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O2 verstößt wissentlich gegen das Telekommunikationsgesetz


 So, jetzt mal Butter bei die Fische! Auf meiner letzten Rechnung erschienen vier Posten eines Drittanbieters, mit dem ich keinen Vertrag abgeschlossen habe und der mir auch nicht bekannt ist! Ich habe O2 daraufhin schriftlich mitgeteilt, dass ich mit diesem Unternehmen keinen Vertrag über was-auch-immer abgeschlossen habe, mir dieses Unternehmen nicht bekannt ist und ich diesen Betrag nicht zahlen werde. Gleichzeitig hatte ich O2 die Einzugsermächtigung entzogen - abgebucht wurde trotzdem! Ich habe das Geld über meine Bank zurückgeholt und den unstrittigen Betrag sofort beglichen. Der auf dem EVBN angegebene "Anbieter", zu deren Angabe O2 verpflichtet ist, ist aber nicht der Anbieter, sondern nur ein Unternehmen, dass das Geld einziehen soll!Das ist schon mal der erste Verstoß, da lt. Telekommunikationsgesetz §45p Abs. 1  O2 verpflichtet ist, den Namen und eine ladungsfähige Anschrift des Drittanbieters bereitzustellen.Dies hat O2 aber nicht getan, weder im EVBN, noch in der Antwort auf mein Schreiben, da es sich, wie oben geschrieben, bei der angegebenen Firma eben NICHT um den Drittanbieter handelt! Ich gehe davon aus, dass O2 das durchaus bekannt ist!Es handelt sich um die wohl auch bei O2 schon wohlbekannte Firma "net mobile". Des weiteren wurde mir jetzt von O2 der Internetzugang gesperrt, da ich ja angeblich Rückstände hätte und so lange diese nicht beglichen sind, wird der Internetzugang nicht freigeschaltet.Damit verstößt O2 WISSENTLICH gegen das Telekommunikationsgesetz! §45k Abs. 2 sagt deutlich:  (2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 gelten nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat. Des weiteren gibt es, was O2 wohl auch gerne unter den Tisch fallen läßt, schon ein Urteil in einem solchen Fall, zu finden bei google unter Az.: 37 O 21210/11 Am Telefon wurde mir von O2-Mitarbeitern allen ernstes erklärt, dass die Sperre rechtens wäre und O2 ja “nur die angefallenen Gebühren ohne Prüfung der Richtigkeit einzieht”.Ein anderer Mitarbeiter erklärte mir, dass ich, sollte ich die von mir bestrittene Summe nicht zahlen, “eben die Konsequenzen tragen müsse”. Sollte das eine Drohung sein?! Will mich O2 quasi zwingen für etwas zu zahlen, von dem ich gar nicht weiß worum es sich handelt?Damit macht es O2 sich verdammt einfach und zu Gehilfen eines Unternehmens, das ich bisher namentlich nicht mal kenne. Da O2 mir freundlicherweise nachfolgendes schriftlich gab, werde ich Anzeige gegen O2 wegen Betruges erstatten:“Da O2 diese Positionen als eigene Rechnungsposten betrachten muss, führt auch ein Rückhalt der strittigen Rechnungsbeträge zum Zahlungsverzug.”Ich muss also davon ausgehen, dass O2 sich wissentlich an einem Betrug beteiligt und dieses anscheinend, wie der oben zitierte Satz impliziert, sogar in eigenem Namen. Weiterhin werde ich auch gegen die net mobile AG und gegen Unbekannt Anzeige wegen Betruges erstatten. Gegen Unbekannt, da mir weder O2 noch net mobile die Firmierung des Unternehmens nennen können oder wollen, die hinter diesem Betrug steckt! Des weiteren werde ich O2 bei der Bundesnetzagentur melden, da sie wissent- und willentlich gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt! Wäre schön, wenn sich hier jetzt mal jemand von O2 zu Wort melden könnte, der nicht nur mit dummen Ausreden um die Ecke kommt, sondern auch mal SINNVOLLES und vor allem RECHTLICH HALTBARES dazu äußern könnte!Es reicht mir wirklich langsam! 
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Lösung von pirol430 15 July 2014, 19:44

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27 Antworten

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Susib schrieb:
 Wäre schön, wenn sich hier jetzt mal jemand von O2 zu Wort melden könnte, der nicht nur mit dummen Ausreden um die Ecke kommt, sondern auch mal SINNVOLLES und vor allem RECHTLICH HALTBARES dazu äußern könnte!
Was erwartest du? Die rechtliche Situation hast du ziemlich eindeutig und korrekt dargestellt. Ob der Weg, den o2 einschlägt, der richtige ist, sei dahingestellt. Du äußerst hier deine Planungen zur Erstattung einer Anzeige. Damit wird das Ganze zu einem schwebenden Verfahren, und es wird keine offiziellen Statements von o2 geben.

