Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Jetzt reichts

  • 7 February 2012
  • 7 Antworten
  • 377 Aufrufe

Kundigung ist schon geschrieben bzw. Anwalt steht bereit bei ablehnung (was erstmal zu erwarten ist)

 

In der Januar rechnung ist eine position augelistet mit 13,48 (netto) für 10700 KB internet nutzung im Ausland.

Da es mir der Rechnung verdächtig vorgekommen (3 trafik programe und eine daten loger waren auf 1.7 mb

1740KB gekommen)

.Ich habe wie man so macht  , nachgefragt (hotline) .

Antwort die berechnung ist OK da nach der Neue EU gesetz werden angefangene verbindungen automatisch mit 100KB angesetzt. (in diese fall wären 107 verbindungen nötig ....und das inerhalb ca.8 stunden mit alle Programe ausgeschaltet außen Mail ) und sowieso ALLE trafik programe sind Müll und die rechnen falsch......damit konnte ich nicht zufrieden geben und habe ich nochmal die hotline angerufen .Die haben mir mit eine techniker verbunden der hat mit einsicht auf die Verbindungs Daten angefangen zu rechnen ......nach gestrichene zeit ist noch nicht mal bei eine Viertel gekommen , und nach anfrage vom mir um wie ich auf diese EVN komme ist mir gesagt das der kundencenter zuständig ist.

OK mail an der kundencenter ,problem geschildet und nach der EVN gefragt.

Antwort :Wir haben die von Ihnen beanstandeten Daten noch einmal überprüft und versichern Ihnen, dass unser Rechnungssystem diese korrekt ausgewiesen hat.

Erneuete Anfrage wenn sie das geprüft habt kann ich auch einsicht haben ,sind lediglich meine daten.

Antwort :v Es tut mir leid, dass auch ich Sie noch einmal enttäuschen muss, doch Ihrer Anfrage eines Protokolls über im Ausland geführte Datenverbindungen können wir nicht entsprechen.
Eine Datenspeicherung erfolgt bei uns nur für abrechnungsrelevante Zwecke. Abrechnungsrelevant ist das pro Tag über Ihre SIM-Karte (im Ausland) genutzte Volumen. Dieses Gesamtvolumen wird tagesspezifisch auf Ihrem Einzelverbindungsnachweis ausgewiesen.

Langsam wir mir Bund. erneute anfrage das lediglich um meine Daten handelt und eine Prüfungs Recht habe .

Antwort :Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, werden wir Ihnen derlei Protokolle nicht überstellen.

Eine Mitteilung der Verkehrsdaten wiederspricht dem deutschen Datenschutzgesetz. 

(eine Gesetz das mir der RECHT gibt in MEINE einsicht zu erhalten. (gelogen und betrogen)

 

Diese Haltung verstoß auch gegen Verbraucherschutz in Paragraf 16 TKV.  Absatz 1
gibt dem Kunden einerseits das Recht auf eine detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis.
Andererseits ist der Telekommunikationsanbieter auf Verlangen zur Durchführung einer technischen
Prüfung hinsichtlich der Richtigkeit der in Rechnung gestellten Verbindungen verpflichtet und muss
den Prüfbericht anschließend aushändigen.

Nach meine mitteilung das der Kundigung die nächste Tage gesendet wird .bzw. über Rechtliche schritte beraten werde.

ist heute eine Kurze mitteilung zittat:Wir bedauern Ihre Kündigungsabsicht, haben aber inhaltlich zu der Ausweisung Ihrer Internetverbindungen im Ausland nichts hinzuzufügen.

 

Toll nach der moto wir rechnen du zahls und fagen sind nicht erwünscht.

 

Fazit

Eine Höchst Fragwürdige/Dubiose Rechnung bzw. verrechnungs methode , eine Weigerung meine vom gesetz

Kunden rechte anzuerkennen und vom mittarbeiter der Kundencenter vorschäzlich belogen zu weden.

 

Liege ich Falsch wenn ich sage ...Jetzt reichts!!!!!

 


Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

7 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Und wo ust jetzt das Problem?

Abrechnungstakt ist 100kb

--> http://www.o2online.de/tarife/auslandstarife/datennutzung/

 

Wenn du das Mailprogramm aktiv hattest, sind 107 Verbindungen in 8 Stunden ja ganz normal. Das wäre ein Abrufintervall von 5 Minuten. Kommt durchaus vor.

