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Dritanbieter


Hallo, auf meiner Handyrechnung befindet sich ein Posten von einem Drittanbieter in Höhe von 396 Euro. 

Am 10.06.2014 kam eine Info SMS, dass das Bezahlen über Handyrechnung für Drittanbieter gesperrtf ist. 

Komischerweise wurden aber vom 10.06.2014 bis 28.06.2014  18 Posten aufgeführt, von je 22 Euro, die ich nun Zahlen soll. 

Der Vertrag läuft zwar über mich, jedoch nutzt diesen meine Tochter (12). 

Ich frage mich nun, wie kann es trotz Drittanbietersperre sein, dass mir diese Dienste in REchnung gestellt werden???

Was ist nun zu tun???

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Lösung von bielo 25 July 2014, 08:51

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42 Antworten

Die SMS wird sich auf künftige Abos beziehen. Ein bestehendes Abo dürfte davon unberührt bleiben.

 


Was ist nun zu tun???

Das Abo zwingend kündigen.

Ist alles schon erledigt. Aber muss ich die Rechnung bezahlen, wenn ja eigentlich diese Posten wegen der Sperre gar nicht entstehen hätten dürfen???? Am 10.6. kam die SMS, und am selben Tag, genauso wie bis zu 28.06. sind diese posten aufgetaucht. Vorher war ja nie was. 

Kommt eben drauf an. Kann ich so pauschal nicht sagen. Wenn es immer das gleiche Abo ist, dann wohl eher ja. Nach der Sperre dürften neue Abos ja nicht dazugekommen sein.

Es handelt sich um kein Abo.  Die Cousine meiner Tochter, beide 12, hat die Handynummer miener Tochter für ein Onlinespiel angegeben. Dafür kaufte sie sich Starcoins, die natürlich auf meiner Rechnung auftauchten. Ich denke, die Kosten dürfen durch die Sperre gar nicht entstehen. Und zum zweiten, da es sich um ein Spiel für Kinder handelt, und Kinder in der Regel keinen Handyvertrag selbst machen dürfen, und auch kein Elternteil zugestimmt hat, ist es eh etwas fragwürdig. Ich werde nun erstmal schriftlich der Rechnung widersprechen, und fordern, das diese Posten entfernt werden. Mal sehen was dabei rauskommt. Danke im übrigen ☺️

 Und zum zweiten, da es sich um ein Spiel für Kinder handelt, und Kinder in der Regel keinen Handyvertrag selbst machen dürfen, und auch kein Elternteil zugestimmt hat, ist es eh etwas fragwürdig.
Stimmt die Kinder zahlen nicht. Du aber wohlmöglich da du grob fahrlässig dein Handy weggegeben hast. Stichwort Schadensersatz.


 

 Ich werde nun erstmal schriftlich der Rechnung widersprechen, und fordern, das diese Posten entfernt werden. Mal sehen was dabei rauskommt. Danke im übrigen ☺️
Ich denke, sie werden nicht entfernt werden.

 

Wir können ja mal sehen, ob ein Moderator dort was machen kann. Ich gebe das mal an@o2_Chantal  weiter.

Benutzerebene 6
Hallo Woelfin2008,

 

die Drittanbietersperre kann dort nicht gegriffen, da dieses über unsere Fachabteilung am 28.06.2014 um 23:30h gebucht wurde, um keine weiteren Kosten zu verursachen.

Eine Chance die Kosten durch den Kauf der Kinder nicht bezahlen zu müssen sehe ich da nicht. Du als Vertragsinhaberin muss dafür sorgen, dass die Nutzer in deinem Interesse handeln und da die Käufe durch Minderjährige verursacht wurden bist du dafür verantwortlich.

 

Lieben Gruß,

Chantal

Lesen "bielo" und "o2_Chantal" die Beiträge von Woelfin2008?

 

 

Zitat Woelfin2008:"Die Cousine meiner Tochter, beide 12, hat die Handynummer miener Tochter für ein Onlinespiel angegeben. Zitat Ende

 

 

 

Du meinst, wenn ich deine Handynummer bei einem Onlinespiel eingebe reicht das, damit du zahlen musst? Da wird nichts mehr per SMS oder so verifiziert? Glaube ich wohl kaum.

 

Daher gilt hier weiterhin die Aufsichtspflicht der Mutter.

Tschuldigung, es ist jetzt nicht ernsthaft gemeint das eine Person auf die Nichte aufpassen muss?

 

 

Benutzerebene 3
Abzeichen
Nein, da MUSS niemand aufpassen. Man MUSS sich aber auch nachher nicht beschweren, wenn Handykosten i. H. v. mehreren hundert Euro auflaufen.

Es muss nur die Vertragsinhaberin auf ihr Handy aufpassen. Mehr nicht.

Vom Handy war keine Rede sondern lediglich "Online" die Handynummer eintippen und zwar von der Cousine!

 

Es gab mal eine Zeit wo sich O2 Kunden massiv beschwert und gewundert haben woher ein "Dienstleister" die Handynummern bezogen hat.