Dass es von O2 eine sinnvolle Antwort geben könnte, erwarte ich sowieso nicht.

Es gibt ja auch andere Threads zum Thema und auch dort kommen keine Antworten.

Und wenn, dann nur die gleichen Lügen, die sie mir aufgetischt haben.

 

Und so lange noch nicht Anzeige erstattet ist, ist es auch kein schwebendes Verfahren. Das wäre es erst, wenn die Sache bei Gericht liegt 😉

 

Und du glaubst das jetzt eine andere Antwort kommt? Ich verstehe deine Erwartungshaltung gerade nicht...

 

Gruß

Sandroschubert schrieb:
Und du glaubst das jetzt eine andere Antwort kommt? Ich verstehe deine Erwartungshaltung gerade nicht...

 

Gruß

Ich auch nicht. Dass die Moderatoren sich hierzu nicht äußern, kann ich verstehen.

 

Gleichwohl ist die Praxis von o2 bezüglich des Themas "Drittanbieter" aus meiner Sicht bedenklich.

Der dargestellte Weg von Susib ist wohl der einzige, den man hier einschlagen kann.

Würde mir so etwas passieren, wäre mein erster Gang der zu einem auf diesem Gebiet kundigen Rechtsanwalt.

Ich wollte mit meiner Antwort auch nichts anderes vermitteln. Ich denke O2 hat da seinen festen Standpunkt, der Rest muss dann irgendwann endgültig geklärt werden.

 

Meistens kommt es nicht dazu da man sich zwischendrin einigt.

 

Gruß

Sandroschubert schrieb:
Ich wollte mit meiner Antwort auch nichts anderes vermitteln. Ich denke O2 hat da seinen festen Standpunkt, der Rest muss dann irgendwann endgültig geklärt werden.

 

Meistens kommt es nicht dazu da man sich zwischendrin einigt.

 

Gruß

Richtig.

 

o2 wird sich hüten, es auf ein (Grundsatz-)Urteil ankommen zu lassen. [/color]

Es gibt hier ja viele, die das gleiche Problem mit solchen "Drittanbietern" und O2 haben.

Vielleicht hilft es anderen, wenn nicht nur dieses Geschwurbel kommt, dass man sich da mit dieser net mobile AG "einigen" müsste - muß man nicht, da man weder mit diesen, noch mit irgendeinem anderen Unternehmen einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat.

Der direkte Ansprechpartner ist O2, die diese Posten auf der Rechnung ja schließlich, wie oben zitiert, "als eigene Rechnungsleistung" ansehen. Also ist es O2, die den Kunden auf diese Weise betrügerisch das Geld aus der Tasche ziehen wollen.

 

Auch Sperrungen einzelner Leistungen, wie es O2 ja offensichtlich gerne macht, wenn diese Rechnungsposten nicht bezahlt werden, sind nicht mit dem Telekommunikationsgesetz vereinbar (Text dazu sieht oben)

 

O2 bekommt jetzt noch einen Brief von mir, sollte darauf wieder eine Antwort kommen, die zeigt, dass O2 sich an diesem Betrug aktiv beteiligt, werde ich definitiv Anzeige erstatten.

 

Und ob man sich dann mit O2 noch "gütlich einigen" will möchte ich bezweifeln. Dann ziehe ich das auch durch und gehe bis vor Gericht.

Bitte sei so freundlich, uns hier auf dem Laufenden zu halten. Jedenfalls wünsche ich Dir viel Erfolg!

Gruß,

Guchs
Susib schrieb:
 

O2 bekommt jetzt noch einen Brief von mir, sollte darauf wieder eine Antwort kommen, die zeigt, dass O2 sich an diesem Betrug aktiv beteiligt, werde ich definitiv Anzeige erstatten.

 

Und ob man sich dann mit O2 noch "gütlich einigen" will möchte ich bezweifeln. Dann ziehe ich das auch durch und gehe bis vor Gericht.

