O2 in Kontakt zu treten ist die Post oder der Chat/Forum.

Außerdem wurde ich aufgefordert den chat für Anfragen und Probleme zu nutzen.

Meinst Du mit dem richtigen Weg die sofortige Klage? Hierfür müssen Regularien eingehalten werden.

Ich weiß nicht alles. Ich bin mit meiner Ahnungslosigkeit in dieses Forum geraten auf der suche nach Hilfe und bin nun, sagen wir mal, sehr überrascht von dem hier verbreiteten s.g. Expertenwissen.

Ich dachte und denke, dass dieses Thema auch für andere Nutzer des Chat hilfreich sein könnte, aus diesem Grunde habe ich diese "Bühne" genutzt.

sandroschubert schreibt: Ich denke damit ist hier alles geschrieben

würde mich wundern

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Hallo helmar,

du schreibst folgendes:

Die Kommunikationsmöglichkeiten die o2 für Rückfragen bereit stellt sind, aus meiner Sicht völlig unzureichend:

Glaube ich und sehr viele andere Menschen auch nicht. Und damit meine nicht nur eine(n) o2 Moderator(in) bzw. die "Community-Experten", sondern auch normale Kunden.

Du schreibst auch folgendes:

Eine Email-Adresse hat O2 nicht

Stimmt. Der E-Mail Service wurde vor eineigen Monaten / Jahren eingestellt, weil andere Wege schneller und effektiver sind.

Du schreibst noch folgendes:

das Faxgerät produziert ständig Fehlermeldungen

Vielleicht bei dir, aber bei sehr vielen anderen Menschen fuktioniert es an o2 zu faxen. Also kann es nicht an o2 liegen.

Du schreibst auch noch folgendes:

die einzige Möglichkeit mit O2 in Kontakt zu treten ist die Post oder der Chat/Forum.

Falsch. Schon mal von der Erfindung von Alexander Graham Bell und Thomas A. Watson gehört? Wenn nicht, dann schau mal hier Erfindung des Telefons – Wikipedia ! Das kann man auch heute noch in modernerer Form als damals benutzen. Auch hier gillt der Werbeslogan von Verona Feldbusch (sorry) heißt ja jetzt Pooth "Hier werden Sie geholfen". Oder wie sagte die Deutsche Bundespost so schön? "Ruf doch mal an". Das klappt auch wunderbar ohne Probleme und ist gar nicht teuer, weil o2 im Mobilfunkbereich sogar eine deutsche Festnetznummer für die telefonische Kundenbetreuung hat. Und für o2 Kunden, die eine Flatrate ins deutsche o2 Netz haben, gibt es sogar eine Handynummer im o2 Netz, die sogar von dieser Flatrate abgedeckt ist.

Gruß, Sonic28

Benutzerebene 3
Na sandroscchubert was habe ich geschrieben?...richtig.

Liebe (r) sonic 28, offensichtlich bis Du Teil der neuen Gruppe von Experten mit welcher ich mich nun auseinander setzen soll?

Ein Kommunikationsunternehmen ohne email finde ich, im 21.Jahrhundert, schon merkwürdig und wenn Du meinst andere Wege wären schneller/effektiver dann meinst Du hoffentlich nicht das Faxgerät.......unabhängig davon, dass ich keine Verbindung zustande gebracht habe,  ist es schon einfacher zu mailen als zu faxen.

Bleibt das Telefon, auf diese wunderbare Erfindung des 19.Jahrhunderts kann man, zumindest bei O2, auch nicht so einfach zugreifen. Wo bitte schön stehen auf der O2-Website die Rufnummern? Ich habe gesucht und keine gefunden, wenn es die gibt dann sicher sehr versteckt, was bestimmt auch kein Zufall ist.

Ich habe jedoch über den angefragten O2-Chat, bei welchem man auch sehr viel Geduld mitbringen muß und welcher zuweilen an ein schwarzes Loch erinnert in welches man hinein schreibt, Telefonnummern erhalten.

