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O2 Mahngebühr-Abzocke ist gerichtlich verboten worden!


Benutzerebene 3
Guten Abend,

wie bekomme ich die zu unrecht abgebuchten rechtswiedrig hohen Mahnkosten zurück erstattet?  

Gibt es da eine bestimmte "Stelle" die man anschreiben muss?

Denn bislang kriege ich keine Antworten auf meine Schreiben! 

Lg C.

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Lösung von o2_Marc 1 December 2016, 11:14

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29 Antworten

Benutzerebene 4
Welches Gericht hat genau was verboten? Hast du einen Link zum nachlesen?

Zahlen, Daten Fakten?

Benutzerebene 3
Na klar! Also es war das Landgericht München I mit dem Urteil vom 17.01.2013. Das Aktenzeichen gebe ich dir auch mal Az. 12 O 7943/12 

In der Sache konnte "O2" nicht nachweisen, dass damals tatsächlich 19 EUR Mahngebühren anfällen pro Rücklastschrift! 

Hoffe du kannst mir als O2Guru jetzt helfen!

Benutzerebene 4
Welcher Guru? Wurden denn bei dir die 19€ erhoben? Denn nur darum geht es in dem Urteil, nicht generell darum das Mahngebühren unzulässig sind.

Benutzerebene 3
Ich dachte du bist der O2Guru? weil du so schnell geantwortet hast! ☺️ 

Ja bei mir wurde sogar die Mahngebühr die Mahngebühr erhoben! Also Rechnung+ Mahngebühr, dann habe ich nur die Rechnung gezahlt! Danach kam zu der Mahngebühr noch eine Mahngebühr also 19 Euro + 19 Euro! 

Als ich von einer O2 Mitarbeiterin das erklärt haben wollte! Sagte sie ganz unverschämt und dreist ( so wie die halt sind ) Sie haben "Gewonnen". Naja jetzt will ich das Geld wieder zurück!

Benutzerebene 4
Ach so, ne ich bin nicht von o2, nur interessiert und hilfsbereit^^ wenn ich von o2 wäre würde da vermutlich so was wie o2_andreas statt Feanor stehen.

Wie alt ist denn die Rechnung? Alles über drei Monate wird schwierig und muss vermutlich über den Anwalt gehen. Das einzige was ich im Moment kenne sind 4€ Rücklastschriftgebühr, wird von der Bank erhoben und an den Kunden natürlich weitergegeben. Dann wird noch ne Mahngebühr fällig, sollte man einen Brief nach Hause bekommen, sind glaub ich 2,50€.

Benutzerebene 3
Der Anspruch ist im Jahr 2013 entstanden und unterliegt der regelmäßigen! Also verjährt er Ende dieses Jahres! Ich nehme mal an die O2-Leute rechnen fest damit, dass wenn sie noch einen Monat stillhalten, Sie sich dann auf die nicht durchsetzbare Forderung berufen wollen! 

Benutzerebene 3
Kann ein O2 Mitarbeiter mal eine Antwort zu der Frage schreiben?? 

Benutzerebene 4
Eine Antwort eines Moderators hier kann Tage dauern, das primäre Ziel ist, dass Nutzer Nutzern helfen.

Schreibs auf und schicks an 

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

FAX: 01805 – 571 766

Benutzerebene 3
Vielen Dank!

per Fax hatte ich es noch nicht probiert!

Benutzerebene 7
Hi Cergenek,

es ist korrekt, dass du die Differenz der überhöhten Pauschale für das fehlschlagen deiner Lastschrift zurück erstattet bekommst.

Magst du mir bitte noch mitteilen, auf welcher Rechnung (Monat und Jahr) diese Summe ausgewiesen ist?

Gruß,

Marc

Benutzerebene 3
Moin.

Prompte Antwort von Euch wieder mal. (Todlachender Smiley)

Ja Klar mache ich das, wenn ihr wollt, kann ich noch prickelte intime Details über mein Leben Schreiben ??

Um es mal mit den Worten deiner Kollegin von O2 zu Formulieren hier Sind die sog "Gewinne " von denen Ihr redet.

Auf gehts:

16.09.2011     19 Euro

14.12.2011     19 Euro

31.08.2012     19 Euro

14.09.2012     19 Euro

05.10.2012     19 Euro

19.10.2012     19 Euro

07.11.2012     19 Euro

21.11.2012     19 Euro

04.12.2012     19 Euro

18.12.2012      19 Euro

28.12.2012     19 Euro

11.01.2013     19 Euro

15.02.2013        7,50

ich hatte damals zwei Verträge über mich laufen und habe einen an jemand anderen Ausgesondert.

Kn 6002529388

Kn 6002839072

Kn 99077426

Soll ich dir das auch Zusammenrechnen??

