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Auslandsgespräch trotz EU-Roaming FLAT berechnet


Benutzerebene 1
Ich habe innerhalb Litauens ein Telefonat geführt. Es wurde mir in Rechnung gestellt, obwohl lt. meines Vertrags

alle Standard-Gespräche, die innerhalb der 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Isle of Man, Gibraltar, San Marino, Vatikanstadt, Jersey, Französisch- Guayana, Guernsey, Guadeloupe, La Réunion, Martinique (insgesamt „Teilnehmerländer“) angenommen werden, sowie alle abgehenden Gespräche aus den Teilnehmerländern nach Deutschland und alle Gespräche innerhalb eines Teilnehmerlandes (ausgenommen jeweils Sonderrufnummern, Gespräche auf See oder aus bzw. zu Satellitennetzen).
kostenlos sind (FLAT EU-Roaming 1 GB + FLAT Telefonie).

Außerdem erhielt ich zweimal per SMS den Hinweis, dass

ich in meinem Tarif für Gespräche innerhalb des Landes (...Litauen) und nach Deutschland nichts zahle.
Wird mir das fälschlicherweise in Rechnung gestellt Gespräch gutgeschrieben? Wie ist der Prozess? Muss ich mich noch irgendwo melden? Wenn ja, wo? Wie (Mail? Brief? Einschreiben?)

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Lösung von Anonymous 12 December 2017, 15:09

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32 Antworten

Warst du in einem WLAN?

Benutzerebene 1
Nein.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Waren es vielleicht Sonderrufnummern?

Benutzerebene 1
Nein, ein ganz normaler Festnetzanschluss ca. 30 km entfernt von unserem Hotel.

Stell doch bitte mal einen Screen vom EVN hier ein (aber bitte ohne persönliche Daten und die Zielrufnummern bitte auch in den letzten Ziffern anonymisiert).

Benutzerebene 1
Bitte, hier ist die EVN:



Für mich sieht das so aus, als sei das eine Verbindung von Deutschland nach Litauen. Das kann auch ein WLAN-Call sein. 😉

Benutzerebene 1
Ich weiß nicht, woran du das erkennen willst. Aber ich weiß, dass ich am 3. August mit meiner Frau und ihren Eltern in Litauen war. Brauchst du Beweise? Welche?

fliegerfreund schrieb:

Ich weiß nicht, woran du das erkennen willst. 

Wäre Dir ein Gespräch im Ausland berechnet worden, stünde normalerweise im EVN unter "Typ" eine Abkürzung ("AB" für abgehende Verbindung im Ausland). Ohne diese Abkürzung deutet der Posten auf ein Gespräch von Deutschland ins Ausland hin, wofür m.E. auch der Betrag spricht. 

Musterrechnung: https://www.o2online.de/mein-o2/musterrechnung/kompakt/?o2_type=goto&o2_label=musterrechnung-kompakt

fliegerfreund schrieb:

Brauchst du Beweise? Welche?

Da ich Kunde wie Du bin, brauche ich keine Beweise. Ich glaube Dir auch so. 😉

Warte hier am besten auf eine/n o2_Moderator/in, die/der Deinen Fall prüft und ggfs. Stellung nimmt. Habe dazu bitte etwas Geduld. Alternativ kannst Du auch schriftlich reklamieren.

Benutzerebene 1
Was meinst du, wie lange muss ich mich gedulden? In der nächsten Rechnung wird wohl der gleiche Fall auftreten.

Wohin kann ich die schriftliche Reklamation schicken?

Danke für deine Hilfe!

Benutzerebene 1
Irgendwie unbefriedigend, dass meine Frage so vor sich hinschlummert 😞.

Auch in der kommenden Rechnung wird wieder ein Gespräch in Rechnung gestellt werden, das ich innerhalb Litauens geführt habe.

Dieses ist der offiziell von O2 vorgegebene Kanal zum Absetzen von Beanstandungen. Warum meldet sich niemand von Telefónica Deutschland?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Dieses ist der offiziell von O2 vorgegebene Kanal zum Absetzen von Beanstandungen. Warum meldet sich niemand von Telefónica Deutschland?

Nein, ist es nicht. In der Rechnung findest du die Postadresse an die man Rechnungsreklamationen schicken kann.