Ich habe unter den angegebenen Nummern auch tatsächlich sehr schnell jemand erreicht, ja so schnell kann ein Tag um sein wenn man den Kontakt zu O2 sucht. Denn man muß schon einen sehr starken Wunsch nach Kontakt haben um diesen auch zu bekommen.

Aber welche Bestätigung hält man bei einem Telefongespräch in der Hand?

Ich hatte vor Rechnungszustellung im Telefongespräch mit der O2 Kundenbetreuung darauf hingewiesen, dass die Rechnung voller Fehler ist und das es unredlich ist für was O2 Leistungen verrechnet haben möchte und liebe(r) sonic28 was wird mir von der O2 Kundenbetreuung geraten:........Schreiben Sie doch einen Brief. Ruf doch mal an, Hier werden Sie geholfen.......alles Fehlanzeige alles versucht und hat doch nichts genutzt. Denn der Brief ist das offizielle Kommunikationsmittel von O2, dass ist jetzt sich bitter für die Kunden von 02 aber wir kommunizieren miteinander sehr konservativ und weit entfernt von den  Möglichkeiten der Gegenwart

:Brief – Wikipedia

Geschichte[Bearbeiten]

Die Anfänge des Verfassens einer solchen Mitteilung gehen auf die Babylonier zurück, die Nachrichten in Tontafeln ritzten. Im Alten Ägypten dagegen dienten Papyri als Schriftträger für Briefe. Im antiken Griechenland und Rom benutzte man zu diesem Zweck mit Wachs beschichtete Tafeln aus Holz. Seit den ersten Verfassern solcher Mitteilungen hat sich der Zweck eines Briefes kaum geändert: Er ist immer noch ein Mittel zur öffentlichen Meinungsäußerung (z. B. Leserbriefe in einer Zeitung), eine literarische Form (vgl. Goethes BriefromanDie Leiden des jungen Werthers“, die Paulusbriefe des Neuen Testaments der Bibel) sowie ein Instrument zur Verbreitung amtlicher (z. B. kultusministerieller Schreiben) und Übermittlung persönlicher Nachrichten (z. B.: Liebesbrief). Bereits in der frühen Neuzeit entwickelte sich der Brief auch zum Sammlerobjekt; eine der größten seit damals erhaltenen Sammlungen in Deutschland ist die von Christoph Jacob

Benutzerebene 3
Was ist sonic28,suchst du noch immer die Telefonnummern auf der O2-Website?

Die wirst Du nicht  finden denn mit Kontakt und schon gar nicht mit dem telefonischen hat es dieser "Telefondienstleister-O2" nicht so.

Wie ich weiter vorn schon einmal geschrieben hatte, werden Seitens O2 bewusst die Brücken zum Kunden in wackelige Stege umgewandelt,.

Benutzerebene 3
Für alle die, die Kontakt zu O2 suchen, hier die Rufnummern zur Kontaktaufnahme bei strittigen Rechnungen:

089 - 78 79 79 45 6 (gemäß Tarif für Anrufe in das dt. Festnetz),

für Anrufe aus dem O2 Mobilfunknetz unter 0176 - 88 85 33 45 (gemäß Tarif für Anrufe in das dt. Mobilfunknetz).

Benutzerebene 3
Ich hatte mich einmal mehr mit meinem Beistand ausgetauscht und möchte Euch dies nicht vorenthalten:

 

Sehr geehrter XXXX

bezüglich des gesperrten mobilen Internet habe ich eine Frist mit Kündigungsandrohung gesetzt.

 

Wie gehe ich jedoch im weiteren mit der von mir zurück gewiesenen Mahnung zu den strittigen Kosten um? Ursächlicher Streitpunkt sind ja Leistungen die ich in meinem Vertrag gedeckelt sehe.