 

 

Die erwähnte Strafanzeige würde eingestellt werden.
Der Grund liegt darin das O2 sehr versteckt juristische Winkelzüge in Briefen an den Kunden versendet.
Soll heißen:" Am Ende will es niemand gewesen sein" und dann gibt es auch keine Person die Schuld hat.
Ergo = Verfahren wird eingestellt.
Zivilrechtlich kann sich das Blatt wenden
 

[Sarkasmus Mode on] Ich wünsch dir viel Glück bei deinem Private Feldzug. [Sarkasmus Mode off]
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Da ich des öfteren gelesen habe das es nur ein o2 Problem ist, wie handhaben es denn die anderen Provider/ Netzanbieter?
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Zumindest die Telekom macht es richtig und entfernt die strittigen Beträge von der Rechnung.

Ein Strafverfahren gegen o2 halte ich nicht für erfolgversprechend, wenn dann gegen den Drittanbieter. Anders sieht es aus mit einer Klage. Hier bewegt sich o2 meiner Meinung nach auf sehr dünnem Eis. Die Tatsache, dass sie zugegeben haben, es handelt sich um eigene Rechnungsposten ist für den Kunden positiv, denn jetzt muss o2 die Berechnungsgrundlage nachweisen, was kaum möglich ist.

Übrigens: o2 kann leider doch einzelne Dienste sperren, weil der zitierte Paragraf des TKG nur die Telefonie betrifft. Ist zwar vom Gesetzgeber vermutlich nicht so gewollt aber o2 nutzt die Gesetzeslücke aus.
bs0 schrieb:

Übrigens: o2 kann leider doch einzelne Dienste sperren, weil der zitierte Paragraf des TKG nur die Telefonie betrifft. Ist zwar vom Gesetzgeber vermutlich nicht so gewollt aber o2 nutzt die Gesetzeslücke aus.
Da bin ich mir eben nicht so sicher, da mein Vertrag eben auch eine Internetflat beinhaltet.

Ich als Kunde muß meine Rechnung zahlen, was ich ja auch getan habe, nur eben nicht die von mir beanstandeten Exrtakosten, von denen ich nicht weiß, woher die kommen und wer da eigentlich dahinter steckt.

O2 als Anbieter ist verpflichtet den Vertrag zu erfüllen und da die Internetflat Bestandteil meines Vertrages ist, begeht O2 hier Vertragsbruch, wodurch ich ein außerordentliches Kündigungsrecht habe.

Ich bin seit ewigen Zeiten O2 Kunde, habe zwei Verträge, werde aber, sollte O2 sich weiterhin so quer stellen und sich an diesem Betrug beteiligen, die Konsequenzen ziehen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ja, aber vertraglich und gesetzlich sind zwei paar Schuhe, daher mein Einwand, was der vermutete Verstoss gegen das TKG in dieser Hinsicht angeht. Ansonsten bin ich deiner Meinung. Bedenke aber, dass du vor der außerordentlichen Kündigung eine angemessene Frist setzen musst.
Es gibt ja auch noch ein Gerichtsurteil gegen Telefonica:

 

http://www.zdnet.de/41558035/lg-muenchen-telefon-darf-bei-rechnungsstreits-nicht-abgestellt-werden/

 

"Behauptet ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt sind, so muss die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen und darf dem Kunden weder mit einer Sperre drohen noch sie durchführen”, heißt es vonseiten der Verbraucherschützer. Damit soll vermieden werden, dass Anwender unberechtigte Forderungen auf ihrer Telefonrechnung begleichen, weil sie fürchten, dass sonst ihre Telefonleitung gekappt wird."

 

Genau das hat O2 aber mal wieder gemacht und das war ja auch der Tenor des O2-"Service"Mitarbeiters am Telefon - dass ich dann eben "die Konsequenzen" zu tragen habe, wenn ich diese unberechtigten Forderungen nicht begleiche.

 

Es gibt dazu sogar ein Anerkenntnungsurteil gegen Telefonica O2, das schon seit 2012 existiert, was O2 aber offensichtlich nicht interessiert.

Übrigens wurde die Kundin, die sich erfolgreich gegen diese rechtliche nicht haltbare Willkür von O2 gewehrt hatte, danach von O2 gekündigt.

So viel dazu, wie O2 mit Kunden umgeht, die nur ihr Recht einfordern und bei diesem ABO-BETRUG nicht mitmachen.