 

Und viele Datenlogger arbeiten mit einem Abrechnungstakt von 10kb. Entsprechend zeigen sie bei diesen kurzen Verbindungen genau 1/10 an. Passt also auch.

Manche arbeiten soger mit 1kb.

 

Soweit scheint die Abrechnung auf dem ersten Blick korrekt zu sein.

Eine über die Tagesnutzung hinausgehende Auflistung wirst du auch nicht bekommen. Höchstens vielleicht über den ausländischen Anbieter.

Benutzerebene 6
Abzeichen
stefanniehaus schrieb:
Und wo ust jetzt das Problem?

Abrechnungstakt ist 100kb

--> http://www.o2online.de/tarife/auslandstarife/datennutzung/

 

Wenn du das Mailprogramm aktiv hattest, sind 107 Verbindungen in 8 Stunden ja ganz normal. Das wäre ein Abrufintervall von 5 Minuten. Kommt durchaus vor.

 

Und viele Datenlogger arbeiten mit einem Abrechnungstakt von 10kb. Entsprechend zeigen sie bei diesen kurzen Verbindungen genau 1/10 an. Passt also auch.

Manche arbeiten soger mit 1kb.

 

Soweit scheint die Abrechnung auf dem ersten Blick korrekt zu sein.

Eine über die Tagesnutzung hinausgehende Auflistung wirst du auch nicht bekommen. Höchstens vielleicht über den ausländischen Anbieter.

Naja, den Prüfbericht kann er aber nur von o2 verlangen, da er mit o2 einen Vertrag hat und nicht mit dem ausländischen Netzbetreiber 😉 .Únd erst wenn der Prüfungsbericht vorliegt, kann man sagen, ob die Rechnung korrekt ist oder nicht.

#Eine über die Tagesnutzung hinausgehende Auflistung wirst du auch nicht bekommen. Höchstens vielleicht über den ausländischen Anbieter.#

Die Daten hat O2 in seine Sytstem ........................der Techniker hat mir eine große teil vorgelesen und sogar gewundert für die 10700 KB  , es gibt sogar zeugen dafür und die gespräche sind vom O2 sogar gespeichert.

Nichts daran zu ruteln.

 

Es mag sein das die rechnung korekt ist ich habe auch am anfangs Tel/mail nichts anderes behauptet .

Nur wenn es so sein sollte WARUM wird mit biegen und brechen die Protokolle verweigert .

Vierleicht reichts einige Leute die aussage #Wir haben geprüft und die sind OK# mir aber nicht.

Ich habe vor einige Jahre mit T-..........  über eine Jahr streit bis zum Gericht wegen 1385 € rechnung vom

gTel ewinspieler 0137.... der zeit vo ich über 2000 KM weit weg war in Urlaub und die haben auch immer wieder behauptet Wir haben die Daten geprüft und die sind OK bis der Richter den Anwalt vom T...... die herausgabe der daten verordnet hat , auf einmal war fehler in system eingeschlichen. Sorry das haben wir erst bemerkt....nach über eine jahr!!!!!!!!!

Ich musste eine jahr lang zum anwalt rennen 14 mal meine tel unrechtmäsig speren lassen über 400€ zusäzliche kosten usw. usw. Got sei dank ich habe Rechrschutz und Gute Anwalt (fachrichtung Informatik/Telekomunikation)sonst wäre ich aufgeschmiesen .

 

Und überhaubt auch wenn 100% koreckt sind warum wird meine Gesetzliche Recht verweigert?????

was ist mit der Nächste mal in Ausland (nächste Montag bin ich wieder weg)geht es vom vorne los????.

Übrigens der Mail program ist auf jeder stunde eingestelt und hat 6 mal mit 19KB und 3 mal mit 24-52 KB verbucht.

 

Der Roaming speren lassen wie der labidare vorschlag vom O2 kundenservice ist ??? SUPER Wofür habe ich dann eine vertrag gemacht , da ich nur inlands verbindungen habe soll warum O2 seine pflichten nicht nachgehen will???

Dann ist der Kundigung erst richtig da es eine erhebliche beaeiträchtigung des vertrags darstelt.

 

Der recht auf einsicht in meine daten ist in der Telekomunukations gesetz festgelegt ,in der Datenschutzgesetz und

in der Verbrauchergesetz fest geregelt . O2 ist anscheint sind die Gesetze egal.