 

Wie könnte hier die weitere Vorgehensweise aussehen?

MfG

XXXXX

 

Sehr geehrter Herr XXX,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, was nun die von der Gegenseite zu Unrecht geforderten Kosten anbelangt, so haben Sie zwei Möglichkeiten.

Entweder Sie lassen sich durch die Gegenseite auf Zahlung verklagen oder aber Sie erheben selbst Klage in Form einer negativen Feststellungsklage.

In beiden Fällen muss das Gericht feststellen ob die Forderung trotz des nachweisbaren Vertragsbeginns gerechtfertigt ist.

Wenn ich mir diese schriftliche Zusage des Vertragsbeginns ansehe, dann dürften die Erfolgsaussichten der Gegenseite aber eher gering sein

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXX

Rechtsanwalt



Sehr geehrter XXXX,

vielen Dank für die Information.

Wenn ich also warten würde bis ich verklagt werde, wie begegne ich weiteren Mahnungen und wie begegne ich einem etwaig eingeschalteten Inkasso-Unternehmen.

In meiner Rechnung werden ja zum einen Datenvolumen ab den 24.012016 berechnet, hier bin ich mir auch sehr sicher, dass dies mit dem Vertragsbeginn gedeckelt ist.

In meiner Rechnung werden jedoch auch Telefonverbindungen abgerechnet obwohl mein Freiminuten Kontingent, 100 Minuten, noch nicht erschöpft ist, begründet wird hier seitens O2, dass die Freiminuten anteilig auf den Monat angerechnet werden ich dagegen gehe davon aus, dass mir 100 Freiminuten sowieso zustehen. In den AGB's, siehe Anhang, habe ich unter Pkt 6.1 nichts hierzu gefunden, dort steht lediglich, dass ..."nutzungsunabhängige Entgelte beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung anteilig für den Rest des Monats zu zahlen sind"......100 Freiminuten sind jedoch nutzerabhängig demzufolge sollte dieser Punkt doch wohl irrrelevant sein? Wie sehen Sie diesen Punkt? O2 passt meine Freiminuten in etwa in der Form an 16 Tage/ 31 Tage * 100 Minuten = 51 Minuten alles darüber wird verrechnet.

Muß ich das akzeptieren?

MfG

 

XXXXXXXX

 

Sehr geehrter Herr XXXX,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wenn Sie Mahnungen erhalten oder ein Inkassobüro sich bei Ihnen meldet, dann sollten Sie auf das Schreiben reagieren.

Weisen Sie die Forderung mit der Begründung zurück, dass (wie Sie ja nachweisen können) Vertragsbeginn der 24.01. war und die Forderung nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Was die Telefonkosten anbelangt, so ist in 6.1 der AGB in der Tat geregelt, dass Sie die Gebühr nur zeitanteilig zahlen müssen. Wenn Sie aber nur anteilig eine Leistung bezahlen, dann könnte man daraus auch schließen, dass Sie nur ein anteiliges Freiminutenkontingent erhalten.

Bloß: Ausdrücklich geht dies nicht aus den AGB hervor und offenbar wurden Sie auch nicht darauf hingewiesen.

Und: Da muss ich Ihnen recht geben ein Minutenvolumen von 100 Min das Sie pauschal bezahlen ist jetzt nicht nutzerunabhängig. Insoweit halte ich die Brgründung der Gegenseite ebenso nicht tragfähig was wir ggf. in unserem Schreiben an den Gegner auch herausstellen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXXX

Rechtsanwalt

 

Dem interessierten User zur Kenntnis 

 

Benutzerebene 3
Ich hatte heute, nachdem ich auf meiner aktuellen Rechnung Mehrkosten entdecken mußte die nichts mit dem strittigen Betrag des Vormonat zu tun hatten, den telefonischen Kontakt zur O2-Rechnungsabteilung gesucht.