 

 

 

 

Was das Sonderkündigungsrecht angeht:

Kündigung aufgrund der Abrechnung von Drittanbieterleistungen:

Vom Grundsatz her dürfen auf Ihrer Handyrechnung lediglich Leistungen des Mobilfunkpartners abgerechnet werden. Listet dieser Beträge anderer Anbieter auf, von Drittanbietern, Premiumdiensten, Sonderrufnummern, Mehrwertdiensten etc., die Sie nicht kennen und nie genutzt haben, so kann ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen. In einer solchen Situation müssen Sie der Mobilfunkrechnung schriftlich widersprechen und Ihrem Anbieter mitteilen, dass Sie mit den abgerechneten Fremdfirmen keinen Vertrag eingegangen sind, diese nicht kennen und keine Leistungen von ihnen bezogen haben. Bitten Sie um eine Stornierung der Fremdleistungen auf Ihrer Handyrechnung, und teilen Sie dem Provider mit, dass Sie sich mit diesen selbst auseinandersetzen möchten. Anschließend ist Ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, die Fremdanbieter von der Handyrechnung zu entfernen und die Rechnung erneut auszustellen, diesmal ohne die Rechnungsbeträge anderer Firmen. Im Idealfall erhalten Sie anschließend Rechnungen direkt von den Fremdanbietern, gegen die Sie Widerspruch einlegen können. Weigert sich Ihr Mobilfunkanbieter aber, die Fremdfirmen von der Handyrechnung zu entfernen, obwohl Sie diese bestritten haben, so liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vor.

Quelle

 

