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Adressrecherche


Benutzerebene 2
Hallo,

mir wurde per SMS und Mail mitgeteilt, dass mir 1,29 € für Adressrecherche in Rechnung gestellt werden.

Das finde ich nicht ok. Ich befinde mich seit dem 1.05. in einer Zwischenmiete bzw. bin beruflich im Ausland und habe erst ab dem 15.06. wieder einen festen Hauptwohnsitz. Nach Einzug hätte ich meine neue Adresse selbständig gemeldet. Zudem habe ich explizit angegeben, dass ich Rechnungen etc. ausschließlich per Mail erhalten möchte. Ferner ist einen Nachsendeantrag eingerichtet - an die Adresse meiner Freundin! Diese haben Sie nun höchst 'erfolgreich' recherchiert.

Ich möchte Sie bitten, den Betrag von der nächsten Rechnung zu entfernen. Meine neue Adresse teile ich mit, sobald ich dort offiziell wohnhaft bin. An der von Ihnen recherchieren Adresse bin ich nachweislich nie wohnhaft gewesen und werde es nie sein.

Beste Grüße


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35 Antworten

Benutzerebene 2
Hallo? Kommt hier noch eine Reaktion?

Ja, dauert die Tage nur länger. Es geht dir ja nichts verloren und so brennend ist dein Anliegen auch nicht. Einfach warten und notfalls in einer Woche nachfragen.

Benutzerebene 2
Guten Tag, bei mir genau das selbe, bin seit zwei Wochen umgezogen und hatte bisher besseres zu tun als O2 meine Adresse mit zu teilen. Desweiteren bin ich nicht dazu verpflichtet meine Daten hier sofort zu aktualisieren. Zumal auch ich keinerlei Briefe von O2 erhalte.

Das ändern meiner Adresse ist eine Dienstleistung, um welche ich nicht gebeten habe und welche ich sicherlich auch nicht bezahlen will.

Ich bitte darum, uns in dieser Sache auf zu klären ?!



Desweiteren bin ich nicht dazu verpflichtet meine Daten hier sofort zu aktualisieren.



Nein, aber unverzüglich. 😉 Die Rechtsprechung geht dabei von 14 Tagen aus.

Hier der Auszug aus den AGB:

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Telefónica Germany unverzüglich mitzuteilen,

wenn

a) sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der Firma),

sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift, seine

Bankverbindung oder eine angegebene E-Mail Adresse ändert.



Ich denke, dass man dir dennoch entgegen kommt.

Benutzerebene 2
Dazu bin ich Rechtlich definitiv nicht verpflichtet, auch wenn O2 das so formuliert.



Hier ein Zitat aus einer E-Mail von O2:

Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir gerne entgegen genommen haben. Für die folgenden Service-Leistungen berechnen wir Ihnen unten stehende einmalige Gebühr.

Weitere Informationen finden Sie hier zusammengefasst.

Ich habe definitiv nichts in Auftrag gegeben. Habe dies auch widerrufen und bitte darum, mir den Betrag nicht in Rechnung zu stellen.  

Auch wenn O2 mir den Betrag wieder gut schreibt, ärgert mich schon alleine dieses hin und her, oder darf ich dafür jetzt auch eine Gebühr erlassen ☺️.

Irgendwie Typisch für O2. Zwischendurch gibt es immer mal ein schlag ins Gesicht. Naja.

Alles klar.

Ich sprach nicht von rechtlicher sondern von vertraglicher Verpflichtung. Aber du wirst das schon wissen.

Hallo, also ich habe auch die Nachricht(en) bekommen, dass ich einen Auftrag gegeben hätte wegen der Adressrecherche.

Eigentlich wurden doch alle Daten von Base übernommen, denn ich bin schon Ende Februar umgezogen und habe meine Adressänderung schriftlich noch vor dem Umzug losgeschickt!

Wieso werden mir dann 2x Kosten in Höhe von je 1,29 € berechnet?

So ein Quatsch.

Benutzerebene 2
Eine vertragliche Verpflichtung sollte aber durch eine Rechtliche Grundlage getragen werden und das tut sie nicht.

In den AGB's steht auch nichts davon, das ich O2 automatisch dazu beauftrage meine eigene Adresse für mich kostenpflichtig zu Recherchieren.

Es geht um eine kleinere Summe aber ich finde das Prinzip nach dem hier gehandelt wird echt unverschämt.



Eine vertragliche Verpflichtung sollte aber durch eine Rechtliche Grundlage getragen werden und das tut sie nicht.



Doch, die rechtliche Grundlage des Vertrages, welchen du mit o2 abgeschlossen hast, ist das BGB.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Was ist / sind AGB's?

Die Verpfichtung steht in den AGB und die Kosten für die "Adressrecherche" stehen in der Preisliste, die ebenfalls Bestandteil des Vertrags ist. Nicht alles in einem Vertragsverhältnis benötigt einen Auftrag durch den Kunden, wenn die Grundlage in den AGB stehen, und diese AGB nicht rechtswidrig sind.