Hier wurde mir zuerst erklärt, da die Rechnung noch nicht geschrieben ist kann auch nichts über den Inhalt gesagt werden, dann viel doch auf dass über den Tarif hinaus Kosten für die Rückbuchung der Lastschrift berechnet werden und darüber hinaus Mahngebühren. Als ich erklärte, dass ich mich in einem ordentlichen Rechnungswiderspruch befinde und aus diesem Grunde weder Mahngebühren noch Kosten für den Lastschriftwiderspruch erhoben werden dürfen wurde ich zur Kundenbetreuung weitergeleitet.

Mit einem Herrn der Kundenbetreuung habe ich erfolglos den gleichen Aspekt erläutert...., dass wenn O2 weiter so verfährt wie sie verfahren, auch die neue Rechnung fehlerbehaftet sein wird und aus diesem Grunde ebenfalls durch mich korrigiert wird, dass mir unrechtens mein mobiles Internet vorenthalten wird, dass mir unrechtens Mahngebühren in Rechnung gestellt werden........mit dem Ergebnis das der Kundenbetreuer sagt wir drehen uns im Kreis wenn Sie nicht zahlen dann müssen sie Ihre Schritte einleiten und auflegte....da wird Ihnen geholfen

Benutzerebene 3
Ich habe heute ein Schreibe(Post) von O2 erhalten das mein ordentlicher Rechnungswiderspruch geprüft wird und das bis dahin weder weitere Sperrungen vorgenommen noch Mahngebühren erhoben werden, parallel hierzu habe ich eine mail (es gibt also doch mail Adressen bei O2!!) von O2 erhalten mit einer Zahlungsaufforderung inkl. Mahngebühren und Zusatzgebühren für Rückbuchungen und Sperrung des mobilen Internet😜.

Ich habe dann erst einmal geantwortet:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es liegt nicht an mir, dass bei Ihnen die linke Hand nicht weiß was die rechte macht. Sie versenden hier eine Mail mit einer Zahlungsaufforderung und parallel ein Schreiben mit der Bestätigung das Sie nunmehr den Rechnungswiderspruch prüfen.

 

Ihr Zahlungsaufforderung ist einmal mehr komplett falsch. Nicht zuletzt deswegen, weil ich mich in einem ordentlichen Rechnungswiderspruch, zur Rechnung 1999836402/04, mit Ihnen befinde.

 

Mahngebühren und erhobene Zusatzleistungen Ihrerseits sind unzulässig, Ich betrachte die Rechnung aus dem Vormonat als beglichen, seit 17.03.2016 halten Sie mir vertragswidrig Leistungen aus meinem Vertrag vor.

 

Nachfolgend erhalten Sie meine Rechnungsprüfung:

 

 

  1. Pos.
Ihre Rechnung

geprüfte
Rechnung


Bemerkung


EVN

-


Monatliche(r) Grundgebühr(en) / Paketpreis(e) (ohne MwSt.)
O2 Blue Smart

16,7983

         16,798  


Verbindungen (ohne MwSt.)
(Details siehe ggf.
Einzelverbindungsnachweis)

2,6893

         2,6893  


Zusatzleistung(en) (ohne MwSt.)
Vorübergehende Sperrung Ihres mobilen Internets / Ihrer Datendienste - 29.02.2016 (zzgl. 0%
MwSt.)

5,0000

-

Ihre Sperrung ist vertragswidrig


Seit 17.03.2016 vertragswidige Sperrung
von Leistungen (mobiles Internet)
Rechnungseinbehalt da Leistung seitens O2 nicht erbracht

- 5,00  

Einbehalt meinerseits





24,4876

14,48760  


Zusatzleistung(en) (ohne MwSt.)
Rücklastschriftgebühr wegen nicht erfolgreicher Abbuchung - 26.02.2016 (zzgl. 0% MwSt.) 4,0000
Mahngebühr - 01.03.2016 (zzgl. 0% MwSt.) 2,5000

6,5

-

Die Rücklast wurde auf Grund Ihrer fehlerbehafteten Rechnung rückgebucht, ein Gebühr hierfür ist nicht zulässig.
Ich befinde mich im ordentlichen Rechnungswiderspruch, ein Mahngebühr ist daher nicht zulässig.


