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Ärger mit angeblichem Hosentaschenanruf


Benutzerebene 1
Hallo,

 

auf der letzten Handyrechnung wurde mir ein Anruf zu 77777 berechnet in der Höhe von 65 Euro circa. Da ich den Anruf nie getätigt habe und auch den Hosentaschenanruf ausschliessen kann (Tastesperre erfolgt automatisch und sofort) widersprach ich der Rechnung bei O2 und habe auch auf die Unmöglichkeit eines Hosentaschenanrufs hingewiesen.

 

Nach Ablauf von 3 Wochen habe ich, wie im Widerspruch angekündigt, die Lastschrift zurückgebucht und überwies nur den unstrittigen Betrag. Daraufhin erhielt ich das Standardschreiben mit dem Hinweis auf ebendieses Hosentaschenanruf und eine Zahlungserinnerung mit der Drohung, im Falle von Nichtbezahlen innerhalb von 5 Tagen den DSL Zugang sowie mobile Datendienste zu sperren.

 

Ich werde o2 jetzt wieder anschreiben und sagen, die sollen bitte auch auf den Inhalt meines Widerrufs eingegen. Allerdings befürchte ich, dass 02 sperrt, bevor das Ganze geklärt ist. Leider habe ich noch 4 weitere Handys, DSL Internet sowie Festnetztelefon über den gleichen Vertrag laufen und ich habe im Internet gelesen, dass es vorkommt, dass O2 auch bei bestrittenen Forderungen die Anschlüsse sperrt, und teilweise auch andere Nummern, die zur gleichen Kundennummer gehören, obwohl es gesetzlich gar nicht erlaubt ist. Wie kann ich mich dagegen wehren?

 

Ausserdem habe ich gehört, dass rein rechtlich im Falle eines Widerspruchs für die Leistung eines Drittanbieters o2 den Betrag von der Rechnung nehmen sollte und der Drittanbieter seine Ansprüche danngegenüber dem Kunden geltend machen muss. Also genau entgegengesetzt zu dem, was die Hotlinemitarbeiter erzählen ("o2 MUSS die Leistung des Drittanbieters eintreiben"). Was kann ich tun?

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Lösung von Anonymous 23 December 2014, 19:57

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41 Antworten

Hallo @ma21 und herzlich willkommen im Forum,

 

das ist natürlich eine richtig ärgerliche Sache!

 

Ähnliches haben wir hier im Forum schon öfter diskutiert, vielleicht hilft Dir das ja weiter:

 

http://hilfe.o2online.de/t5/Rechnung/11111-Abzocke-durch-die-Firma-MoCoPay-GmbH-K%C3%B6rnerstra%C3%9Fe-14a/m-p/586802/highlight/true#M10458

 

Gruß,

 

Fuchs

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Du scheinst eingies "im Internet gelesen" zu haben, aber man sollte nicht alles glauben, was man irgendwo liesst. Gesperrt wird ab 75 Euro Rückstand und nur der betroffene Vertrag, unter 75 Euro wird nur das Internet gesperrt (weil im TK-Gesetz nur die Sperre der Telefonie geregelt ist). Eine weitergehende Sperre wäre natürlich unzulässig.

 

Zum Thema "Drittanbieter": In diesem Fall handelt es sich nicht um die Leistung eines Drittanbieters. o2 berechnet die nachweislich zustande gekommenen Verbindungen zu der Kurzwahlnummer. Dabei handelt es sich um eine Leistung von o2. Nur wenn auf der Rechnung Leistungen eines Drittanbieters auftauchen stimmt deine Aussage, dass o2 nach einem Widerspruch den Betrag von der Rechnung streichen muss.

 

In diesem Fall musst du wohl leider auf eine Kulanzlösung hoffen.

Benutzerebene 1
Nur der betroffene Vertrag - Vertrag gibt es nur einen, aber wie gesagt darunter laufen mehrere Sachen. Also könnte wirklich DSL Internet und Internet für die 4 weitere Handys auch gesperrt werden und nicht nur für das betroffene Handy?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ja, in dem Fall wäre das in der Tat möglich (ich vermute du hast SIM-Karten mit deinem DSL-Vertrag und eine Rechnung?) Ob das wirklich so gemacht wird, oder ob nur die betroffene SIM gesperrt wird, kann ich dir aber leider nicht sagen.

Benutzerebene 1
Stimmt, auf der RG steht "Servicedienste" und "Sonderrufnummer". Ich dachte, die Erklärung, dass es sich um einen Drittanbieter handelt bekommt nur wenn man nachfragt. Zumindest war das auch so bei einer Verwandten und im Internet sehe ich auch Kurzwahlnummern im Zusammenhang mit Drittanbieter.