Benutzerebene 1
Ok, danke. Auf der Rechnung stehen zwei Adressen. Eine im Briefkopf, eine in der Fußzeile. Welche gilt für Reklamationen? Ein eindeutiger Hinweis (... bei Fragen zu Ihrer Rechnung wenden Sie sich bitte an ...) wäre hilfreich.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Die Adresse der Kundenbetreuung in Nürnberg (also die im Briefkopf). Ja, du hast Recht, so eindeutig ist das nicht.

Darum kann man die Reklamation an beide Adressen schicken 🙂.

Grüße

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Kann man natürlich, dauert nur unnötig länger wenn sie zunächst nach München geht.

Benutzerebene 1
Dankeschön :-)

Benutzerebene 1
Ich habe Ende August eine Reklamation geschrieben und an die Kundenbetreuung gesandt. Bis heute keiner Reaktion 😞. Es ist total frustrierend :-((. Wenn ich mir schon die Mühe mache und einen Brief schreibe, dann hab ich doch zumindest eine Antwort verdient. Oder?

Benutzerebene 7
Hi @fliegerfreund ,

natürlich nicht schön dass du auf dein Anschreiben keine Antwort erhalten hast. ☹️

Wie Fuchs jedoch bereits anmerkte, ist hier allerdings nicht im Ausland telefoniert worden, sondern diese Nummer wurde aus dem Inland angewählt. Beachte bitte, dass sich die Roaming Option nur auf die Nutzung im Ausland bezieht.

gruß,

Marc

Benutzerebene 1
Es ist schlichtweg unverschämt mir zu unterstellen, ich würde den Sachverhalt falsch darstellen! Wie bereits erläutert, habe ich das Telefonat während meines Aufenthalts in Litauen geführt. Ich befand mich in unserem Hotel und rief die Verwandten meines Schwiegervaters an, um mit ihnen einen Zeitpunkt zum Treffen zu vereinbaren.

Also nochmal: KEINE UNTERSTELLUNGEN MEHR!!!

fliegerfreund schrieb:

Es ist schlichtweg unverschämt mir zu unterstellen, ich würde den Sachverhalt falsch darstellen! 

Das ist offenbar nun einmal das, was sich aus den Daten im System ergibt. Deshalb brauchst Du o2_Marc nicht so anzugehen. Er kann auch nur das sehen, was da steht, und auf dieser Grundlage Stellung nehmen.

fliegerfreund schrieb:

habe ich das Telefonat während meines Aufenthalts in Litauen geführt. Ich befand mich in unserem Hotel 

Daher vermute ich ja immer noch, dass es sich um einen (vielleicht versehentlichen) WLAN-Call handelt. Aber egal.

fliegerfreund schrieb:

KEINE UNTERSTELLUNGEN MEHR!!!

Bei allem Verständnis für Deine Empörung: Du brauchst hier wirklich nicht zu schreien. Wir hören Dich auch so. 😉

Hier steht Aussage (der dokumentierten Registrierung des Gesprächs) gegen Aussage (nämlich Deine). Hier gibt es keine Schiedsrichter oder Richter. Wenn Du nach wie vor meinst, im Recht zu sein, erwäge rechtliche usw. Schritte. Nach meinem Dafürhalten besteht da allerdings nicht sonderlich Aussicht auf Erfolg, da die technischen Abrechnungssysteme der Anbieter sehr zuverlässig arbeiten und unter staatlicher Kontrolle stehen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
fliegerfreund schrieb:

Es ist schlichtweg unverschämt mir zu unterstellen, ich würde den Sachverhalt falsch darstellen! Wie bereits erläutert, habe ich das Telefonat während meines Aufenthalts in Litauen geführt. Ich befand mich in unserem Hotel und rief die Verwandten meines Schwiegervaters an, um mit ihnen einen Zeitpunkt zum Treffen zu vereinbaren.

 

Also nochmal: KEINE UNTERSTELLUNGEN MEHR!!!



Dann wirst du, wie oben bereits geschrieben, dich im WLAN befunden haben und den Anruf per Wifi-Calling durchgeführt haben. Hat abrechungstechnisch denselben effekt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +6
vielleicht lässt es sich auch über einen anderen Weg herausfinden - um welches Smartphone geht es bei dir @fliegerfreund ?

Benutzerebene 1
Ich hab ein iPhone 6s.

Benutzerebene 7
Abzeichen +6
und mit dem iPhone 6s sind die fraglichen Kosten entstanden - soweit richtig?

Falls ja, dann kontrolliere doch bitte mal in den Einstellungen deines iPhones, ob folgendes aktiviert ist:

Einstellungen --> Telefon --> WLAN-Anrufe --> WLAN-Anrufe auf iPhone --> ?

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