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Rechnung für Vertragswechsel


Benutzerebene 3

Hallo, in meiner Rechnung Nr.: XXXXX werden " Zusatzleistung(en)(ohneMwSt.)Tarifumstellung-25.01.2016 Euro 16,7983" berechnet. Bei Onlineabschluß sollte dies kostenfrei sein. In meinen Verbindungsnachweisen  werden nationale Verbindungen abgerechnet obwohl meine Freiminuten nicht erschöpft sind? In meinen Verbindungsnachweisen  werden anrufe in andere Mobilfunknetze abgerechnet obwohl ich eine Flat habe? In meinen Verbindungsnachweisen  werden Wap/internet Volumen abgerechnet obwohl ich eine Flat habe? Alles in allem ist die Rechnung eine Frechheit. Vielleicht kann jemand helfen.

Edit o2_Antje: Rechnungsnummer entfernt

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Lösung von matthias.ger 30 March 2016, 14:15

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118 Antworten

Lade mal bitte die beanstandete Rechnung anonymisiert hoch. 1 Frage dazu, wann wurde umgestellt?

Wegen den Umstellungskosten da meldet sich ein Moderator da wird eine Gutschrift erstellt.

Gruß

Benutzerebene 3
,,,am 24.01.2016 wurde umgestellt, die WAP/Internet-Verbindungen sind vom 24.01.2016

Wie kann ich anonymisiert hochladen?

Benutzerebene 3
Hallo,

auf Grund der fehlerhaft von O2 ausgestellten Rechnung bin ich in Lastschriftwiderspruch gegangen.

Ich habe O2 über die entsprechenden Fehler informiert bin somit in den Rechnungswiderspruch gegangen, habe eine Rechnungsprüfung meinerseits übergeben und den unstrittigen Teil-Betrag überwiesen.

Seit dem 27.02.2016 wird mir nun unberechtigter Weise, da ich einen ordnungsgemäßen Rechnungswiderspruch eingelegt habe, der mobile Internetzugang gesperrt.

Als Kunde besitzen ich einen Anspruch auf die Erstellung einer fehlerfreien und korrekten Handyrechnung. Erst wenn ich eine solche erhalten haben, bin ich zur Zahlung verpflichtet. Bleibt es jedoch bei einer fehlerhaften Rechnung, etwa weil die Erläuterungen des Mobilfunkunternehmens nicht nachvollziehbar sind, so muß ich auch  keine Zahlungen leisten.

Mit der Sperrung des mobilen Internet verhalten Sie sich rechtswidrig im Sinne des § 45k Abs. 2 des TKG und im Sinne aktueller BGH-Urteile.

Ich fordere Sie hiermit auf Ihr unlauteres Handeln zu unterlassen und umgehend meinen Internetanschluss freizuschalten, darüber hinaus erwarte ich einen angemessenen Abschlag auf die aktuelle Rechnung für die entgangene Möglichkeit einer vertragskonformen Nutzung meines Anschlußes.

Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen werde ich hieraus meine Konsequenzen ziehen und rechtlich gegen sie vorgehen.

Du bist hier in einem Forum, in dem vor allem Kunden anderen Kunden helfen, aber auch o2 in Form von Moderatoren mitmischt, ggfs. Dinge regeln können. Aber dieses Forum ist keine offizielle Adresse für solche förmlichen Schreiben, wie Du es eben verfasst hast. Das müsstest Du schriftlich tun (Brief oder Fax).

Warum nimmst Du den Vorschlag nicht an, Deine Rechnung hier anonymisiert einzustellen und Dir helfen zu lassen oder wartest Du nicht wenigstens, bis sich ein/e Moderator/in der Sache annimmt? Es ist nicht nötig, gleich schwere Geschütze aufzufahren, abgesehen davon, dass Du dir selbst Ärger und Unannehmlichkeiten produzierst - selbst wenn Du im Recht bist.

Ich verstehe nicht, warum man es sich gleich so schwer machen muss. Die meisten Unklarheiten können hier meist problemlos geklärt oder ggfs. geregelt werden.

Benutzerebene 3
hast Du mal auf das Datum des Threats geschaut, ich warte hier seit 14 Tagen das hier mal ein Moderator vorbei schaut, ich habe bereits mehrere Schreiben an o2 versandt ohne nachvollziehbare Erläuterungen seiten O2 erhalten  zu haben, darüber hinaus wurde ich seitens o2 aufgefordert den chat für Anfragen und Probleme zu nutzen.

