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7 Tage Rechnung von 40 Euro nicht bezahlt. Nun Internet gesperrt, anrufe nicht. Lächerlich...


Moin.. Gerade wurde mein Handy Internet gesperrt wegen einer gesammt Rechnung von 40 Euro. 7 Tage zu spät. Im Tarif ist Internet inbegriffen. Ist das nicht lächerlich ? Telefonieren und SMS schreiben kann ich.

Also beim besten willen.

So einen Anbieter möchte ich nicht mehr haben. Ein bischen Vertrauen muss ja sein. 


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13 Antworten

Benutzerebene 1
Ja ganz genau vertrauen muss sein und die Rechnung rechtzeitig bezahlen oder Hotline anrufen und bescheid  sagen

Benutzerebene 6
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xxspecialvictim schrieb:
Moin.. Gerade wurde mein Handy Internet gesperrt wegen einer gesammt Rechnung von 40 Euro. 7 Tage zu spät. Im Tarif ist Internet inbegriffen. Ist das nicht lächerlich ? Telefonieren und SMS schreiben kann ich.

Also beim besten willen.

So einen Anbieter möchte ich nicht mehr haben. Ein bischen Vertrauen muss ja sein. 

Naja, man sollte seine Rechnung schon pünktlich bezahlen und nicht mal eben eine Woche zu spät. Früher wäre auch das Telefon gesperrt worden, aber das ist seit kurzem durch das neue TKG erst bei unwidersprochenen Forderungen ab 75 Euro möglich. Seitdem wird bei o2 nur noch das mobile Internet gesperrt. Ob diese Internet-Sperre rechtmäßig ist, kann ich nicht genau sagen, aber vermutlich nicht.

Eine von mir an die Bundesnetzagentur gerichtete Anfrage betr. Internet-Sperren wurde übrigens so beantwortet:

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

 

Sehr geehrter Herr xxx,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie die Bundesnetzagentur um Informationen zur Durchführung von Sperren nach §45k TKG bitten.

 

Nach hiesiger Ansicht ist es zulässig, bei einer Zahlungsverpflichtung von mehr als 75 Euro, die sich zwar nur auf Entgelte für Telefonate und SMS bezieht auch das mobile Internet und damit den gesamten Anschluss zu sperren, da es einerseits technisch und andererseits bezogen auf die vereinbarten Tarife (Flatratepakete für Telefon und/oder SMS und/oder Internet) schwierig wäre das mobile Internet getrennt von den anderen Diensten anzubieten, solange diese gesperrt sind. 

 

Nicht zulässig ist es allerdings, eine Sperre einzurichten, wenn der Kunde mit weniger als 75 Euro Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. In diesem Fall wäre bei der Bundesnetzagentur die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach § 47a TKG  möglich. Die Einzelheiten der Schlichtung regeln sich nach der Verfahrensordnung für Schlichtungsverfahren. Ich weise Sie darauf hin, dass das Schlichtungsverfahren kostenpflichtig ist.

 

Antragsunterlagen sind im Internet über die Homepage der Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de unter dem Link Verbraucher/Schlichtung zu erhalten. An dieser Stelle finden Sie auch weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Verbraucherservice

verbraucherservice@bnetza.de

http://www.bundesnetzagentur.de

24.07.2012

 

 

So wirklich schlau werde ich aber aus der Antwort nicht. Aber wer von solchen Sperren betroffen ist, kann sich ja auch selbst mal an die Bundesnetzagentur oder ggf an eine Verbraucherzentrale wenden. Ich selbst bin davon dank gedecktem Konto und zusätzlichem Dispo-Kredit ohnehin nicht betroffen 😛 .

zündi schrieb: 

So wirklich schlau werde ich aber aus der Antwort nicht.


Ich finde, sie haben eine andere Frage beantwortet. 😉  Nämlich, ob es rechtens ist, das Internet mit zu sperren, wenn du mehr als 75 EUR Schulden bei Telefonie und SMS hast.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
xxspecialvictim schrieb:
Moin.. Gerade wurde mein Handy Internet gesperrt wegen einer gesammt Rechnung von 40 Euro. 7 Tage zu spät. Im Tarif ist Internet inbegriffen. Ist das nicht lächerlich ? Telefonieren und SMS schreiben kann ich.

Also beim besten willen.

So einen Anbieter möchte ich nicht mehr haben. Ein bischen Vertrauen muss ja sein. 

