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Gelöst

falsche Rechnung -> Korrektur erforderlich

  • 12 December 2016
  • 6 Antworten
  • 336 Aufrufe

Hallo,

 

meine letzte Rechnung ist falsch. Sie weist die (anteilige) Gebühr für das Free Paket aus, dass ich jedoch widerrufen habe. Ich bitte um eine kurzfristige Korrektur und Gutschrift, ansonsten müsste ich die Lastschrift zurückgeben.

 

MfG

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Lösung von o2_Dörte 16 December 2016, 17:44

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6 Antworten

Leider erhalte ich keine Reaktion auf mein Anliegen, obwohl die Community letztlich das einzige Medium ist, was mir als O2-Kunden zur Verfügung steht, da mich die Hotline dauerhaft ablehnt - vermeintlich zu hohes Anruferaufkommen, ich komme nicht mal in eine Warteschleife -, ein Chatdienst und eine sonstige Kontaktmöglichkeit nicht zur Verfügung stehen.

 

Schade, eine solche Kundenbetreuung ist wirklich inakzeptabel! Ich werde daher eine Rücklastschrift veranlassen müssen und gehe davon aus, dass mich dann plötzlich O2 kontaktieren wird, da ja Geld fehlt. Anders scheint mir eine Kontaktaufnahme hier nicht möglich.

MfG

Benutzerebene 7
Hallo @hore‌,

von einer Rücklastschrift kann ich nur abraten, da dies nicht dazu führt, dass du angerufen und gefragt wirst, warum du die Rücklastschrift verursacht hast, sondern einfach der Mahnprozess startet. Zudem wird jede Rücklastschrift mit einer Gebühr von 4 EUR in Rechnung gestellt - was auch nicht erstattet werden kann in diesem Fall.

Den Betrag für die Free-Option habe ich dir gutgeschrieben, diese Gutschrift siehst du mit der nächsten Rechnung.

Viele Grüße, Dörte

Hallo Dörte,

vielen Dank für die Gutschrift!

Dennoch wollte ich kurz anmerken, dass ich bei einer unberechtigten Abbuchung (falscher Betrag) jederzeit berechtigt bin, die Lastschrift mit dem falschen Betrag zurückzugeben und den richtigen Betrag selbst anzuweisen. Eine Gebühr für eine Rücklastschrift hätte ich in diesem Fall auch nicht zu tragen - im Gegensatz zur Rückgabe mangels Deckung zB. Aber in meinem Fall nicht notwendig, weil freundlicherweise die Korrektur zeitnah erfolgte.

Abschließend noch die allgemeine Frage, ob bei falschen Rechnungsbeträgen regelmäßig der Kontakt über das Forum hier erfolgen soll oder welche Kontaktaufnahme angezeigt ist - die Hotline ist ja regelmäßig überlastet.

Viele Grüße

hore schrieb:

Dennoch wollte ich kurz anmerken, dass ich bei einer unberechtigten Abbuchung (falscher Betrag) jederzeit berechtigt bin, die Lastschrift mit dem falschen Betrag zurückzugeben und den richtigen Betrag selbst anzuweisen.

Wo steht das bzw. wo kann man das nachlesen?

Gruß

Benutzerebene 7
Nur die Rücknahme der Lastschrift ohne Rücksprache wird zum automatischen Mahnverfahren führen. Reklamationen am

besten schriftlich per Einwurfeinschreiben innerhalb der 8-Wo-Frist einreichen und mit Geduld kann ein Moderator hier nachschauen, wen aber nach 4 Wo keine Antwort auf jeden Fall per Post reklamieren, um die Frist zu wahren.

lg

hore schrieb:

 

Dennoch wollte ich kurz anmerken, dass ich bei einer unberechtigten Abbuchung (falscher Betrag) jederzeit berechtigt bin, die Lastschrift mit dem falschen Betrag zurückzugeben und den richtigen Betrag selbst anzuweisen.

Das bist du definitiv nicht. Du musst zunächst dem Anbieter die Chance zur Korrektur geben. Scheitert diese kannst du nach Androhung die Buchung rückgängig machen.

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