 

Ich will nur wiessen wofür ich bezahle .

 

Benutzerebene 6
Abzeichen
kleiner Nachtrag 😉 :

http://dejure.org/gesetze/TKG/45i.html

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ich kann dein Ärger verstehen, aber aus den zitierten Paragrafen ergeben sich keine Rechte, die dir automatisch zustehen. Daher wirst du vermutlich nur über deinen Anwalt dein Ziel erreichen.

 

Gesetzlich ist o2 lediglich zur technischen Prüfung verpflichtet und muss dir die Ergebnisse dieser Prüfung mitteilen. Ferner müssen sie dir eine für die Abrechnung relevante Ausflistung des Verbrauchs mitteilen. Es besteht keine Pflicht, die einzelnen Datenverbindungen aufzulisten. Wie du in deinem Beispiel mit der T geschrieben hast - Einsicht in die Protokolldaten bekommst du / dein Anwalt erst wenn ein Gericht o2 dazu auffordert. Vorher besteht keine Pflicht seitens o2, diese Daten herauszugeben.

 

Dass sich der Techniker über die Zahlen gewundert hat ist an sich kein Beweis, dass die Zahlen auch falsch sind - je nach dem wie dein Handy ins Netz geht kann das zu unterschiedlichen Berechnungen führen, und, dass Datenlogger und Traffic Apps nicht immer zuverlässig sind ist leider so. Wie Stefan die Differenz begründet hat ist für mich also plausibel.

 

Ausßerordentlich kündigen dürfte schwierig sein (aus welchem Grund denn?), aber ich denke dein Anwalt könnte eventuell Einsicht in die Protokolldaten bekommen, wenn er in einem Schreiben eine Klageabsicht andeutet. Nur wenn o2 nicht ganz sicher ist, dass die Daten stimmen, werden sie die Herausgabe des Protokolls nicht mehr verweigern, sonst könnte es sein, dass sie es auf einen Gerichtstermin ankommen lassen. 

 

Eine andere Möglichkeit sehe ich hier nicht. Bevor du allerdings deinen Anwalt mit der Sache beauftragst, würde ich es mit einer Anfrage bei der Geschäftsleitung probieren: vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de. Eventuell bringt dir das auch den gewünschten Erfolg.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
zündi schrieb:

Eine über die Tagesnutzung hinausgehende Auflistung wirst du auch nicht bekommen. Höchstens vielleicht über den ausländischen Anbieter.

Naja, den Prüfbericht kann er aber nur von o2 verlangen, da er mit o2 einen Vertrag hat und nicht mit dem ausländischen Netzbetreiber 😉 .Únd erst wenn der Prüfungsbericht vorliegt, kann man sagen, ob die Rechnung korrekt ist oder nicht.


Das ist richtig, aber in diesem Prüfbericht muss lediglich bescheinigt werden, dass der Verbrauch tatsächlich so hoch war. Eine Auflistung der einzelnen Datenverbindungen ist nicht dabei. Diese hat o2 aber, muss sie aber nur auf Anforderung eines Gerichts herausgeben.

Man muss nur etwas Googlen ................................Das hat mittlerweile System .

O2 verweigert die Daten sogar vor Gericht. Die bevorzugen eine klage zu verlieren ,Stadt die Daten Ofen zu legen

(links kommen am WE wenn ich wieder zu hause bin)

 

Der Kundigung ist Raus, mit den Anwalts abgesprochen.

Der wird Aktiv erst wenn die Kundigung Abgelehnt wird ,was wir fest davon ausgehen.

Der streit wert ist zu klein für eine Klage jetzt. Durch die Verlegung Der einsichts Recht usw.usw............... 😐 muss nicht alles verraten. Der Rechtsvertreter hat mir das alles erklärt aber alles 

in seine zeit.

 

Ich nehme an Der link beziehet sich auf Der zweite teil

#Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsadern gespeichert oder für den Fall, das keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstrichen Der in Absatz 1 Satz 1 geregelter oder mit dem Anbietern vereinbarten Frist oder auf Grund rechtliche Verpflichtung gelöscht worden sind#

 

Oh das wäre toll . Die Daten NACH Der Beanstandung zu Löschen aus technische Gründen.

Da wäre meine Rechtsvertreter glücklich.