Gegenfrage: Ist es nicht lächerlich seine Rechnung nicht zu bezahlen?

Benutzerebene 6
Abzeichen

bielo schrieb:
zündi schrieb: 

So wirklich schlau werde ich aber aus der Antwort nicht.


Ich finde, sie haben eine andere Frage beantwortet. 😉  Nämlich, ob es rechtens ist, das Internet mit zu sperren, wenn du mehr als 75 EUR Schulden bei Telefonie und SMS hast.

So siehts wohl aus. Naja, vielleicht schreibe bei Gelegenheit ich mal eine neue Anfrage und formuliere die dann absolut idiotensicher 😉 .

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Vertrauen ist aber auch, dass man (in diesem Fall DU) die Rechnung pünktlich bezahlst.

 

Darum spricht man ja auch von einem vertrauensvollem Geschäftsverhältnis. Das heißt so viel wie, man kommt den verpflichtungen pünktlich nach.

Wollen hier einige mich verarschen ?

7 Tage ? Kundenbetreuung wusste bescheid da ich ein Tag vorher eine SMS bekam und ich mich daraufhin gemeldet habe.

 

Ausserdem muss man die Sperre ja auch 2 Wochen vorher ankündigen oder nicht ?

 

Benutzerebene 1
Mann sollte seine Rechnungen pünktlich bezahlen und nicht hinterher rummeckern   

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
@xxspecialvictim:

 

Sei doch froh, dass es nur das Internet war. Bis Mai 2012 wurde in einem solchen Fall der komplette Anschluss gesperrt.

Und im Verzug bist du ab dem 1. Tag. Da ist es völlig egal, ob die Sperre nach 1 Tag, nach 7 Tagen oder 14 Tagen oder 30 Tagen einsetzt.

Wenn du die genutzten Leitungen nicht bezahlst, stellt o2 sie eben ein. Das ist dann ja nichts o2's Schuld.

Mit verarschen hat das nicht im geringsten was zu tun. Wer gibt dir denn noch was, wenn du bei demjenigen schon Schulden hast?

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Nein, verarschen will dich keiner. Wenn natürlich du mit der Kundenbetreuung darüber gesprochen hast, was in den anderen Beiträgen beim überfliegen nicht ersichtlich gewesen ist, dann gebe ich Dir Recht. Es kann immer mal passieren (warum auch immer) das man die Rechnung nicht pünktlich bezahlen kann.

 

Beispiel: Jobverlust und das Amt hat noch nicht gezahlt oder was auch immer (ist nur ein Beispiel und hat mit deiner Situation nichts zu tun). Aber generell ist es die Pflicht von jedem seine Verträge pünktlich zu bedienen. Du willst ja auch pünktlich von O2 die Leistung haben für die du bezahlst und wenn die Dir sagen, wir rechnen mal voll ab obwohl wir 7 Tage später erst die Karte frei gemacht haben, wärst du doch auch verstimmt oder auch wenn die dir darüber einen Brief geschrieben hätten? Somit finde ich die Sache zwar ärgerlich aber generell keinen Grund um sich darüber zu beschweren.

 

 

Benutzerebene 3
Was der TE vor allem vergessen hat das O2 bereits in Vorleistung gegangen ist. Aber erstmal rummeckern .... *kopfschüttel*
Sei froh, dass ich nicht O2 bin. Da wäre mehr als nur kein Inet mehr möglich. Du hats eine Leistung als Vorausleistung bekommen, O2 hatte Kosten, Du bezahlst diese bereits erbrachte Leistung nicht. Dieses erschleichen von Leistungen ohne zu zahlen ist schlicht weg Betrug. Sei froh, dass Du noch tel kannst und nicht vor Gericht gezogen wirst, der Betrug ist ja in Deinem konkreten Fall sogar ein noch dazu vorsätzlicher.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wieder mal ein Beispiel dafür, dass manche Kunden die Schuld lieber bei anderen suchen. Lächerlich ist meiner Meinung nach nur die Reaktion des Kunden. Was wir nun wissen müssten ist was mit o2 vor der Fälligkeit vereinbart wurde, z.B. Zahlungsaufschub (was angeblich nicht mehr möglich ist). Auf die SMS mit der Ankündigung der Sperre zu reagieren bringt nichts.

 

Zur Rechtmäßigkeit der Teilsperre wurde noch kein gerichtliches Urteil erlassen, also müsste der TE o2 verklagen um diese Frage zu klären.