Damit tritt die Kündigung sofort in Kraft, wenn die O2 sich weiterhin weiger diese merkwürdigen Posten von der Rechnung zu streichen. Das Setzen einer Frist ist in diesem Fall nicht nötig.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ich glaube wir drehen uns hier im Kreis. Auch das Urteil betrifft nur die Telefonie und verweist explizit auf die 75 Euro Grenze im TKG. Ist aber egal, denn dir steht ja ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Wenn du schriftlich widersprochen hast und o2 sich schriftlich geweigert hat, die strittigen Summen zu entfernen, ist eine weitere Fristsetzung sinnvoll aber nicht erforderlich und die Kündigung dürfte sofort wirksam sein.
 Keine Ahnung, ob es jemanden interessiert, aber mein Schriftwechsel hatte zumindest Ansatzweise Erfolg. Ich hatte nach meinem ersten Schreiben, auf das mir O2 mit dem Üblichen BlaBla kam, wenn es um das Thema Drittanbieter geht, nochmals ein Schreiben aufgesetzt. Dies hatte ich Vorab per Email gesendet und dann als Einschreiben mit Rückschein. Ich hatte folgenden Text geschrieben: *********************************** Telefónica Germany GmbH & Co. OHGKundenbetreuung90345 Nürnberg Einschreiben mit RückscheinVorab per Email an:vertragskunden-kontakt@cc.o2online.demarkus.haas@telefonica.com  Kundennummer: xxxxxx Widerspruch gegen die Rechnung Nr. xxxxx vom 02.07.2014Unberechtigte Abrechnung eines Fremdanbieters auf meiner Mobilfunkrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Antwortschreiben, in dem Sie mir deutlich machen, dass das Telekommunikationsgesetz offensichtlich nicht zu Ihrem täglichen Handwerkszeug gehört, oder aber, dass die entsprechenden Seiten in Ihrer Ausgabe fehlen. Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten:1. Sie handeln so, wie Sie es rechtlich müssen: Sie nehmen die zu Unrecht abgerechneten Posten von meiner Mobilfunkrechnung und geben diese an den Drittanbieter zurück. Da Sie nach Erhalt meines letzten Schreibens, in dem ich Ihrem Unternehmen die Abbuchungserlaubnis entzogen habe, trotzdem den Rechnungsbetrag von meinem Konto abgebucht haben, werden Sie, da es sich um einen Fehler Ihres Unternehmens handelt, keine Rücklastschriftgebühren erheben. Auch etwaige "Mahngebühren", "Entsperrkosten" oder ähnlichen Unsinn werden Sie nicht auf der nächsten Rechnung ausführen. Ergebnis: Mein Konto ist ausgeglichen, Sie schalten umgehend, spätestens 12 Stunden nach Erhalt dieses Einschreibens (Nachweis Rückschein), das Internet wieder frei, und alle sind zufrieden. Oder:2. Sie bleiben bei Ihrer Sicht der Dinge: Bis zur Vorlage eines gültigen qualifizierten Prüfprotokolls gemäß § 45i TKG bestreite ich darüber hinaus vorsorglich, einen tk-gestützten Mehrwertdienst oder Premiumdienst angewählt zu haben. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass unqualifizierte Aufstellungen in Form von Einzelverbindungsnachweisen nicht den Anforderungen genügen, die von der Rechtsprechung an ein qualifiziertes Prüfprotokoll zu stellen sind (vgl.AG Papenburg, Urteil vom 30.10.2008, 4 C 247/08). Die angeblich von mir in Anspruch genommenen "Leistungen" sind auch erkennbar keine berechnungsfähigen Mehrwert-Dienstleistungen nach TKG. Es handelt sich nicht um telekommunikationsgestützte Dienste, die ich als TK-Endkunde selbst angewählt hätte bzw. die als unteilbare Dienstleistungen an einem Stück erbracht würden. Sondern es handelt sich um ein sogenanntes "Abo" und damit um ein angebliches Dauerschuldverhältnis, welches schon gemäß der in diesem Punkt ganz eindeutigen Legaldefinition aus § 3 TKG kein tk-gestützter Dienst sein kann. Die Verrechnung nicht tk-gestützter Dienste über die Telefonrechnung stellt eine Mißachtung des Umgehungsverbots aus § 66m TKG dar. Ich weise Sie darauf hin, dass die Sperrung meines Anschlusses bzw. der SIM-Karte zur Durchsetzung einer streitigen Forderung aus fakturierten oder abgetretenen Drittrechten unzulässig ist - siehe dazu: LG München I, Beschluss vom 06.10.2011, Az. 37 O 21210/11 sowie Urteil des LG Hamburg vom 14.03.2007 - 313O 16/07 sowie der inzwischen novellierte § 45k Abs. 2 TKG. Eine solche Maßnahme sowie fortgesetzte Beitreibungsversuche mittels belästigender und drohender Inkassoschreiben wird die Überprüfung des Fortbestands unseres Vertragsverhältnisses zur Folge haben. Im Zuge dessen gehe ich davon aus, dass das Anerkenntnisurteil des AG Buxtehude, Az 31 C 452/12, vom 18.07.2012 Ihnen durchaus bekannt sein dürfte, schließlich erging dieses Urteil gegen Telefonica O2. Sollte also der Internetzugang meiner Verträge nicht innerhalb 12 Stunden nach Erhalt dieses Einschreibens freigeschaltet sein, werde ich Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Landgericht stellen. Ich werde Strafanzeige nach § 263 StGB stellen. Die Ermittlung/Feststellung, in wie weit Ihr Unternehmen Beihilfe geleistet hat, überlasse ich der Staatsanwaltschaft bzw. dem zuständigen Gericht. Da Sie mir in Ihrem letzten Schreiben bestätigt haben, dass Sie die strittigen Rechnungsposten „als eigene Rechnungsposten“ betrachten, weise ich ausdrücklich auf BGH, Urteil vom 16.11.2006 - Az. III ZR 58/06, insbesondere Leitsatz 3 hin. Sollte es nicht zu einer Rücknahme der Forderung Ihrerseits kommen, werde ich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Außerdem behalte ich mir vor, alle mit Ihrem Unternehmen geschlossenen Verträge fristlos zu kündigen. Schadenersatzforderungen Ihrerseits werde ich gerichtlich zurückweisen. Einer eventuellen Verweigerung der Portierung meiner Rufnummern werde ich ebenfalls gerichtlich begegnen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Schufaeintrag bei bestrittenen Forderungen rechtswidrig ist. Ich verbiete Ihrem Unternehmen mit mir in Form von Telefonanrufen, Email oder Kurzmitteilungen in Verbindung zu treten. Sämtliche Kommunikation bedarf der Schriftform. Sie haben die Wahl. Leider scheint Ihr Unternehmen sich gerne an ahnungslosen Nutzern zu bereichern, anders kann man dieses Vorgehen Ihres Unternehmens, unter Umgehung geltender Gesetze und Gerichtsurteile und zum Schutze dubioser Drittanbieter, nicht interpretieren. Ich hoffe, dass Sie sich richtig entscheiden und verbleibe mit nicht sonderlich freundlichen Grüßen ********************************* Interessanterweise kam sechs Tage nach Versenden der Mail eine “Antwortmail” von O2, dass die verwendete Emailadresse vertragskunden-kontakt@cc.o2online.dekeine Support-Mailadresse mehr wäre.Das ist allerdings die einzige Mailadresse die man findet und die laut diesem Forum seit 2012 besteht.Naja, wie auch immer. Zumindest die Mail an Herrn Haas ist angekommen. Am Samstag ging auf einmal das Internet wieder und gestern kam Post von O2.Man “bedankte” sich für mein Schreiben und die Mail an die Geschäftsführung. Ja, glaube ich gerne, dass ihnen das gefallen hat.Im Endeffekt wurden die beanstandeten Posten von der Rechnung genommen – tja, nur dass auch der neuen Rechnung wieder zwei Mal dieser Posten auftaucht. Also wird wohl nochmal ein Brief an O2 fällig. Aber im Ganzen kann man sagen, dass das Schreiben schon ein Erfolg war. Es kann nicht sein, dass O2 sich unberechtigt und auf äußerst dubiose Weise an Kunden bereichert, sich über alle Gesetze und Gerichtsurteile hinwegsetzt und damit oftmals auch noch durch kommt!
@Susib 