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wenn es sich um Drittanbieterleistungen handelt steht dies explizit auf der Rechnung. Dazu findest du u.a. die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben des Namens und der ladungsfähigen Anschrift des Anbieters. Wenn o2 erst auf Nachfrage sagt, dass es sich um Drittanbieterleistungen handelt, dann sind sie natürlich als solche zu behandeln. Dazu gehört die Nennung des Anbieters und die Streichung der umstrittenen Beträge nach einem Widerspruch. Bei o2-eigenen Leistungen darf nach einem Widerspruch keine Sperre erfolgen, bis geklärt ist, ob die Berechnung richtig war, d.h. Aufgrund tatsächlich zustande gekommener Verbindungen. Das wird o2 hier aber vermutlich nachweisen können.
Benutzerebene 1
habe jetzt mit o2 gechattet und erfahren, dass es sich doch um einen Drittanbieter handelt! Leider konnte mir der Mitarbeiter keine genaue Angaben zu dem Drittanbieter machen und meinte, ich soll diese Information schriftlich anfordern.

 

Insofern wäre wieder die Aussage korrekt, dass o2 den Posten von der RG streichen sollte und der Drittanbieter sich an mich wenden muss, oder?

ma21 schrieb:Insofern wäre wieder die Aussage korrekt, dass o2 den Posten von der RG streichen sollte und der Drittanbieter sich an mich wenden muss, oder?

Nein.

 

Gruß

ma21 schrieb:
habe jetzt mit o2 gechattet und erfahren, dass es sich doch um einen Drittanbieter handelt! Leider konnte mir der Mitarbeiter keine genaue Angaben zu dem Drittanbieter machen und meinte, ich soll diese Information schriftlich anfordern.

 

Insofern wäre wieder die Aussage korrekt, dass o2 den Posten von der RG streichen sollte und der Drittanbieter sich an mich wenden muss, oder?

Ich vermute, da wurde vom Hotlinemitarbeiter lediglich der falsche Begriff verwendet. Da Du oder Dein Handy - wenn auch versehentlich - eine Sonderrufnummer gewählt hat, gilt das von @bs0 im Beitrag Nummer 7 dieses Threads Geschriebene.

Benutzerebene 1
bloss dass weder ich noch mein handy je die nummer gewählt haben... auch wenn es natürlich von o2 Mitarbeitern immer behauptet wird... Die Tastensperre aktiviert sich sofort, ein versehentliches Anrufen unmöglich.

Es finden sich ja auch genug Beispiele hier im Forum, in anderen Foren und auch auf der Seite von Kanzlei Holleck - teilweise sollen da gleichzeitig 2 Anrufe zu Kurzwahlnummern oder Anrufe bei ausgeschaltetem Handy gemacht worden sein.

ma21 schrieb:
bloss dass weder ich noch mein handy je die nummer gewählt haben... auch wenn es natürlich von o2 Mitarbeitern immer behauptet wird... Die Tastensperre aktiviert sich sofort, ein versehentliches Anrufen unmöglich.

Es finden sich ja auch genug Beispiele hier im Forum, in anderen Foren und auch auf der Seite von Kanzlei Holleck - teilweise sollen da gleichzeitig 2 Anrufe zu Kurzwahlnummern oder Anrufe bei ausgeschaltetem Handy gemacht worden sein.

Wenn Du Dir da sicher bist, dann geh' dagegen vor. Allerdings glaube ich nicht, dass Deine Erfolgsaussichten rosig sind.

 

Gruß,

 

Fuchs

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Die Lösung hab ich jetzt mal markiert! Meld dich aber gern, wenns noch was dazu gibt!

Benutzerebene 1
kleines Update:

 

unser DSL Anschluss wurde gesperrt, obwohl mir ein Chat Mitarbeiter zugesichert hat, dass nicht gesperrt wird, bevor das Ganze nicht abschließend geklärt wurde. Auf meinen zweiten Widerspruch habe ich noch keine Antwort.

 

Wir haben jetzt zum 31.1 gekündigt und werden die Rechnung für Januar auch widersprechen und kürzen wegen gesperrtem Internet. Wir zahlen knappe 30 Euro für Festnetz und DSL zusammen, also denke ich an 15-20 Euro. Auf Raten von eines Bekannten, der Staatsanwalt ist, werde ich eine Anzeige bei der Polizei machen. So ganz kann ich es nicht verstehen, aber er meinte, es wird schwierig für o2 sein, den Anruf zu beweisen und wir einfach abwarten und falls o2 nicht locker lässt irgendwann zum Rechtsanwalt gehen.

 

Ein Rechtsanwalt von einer Beratungshotline meinte, mit Rechtsanwalt hätte man da auf jeden Fall gute Chancen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
ma21 schrieb: Auf Raten von eines Bekannten, der Staatsanwalt ist, werde ich eine Anzeige bei der Polizei machen. So ganz kann ich es nicht verstehen, aber er meinte, es wird schwierig für o2 sein, den Anruf zu beweisen und wir einfach abwarten und falls o2 nicht locker lässt irgendwann zum Rechtsanwalt gehen. 