Na jetzt bin ich mal gespannt ob diese Ungerechtfertigte Bereicherung von eurer Seite geduldet wird?

Nichts persönliches gegen dich O2_Marc!!

Benutzerebene 3
korrektur

16.09.2011 19 Euro
14.12.2011 19 Euro

31.08.2012 19 Euro

05.10.2012 19 Euro

07.11.2012 19 Euro

04.12.2012 19 Euro

28.12.2012 19 Euro

15.02.2013 7,50

Jetzt ist es richtig!

Cergenek schrieb:

Moin.

Prompte Antwort von Euch wieder mal. (Todlachender Smiley)

Ja Klar mache ich das, wenn ihr wollt, kann ich noch prickelte intime Details über mein Leben Schreiben ??

Um es mal mit den Worten deiner Kollegin von O2 zu Formulieren hier Sind die sog "Gewinne " von denen Ihr redet.

 

Na jetzt bin ich mal gespannt ob diese Ungerechtfertigte Bereicherung von eurer Seite geduldet wird?

Du verstehst es wirklich Mitarbeiter zu motivieren^^

Hallo Cergenek.

Ansprüche aus dem Jahr 2011 können nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Kundennummer 99077426 habe ich nicht im System.

Sicher, dass du dich nicht vertippt hast?

Gruß

Antje

Benutzerebene 3

 ich glaub nicht, dass ich mich vertippt habe. Aber was passiert denn jetzt?. Und wer kümmert sich jetzt darum?

Edit by o2_Jennifer 17.10.22/09:00h Vertragsdaten entfernt

Benutzerebene 7
Dürfte daran liegen, dass es sich um einen MyHandy-Vertrag handelt der mittlerweile wahrscheinlich schon seit längerem abbezahlt und damit deaktiviert ist.

Bis wann lief der denn? Ich dachte, dass nach drei Jahren Kundendatensätze gelöscht werden.

Benutzerebene 3
Ey Leute langsam reicht es!

https://hilfe.o2online.de/message/59172 , @o2_Michihttps://hilfe.o2online.de/message/468647 was ist denn jetzt wie geht es Weiter ???@Atabey

Wollt ihr nicht oder könnt ihr nicht? Wo ist denn das Problem?

Wieso beantwortet ihr meine Briefe zum Sachverhalt nicht?

Warum werden mir am Telefon diesbezüglich keine Auskünfte erteilt?

Und was ist denn hier los??

Wollt Ihr mich im Forum lediglich mit irgendwelchen Fragen hinhalten ?

Also den Sachverhalt habe ich jetzt Zwei mal schriftlich (Brief), einmal fern mündlich und in diesem Forum vorgetragen.

Die Kundennummer ist auch richtig. Das Urteil ist auch rechtskräftig!

Schiebt ihr die Kohle jetzt rüber?? oder wollt ihr mit der nächsten Rechnung aufrechen? 

Ey Leute langsam reicht es wirklich!

Benutzerebene 7
Cergenek schrieb:

korrektur

16.09.2011 19 Euro
14.12.2011 19 Euro

31.08.2012 19 Euro

05.10.2012 19 Euro

07.11.2012 19 Euro

04.12.2012 19 Euro

28.12.2012 19 Euro

15.02.2013 7,50

 

Jetzt ist es richtig!



Ein kundiger Experte schlaute mich auf ;-):

Du kannst eh nur noch den letzten Posten reklamieren:

"Verbraucher können von ihnen gezahlte überhöhte Pauschalen daher unter Berufung auf diese Urteile von Telefónica und E-Plus zurückfordern, soweit die Ansprüche nicht bereits verjährt sind. Rückforderungsansprüche aus dem Jahr 2013 verjähren zum 31.12.2016."

Überhöhte Rücklastschriftgebühr bei o2 und E-Plus zurückfordern - teltarif.de News 

Also geht es um einen Betrag von 2,50€.

Benutzerebene 3
Moin mioin @Frechnuss,

vielen dank für deine Expertise!

Das ist auch genau das was mir am herzen liegt! ☺️

Geht es hier um Ungerechtigkeit dass man dem Kunden zufügt und sich lachend dann auf die Verjährung beruft?

oder um eine Wiedergutmachung des zugefügten Schaden?

Die Frage die ich mir nur stelle ist, ob es eine bestimmte Stelle oder ein Programm bei , gibt, die die zu unrecht erhaltenen  rückerstattet. ☺️

Wie du vielleicht mal gehört hast oder auch jetzt lesen wirst, verbietet es die (deutsche) Kaufmannsehre, sich auf die Verjährung zu berufen. ( Das ist nur ein Kodex der ehrlichen Kauf-männer/frauen). Der Hintergrund ist: Wenn man etwas verbockt hat, muss man dazu stehen.