Gesamtbetrag aus vorheriger Rechnung (inkl. MwSt.) 144,18
Guthabenbuchung (19%) - 22.02.2016 -19,99
Zahlung Lastschrift - 22.02.2016 -144,18
Storno Lastschrift - 26.02.2016 144,18
Guthabenbuchung (19%) - 29.02.2016 -25,00
Zahlung - 03.03.2016 -76,07
inkl.MwSt

23,12

-

Meine Rechnung wurde mit der Zahlung vom 03.03.2016 ordnungsgemäß beglichen, siehe Schriftverkehr


-


Summe o. MwSt

30,9876

14,4876


MwSt
Mehrwertsteuer 19% (Nettobetrag = 19,4876 EUR) 3,7027
Mehrwertsteuer 0% (Nettobetrag = 11,5000 EUR) 0,0000

3,7027

2,752644


Summe m. MwSt

34,6903

17,240244


Gesamtbetrag aus vorheriger Rechnung (inkl. MwSt.)

23,12


Rechnungssumme inkl. MwSt

57,8103

17,240244





 

 

 

Ich werde den offenen Rechnungsbetrag von Euro 17,24 auf die genannte Bankverbindung überweisen.

 

Meine Fristsetzung zum freischalten meines mobilen Internet haben sie verstreichen lassen. Ich behalte mir hiermit ausdrücklich mein Recht zur außerordentliche Kündigung, auf Grund des von Ihnen begangenen Vertragsbruch (ist für bso), vor.

 

Mit Grüssen.

 

Bei mir genau das selbe. Fehlerhafte Rechnung, falschabgebucht und nun seit november2015 widerrechtlich den Anschluss gesperrt.

Meines erachtens ist das, so wie in verschiedenen Reportagen gut erklärt, eine Masche um an viel Geld durch Zinsen zu kommen...

Mir jedenfalls ist lange nicht so ein inkompetenter und Kunden-desorientierter Verein wie O2 unter die Nase gekommen.

Seit ca 3 Jahren versuchen die ihre Kunden permanent über den Tisch zu ziehen, sei es durch angeblich kostenlose Upgrades im Mobilfunkbereich oder durch andere Vertragsabschlüsse.

habe bestimmt 25 mal mit den Kundenbetreuern telefoniert und bis heute ist keine Lösung in sicht. Zuletzt habe ich es nun auch über dieses Forum versucht. Thema lautet: " Fehler in der Rechnung und dennoch gesperrter Anschluss!! Was soll das? " kannst ja mal durchlesen.

Von der Einhaltung vertraglicher Pflichten würden die Mitarbeiter jedenfalls nicht geschult.

Evtl sollte wir uns zusammenschließen und das Material mit Anfrage an Akte2016 oder SternTv usw schicken?

Oder ist bei dir nun eine Lösung in Sicht?

Nette Grüße

"Mit einem Herrn der Kundenbetreuung habe ich erfolglos den gleichen Aspekt erläutert...., dass wenn O2 weiter so verfährt wie sie verfahren, auch die neue Rechnung fehlerbehaftet sein wird und aus diesem Grunde ebenfalls durch mich korrigiert wird, dass mir unrechtens mein mobiles Internet vorenthalten wird, dass mir unrechtens Mahngebühren in Rechnung gestellt werden........mit dem Ergebnis das der Kundenbetreuer sagt wir drehen uns im Kreis wenn Sie nicht zahlen dann müssen sie Ihre Schritte einleiten und auflegte....da wird Ihnen geholfen"

So ein Verhalten musste ich auch schon OFT be o2 feststellen!! Traurig das die Mitarbeiter dermaßen schlecht geschult sind und im Sozialen Umgang völlig versagen!