Mich wundert diese Aussage des Staatsanwalts sehr, denn es handelt sich um eine privatrechtliche Angelegenheit, oder auf welcher strafrechtlichen Grundlage hat dein Bekannter dich geraten, Anzeige zu erstatten? Ein Rechtsanwalt könnte eventuell etwas erreichen, sofern du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast (der Schaden ist ja relativ gering) und eine Deckungszusage bekommst. Vielleicht kommt dir o2 aber so entgegen.

Wenn du klagst, musst du beweisen, dass der Anruf nicht statt fand. Wenn, dann muss o2 dich verklagen. Im Zivilrecht muss der Kläger die Beweise vorlegen.

Benutzerebene 1
wird hier nicht Zivilrecht und Strafrecht durcheinander gebracht? Ich stelle ja keine zivilrechtliche Anzeige, sondern strafrechtliche - wegen Betrug. Und da muss ich doch nichts beweisen.

Benutzerebene 1
@bs0 

strafrechtliche Grundlage wäre wohl Betrug.

 

 

 

Sehr Interessant wie schnell hier die Lösung "markiert" wurde!

 

Räusper...es passt aber nicht mit dem was lustigerweise Frau Eva S. dem Gericht gegenüber erklärt hat zusammen!!!

 

Sollen jetzt alle "Kunden" mit Beschwerden bei Frau Eva S. vorstellig werden?

 

Im Übrigen, ihr habt in dem Fall die Sache mit den Inkassobüros vergessen!

Eure "Spielregeln a la Gutdünken" könnt ihr doch nicht einfach ändern!

Wo kommen wir da hin?

 

Verdammt schwer gutes Personal zu finden!!!

 

 

 

ma21 schrieb:
wird hier nicht Zivilrecht und Strafrecht durcheinander gebracht? Ich stelle ja keine zivilrechtliche Anzeige, sondern strafrechtliche - wegen Betrug. Und da muss ich doch nichts beweisen.

Ich dachte, dir ging es um das Geld. Das könntest du im Strafverfahren alleine nicht wieder bekommen. Den Vorsatz bei Betrug nachzuweisen, dürfte dir schwer fallen. Und das wirst du im Ansatz schon machen müssen, wenn deine Anzeige auch fruchten soll. Die StA wird da die Ermittlung in Grenzen halten.

Benutzerebene 1
wer ist Frau Eva S.?

Lies dir sein Thread durch, dann weißt du es. 😀

Auch mich hat es erwischt. Während ich im im Großraumbüro an meiner Arbeitsstelle saß und nachweislich meiner Tätigkeit, für die ich ja immerhin auch gut bezahlt werde, nachging. Mindestens zehn Kollegen haben mich dabei gesehen und können also bezeugen, dass ich unmöglich in dieser Zeit mit einer Rufnummer 99999 telefoniert haben kann, die nirgendwo beworben wird!

Einen Hosentaschenanruf kann ich ausschließen, da erstens das Gerät (Ein Samsung Galaxy Tab) in keine mir bekannte Hosentasche passt und zweitens die Telefonapp tief in in der Anwendungsliste vergraben ist! Eine versehentliche Anrufauslösung wäre schon ein sehr großer Zufall. Da an meinem Arbeitsplatz die Nutzung privater Geräte verboten ist, lag das Tablet daher in meiner Aktentasche neben dem Schreibtisch. In der Tasche befanden sich keine leitenden Teile, die den Touchscreen hätten auslösen können.

Das Tablet machte eine Woche später starke Mucken und musste neu installiert werden. Dieser Fall stinkt sehr arg nach Betrug, ggf. mit Hilfe eines Trojaners. dumm bloß, dass ich erst nach dem Neu aufsetzen den Posten auf meiner Rechnung gesehen habe. Nun habe ich wahrscheinlich, ohne es zu wollen, alle möglichen Beweise für diese Theorie vernichtet. Aber eines ist sicher: Ich werde das letzte Backup und den aktuellen Softwarestand sehr eingehend untersuchen und das Gerät notfalls der Polizei übergeben.

Da O2 mir mittlerweile aufgrund meines Widerspruchs rechtswidrig den Anschluss gesperrt hat (Ist nicht zulässig bei Widerspruch bzw. Forderung von Drittanbietern laut §45k TKG), habe ich die fristlose Kündigung eingereicht. O2 will nun die Forderung vor Gericht einklagen. Da wünsche ich schon mal viel Erfolg O2. Das Geld seid ihr los!