O2 hat, bevor sie diese AGB´s in ihre Verträge eingebaut haben, Juristen damit beauftragt diese AGB´s zuschreiben. Und diese wussten genau, dass das #Schadensersatzrecht keine Bereicherung zulässt

Diese Juristen haben natürlich O2 gefragt: Wie hoch ist euer Schaden, wenn eine Mahnung geschrieben und eine Rücklastschrift eingeht. 

O2 hat in betrügerischer Absicht hier die Unwahrheit erzählt (19 Euro). Das ist natürlich Kalkül von denen und konnte vor Gericht auch nicht bewiesen werden (mit verweis aus das Urteil s.o.. 

Die rechnen sich das genau aus, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass irgendjemand wegen 19 EUR Mahnkosten vor Gericht zieht.

Dafür muss die Person so einiges wissen.

Eine Privatperson weiß nunmal nicht und hat auch gar kein Gespür dafür, wie hoch so ein Schaden maximal sein kann. Geschweige denn, dass er im Hinblick auf den Vertrag in dem dass pauschalisierte Schadensersatzverlangen steht und er diesen auch nunmal unterschrieben hat, ein Recht hat gegen diesen vorzugehen. 

Der größte Teil der Mahnkosten diente nur der ungerechtfertigten Bereicherung. ( Nur das Geld der Kunden aus der Tasche ziehen)

Bedeutet, wenn jemand tatsächlich einen Schaden i.H.v. 5 Euro hat, dann darf er auch nur diese 5 Euro verlangen und keinen Cent mehr. Dafür muss die Person aber wissen und ein Gefühl für den Schadenswert haben um dagegen vorzugehen. )

Fakt ist O tuu wusste es und hat es dennoch in ihre AGB´s eingebaut.

Von deutscher https://# kann hier schon keine Rede sein! ☺️

Aber du hast Recht damit, dass der Anspruch der drei jährigen Regelverjährung untersteht und verjährt sein kann aber nicht sein muss.

Falls diese Frage der BGH entscheiden wird kann es anders kommen. 

Dies passiert aber auch nur wenn jemand bis nach oben hin klagt. ( Das kann auch Ich sein oder ein anderer)

Und für O2 kann es schlecht ausgehen denn vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand 

Wie in dem Fall der Kreditverträge in denen Bearbeitungsgebühren dem Kreditnehmern in Kosten gestellt worden sind. Da wurde die Regelverjährung von drei Jahre auf eine 10 Jährige Verjährungsfrist ausgedehnt. 

Die Banken konnten sich damals nicht auf die Regelverjährung berufen. 

Wir haben zum gluck kein "Case Law" wie die Amis aber wir haben unseren § 242 I BGB (Treu und Glauben) der diese Ungerechtigkeit eindämmt und das berufen auf die Verjährung verhindern kann.

Wenn das passiert dann steht O2 in Zweierlei Hinsicht Dümmer da als Jetzt.

1. Verjährungsfrist wird ausgedehnt ( vielleicht 10jahre ) dadurch entstehen potenziell Mehrkosten (Rückstellungen?)

2. Den schlechten Ruf behalten Sie und die frustrierten Kunden ( das Bin ich ) gehen und kommen nie wieder.

     Außer dem bekommt das Thema noch mal Wind.

Und falls O2,die paar Kröten mir nicht wieder gibt, obwohl die Sachlage offenkundig ist.

Dann bin ich Weg und werde in diesem Leben nie wieder bei O2 Kunde werden. ☺️

Zudem kann ich in meinem Fall sagen, dass das Urteil im Jahr 2013 ergangen und ich habe den größten Teil der Ungerechtfertigten Abzocker-Mahngebühren im Jahr 2012 gezahlt. So sind, seit dem das Urteil ergangen ist keine drei Jahre vergangen.

Vielleicht schreibt deshalb  @O2_ Antje :  

Hallo Cergenek.

 

Ansprüche aus dem Jahr 2011 können nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Kundennummer 99077426 habe ich nicht im System.

Sicher, dass du dich nicht vertippt hast?

 

Gruß

Antje

Vielleicht lässt das bei dem einen oder anderen seinen Gerechtigkeitssinn entflammen. ☺️

Vielleicht aber geht es hier nicht um Gerechtigkeit oder Kaufmannsehre sondern um Kapitalistisches Kalkül?

Und O2 möchte es wieder Gut machen um eine gewisse Kundenzufriedenheit zu erreichen?

Die O2 Mitarbeiterin hat damals zu mir gesagt, als ich sie wegen den Mahnkosten zu rede stellte, dass ich diese Gewonnen hätte. So eine Unverschämtheit. Von der oben besagten Ehre ganz zu schweigen. Und das ist was O2 uns anbietet.