 

Ich zolle Dir aufrichtig meinen Respekt. Dein Schreiben ist allererste Sahne! 😉

 

Vielen Dank, dass Du uns auf dem Laufenden hältst und weiterhin viel Erfolg!

 

Gruß

 

(mit Bewunderung) Fuchs

Benutzerebene 3
Abzeichen
Hut ab, das muß man in der Form ohne Anwalt erstmal hinbekommen! 👍   Wie man sieht, führt Hartnäckigkeit und sich nicht unterkriegen lassen zumindest zu einem Teilerfolg.

 

Susib schrieb:
 Interessanterweise kam sechs Tage nach Versenden der Mail eine “Antwortmail” von O2, dass die verwendete Emailadresse vertragskunden-kontakt@cc.o2online.dekeine Support-Mailadresse mehr wäre.Das ist allerdings die einzige Mailadresse die man findet und die laut diesem Forum seit 2012 besteht.
Nein, die wirst du hier im Forum nicht als gültige E-Mail Adresse gefunden haben, höchstens in einem längst verjährten Beitrag. Der Support per E-Mail durch die o2 Kundenbetreuung wurde schon vor längerer Zeit eingestellt.

Nein, die wirst du hier im Forum nicht als gültige E-Mail Adresse gefunden haben, höchstens in einem längst verjährten Beitrag. Der Support per E-Mail durch die o2 Kundenbetreuung wurde schon vor längerer Zeit eingestellt.

 

Der Beitrag war aus 2012, okay. Also wohl veraltet.

Aber die Mail an Herrn Haas ist ja angekommen ☺️

Hallihallo,

 

nur eine kurze Rückmeldung:

 

O2 hat alle beanstandeten Beträge von der Rechnung entfernt und mir als "Entschuldigung" für das Theater für zwei Monate die Grundgebühren gutgeschrieben.

 

Es geht also doch. Nur schade, dass hier so oft die Fehlinformation verbreitet wird, dass man sich an den Drittanbieter wenden soll - das stimmt so nunmal nicht!

 

Es wäre wünschenswert, wenn möglichst viele Betroffene sich nicht erst auf lange Diskussionen einlassen, sondern sofort O2 in die Pflicht nehmen würden.

Vielleicht würde sich dann endlich mal was ändern.

UND: Das Beschwerdeschreiben vorab per Mail eben auch an den Geschäftsführer senden. Ich denke schon, dass das die Sache ein wenig "beschleunigt" hat 😉

 

 

LG

Benutzerebene 1
Glückwunsch und danke für die Informationen.

 

Diese waren mir so noch nicht bekannt ☺️ .

Klasse Leistung endlich zeigt mal wer,dass man sich nicht alles gefallen lassen muss auch von so einem Konzern!
Mit Drittanbietern haben einige Probleme und O2 verweist immer an diese.
Es ist ja auch eine Geldquelle für solche mobilfunkanbieter.
Susib schrieb:
Hallihallo,

 

nur eine kurze Rückmeldung:

 

O2 hat alle beanstandeten Beträge von der Rechnung entfernt und mir als "Entschuldigung" für das Theater für zwei Monate die Grundgebühren gutgeschrieben.

 

Vielen Dank für diese Information!

 

Gruß,

 

Fuchs

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