Sollte O2 jetzt einfallen, mir einen Schufa-Eintrag zu verpassen, dann werde ich keine Sekunde zögern, Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betruges und Computerbetrugs gegen zu erstatten.

 

PS: Ein "Hosentaschenanruf" begründet übrigens nach Ansicht eines befreundeten Anwalts keineswegs eine Zahlungspflicht! Denn hierbei gab es keine rechtlich einwandfreie Willenserklärung, dass ihr eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wolltet. Wichtig sei aber auf jeden Fall, dass durch euch bewiesen werden muss, dass der Anruf ungewollt ausgelöst wurde. Wart ihr währenddessen in einer Besprechung, oder bei der Arbeit, dürfte dies an sich nicht schwierig sein.

Benutzerebene 5
Shoppinguin schrieb:
 

 

PS: Ein "Hosentaschenanruf" begründet übrigens nach Ansicht eines befreundeten Anwalts keineswegs eine Zahlungspflicht! Denn hierbei gab es keine rechtlich einwandfreie Willenserklärung, dass ihr eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wolltet. Wichtig sei aber auf jeden Fall, dass durch euch bewiesen werden muss, dass der Anruf ungewollt ausgelöst wurde. Wart ihr währenddessen in einer Besprechung, oder bei der Arbeit, dürfte dies an sich nicht schwierig sein.

Problem: Die Anlagen bei den Mobilfunkanbieter sind geprüft und geeicht, eine Fehlberechnung kann zu 99,9% ausgeschlossen werden.

 

Für o2 kein Problem, zu beweisen, dass es eben so war.

 

Mag sein, dass Du es wissentlich nicht gewählt hast, aber jeder ist für sein Gerät verantwortlich. 

 

BTW: Im übrigen, es gibt viele tolle Apps wo man die Tablets/Handys wunderbar fernsteuern kann. 

 

Ich kann z.b. mein Handy aus der Ferne eine Nummer anwählen. Geht alles. Technisch überhaupt kein Problem.

 

Wer sagt, dass Dein Tablet keine Malware drauf hat?  Was meinst Du, was alles mit den Handys heutzutage möglich ist....

 

 

Gerade wenn es Schadsoftware war und ich das beweisen kann, gibt es erst recht keine Zahlungspflicht, denn dann ist die Forderung nämlich aus einer Straftat (nämlich Computerbetrug) heraus entstanden.

Und nochmal: Voraussetzung für eine Foderung ist immer ein bestehender Vertrag. Und ein Vertrag kommt bei ungewollter Anwahl nicht zustande, so steht es klipp und klar im BGB!

Dass naturgemäß bei einem "Hosentaschenanruf" auch die zu bezahlende Dienstleistung nie erbracht wurde und der Dienstleister dies auch weiß oder zumindest nach wenigen Minuten hätte erkennen müssen, wird diesem sicher nicht helfen, die Forderung komplett durchzusetzen. Das Argument, ein Telefoncomputer könne dies nicht, lasse ich nicht gelten. Ich konfiguriere schon seit vielen Jahren Telefonanlagen und weiß daher, dass das sehr wohl möglich ist. 

Ich bin sehr gespannt, wie O2 das erfolgreich einklagen will. Beim alten Android 2.3.6 genügt es nämlich bereits, dass eine App im Hintergrund Werbung nachlädt. Wenn diese entsprechenden Schadcode enthält, dann ist das Kind bereits im Brunnen. Den Nutzer trifft keine Schuld, da dieser keine Möglichkeit hat, dies zu vermeiden. Ein schützendes Update gibt es für solche alten Geräte nämlich nicht mehr und auch sonst gibt es nichts, das einen schützen könnte.

Da O2 die Problematik seit Jahren bekannt ist und nichts unternommen wurde, um die Kunden zu schützen ggf. auch einfach mit dem Angebot, Drittanbieterabrechnungen komplett zu sperren, sehe ich hier mindestens fahrlässiges Handeln von O2 gegeben.

Ich werde es jedenfalls darauf ankommen lassen. O2 soll die Forderung von mir einklagen. Wenn das Gericht tatsächlich entscheiden sollte, dass ich zahlen muss, was nach meiner Ansicht und der meines Anwalts sehr unwahrscheinlich ist, dann ist das eben so.

Kampflos werde ich jedenfalls diesem Betrug nicht nachgeben.

Shoppinguin schrieb:
Ich werde es jedenfalls darauf ankommen lassen. O2 soll die Forderung von mir einklagen. Wenn das Gericht tatsächlich entscheiden sollte, dass ich zahlen muss, was nach meiner Ansicht und der meines Anwalts sehr unwahrscheinlich ist, dann ist das eben so.

Halte uns bitte auf dem Laufenden. Auf deine haarsträubenden Aussagen gehe ich mal nicht ein.

 

Gruß