Die Märkte im Telekommunikations Segment sind gesättigt und es herrscht ein erbitterter "Kampf" um jeden Kunden, diesen "Kampf" gewinnt man nur, wenn man nicht vordergründig den relativ des günstigeren Preis anbietet und hintenrum versucht das Geld von den Kunden aus der Tasche zu ziehen und ihnen dadurch einen Schaden zufügt

 ( Mahngebühr-Abzocke, Kündigungsunterdrücken, etc ). 

Kunden im Telekommunikation Segment haben eine Affinität zum Anbieterwechsel.

Hörst du https://hilfe.o2online.de/message/59172 und @o2_Michi  stattdessen sollten Anbieter korrekt zu seinen Kunden und ihnen ein Service von bester Qualität und Güte anbieten um so eine längerfristige "Partnerschaft" einzugehen und damit diese Affinität eingedämmt wird.

Mit dem Kunden kommt gleichsam die Pflicht! und was versteht DU darunter O2?.

 

Damit irgendwann eine reale Chance besteht, dass sich mein Familie, Freude und Ich, noch mal überzeugen lassen von O2, bedarf es dazu nur eins, dass das zu unrecht erhaltene Geld zurück erstattet wird. 

Ich und alle anderen, denen ich momentan von O2 erfolgreich abrate, sind nur kleine Fische aber wenn wir irgendwann ein https://# sind, dann ist es nicht mehr so leicht uns zu fangen und auszunehmen.

 Shit 2 You Can Do? = O2  ☺️

Lieben Gruß von C

Solche Dinge löst man nicht über ein Forum. Dazu fehlt es grds. an Befugnissen. Stelle deine Ansprüche, die du geltend machen willst, schriftlich und nachweisbar an o2. Etwas mehr Sachlichkeit täte dem Schreiben dann auch gut.

 

Telefónica Germany GmbH&Co. OHG

 Kundenbetreuung

90345 Nürnberg

Fax: 01805 57 17 66

Benutzerebene 3
Du musst schon verstehen was du da liest ☺️ sonst kann ich dir auch nicht helfen und nur für dich Male ich hier kein Bild.

Auch hier hast du nicht richtig gelesen und einfach drauf los geschrieben: https://hilfe.o2online.de/message/880749-re-habe-ein-handy-mit-o2-karte-gefunden-und-suche-den-oder-die-besitzerin?comme… 

Das Handy ist aus! sagt der Ratsuchende wie kann er denn dann im Telefonbuch etwas suchen?

Aber ich schreib dir ein Gedicht 

Geschrieben habe ich euch zwei mal!

Geantwortet habt ihr mir kein mal 

Meine Anrufe habt ihr gut geblockt

Ich bin dadurch nicht ausgeknockt

Ich fand das Forum von O2

Fand die Beiträge der Experten sind nur Schmuh

doch die Fantasien dieser Leute sind ganz witzig

und darum lach ich über sie und zwar richtig

Mein Problem ist dadurch nicht gebannt

denn wer von euch benutzt hier sein Verstand?

Die heiße Luft heißt ist hier doch O2 

noch mehr davon dann sage ich "Oh tuuh"

Lg C

Danke für den Hinweis mit dem Telefon. Ich hoffe, du verzeihst, dass ich ein Wort überlesen hab. Ich bin ein Mensch und darf daher Fehler machen. In diesem Sinne, alles Gute.

Ich habe da vielleicht etwas überlesen, aber wieso kommst Du erst jetzt (fast vier Jahre nach dem von Dir zitierten Urteil) mit Deiner Forderung um die Ecke? Du hattest doch genügend Zeit, Deine Forderungen geltend zu machen. Das Gericht hat immerhin eine ausreichend lange Frist dafür eingeräumt.

Zu Deinen Ausführungen über die angebliche "Kaufmannsehre" kann ich nur Folgendes sagen: Wenn Ansprüche verjährt sind, sind sie verjährt. So ist nun mal die rechtliche Lage und das sollte man dann vielleicht sportlich sehen. Wenn umgekehrt Ansprüche des Telekommunikationsunternehmens gegen einen Kunden verjährt sind, wird sicherlich kein Kunde sich bei seiner "Kundenehre" gepackt sehen und freiwillig Geld herausrücken.

Nach dem, was ich hier gelesen habe, steht Dir höchstens eine Rückzahlung zu Forderungen aus dem Jahr 2013 zu, sofern Du sie form- und fristgerecht o2 zukommen lässt. Sollte o2 so freundlich sein, Dir aus Kulanz auch bezüglich der Vorjahre entgegen zu kommen, wäre das sicher erfreulich, aber ich glaube nicht, dass es dazu kommen wird.

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