Eine Email-Adresse hat O2 nicht, das Faxgerät produziert ständig Fehlermeldungen.....die einzige Möglichkeit mit O2 in Kontakt zu treten ist die Post oder der chat.

Du nennst es schwere Geschütze auffahren, ich dagegen nenne es mich gegen unrecht zur Wehr setzen, tut mir leid ist meine Erziehung.

Ich werde seitens O2 grundlos um vertraglich geschuldete Leistungen gebracht, O2 verstößt hierbei gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG), also gegen geltende Gesetze dieses Landes.

Ich denke, dass dieses Thema auch für andere Nutzer des Chat hilfreich sein könnte.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Du hast es ja auch 14 Tage lang nicht geschafft die Rechnung hochzuladen.

Und solange nur das Internet gesperrt ist, spielt das TKG keine Rolle!

Benutzerebene 3
im Ersten Threat ist meine Rechnungsnummer genannt, gehe ich fehl in der Annahme, dass ein Moderator mit dieser Information die Rechnung einsehen kann? Schau mal weiter oben, am 19.02.2016 habe ich gefragt wie man an anonymisiert hochladen kann...hier wird einem geholfen. Wie bereits erwähnt stehe ich bereits im postalischen Schriftverkehr mit O2 bezüglich der Rechnung...so für wem soll ich diese jetzt hochladen?

Bezüglich des TKG solltest Du vielleicht noch einmal nachlesen bevor Du hilfst: der § 45 Absatz 2 des TKG formuliert die Rechte zur Sperrung telefonischer Dienstleistungen, welches ohne Zweifel das mobile Internet ist, hier werden Kostengrenzen und Ankündigungspflichten für den Telefonanbieter festgelegt, Bei der Berechnung der Höhe der Kostengrenzen bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Soll heißen strittige Kosten bleiben bei der Kostenbetrachtung außen vor. Über beides, Kostengrenzen und Ankündigung von Maßnahmen (Sperrungen) setzt sich O2 willkürlich hinweg.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7


im Ersten Threat ist meine Rechnungsnummer genannt,



Welche Drohung?

Das hier ist ein Forum (kein Chat), du hast einen Thread erstellt und darin mehrere Beiträge erstellt.



gehe ich fehl in der Annahme, dass ein Moderator mit dieser Information die Rechnung einsehen kann? Schau mal weiter oben, am 19.02.2016 habe ich gefragt wie man an anonymisiert hochladen kann...hier wird einem geholfen. Wie bereits erwähnt stehe ich bereits im postalischen Schriftverkehr mit O2 bezüglich der Rechnung...so für wem soll ich diese jetzt hochladen?



Manchmal ist es so, dass jemand die Rechnung einfach nicht versteht. Da kann es hilfreich sein, die Rechnung hochzuladen, dann kann man eventuell Fehler erkennen und bestätigen oder etwas erklären.



Bezüglich des TKG solltest Du vielleicht noch einmal nachlesen bevor Du hilfst: der § 45 Absatz 2 des TKG formuliert die Rechte zur Sperrung telefonischer Dienstleistungen, welches ohne Zweifel das mobile Internet ist,



Und dafür hast du bestimmt eine Quelle?

Dieser § betrifft nur die Telefonie, bzw. Anschlussperren. o2 - wie andere Anbieter auch - können weiterhin Teilsperren setzen. Eventuell wird es irgendwann eine Gesetzesänderung geben, aber bis dahin...

Benutzerebene 3
Gut ich helfe Euch:

§3 Nr. 16 Regelungen im Sinne dieses Gesetzes:

16. "öffentliches Telefonnetz" ein Telekommunikationsnetz, das zur Bereitstellung des öffentlich

zugänglichen Telefondienstes genutzt wird und darüber hinaus weitere Dienste wie Telefax- oder

Datenfernübertragung und einen funktionalen Internetzugang ermöglicht;

Es Bedarf keiner Gesetzesänderung, dass Gesetz ist vorhanden.