Eventuell wird der Betrag aus Kulanz (du hast ja auch zugegeben, dass du die Adresse nicht mitgeteilt hast) erstattet. Dazu bitte Geduld bis sich ein Mitarbeiter hier meldet.

Benutzerebene 2
Mein Lob möchte ich an die Forums mitglieder hier aussprechen. Ich finde es toll, das völlig von O2 unabhängige Leute immer wieder Forenbeiträge zugunsten von O2 verfassen, Verträge herauskramen und mir aus den AGB's zitieren und mich auf das BGB hinweisen. Wahrscheinlich völlig unentgeltlich 😉.

Bielo, wenn du schon vom BGB sprichst, kannst du mir bitte den Absatz nennen, der rechtfertigt, das Dienstleister bei nicht Aktualisierung der Adresse durch den Kunden, einen Auftrag für mich auslösen darf, welcher die kostenpflichtige Recherche meiner Adresse beinhaltet. Wenn du mir den Absatz nennst, werde ich mich höfflichst entschuldigen und sogar die 1,29€ gerne zahlen.



Bielo, wenn du schon vom BGB sprichst, kannst du mir bitte den Absatz nennen, der rechtfertigt, das Dienstleister bei nicht Aktualisierung der Adresse durch den Kunden, einen Auftrag für mich auslösen darf, welcher die kostenpflichtige Recherche meiner Adresse beinhaltet. Wenn du mir den Absatz nennst, werde ich mich höfflichst entschuldigen und sogar die 1,29€ gerne zahlen.



Hab ich nicht gesagt, dass dies im BGB geregelt ist. Du hast das mit o2 vertraglich vereinbart. Grundlage für den Vertrag ist das BGB. So und nicht anders habe ich das geschrieben.

Ich klinke mich jetzt hier aus. Wirkliche Hilfe willst du nicht und auf deine Polemik hab ich keinen Bock.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ich habe das Gefühl, du möchtest es einfach nicht verstehen. Du möchtest einfach recht haben, und weil andere Leute deine Ansicht nicht teilen versuchst es nun mit Polemik.

Es hat nichts mit "für oder gegen o2 sein" zu tun, denn egal wer dein Vertragspartner ist, du hast mit Vertragsabschluss die AGB (ohne Deppenapostroph und auch ohne s) und die Preisliste anerkannt. Verträge mit Verbrauchern sind in Deutschland durch das BGB gesetzlich geregelt, aber natürlich steht nicht drin, dass ein Unternehmen EUR 1,29 für die Adressrecherche verlangen darf. Es steht aber auch nicht drin, dass ein unternehmen 1,29 nicht verlangen darf. Warum auch? Dafür gibt es Verträge. Deinen hast du scheinbar allerdings nicht gelesen.

Wenn du der Ansicht bist, diese AGB-Klausel ist rechtswidrig, steht es dir frei, rechtlich gegen o2 vorzugehen, dann aber am besten gleich gegen andere Vertragspartner wie Versicherungen und Banken, die ähnliche Klauseln in ihren AGB haben.

Benutzerebene 2
Entschuldige, aber dafür das du dich jetzt angegriffen fühlst, kann ich auch nichts.

"Grundlage für den Vertrag ist das BGB. So und nicht anders habe ich das geschrieben. "

ja, und auf welchen Absatz im BGB stützt sich diese Grundlage in den AGB's 😀. Woher weißt du was ich mit O2 vertraglich vereinbart habe. Du weißt doch nicht mal was für einen Vertrag ich habe (oder etwa doch 😉).

An dieser stelle nochmal danke für deine Anteilnahme Bielo. Übrigens irgendwas stimmt mit deinen selbst erfassten Forenbeiträgen nicht,  die haben alle nur einen Titel aber keinen Text, bei dir auch bs0.

Würde ein "O2 Mitarbeiter" mich an dieser Stelle bitte mal aufklären und mir den rechtlichen Hintergrund aus den BGB zitieren  bzw. mir den Absatz nennen.

Ich habe hier so langsam den Verdacht ganz gehörig auf den arm genommen zu werden und bitte höfflichst um Aufklärung.

Benutzerebene 2
Entschuldige, aber dafür das du dich jetzt angegriffen fühlst, kann ich auch nichts.

"Grundlage für den Vertrag ist das BGB. So und nicht anders habe ich das geschrieben. "

ja, und auf welchen Absatz im BGB stützt sich diese Grundlage in den AGB's . Woher weißt du was ich mit O2 vertraglich vereinbart habe. Du weißt doch nicht mal was für einen Vertrag ich habe (oder etwa doch ).

An dieser stelle nochmal danke für deine Anteilnahme Bielo. Übrigens irgendwas stimmt mit deinen selbst erfassten Forenbeiträgen nicht,  die haben alle nur einen Titel aber keinen Text, bei dir auch bs0.