Niemand hatte irgendwie Kontakt zu dem "Dienstleister" aus Düsseldorf.

 

 

 

nicht_zu_fassen schrieb:
Vom Handy war keine Rede sondern lediglich "Online" die Handynummer eintippen und zwar von der Cousine!

 

 

Das klappt aber nicht. Das schrieb ich dir schon. Man könnte sonst wahllos Nummer dort eingeben aus dem Telefonbuch. Meißt wird eine SMS mit einem Code versendet. Da sind wir dann wieder beim Handy.

 

Aber wenn es so ist wie du sagtst, dann ist es doch einfach. Dann kann sie den Vertrag beim Anbieter des Spiels ja anfechten.

"Meistens" wird ein Code versendet.....und was ist wenn nicht?

Somit lediglich eine O2 Handynummer reicht?

 

Ach ja, die Aufsichtspflicht über das Handy ...bloß wie schützt man seine Handynummer?

 

Soweit ich weiß hat O2 selbst Prozesse gegen einen Dienstleister anstrengen müssen.

Nicht geklärt wurden woher der Dienstleister die Handynummern bezogen hat.

 

 

.und was ist wenn nicht?Somit lediglich eine O2 Handynummer reicht?

 

 

Schrieb ich doch. Lies du doch bitte auchgenau  und wirf es nicht nur anderen vor. Dann wäre der Vertrag anfechtbar. Die Anfechtung muss ggü. dem Anbieter des Spiels erklärt werden. Dennoch hat o2 damit erstmal nichts zu tun.

Benutzerebene 6
Hallo nicht_zu_fassen,

 

was stört dich an unseren Antworten?

 

Lieben Gruß,

Chantal

Dass sie nicht gegen o2 sind.:whistling:

Guten Tag O2_Chantal

 

 

mich irritiert es das Ihr, Bielo und Du, den Einwand und Zusammenhang von Woelfin2008 nicht gelesen habt.

 

Seit wann ist eine Person rechtlich für das Handeln einer Nichte, zudem minderjährig, verantwortlich?

 

Dann legt doch bitte die Verträge mit dem Dienstleister und Woelfin2008 vor!

 

Ganz ehrlich, bei keinem anderen Provider gibt es so viele Probleme wie bei O2!

 

 

Benutzerebene 6
Relevant bei der Begleichung des Betrags ist wer der Vertragsinhaber ist. Dieser haftet für die Nutzung der Verträge, die auf seinen Namen laufen auch wenn die Kosten durch die Nichte verursacht werden.

Ich ging davon aus, dass ich die Kundin mit ihrer Familie einigen kann ☺️

Ansonsten endet hier die Kundenbetreuung und es müsste wenn absolut keine Einigung gefunden werden kann über das Zivilrechtlich geklärt werden.

 

Lieben Gruß,

Chantal

Fassen wir kurz zusammen,

eine dritte Person nutzt die Handynummer und O2 belastet den Kunden.

O2 verlangt bei familiären Wehwechen das der Kunde die 12 jähre Nichte, die ohne des Wissen des Kunden die Nummer Online nutzte, verklagt.

 

 

Au Backe!

 

Zum Glück liegt meine Klage schon beim Amtsgericht München vor und befindet sich in der Zustellung zu O2.

 

 

Benutzerebene 3
Abzeichen
Manche können Dinge nicht verstehen, und andere wollen Dinge nicht verstehen.

Benutzerebene 6
Nein, natürlich nicht ☺️ Drehe mir die Worte bitte nicht im Mund herum 😉

Wie ich schon schrieb, lässt sich in der Familie bestimme eine Lösung finden.

Der Vertragsinhaber ist für die Nutzung und den Zugang der Verträge verantwortlich, ja.

 

Lieben Gruß,

Chantal

Mit nur einer handynummer in online Spielen zu bezahlen,das wär genial
Sowas habe ich noch nie gehört...und spiele gerne nebenbei
Sachen gibt es die gibt es nicht....
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Schon interessant, dass ein Mobilfunkanbieter für den vermeintlichen Mißbrauch eines Handys verantwortlich sein soll.

Auf was für Ideen manche kommen...

nicht_zu_fassen schrieb:
Guten Tag O2_Chantal

 

 

mich irritiert es das Ihr, Bielo und Du, den Einwand und Zusammenhang von Woelfin2008 nicht gelesen habt.

 

Seit wann ist eine Person rechtlich für das Handeln einer Nichte, zudem minderjährig, verantwortlich?

 

 

Mich irritiert, dass du nur liest, was du willst. Offenbar geht es dir nicht um die Sache, sondern ums stänkern. Ich fasse ein letztes mal zusammen.

 

1. Die Eingabe einer Telefonnummer macht kein Bezahlen beim Onlinespiel möglich. Daher muss eine Verifizierung über das Handy mittels SMS gekommen sein. Daher ist der Vertragsinhaber dafür verantwortlich.

2. So eine Eingabe der Handynummer beim Onlinespiel ausreicht, so wäre die Mutter berechtigt, diesen Vertrag beim Anbieter des Spiels anzufechten.