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o2 Mobilfunkrechnung . Ratenzahlung abgeschafft?

  • 27 December 2012
  • 6 Antworten
  • 362 Aufrufe

Ich habe eine Mobilfunkrechnung erhalten, die ich leider nicht in einem Betrag bezahlen kann.

 

Wollte die Sache dann mit der Mahnabteilung abklären. Ein Mitarbeiter von der Fachabteilung meinte, Ratenzahlungen wären seit kurzem abgeschafft worden und bei Nichtzahlung geht es automatisch irgendwann an ein Inkassobüro über. Ich habe vor wenigen Wochen noch auf der o2 Homepage gelesen, dass Ratenzahlung möglich wäre.

 

Kann jemand die Auskunft der Hotline bestätigen? Es wäre nicht das erste Mal, dass ich widersprüchliche  Auskünfte von Mitarbeitern erhalte.

 

Danke!


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6 Antworten

Laut der FAQ wird es noch angeboten http://hilfe.o2online.de/t5/Rechnung/Zahlungsmodalit%C3%A4ten-f%C3%BCr-o2-Postpaid-und-o2-My-Handy/ta-p/140212

 

Zahlungsaufschub und Ratenzahlung

mehrFür den Ausnahmefall können Sie eine individuelle Begleichung der Rechnungen über unseren Kundenservice unter der Telefonnummer 01804 45 33 45 (0,20 €/Anruf inkl. MwSt. aus dem dt. Festnetz) vereinbaren. Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Gruß Sandroschubert

Benutzerebene 4
Laut der FAQ kann man anrufen und darüber mit den Kollegen des Forderungsmanagements sprechen, mehr nicht.

 

Eine Ratenzahlung ist kein Paket oder eine Ware, die man einfach buchen kann. Generell gibt es die vertragliche Verpflichtung die vollständige Summe zum Zahlungsziel zu begleichen. Über alles weitere kann man reden, aber ob eine andere Lösung möglich ist entscheidet das Forderungsmanagement.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Henning, ich finde deine Antwort könnte man so oder ähnlich in die FAQ übertragen, denn die aktuelle Aussage (Für den Ausnahmefall können Sie eine individuelle Begleichung der Rechnungen über unseren Kundenservice ... vereinbaren.) wird sicherlich von einigen Kunden so verstanden, dass sie einen Anspruch darauf haben.

Benutzerebene 4
Ich steh zwar auf dem Standpunkt, dass es Absurd ist zu glauben man hätte einen Anspruch auf eine abweichende Zahlungsvereinbarung aber du hast recht. Ich leier da mal eine Anpassung an.

Danke Henning für die Klarstellung. Allerdings steht ja dort in "Ausnahmefällen" was für mich alles abdeckt.

 

Gruß

Benutzerebene 4
Der Eintrag wurde schon angepasst mittelerweile. Jetzt sollte es nicht mehr zu der Meinung kommen 😀