Benutzerebene 3
Was meinst Du mit Drohung? Wenn das, dass Forum ist wo ist dann der Chat von O2?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7


Gut ich helfe Euch:

§3 Nr. 16 Regelungen im Sinne dieses Gesetzes:

16. "öffentliches Telefonnetz" ein Telekommunikationsnetz, das zur Bereitstellung des öffentlich

zugänglichen Telefondienstes genutzt wird und darüber hinaus weitere Dienste wie Telefax- oder

Datenfernübertragung und einen funktionalen Internetzugang ermöglicht;





Danke, die Hilfe wäre nicht nötig gewesen. Das ist die Definition eines öffentlich zugänglichen Telefonnetzes. Es geht im § 45 jedoch um öffentlich zugängliche Telefondienste. Und ganeu diese sind auch in der Definition hier getrennt genannt (darüber hinaus...).

Benutzerebene 7
Abzeichen +7


Was meinst Du mit Drohung? Wenn das, dass Forum ist wo ist dann der Chat von O2?



Threat = Drohung 😉



wo ist dann der Chat von O2?



Kontakt - Mobilfunk

Hallo helmar.

Meine Kollegen hatten dir am 27.02.2016 auf deine eingereichte Reklamation geantwortet.

Hast du das Schreiben nicht erhalten? Ich stelle es mal hier ein.

"Guten Tag XXXXXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Leider habe ich Sie telefonisch nicht erreicht. Daher informiere ich Sie schriftlich.

Selbstverständlich habe ich Ihre Anfrage gründlich geprüft.

Unsere Recherche ergab, dass die Rechnung vom 15. Februar 2016 bis auf die Berechnung der Tarifwechselgebühr in Höhe von 19,99 € am 25. Januar 2016 korrekt ist. Die Gebühr wurde bereits am
22. Februar 2016 als Guthabenbuchung in Höhe von 19,99 € auf Ihr Kundenkonto erstattet.


Für nationale Verbindungen und Verbindungen in andere Mobilfunknetze haben Sie zusammen
100 Freiminuten monatlich. Da Sie während eines laufenden Vertragsmonats den Tarif wechselten, wurden die Freiminuten vom 25. Januar 2016 bis zum 9. Februar 2016 lediglich anteilig angerechnet. Die Berechnung von zusätzlichen Verbindungsgebühren ist daher korrekt.


Für die Internetnutzung vor Ihrem Tarifwechsel wurden Ihnen am 24. Januar 2016 Internetgebühren in Ihrem alten Tarif in Höhe von 37,53 € netto berechnet. Die Berechnung ist ebenfalls korrekt. Sie konnten bei der Vertragsverlängerung nicht davon ausgehen, dass Ihr neuer Tarif per sofort gilt. Ein kurzer Anruf bei der Hotline hätte genügt, um das Missverständnis aufzuklären. Eine Tarifbestätigung per Mail erhielten Sie erst am 25. Januar 2016.

Leider können wir Ihre Auffassungen zur Rechnung vom 15. Februar 2016 nicht teilen. Eine vollständige Erstattung Ihrer Gebühren ist nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Da wir Sie als Kunden jedoch wertschätzen, habe ich auf Ihrem Kundenkonto eine Guthabenbuchung in Höhe von 25 € hinterlegt.

Ich bedauere sehr, dass wir Ihrem Wunsch leider nicht zu Ihrer Zufriedenheit entsprechen konnten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung."

Gruß

Antje

Benutzerebene 3
Hallo Antje,

genau das ist es wenn ich Schreibe, dass die Erläuterungen des Mobilfunkunternehmens nicht nachvollziehbar sind.

Ich hatte auf dieses Schreiben welches natürlich sofort geantwortet. Der wesentliche Fehler in der Rechnung ist, dass mein Vertragsbeginn der 24.01.2016 ist und somit Leistungen ab dem 24.01.2016 zu den geschlossenen Vertragsbedingungen  abzurechnen sind, aber dies wir wohl abschließend ein Gericht klären müssen. Bis dahin hat O2 jedoch kein Recht mein Internetzugang zu sperren. O2 handelt hier unrecht im Siinne des TKG§45 und willkürlich.