Benutzerebene 3
So liebe Forumfreunde und s.g. Experten,

O2 hat es geschafft................ nachdem ich seit 2002, mit der Übernahme der VIAG Interkom durch O2 und dem damit verbundenen Marktauftritt von O2 in Deutschland, pflegeleichter Kunde der ersten Stunde war, mich auf Grund lächerlicher Fehler seitens O2 bei der Vertragsumstellung und damit verbundener Fehler bei der Rechnungslegung trotz andauernden Bemühens meinerseits, per Post, per Fax, per Chat, im Forum und telefonisch bei der Kundenbetreuung zur fristlosen Kündigung meines Mobilfunkvertrages aus wichtigen Grund zu bringen.

Hilfe oder Kompetenz in Vertragsfragen gibt es bei der O2 Kundenbetreuung nicht.

Ich kann nur sagen, dass ich nur sehr selten und dann auch nur bei bedeutend kleineren Unternehmen, mit einem weniger kundenorientierten Unternehmen der Dienstleistungsindustrie zu tun hatte.

 



 

Dienstag,  29. März 2016

 






Kundennummer XXXXXXX

 

Telefonnummer: XXXXXXX

 

Betreff: Fristlose Kündigung des Mobilfunkvertrages, aus wichtigen Grund, gemäß § 314 Abs. 1 BGB

 



 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit 27.02.2016 halten sie mir unberechtigter Weise den Zugang zum mobilen Internet vor.

 

Auf mein Schreiben vom 07.03.2016, Fristsetzung zum 21.03.2016 mit Kündigungsandrohung, haben Sie bis heute nicht reagiert.

 

Auf Grund Ihrer fortdauernden Verletzung der vertraglichen Hauptpflichten, hier der Sperrung des mobilen Internet, kündige ich aus wichtigen Grund, fristlos, zum heutigen Datum, meinen Mobilfunkvertrag, entsprechend § 314 Abs. 1 BGB sowie Pkt 8.6 Ihrer AGB.

 



 

Denn es ist in einem Dauerschuldverhältnis wie dem Mobilfunkvertrag nicht zumutbar, dass der Kunde weiterhin zahlungsverpflichtet ist, ohne die versprochene Gegenleistung zu nutzen.

 



 

Mit Grüssen

 

Benutzerebene 3
Was soll ich sagen,

nachdem ich gestern meine Kündigung abgeschickt habe bekomme ich Post von O2 in welcher, ohne Anerkennung einer Schuld, eine weitere Guthabenbuchung in Höhe von Euro 44, zu der bereits vorgenommenen Guthabenbuchung in Höhe von Euro 25, angekündigt wird.

In Summe sind dies Euro 69, was der Höhe des strittigen Rechnungsbetrag entspricht. Habe heute bei der Rechnungsstelle und der Kundenbetreuung angerufen, aber der Wert ist noch nicht gebucht und die Sperre des mobilen Internet noch nicht aufgehoben.

Eigentlich wäre mein Streitpunkt, der Grund dieses Thread, hiermit geschlichtet, ............wenn nicht die Prinzipien wären, ..................................mal beobachten was jetzt passiert.

Ich finde das ist ein müder Versuch. Und das wohl auch nur um vertraglich nicht in irgendeiner Schuld zu stecken. Es sollte bei so einen Fehlverhalten seitens o2 mehr kommen. Etwa halbes jahr kostenlose Nutzung oder 100euro damit man den Ärger bei einem schönen Abendessen vergessen kann

Jedoch selbst das macht den Streit und Stress nicht komplett ungeschehen.

O2 sollte vielmehr direkt, solche Situationen angehen und gleichzeitig schnell lösen indem 1.Handlungsbefugte und im sozialen Umgang geschulte Mitarbeiter mit den Fällen beauftragt werden.

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