Würde ein "O2 Mitarbeiter" mich an dieser Stelle bitte mal aufklären und mir den rechtlichen Hintergrund aus den BGB zitieren  bzw. mir den Absatz nennen.

bs0:

Ok, und wo steht es in meinem Vertrag ? Ich kann den Punkt in meinem Vertrag so nicht finden.

Ich werde nicht rechtlich dagegen vorgehen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7


Ok, und wo steht es in meinem Vertrag ? Ich kann den Punkt in meinem Vertrag so nicht finden.



Wurde schon gepostet: § 5.3 AGB:

Der Kunde ist verpflichtet, Telefónica Germany unverzüglich mitzuteilen, wenn

a) sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der Firma),

sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift, seine

Bankverbindung oder eine angegebene E-Mail Adresse ändert.

[...]

In der Preisliste (https://static2.o2.de/blob/10317104/v=118/Binary/preisliste-mobilfunk-postpaid.pdf):

Seite 28 / Hinweis 41.

Zum rechtlichen Hintergrund: u.a. § 305 ff BGB



Ich habe hier so langsam den Verdacht ganz gehörig auf den arm genommen zu werden und bitte höfflichst um Aufklärung.

Das denke ich auch aber anders herum.

Gruß

Benutzerebene 2
Den teil der AGB kenne ich ja schon.



Und wo steht in den AGB (welcher Bestandteil meines Vertrages ist), das dass nicht mitteilen der Adresse dazu führt das eine Adressrecherche welche kostenpflichtig ist und gemäß der Preisliste abgerechnet wird ausgelöst wird ?  Den Teil muss ich mir dann dazu denken?



Desweiteren wird die Preisliste regelmäßig angepasst und ist nicht Bestandteil meines Vertrages. Seit wann gibt es diesen Posten überhaupt auf der Preisliste. Das ist für mich nicht ersichtlich. Der Stand dieser Preisliste ist vom 02.06.2016.



in dieser Preisliste war der Posten noch nicht enthalten, zu dem Zeitpunkt habe ich aber meinen Vertrag abgeschlossen:

http://www.telefon.de/datenblaetter/o2_tarifdetails_broschuere.pdf



Laut § 305 ff BGB sind die AGB Bestandteil meines Vertrages nicht aber ständig wechselnde Preislisten.



Danke O2. Ich habe kein Klärungsbedarf mehr. 

Benutzerebene 2
Es wäre nett, wenn sich ein Verantwortlicher dazu melden könnte.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Was möchtest du noch für eine Antwort? Du hast doch geschrieben, dass du keinen Klärungsbedarf mehr hast.

Wenn du immer noch der Meinung bist, dass die AGB nicht für dich gelten, nicht BGB-konform sind, oder, dass die Preisliste nicht anerkannt wurde (z.B. weil diese seit Vertragsschluss geändert wurde), steht es dir natürlich nach wie vor frei, dich mit einem Widerspruch schriftlich an o2 zu wenden.

Benutzerebene 2
Widersprochen habe ich bereits vor 2-3 Wochen und heute kurz nach meinen Post hier, eine Antwort per Mail erhalten (komischer Zufall).

Ich werde hier bestimmt nicht mit dir weiter diskutieren. Mir ist völlig klar, dass du mit etlichen anderen zusammen hier im Auftrag von O2 hier Forenbeiträge verfasst. Wenn du hier nichts zu entscheiden hast, dann halte dich zurück und quatsch mich nicht immer wieder mit dem selben … voll.

Entweder bekomme ich den Betrag nun gutgeschrieben oder nicht. Es wäre nett wenn sich jemand, der sich auch als O2 Mitarbeiter zu erkennen gibt, mal dazu äußern würde. Alle anderen, welche mich nur belehren wollen, können sich gerne zurück halten.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Da du offensichtlich den Sinn eines Diskussionsforums nicht verstehst und scheinbar auch nicht in der Lage bist, sachlich zu schreiben, kann man hier dann zumachen. Da du nur mit o2-Mitarbeitern kommunizieren willst, bist du hier völlig falsch.

Benutzerebene 2
ich will mit o2 Mitarbeitern oder mit anderen Kunden hier diskutieren aber nicht mit irgendwelchen pseudo Forums-mitgliedern. Entweder man gibt sich von vorneherein als O2 Mitarbeiter aus oder lässt es gleich ganz bleiben.

Totale Kundenverarsche das ganze hier 😀 ... wirklich traurig ...

Deine Unterstellungen sind lächerlich. Sowas kommt gerne mal, wenn eigene Argumente versagen. In diesem Sinne, alles gute.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Traurig ist nur dein lächerliches Auftreten hier. Weil jemand deine Meinung nicht teilt ist er ein Pseudo-mitarbeiter?