Nachfolgend kurz die Antwort auf das Schreibe Ihrer Mitarbeiterin:

 

Betreff: Fehler in meiner Rechnung, Ihr Schreiben vom 27.02.2016 (Eingang 01.03.2016)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann Ihrem Schreiben inhaltlich nicht folgen und möchte nachfolgend erläutern warum:

 

  • Ihre „Recherche“ ergab das die Traifwechselgebühr in Höhe von 19,99  korrekt ist, darum schreiben Sie mir diesen Betrag gut? Ich entnehme dieser Formulierung, dass Ihre Rechnung falsch war und Sie diesen Fehler mittels Gutschrift korrigieren möchten. Ich benötige keine Gutschrift, da ich die aktuelle Rechnung bereits um diesen Betrag gekürzt habe.
  • Mir stehen 100 Freiminuten zu. Der mit Ihnen vertraglich vereinbarte Vertragsbeginn ist der 24.01.2016, ein Uhrzeit für den Beginn des Vertrag oder eine anteilige Verrechnung der beauftragten Leistung (O2Plus Smart2015)  wurde nicht vereinbart. Ihre Argumentation ist daher falsch, da meine Freiminuten nicht ausgeschöpft wurden sind auch keine zusätzlichen Verbindungen angefallen.
  • Ich hab in meinem Tarif eine Datenflat 500 MB/21Mbit/s. Der mit Ihnen vertraglich vereinbarte Vertragsbeginn ist der 24.01.2016, ein Uhrzeit für den Beginn des Vertrag oder eine anteilige Verrechnung der beauftragten Leistung (O2Blue Smart2015) wurde nicht vereinbart. Ihre Argumentation ist daher falsch, da das verbrauchte Datenvolumen im Rahmen meines Tarifes mit der Grundgebühr abgegolten ist, können keine zusätzliche Leistungen in Höhe von 37,53 angefallen sein.Ich konnte und mußte bei meinem Vertragswechsel davon ausgehen, dass dieser sofort gilt da ich mit Ihnen als Vertragsbeginn den 24.01.2016 (ohne Nennung einer Uhrzeit) vereinbart habe. Darüber hinaus haben Sie am 24.01.2016, um 13:57Uhr, unmittelbar nach Abschluß des Vertrages eine Mitteilung per sms  mit folgenden Inhalt an mich versandt: “Lieber Kunde, Sie haben soeben von O2 die Einstellungen für Ihr Handy erhalten. Wenn Sie diese installiert(bzw. abgespeichert haben) können Sie die folgenden Services nutzen: das mobile Internet und MMS“ . Diese Mitteilung ist ja wohl die logische Konsequenz aus dem geschlossenen Vertrag und die Bestätigung, dass die vereinbarten Vertragsmerkmale, jetzt 24.01.2016 13:57 Uhr, erhältlich sind. Die von Ihnen erfolgte Information zum Tarifwechsel am 25.01.2016 erfolgte nachvertraglich und ist daher nicht relevant. Wir haben keinen Vertragswechsel mit einem verzögerten Tarifwechsel vereinbart. Der mit Ihnen geschlossene Vertrag beginnt am 24.01.2016. Ich möchte Ihre Guthabenbuchung in Höhe von Euro 25 nicht haben. Ich habe den unstrittigen Rechnungsbetrag in Höhe von Euro 76,07 auf das von Ihnen benannte Konto überwiesen. Auf Grund der oben genannten Gründe kann ich Ihre Auffassung zur Rechnung nicht teilen, da die Abrechnung ihrerseits nicht auf Grundlage des am 24.01.2016 geschlossenen Vertrages erfolgte und Ihre Rechnung somit falsch ist. Aus meiner Sicht ist Ihre Rechnung, 1999836402/04, beglichen. Seit dem 27.02.2016 ist es mir nicht möglich das mobile Internet zu nutzen ich werde dies mit einem Abschlag in der Grundgebühr der aktuellen Rechnung bewerten. Ihre Frage nach der Zufriedenheit Ihres Service empfinde ich als zynisch. Nein, ich bin überhaupt nicht mit Ihrem Service zufrieden, der Versuch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen hat mir gezeigt, dass bei Ihnen bewusst die Brücken zum Kunden in wackelige Stege umgewandelt werden, in Ihrem „chat“ habe ich bis heute keine Antworten auf meine Fragen erhalten, eine email-Adresse gibt es nicht, Rufnummern auf Ihrer Web-Site=Fehlanzeige, Ihr Fax produziert fortlaufend Fehlermeldungen, der einzige Weg mit Ihnen zu kommunizieren ist die Post und dies bei einem Dienstleistungsunternehmen in der Kommunikationsbranche im 21.jahrhundert. Auf einer Skala von 1-10, wobei 10 den besten Wert darstellt, würde ich ihnen, nur unwillig, die 1 geben. Mit Grüssen H***** P**** 0179-6****** Ich verspreche Ihnen, für den Fall, dass sie an Ihrer absurden Rechnung festhalten werde ich sie und ihr Geschäftsmodell in der Medienlandschaft bekannt machen.
  • P.S. Ich empfinde Ihr Verhalten im höchsten Maße als unredlich, da Ihre Argumentation einzig darauf abzielt von mir Mehrkosten für Leistungen zu erhalten die in meinem Vertrag gedeckelt sind. Sie begründen Ihr Verhalten damit, dass der am 24.01.2016 geschlossene Vertrag erst verzögert Gültigkeit erlangt hätte, obwohl im Vertrag der Beginn eindeutig genannt ist. Ihre Argumentation zielt einzig darauf ab die vereinbarte monatliche Grundgebühr von Euro 19,99 auszuhebeln um auf dieser konstruierten Grundlage mir anteilig Mehrkosten für vermeintliche Mehrleistungen abzurechnen. Sie werten dann weiterhin mit zweierlei Maß, ab den 25.01.2015 werten Sie das verbrauchte Datenvolumen als vertragsgegenständlich nicht jedoch die Telefon-Freiminuten, hier gewähren Sie mir, wie großzügig, einen Abschlag in der Grundgebühr um eine Grundlage zu schaffen auf welcher sie dann Mehrkosten abrechnen zu können. Für mich besteht hier der systematische Vorsatz ihrerseits gezielt Kunden zu täuschen mit dem einzigen Ziel sich unredlich einen Vorteil zu verschaffen. Das gleiche gilt für die zu Unrecht erhobene Vertragswechselgebühr bei vermutlich tausenden Kunden, wie ich in Ihrem Chat sehen konnte, hier wird gezielt Geld der Kunden genutzt um Ihnen kurzfristig und unentgeldlich eine bessere Liquidität zu verschaffen.
 



Edit o2_Jessica: Name und Rufnummer anonymisiert. Dies ist ein öffentliches Forum.


Benutzerebene 3
Da sieht mein (Verbraucherschutz-) Anwalt anders. Time will Show. Ich halte Euch auf dem laufenden.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Selbstverständlich sieht ein Anwalt das anders. Sonst könnte er nichts verdienen.

Das heißt nicht mal im Ansatz, dass es der Anwalt richtig sieht ;-)

Benutzerebene 3
Richtig ist , dass mir gerade unrecht widerfährt und ich bisher mit O2 keinen  sachlichen Dialog führen konnte.

Mit Deinen, kostenlosen, Experten-Meinungen ist mir derzeit auch nicht geholfen, so dass ich glaube professionelle Hilfe zu benötigen, die Kosten hierfür trägt meine Rechtsschutzversicherung. Manchmal darf guter Rat auch teuer sein.

Gib o2 doch Zeit, auf deine Antwort zu reagieren. Sie ist doch grad erst bei o2 eingegangen. Sofern du schriftlich mit o2 in Kontakt bist, kann dir ein Mod hier auch nicht weiter helfen.

Benutzerebene 3
Was für ein Schelm ich meinte natürlich thread: Im Deutschen entsprechen in etwa Ausdrücke wie Diskussionsfaden, Beitragsstrang oder Gesprächsfaden dem Anglizismus Thread .

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ich hoffe, du hast schon eine Deckungszusage der Versicherung. Wenn ja, dann kann ein Anwalt versuchen, dass für dich zu regeln, es gibt hier nichts mehr zu diskutieren (von o2 kommt sowieso nichts mehr wenn ein Anwalt beauftragt wurde), aber du kannst gerne berichten, wie es ausgeht.

Benutzerebene 3
Vielen Dank für all die hilfreichen Beiträge......o2Forum, da wird einem geholfen.

Bei mir ist alles in Ordnung, ich halte Euch auf dem laufenden.

Benutzerebene 3
Zur Information, für all die, die gern mit Halbwisse beraten:

Das Landgericht München entscheidet in einem Rechtsstreit zwischen einem selbständigen IT-Unternehmer und einem Provider zugunsten des Kunden. Der Anbieter sperrte den Internetzugang wegen einer ausstehenden Zahlung von über 75 Euro.

Provider dürfen den mobilen Internetzugang nicht ohne Weiteres sperren. Zu diesem Urteil kommt das Landgericht München I in einem Rechtsstreit zwischen einem selbständigen IT-Unternehmer und einem Internetanbieter. Letzterer muss den gesperrten Anschluss umgehend wieder freischalten. Die Kosten des Verfahrens trägt der Provider.

Mit dem Urteil folgt das Landgericht der Klage des Kunden. Im September versuchte er sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen die nicht angekündigte Sperre zu wehren. Dem Antrag gab das Amtsgericht München am 8. September nicht statt. Eine am 22. September eingelegte Beschwerde wies das Gericht eine Woche später ebenfalls zurück. Der Kunde rief anschließend das Landgericht München an, das ihm nun Recht gab. Gegen den Beschluss ist eine Rechtsbeschwerde nicht möglich.

Der Grund des Streits war die Sperrung des mobilen Internetzugangs durch den Provider am 29. August 2014. Dem Anbieter zufolge schuldete der Kunde dem Unternehmen über 75 Euro. Die Sperre kündigte es jedoch nicht an, sondern informierte nur über deren Vollzug. Das Landgericht München kam zu der Ansicht, dass dies hätte nicht gemacht werden dürfen. Die Sperre hätte mindestens zwei Wochen vorher angekündigt werden müssen. Zudem hätte der Provider auf die Möglichkeit hinweisen müssen, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen.

Bemerkenswert war jedoch, dass der Bundesgerichtshof im Zuge des Urteils erklärte: “Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. … Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.”

Die Deutsche Welle zitierte damals Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit den Worten: “Das Urteil zeigt, wie fundamental das Netz für ein informiertes Leben geworden ist. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Internetnutzung ein Bürgerrecht ist.” Deshalb sei im Koalitionsvertrag festgehalten, dass es Sanktionen, die die Sperrung des Internetzugangs beinhalten, nicht geben wird.

Nur zur Information, für alle interessierten.

Bitte lasst Euch nicht einschüchtern beim durchsetzen Eurer Rechte.

Die Urteile sind bekannt und es bleibt zu hoffen, dass weitere Gerichte sich dem anschließen. Dazu müsste man aber klagen. Aber, das erste Urteil erging m. E. nicht gegen o2. Daher weist es zwar die Richtung,  aber o2 muss sich dem ohne eigenes Urteil nicht anschließen. Andere Gerichte übrigens auch nicht. Der BGH hat in Sachen DSL geurteilt und ist daher angesichts anderer Ausgangssituation nicht so ohne weiteres übertragbar.

Deinen Satz mit Halbwissen finde ich unangebracht. Man könnte ihn auch zurück geben, doch das ist nicht unserer Diskussionskultur. Schade, dass man nicht sachlich argumentieren kann.

Edit: So die Sätze in deinem Beitrag nicht von dir sind, sondern irgendwo kopiert wurden, wäre die Angabe einer Quelle aufgezeigt. Sofern du nicht geguttenbergt hast, betrachte meinen Satz als Gegenstandslos.

Mobiles Internet ist dsl ? aha ja ja aber galbwissen zurück geben wollen

Benutzerebene 7
Abzeichen
Ja, da ist wieder einer, der mal wieder mit Halbwissen um sich wirft. Ob er uns wirklich informiert wie es hier weitergeht? - Wir werden sehen, der Beitrag ist mal abonniert ☺️

Mobiles Internet ist von den zitierten Passagen nicht erfasst und Teilsperren sind zulässig, das ist sogar richterlich bestätigt.

Und 100 Freiminuten werden vertraglich zugesichert, aber natürlich nur in kompletten Monaten. Wenn im ersten Monat der Abrechnungszeitraum nach 6 Tagen endet, dann gibts die eben nur anteilig (genauso wie es kein komplettes Gehalt kriegt, wenn man Mitte des Monats in ein Unternehmen einsteigt).

Weiterhin zahlen die wenigsten Rechtsschutzversicherer Streitfälle wegen Mobilfunkrechnungen, aber gut, da kenne ich nicht alle. Zusage der Kostendeckung liegt ja hoffentlich vor, BEVOR ein Anwalt beauftragt wird, sonst wird es vmtl. eh nichts.

Nunja, wir werden sehen.

LG

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